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Mortal Kombat X: Keine Indizierung - USK erteilt 18er-Freigabe für Deutschland

Mortal Kombat X: Keine Indizierung - USK erteilt 18er-Freigabe für Deutschland

An meiner Meinung, ob etwas nach meiner Einschätzung indizierungswürdig ist ändert das ganze ja nichts. Also kannst Du diese versuchte Breitseite einstecken.

Und stell Dir mal vor: es gibt noch Leute mit RL die eben nicht alles im Gamingbereich 100% mitbekommen weil sie auch mal was anderes zu tun haben. Soll passieren. Ich hab diese Novellierung damals jedenfalls nicht mitbekommen und danach war es ja nicht unbedingt das Hauptthema über Monate. Nur die bereits von der USK gecancelten Titel oder Titel die gar nicht erst die USK beantragt haben (wie Dead Island/Riptide).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ach, geht mir ähnlich. Ich bekomme gefühlt 1000% im Gamingbereich mit und habe trotzdem nicht alle Infos parat. Liegt wohl daran, dass Spiele-Indizierungen ärgerlich sind, aber so traurig es klingt, ich mich irgendwo damit arrangiert habe. Umso größer die Freude, wenn Mortal Kombat X auf Steam auch in Deutschland erhältlich ist. :-)
 
Und stell Dir mal vor: es gibt noch Leute mit RL die eben nicht alles im Gamingbereich 100% mitbekommen weil sie auch mal was anderes zu tun haben. Soll passieren. Ich hab diese Novellierung damals jedenfalls nicht mitbekommen und danach war es ja nicht unbedingt das Hauptthema über Monate. Nur die bereits von der USK gecancelten Titel oder Titel die gar nicht erst die USK beantragt haben (wie Dead Island/Riptide).

ich finde dieses unwissen nur sehr erstaunlich, da gerade du dich doch sehr oft an solchen diskussionen beteiligst.

zb hier zum thema wolfenstein tno, wo du ja sogar zumindest implizit behauptest, die gesetzeslage zu kennen:

MichaelG schrieb:
Eigentlich ist der Regionlock komplett überzogen. Es langt aus, das Spiel in Deutschland nicht offiziell anzubieten. Damit wäre den Gesetzen genüge getan.

MichaelG schrieb:
Hier fehlt mir die Logik von Gesetzgebern und Prüfern der USK, eine Sache in einem bestimmten Kontext zu werten statt allein und herausgerissen aus dem Gesamtzusammenhang.

und das ist jetzt wirklich nur ein beispiel von vielen. gerade zum thema wolfenstein hast du doch immer sehr munter mitdiskutiert iirc. man muss und kann nicht alles wissen - keine frage. tue ich auch nicht. aber wenn man nicht mal die absoluten basics bei einem thema kennt, na ja...

übrigens kein grund das persönlich zu nehmen ("breitseite").;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr geil! :-D

Dann hätte ich mir den ganzen Kappes mit der Ösi-Version auch sparen können (brauchte einen Österreich-Acc auf PSN, um an die DLC's zu kommen und aktivieren zu können), aber wer hätte gedacht, das mal ein Mortal Kombat-Teil hier in Deutschland erscheint.

Was ich jetzt nicht herauslesen konnte: wird das Spiel denn auch zu 100% ungeschnitten in Deutschland erscheinen? Ich kann mir zwar keine Zensierung bei dem Spiel vorstellen, aber passieren könnte das ja trotzdem.
 
ich finde dieses unwissen nur sehr erstaunlich, da gerade du dich doch sehr oft an solchen diskussionen beteiligst.

zb hier zum thema wolfenstein tno, wo du ja sogar zumindest implizit behauptest, die gesetzeslage zu kennen:





und das ist jetzt wirklich nur ein beispiel von vielen. gerade zum thema wolfenstein hast du doch immer sehr munter mitdiskutiert iirc. man muss und kann nicht alles wissen - keine frage. tue ich auch nicht. aber wenn man nicht mal die absoluten basics bei einem thema kennt, na ja...

übrigens kein grund das persönlich zu nehmen ("breitseite").;-)

Was die Spezialität "Wolfenstein" betrifft ist das Problem ja vollkommen anders gelagert. Dort hat man Schiß, daß das Spiel indiziert werden könnte wegen der dort auftauchenden Swastika. Wie es dann eben bei Wolfenstein (2009) geschehen ist, obwohl total albern. Und obwohl hier mittlerweile eigentlich eine "Lockerung" durchaus kein Problem wäre, da Wolfenstein ja explizit die Gegenseite vertritt und selbst die USK seit dem Wolfenstein 2009 dazugelernt haben dürfte und die Diskussion, daß Games mittlerweile als Kunst gelten sollen immer mehr zunimmt und demzufolge eine Regelung wie bei Filmen keine Rolle spielen dürfte. Wir reden ja hier nicht von Games wie KZ-Manager, Hitlers Return oder ähnlichen Games wie es sie u.a. auch Anfang der 90er Jahre gegeben hat.

Beim Thema (nachträgliche) Indizierung geht es mir viel mehr um die Thematik des Gewaltgrades, wo eben Mutter X bei dem 13 jährigen Sohn ein Game wie COD, GTA (oder die bereits genannten mit irgendeinem anderen berühmten Gamenamen ersetzen) mit USK 18 Label vorfindet und sich dann darüber mokiert, wie hoch der Gewaltgrad doch ist und dann in einer Art von Robin Hood Manier glaubt, "die Welt" (in dem Falle Deutschland) davor bewahren zu müssen, ohne zu realisieren, daß die Ursache darin liegt, daß ihr Sohn das Game gar nicht spielen dürfte und ein 18 jähriger in der Regel die entsprechende Reife besitzt und dieses Game gefahrlos konsumieren kann (Ausnahmen bestätigen die Regel, aber diejenigen ticken dann so oder so aus). Früher wurde ja auf Antrag von solchen Leuten das Game noch einmal untersucht und dann nachträglich indiziert. Das geht wohl jetzt (glücklicherweise) nach einer USK-Einstufung nicht mehr und betrifft somit maximal nur noch Importfassungen (z.B. PEGI) oder Games ohne jegliche erfolgte Prüfung.

.
 
das ist alles ein und derselbe themenkomplex. ist aber auch egal. jetzt weißt du es ja.

nur eine anmerkung noch:

MichaelG schrieb:
daß die Ursache darin liegt, daß ihr Sohn das Game gar nicht spielen dürfte

das stimmt so natürlich nicht.
natürlich dürfte -im rechtlichen sinne- der minderjährige sohn besagtes spiel spielen.
falls du das nicht gemeint haben solltest, ziehe ich die anmerkung zurück. ;-)
 
Unter Aufsicht evtl. Aber eigentlich bedeutet USK 18 ja, daß das Game nur für Personen ab 18 freigegeben ist (Kauf) und eigentlich auch bei einem 13 jährigen nicht die Reife vorliegt, das zu spielen. Daß es z.B. unter Begleitung von Erwachsenen erlaubt ist, ein Kind z.B. in einen Film mit FSK 18 mitzunehmen, obwohl der Film eigentlich nicht für das Alter vorgesehen ist weiß ich. Gleiches gilt in übertragenem Sinne auch für Games. Unter erwachsener Begleitung gibt es keine Probleme. Und bei unproblematischen Dingen hätte ich da auch kein Problem, dem Kind das Ansehen von so einem Film unter Begleitung zu gestatten.

Ich würde es meinem Kind (wenn ich denn eins hätte) in dem Alter aber jedenfalls nicht erlauben, ohne Begleitung einen Film mit FSK 18 zu besuchen oder ein solches Game mit USK 18 zu spielen. Was anderes ist mit 17 oder 17,5. Das wäre dann echte Korinthenkackerei. Ich würde aber auch meinem (fiktiven) 13 jährigen nicht erlauben Filme wie SAW oder ähnliches zu konsumieren. Weil da der Gewaltgrad doch zu stark ausufert.
 
Rechtlich gesehen könnte jedes Kind jeden Alters jedes Spiel bzw. jeden Film konsumieren, dafür gibt es in dem Sinne kein Verbot. Die Altersfreigabe ist nicht mehr als eine Empfehlung im Dienste des Jugendschutzes. Wenn du dein minderjähriges Kind FSK18/USK18-Sachen spielen/betrachten lässt wäre das ganz allein deine Verantwortung. Wer könnte dich bzw. das Kind schon daran hindern? Und wer würde sich die Mühe machen dich wegen sowas anzuzeigen?
 
Das stimmt natürlich auch wieder. Nur ich persönlich würde es nicht erlauben. Und im Kino läßt der Kassierer auch keinen offensichtlich 12 jährigen in einen Film mit FSK 18. Allein schon wegen dem Ärger mit den Eltern. Daß es theoretisch erlaubt wäre und strafrechtlich nicht verfolgt würde ist mir auch klar. Aber ich sehe bei einigen Filmen und auch bei diversen Spielen durchaus den Sinn der Altersfreigabe ein.
 
]Und im Kino läßt der Kassierer auch keinen offensichtlich 12 jährigen in einen Film mit FSK 18.
Allein schon wegen dem Ärger mit den Eltern. Daß es theoretisch erlaubt wäre und strafrechtlich nicht verfolgt würde ist mir auch klar.

was? :-O
der kinobetreiber DARF kinder nicht in fsk 18-filme lassen, genauso wie der saturn ihnen keine usk 18-spiele verkaufen DARF.
die würden sich selbstverständlich strafbar machen.
 
richtig, einzig in FSK12 dürfen etwa 10 oder 11 Jährige, aber auch nur in Begleitung eines Erziehungsberichten (bzw. in FSK6 eventuell auch 5 jährige, aber wer schleppt ein 5 jähriges Kind ins Kino %) )
 
Stoi. Hab Durch die Ergänzung komplette Verwirrung hineingebracht. Meinte natürlich, daß es theoretisch zu hause im stillen Kämmerlein erlaubt ist, daß das Kind anschauen darf was es gibt, wenn ich als Elternteil/Eltern nichts dagegen habe. Den Kinopart wollte ich eigentlich an anderer Stelle einfügen. Natürlich ist es strafrechtlich verboten als Betreiber einen 12 jährigen reinzulassen, wenn der Film nicht für ihn vorgesehen ist. Genauso wie der Verkauf. Schon klar.

Ist aber eh eine verwirrende Regelung. Daher fährt man als Eltern auch zuhause mit der groben Regel Alter = Freigabe am besten. Ausnahmen bestätigen die Regel und wegen 6 Monaten würde ich keinen Hermann machen.
 
Das stimmt natürlich auch wieder. Nur ich persönlich würde es nicht erlauben.
Das steht außer Frage, würde ich ebenso wenig. Fakt ist aber dass eine Fürsorge-Person (=Erziehungsberechtigter) selbst dann nicht automatisch bestraft wird, dazu müsste erst eine grobe Verletzung der Erziehungspflicht nachgewiesen werden.
 
sorry @michaelg, aber ich glaube du hast es immer noch nicht verstanden: der konsum ist immer und für alle völlig legal.
 
Ich rede vom Kino. Sprich als Betreiber mache ich mich strafbar, wenn ich einen 12 jährigen in einen FSK 18 Film hereinlasse. Im Prinzip genauso wenn ich dem im Saturn entsprechendes Material verkaufe. Nicht mehr habe ich damit gemeint. Der obige Satzbau ist nur eine Katastrophe. Nicht mehr. :D

Zu Hause hingegen ist es pups wenn ein 10 jähriger einen Horrorfilm konsumiert oder COD daddelt. Nur ich würde es nicht dulden wenn ich ein Elternteil wäre. Soweit ok ?
 
Umso größer die Freude, wenn Mortal Kombat X auf Steam auch in Deutschland erhältlich ist. :-)

Mortal Kombat X wird jetzt auf Steam auch in Deutschland gelistet. Mir persönlich mit einem Fuffi noch zu teuer, aber das ist erstmal nebensächlich. Winter Sale incoming. :D
 
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