SoSchautsAus
Spiele-Kenner/in
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AW: Fehler in der "News"
SSA
Auf der Startseite steht "Grand Theft Auto 4 - für den PC jetzt vorbestellbar!" und diese Schlagzeile hebt sich in keinster Weise vom redaktionellen Inhalt ab. Da steht nichts von Doomster oder Werbung. Es ist von aussen nicht als Werbung erkennbar, auch wenn dann innen ganz klein "Anzeige" über dem Text steht (was bis vor kurzem auch noch nicht der Fall war). Sowas ist rechtlich mindestens fragwürdig. Ich sage ja nichts gegen Werbung allgemein, aber wenn das so unseriös gemacht wird, dann empfinde ich das als sehr dreist. Ich versteh nicht, warum man sich so ziert sowas eindeutig zu kennzeichnen. Da begibt man sich lieber aufs rechtliche Glatteis und verärgert die User, statt einfach ein fettes "WERBUNG" dazuzuschreiben.DrUnK3n am 07.08.2008 19:38 schrieb:sickBoy82 am 07.08.2008 19:22 schrieb:Ich bin kein Rechtsexperte, aber das ist schon rechtlich sehr Grau, denn Werbelinks müssen klar von redaktionellen Inhalten unterscheidbar sein und das ist hier nicht gegeben. Siehe:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/75892
Hier wird zwar nicht direkt auf die doomster Seite gelinkt, aber eine news deren einziger Inhalt ein gewerblicher Link ist als redaktionellen Inhalt zu bezeichnen ist schon gewagt. Wenn ich ein Konnkurrenzverlag wär, würde ich schon mal die Chancen für ne Abmahnung prüfen.
Wo wird das als redaktioneller Inhalt bezeichnet? Steht ja nicht umsonst Anzeige drüber, denke das reicht rechtlich alle Mal hin, ob das auch vor dem Newslink nochmal extra stehen muss ist ne andere Frage, glaube es aber eigentlich nicht, obwohl es wünchenswert wäre.
SSA
