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News - Command & Conquer 3: Offizielle Goldmeldung und neue Screenshots zu Tiberium Wars eingetroffen

GR-Thunderstorm am 13.03.2007 18:38 schrieb:
Wer im asiatischen Raum sowas wie Software bestellt sollte auf sowas gefasst sein...
Hatte vorher gute Erfahrungen damit gemacht. Aber seit dem Sch...marrn lass ich die Finger davon.
 
Mondblut am 13.03.2007 18:19 schrieb:
cab2006 am 13.03.2007 17:17 schrieb:
GR-Thunderstorm am 13.03.2007 16:15 schrieb:
firewalker2k am 13.03.2007 16:02 schrieb:
Ohne Logo kanns allerdings indiziert werden. Also keinesfalls unnötig.

http://ec1.images-amazon.com/images/P/B000M544GO.01._SS400_SCLZZZZZZZ_V44465473_.jpg

Logo is doch da? :confused:

mit logo kanns immernoch indiziert werden. was das jetzt für ne logik ?

mit "keine Jugendfreigabe" nicht

natürlich ... oder hat sich da was getan die letzten jahre? siehe return to castle wolfenstein z.b. ? oder war des vorher usk16? allerdings gibts auf jeden enn unterschied zwischen indizierung und usk18 .. nebendem, dass es ned mehr im ladenregal stehen darf. und des macht ja auch ne andere behörde !
 
Weiss jemand obs für die "360" nen genauen termin gibt und ob es die Uncut Version sein wird??
 
oSkyneto am 13.03.2007 19:06 schrieb:
Weiss jemand obs für die "360" nen genauen termin gibt und ob es die Uncut Version sein wird??

Ich kann dir nur raten, versuch keine Strategie-Spiele auf ner Konsole zu spielen. :S
Hatte damals kurzzeitig CnC2 auf PSX und des war alles andere als bedienungsfreundlich. Die PC Version hat gleich um einiges mehr Spaß gemacht.
 
Ich bin auch schon ganz heiss auf das Spiel. Das ist das erste Vollpreisspiel, dass ich mir seit langer Zeit wieder mal zulege.
 
cab2006 am 13.03.2007 18:50 schrieb:
Mondblut am 13.03.2007 18:19 schrieb:
cab2006 am 13.03.2007 17:17 schrieb:
GR-Thunderstorm am 13.03.2007 16:15 schrieb:
firewalker2k am 13.03.2007 16:02 schrieb:
Ohne Logo kanns allerdings indiziert werden. Also keinesfalls unnötig.

http://ec1.images-amazon.com/images/P/B000M544GO.01._SS400_SCLZZZZZZZ_V44465473_.jpg

Logo is doch da? :confused:

mit logo kanns immernoch indiziert werden. was das jetzt für ne logik ?

mit "keine Jugendfreigabe" nicht

natürlich ... oder hat sich da was getan die letzten jahre? siehe return to castle wolfenstein z.b. ? oder war des vorher usk16?

Nein, hat sich mit der Neufassung des Jugendschutzgesetzes mal geändert. Da wurden AFAIK auch zeitgleich die Freigaben verbindlich gemacht.
 
cab2006 am 13.03.2007 18:50 schrieb:
Mondblut am 13.03.2007 18:19 schrieb:
cab2006 am 13.03.2007 17:17 schrieb:
GR-Thunderstorm am 13.03.2007 16:15 schrieb:
firewalker2k am 13.03.2007 16:02 schrieb:
Ohne Logo kanns allerdings indiziert werden. Also keinesfalls unnötig.

http://ec1.images-amazon.com/images/P/B000M544GO.01._SS400_SCLZZZZZZZ_V44465473_.jpg

Logo is doch da? :confused:

mit logo kanns immernoch indiziert werden. was das jetzt für ne logik ?

mit "keine Jugendfreigabe" nicht

natürlich ... oder hat sich da was getan die letzten jahre? siehe return to castle wolfenstein z.b. ? oder war des vorher usk16? allerdings gibts auf jeden enn unterschied zwischen indizierung und usk18 .. nebendem, dass es ned mehr im ladenregal stehen darf. und des macht ja auch ne andere behörde !
Fand ich zwar auch komisch von USK 16 auf indiziert (vermutlich weil man durch Austausch einer Datei Nazisymbole und die Beschreibungen vor den Levels "Die Wölfe" in "SS" geändert wurde)......, jetzt kann ich mein RTCW nicht mehr öffentlich verkaufen :(

Aber vor einigen Jahren (??) gab es eine Änderung das bereits von der USK geprüfte Spiele nicht mehr nachindiziert werden können.
Einmal geprüft und fertig.
 
axelschweiss am 13.03.2007 22:32 schrieb:
cab2006 am 13.03.2007 18:50 schrieb:
Mondblut am 13.03.2007 18:19 schrieb:
cab2006 am 13.03.2007 17:17 schrieb:
GR-Thunderstorm am 13.03.2007 16:15 schrieb:
firewalker2k am 13.03.2007 16:02 schrieb:
Ohne Logo kanns allerdings indiziert werden. Also keinesfalls unnötig.

http://ec1.images-amazon.com/images/P/B000M544GO.01._SS400_SCLZZZZZZZ_V44465473_.jpg

Logo is doch da? :confused:

mit logo kanns immernoch indiziert werden. was das jetzt für ne logik ?

mit "keine Jugendfreigabe" nicht

natürlich ... oder hat sich da was getan die letzten jahre? siehe return to castle wolfenstein z.b. ? oder war des vorher usk16? allerdings gibts auf jeden enn unterschied zwischen indizierung und usk18 .. nebendem, dass es ned mehr im ladenregal stehen darf. und des macht ja auch ne andere behörde !
Fand ich zwar auch komisch von USK 16 auf indiziert (vermutlich weil mal durch den Austausch einiger Dateien Nazisymbole einfügen konnte)......, jetzt kann ich mein RTCW nicht mehr öffentlich verkaufen :(

Aber vor einigen Jahren (??) gab es eine Änderung das bereits von der USK geprüfte Spiele nicht mehr nachindiziert werden können.
Einmal geprüft und fertig.
Mein Tipp: Kauft es, wenn es rauskommt. Dann ist es bestimmt noch nicht indiziiert. Und wenn´s später auf´m Index steht, dann kann´s uns ja egal sein :finger: .
 
GR-Thunderstorm am 13.03.2007 19:37 schrieb:
oSkyneto am 13.03.2007 19:06 schrieb:
Weiss jemand obs für die "360" nen genauen termin gibt und ob es die Uncut Version sein wird??

Ich kann dir nur raten, versuch keine Strategie-Spiele auf ner Konsole zu spielen. :S
Hatte damals kurzzeitig CnC2 auf PSX und des war alles andere als bedienungsfreundlich. Die PC Version hat gleich um einiges mehr Spaß gemacht.
Keine Meus gehabt, wie? Ja, es gab Mäuse für die PS1. Mit denen lies sich C&C relativ gut spielen, jedenfalls besser als mit Gamepad :B
 
Zubunapy am 13.03.2007 22:42 schrieb:
GR-Thunderstorm am 13.03.2007 19:37 schrieb:
oSkyneto am 13.03.2007 19:06 schrieb:
Weiss jemand obs für die "360" nen genauen termin gibt und ob es die Uncut Version sein wird??

Ich kann dir nur raten, versuch keine Strategie-Spiele auf ner Konsole zu spielen. :S
Hatte damals kurzzeitig CnC2 auf PSX und des war alles andere als bedienungsfreundlich. Die PC Version hat gleich um einiges mehr Spaß gemacht.
Keine Meus gehabt, wie? Ja, es gab Mäuse für die PS1. Mit denen lies sich C&C relativ gut spielen, jedenfalls besser als mit Gamepad :B

Sag das ma nem 10Jährigen ohne jegliche finanzielle Mittel und haufenweise anderen Wünschen (zu denen ne Mouse nicht gezählt hat :P ). ^^
 
Zubunapy am 13.03.2007 22:40 schrieb:
Fand ich zwar auch komisch von USK 16 auf indiziert (vermutlich weil mal durch den Austausch einiger Dateien Nazisymbole einfügen konnte)......, jetzt kann ich mein RTCW nicht mehr öffentlich verkaufen :(

Aber vor einigen Jahren (??) gab es eine Änderung das bereits von der USK geprüfte Spiele nicht mehr nachindiziert werden können.
Einmal geprüft und fertig.
Mein Tipp: Kauft es, wenn es rauskommt. Dann ist es bestimmt noch nicht indiziiert. Und wenn´s später auf´m Index steht, dann kann´s uns ja egal sein :finger: . [/quote]

Noch mal zur Erinnerung: Indizierung heißt nicht, daß das Spiel verboten ist! Das heißt lediglich, daß es nicht beworben werden darf und nicht offen im Laden rumstehen darf. Eine Person von mind. 18 Jahren darf es immer noch kaufen - ganz legal. Das Problem wird eher sein, daß es die meisten Geschäfte dann nicht mehr haben, weil sie selbst keine Ahnung haben, was Indizierung bedeutet.

Und zu deinem öffentlichen Verkauf: So lange es klar ersichtlich ist, daß du das Spiel von privat verkaufst, kannst du auch indizierte Spiele verkaufen. Der Jugendschutz (und auch viele andere Gesetze) greifen nicht bei Privatpersonen. Wenn du dein Spiel bei Ebay anbietest (und zwar privat) und es dann ein 16-jähriger kauft, kann dir keiner an den Karren fahren.

Genauso gut kann ja der große Bruder/die große Schwester oder sogar die Eltern in den Laden gehen, ein ab-18 Spiel kaufen und dann dem "kleinen" 16-jährigen geben. Alles vollkommen legal!
 
warthog2k am 14.03.2007 09:55 schrieb:
Und zu deinem öffentlichen Verkauf: So lange es klar ersichtlich ist, daß du das Spiel von privat verkaufst, kannst du auch indizierte Spiele verkaufen. Der Jugendschutz (und auch viele andere Gesetze) greifen nicht bei Privatpersonen. Wenn du dein Spiel bei Ebay anbietest (und zwar privat) und es dann ein 16-jähriger kauft, kann dir keiner an den Karren fahren.

http://pages.ebay.de/help/policies/offensive.html

ebay schrieb:
Es ist verboten, folgende Trägermedien (z.B. Bücher, Zeitschriften, Bilder, Plakate, Schallplatten, Audio- und Videokassetten, DVDs, CDs oder CD-Roms) auf dem eBay-Marktplatz anzubieten:
jugendgefährdende (indizierte) Trägermedien
schwer jugendgefährdende Trägermedien
Trägermedien, die mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind
Trägermedien, die mit "Freigabe ab 18 Jahre" gekennzeichnet sind
Bildträger mit Filmen oder Spielen, die nicht gekennzeichnet sind

:rolleyes:

Afaik ist es auch ein Straftatbestand, wenn man Minderjährigen ein Spiel ohne Jugendfreigabe frei zugänglich macht.
 
warthog2k am 14.03.2007 09:55 schrieb:
Und zu deinem öffentlichen Verkauf: So lange es klar ersichtlich ist, daß du das Spiel von privat verkaufst, kannst du auch indizierte Spiele verkaufen. Der Jugendschutz (und auch viele andere Gesetze) greifen nicht bei Privatpersonen. Wenn du dein Spiel bei Ebay anbietest (und zwar privat) und es dann ein 16-jähriger kauft, kann dir keiner an den Karren fahren.
...
Alles vollkommen legal!

Schöne Märchenstunde. :haeh:

Das ist eine Straftat:
§ 131 Abs.1 Nr.3 StGB: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
 
Gerry am 14.03.2007 13:23 schrieb:
warthog2k am 14.03.2007 09:55 schrieb:
Und zu deinem öffentlichen Verkauf: So lange es klar ersichtlich ist, daß du das Spiel von privat verkaufst, kannst du auch indizierte Spiele verkaufen. Der Jugendschutz (und auch viele andere Gesetze) greifen nicht bei Privatpersonen. Wenn du dein Spiel bei Ebay anbietest (und zwar privat) und es dann ein 16-jähriger kauft, kann dir keiner an den Karren fahren.
...
Alles vollkommen legal!

Schöne Märchenstunde. :haeh:

Das ist eine Straftat:
§ 131 Abs.1 Nr.3 StGB: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

Also wenn du schon Gesetzestexte zitierst, dann bitte richtig. Wenn du nämlich in deinem genannten Paragraphen mal Absatz 4 anschaust, steht da eindeutig, daß das nicht bei der Handlung von Erziehungsberechtigten zutrifft. Da ein 16-jähriger bei Ebay eh nichts kaufen darf, da er vom Gesetz her noch nicht berechtigt ist Verträge einzugehen, geschieht das ganze mit Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Damit gilt dann §131 Abs 1 Nr 3 nicht mehr.
 
warthog2k am 16.03.2007 14:12 schrieb:
Gerry am 14.03.2007 13:23 schrieb:
warthog2k am 14.03.2007 09:55 schrieb:
Und zu deinem öffentlichen Verkauf: So lange es klar ersichtlich ist, daß du das Spiel von privat verkaufst, kannst du auch indizierte Spiele verkaufen. Der Jugendschutz (und auch viele andere Gesetze) greifen nicht bei Privatpersonen. Wenn du dein Spiel bei Ebay anbietest (und zwar privat) und es dann ein 16-jähriger kauft, kann dir keiner an den Karren fahren.
...
Alles vollkommen legal!

Schöne Märchenstunde. :haeh:

Das ist eine Straftat:
§ 131 Abs.1 Nr.3 StGB: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

Also wenn du schon Gesetzestexte zitierst, dann bitte richtig. Wenn du nämlich in deinem genannten Paragraphen mal Absatz 4 anschaust, steht da eindeutig, daß das nicht bei der Handlung von Erziehungsberechtigten zutrifft. Da ein 16-jähriger bei Ebay eh nichts kaufen darf, da er vom Gesetz her noch nicht berechtigt ist Verträge einzugehen, geschieht das ganze mit Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Damit gilt dann §131 Abs 1 Nr 3 nicht mehr.

Erziehungsberechtigte wie der "große Bruder"............
 
warthog2k am 16.03.2007 14:12 schrieb:
Also wenn du schon Gesetzestexte zitierst, dann bitte richtig.

das sagst gerade du ?
hör bitte auf hier so einen unfug zu verbreiten.
ich glaub zwar kaum, dass dir jemand glaubt, was du schreibst - aber man weiss ja nie.
 
warthog2k am 16.03.2007 14:12 schrieb:
Da ein 16-jähriger bei Ebay eh nichts kaufen darf, da er vom Gesetz her noch nicht berechtigt ist Verträge einzugehen, geschieht das ganze mit Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.

eBay selbst verbietet die Anmeldung unter 18jährigen generell. Also auch wenn deine Eltern dem zustimmen, wird daraus nix (weil eBay es eben nicht erlaubt).
 
firewalker2k am 16.03.2007 14:43 schrieb:
eBay selbst verbietet die Anmeldung unter 18jährigen generell. Also auch wenn deine Eltern dem zustimmen, wird daraus nix (weil eBay es eben nicht erlaubt).


trotzdem können auch, von minderjährigen (7-16) über ebay, abgeschlossene kaufverträge gültig sein.

aber darum gehts hier ja eigentlich nicht.
 
Bonkic am 16.03.2007 15:02 schrieb:
firewalker2k am 16.03.2007 14:43 schrieb:
eBay selbst verbietet die Anmeldung unter 18jährigen generell. Also auch wenn deine Eltern dem zustimmen, wird daraus nix (weil eBay es eben nicht erlaubt).


trotzdem können auch, von minderjährigen (7-16) über ebay, abgeschlossene kaufverträge gültig sein.

aber darum gehts hier ja eigentlich nicht.

Ich hab mich übrigens mit 15 bei Ebay angemeldet und eins der ersten Games die ich mir gekauft hab war CnC Generals... :rolleyes:
Inzwischen ist der Verkauf von spielen ab 18 auf Ebay wie gesagt untersagt.
 
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