[l]am 24.03.03 um 15:41 schrieb BEAST:[/l]
Ich stell mir grad vor wie es ist bei denen zu arbeiten
Am Freitag Abend kurz vor feierabend schlendert man druchs archiv und wählt sich ein paar Filme und Spiele aus die man am Wochende gucken / zocken will...
traumhaft
Hehe ... ich schätze aber, dass Leute, die genau das machen wollen, bei der USK erst gar nicht eingestellt werden ...
kann es sein, dass ich da FIFA- und NBA-Titel von EA im Regal stehen sehe? *staun*
kein Wunder kommen die auf diese stattliche Anzahl.
[l]am 24.03.03 um 16:58 schrieb ishmael_b_bc:[/l]
Nachdenken, dann schreiben, das schont die anderen Leser.
Natürlich steht da jedes erdenkliche Spiel rum. Die USK indiziert schließlich keine Spiele oder ist auf der Suche nach "ab 18" Titeln. Wie es im Text steht prüfen sie die Spiel auf Kinder- und Jugentauglichkeit (was immer das heißt) und vergeben dann ihr Kennzeichen "ab..."
Deswegen stehen dann natürlich dort auch Sportspiele, Kinderspiele und Actionspiele nebeneinander.
[l]am 24.03.03 um 17:13 schrieb LiLaLauneBr:[/l]
Genau, und die Prüfaufträge bekommen sie u.a. von Jugendämtern, bei denen besorgte (sensible) Eltern das Spiel gemeldet haben.
Genau, und die Prüfaufträge bekommen sie u.a. von Jugendämtern, bei denen besorgte (sensible) Eltern das Spiel gemeldet haben.
[l]am 24.03.03 um 17:13 schrieb LiLaLauneBr:[/l]
Genau, und die Prüfaufträge bekommen sie u.a. von Jugendämtern, bei denen besorgte (sensible) Eltern das Spiel gemeldet haben.
Rechtlich bindend ist sie immer noch nicht. Die rechtlich bindende Alterskennzeichnung wird auch nicht von der USK vorgenommen werden, soweit ich informiert bin.[l]am 24.03.03 um 18:16 schrieb BM_W:[/l]
Genau, und die Prüfaufträge bekommen sie u.a. von Jugendämtern, bei denen besorgte (sensible) Eltern das Spiel gemeldet haben.
Die Prüfaufträge gehen an die BPjM, die USK testet jeden Titel vorm Verkauf und war früher nicht rechtlich bindend. Mir scheint es, als ob da einige etwas durcheinander würfeln.
[l]am 24.03.03 um 18:18 schrieb chodo:[/l]
Rechtlich bindend ist sie immer noch nicht. Die rechtlich bindende Alterskennzeichnung wird auch nicht von der USK vorgenommen werden, soweit ich informiert bin.