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Mass Effect - Aktivierungsfragen

heinz-otto am 14.06.2008 16:15 schrieb:
Sonst verpulvert man seine "drei Mal", die man das Spiel benutzen kann, gleich am Anfang. Und wann die drei Aktivierung wirklich verbraucht sind, kann einem so richtig keiner sagen. Ich habe von einer ersten Installation des Spiels abgesehen, da mir im Moment sowieso die Zeit fehlt mich in ein Rollenspiel zu vertiefen. Aber sonst spiele ich überlicherweise neu gekaufte Spiele zumindest mal ein Stündchen an, um zu sehen wie es auf dem Rechner läuft und wie das Game so ist. Darauf verzichte ich jetzt, weil sonst wäre am Ende eine Aktivierung dafür weg.

Was man sich hier bieten lassen muss, schreit wirklich zum Himmel. :$


Hier ist mal ein User, bei dem das Horrorscenario Wirklichkeit wurde: http://masseffect.bioware.com/forums/viewtopic.html?topic=635214&forum=104

Da kann man Reaktionen wie hier verstehen: http://www.n4g.com/industrynews/News-156390.aspx
 
Zorro17 am 14.06.2008 19:13 schrieb:
Hier ist mal ein User, bei dem das Horrorscenario Wirklichkeit wurde: http://masseffect.bioware.com/forums/viewtopic.html?topic=635214&forum=104
Das ist genau der GAU, den ich mir vorgestellt habe. Was ein Glück, dass ich es noch nicht installiert habe. Ich fürchte nämlich meine Grafikkarte ist inzwischen ein wenig zu schwach auf der Brust und ich werde ME erst auf meinem nächsten PC richtig spielen. Und Formatieren stände auch mal wieder an...
Übrigens bin ich jetzt erst über die Links aus diesem Thread auf die aktuellen Diskussion im Off-Topic Forum gekommen, denn scheinbar sind entsprechende Beiträge im offiziellen Forum nicht mehr geduldet. Und auch die FAQs zur Aktivierung habe ich erst über die Links dort gefunden. Die offiziellen Informationen gegenüber den Spielern, die das Spiel ehrlich erworben haben, sind alles andere als transparent. Man könnte sogar fast das Gegenteil vermuten.

Insgesamt stimmt mich das sehr traurig. Vor einigen Wochen las ich hier die Newsmeldung, dass EA Bioware übernimmt und war ziemlich geschockt. Schließlich hat dieses Entwicklerstudio auf dem Rollenspielbereich unvergessliche Meilensteine geschaffen. Dann wurde gute Stimmung gemacht: Ist doch alles super und man fühlt sich wohl bei EA.. Aber jetzt dieses Desaster, mit dem es sich Bioware bei den Fans sicherlich mehr als verscherzt hat. Meine anfägnlichen Bedenken haben sich jetzt doch bestätigt.

Die Geschichte wiederholt sich. Man denke nur an Origin. Im Prinzip fast die gleiche Entwicklung. Ich drücke die Daumen, dass Bioware noch die Kurve bekommt, aber die Zweifel nagen sehr.

Und ich habe ME trotzdem gekauft und die DRM-Politik unterstützt. Vielleicht sollte ich es wieder zrückgeben, 14 Tage hat man ja. Aber wer glaubt mir jetzt noch, dass ich es noch nicht aktiviert habe :B Wie als wollte man ein bereits aufgegessenes Brot zurückgeben.

Da kann man Reaktionen wie hier verstehen: http://www.n4g.com/industrynews/News-156390.aspx
Sehr nettes Video. Mass Das spricht einem wirklich aus der Seele. Sollte man mal an alle großen Publisher schicken.
 
Um Bioware mache ich mir auch Sorgen. Und dabei war das immer ein Entwickler, von dem ich Spiele gleich bei Release blind kaufte, was selten vorkommt.

EA/Bioware verweigern übrigens konsequent jegliche Auskunft darüber, welche Hardware-Änderungen eine neue Aktivierung nötig machen: http://masseffect.bioware.com/forums/viewtopic.html?topic=634671&forum=127&sp=0

Die Beschwerdethreads sind übrigens in der Tat ins Off-Topic Forum verbannt und werden beim Erreichen von 10 Seiten gelockt. Zur Zeit sind wir beim 9. oder so: http://forums.bioware.com/forums/viewtopic.html?topic=635059&forum=22&sp=45

(Nicht zu verschweigen der Thread vor der "Verbannung" im allgemeinen Forum, der 75 Seiten zählte, da wurde es EA/Bioware dann doch wohl zu brenzlig: http://masseffect.bioware.com/forums/viewtopic.html?topic=629059&forum=125)

Die Sauerei ist auch, dass die Meldung, die nach dem Ablauf des Limits von 3 Aktivierungen kommt, nicht etwa an den EA-Support verweist, sondern suggeriert, dass man das Spiel erneut kaufen muß: http://s278.photobucket.com/albums/kk81/riftguy/?action=view&current=error-1.jpg
 
Von Anfang an habe ich die Diskussion vor dem Release von MEPC im Bioware Forum verfolgt und aktiv an einigen davon teilgenommen. Viele Diskussions-Teilnehmer waren skepitsch, zu recht wie ich meine, haben dann aber die bedenken verworfen und das Spiel gekauft. Bei denen, die nun mit dem Kopierschutz oder den aufgebrauchten Aktivierungen Probleme haben, ist der Frust jetzt natürlich besonders gross. Es war aber bekannt, dass das Spiel nur drei mal aktivierbar sein würde, gekümmert hat das auch nur die wenigsten. Im Vorfeld war nicht klar, welche Änderungen zu einer erneuten Aktivierung zwingen würden, und auch nach dem Release gibt es noch keine Auskunft darüber.

Neu für mich ist das verlinkte Bild, das zum kauf eines neuen Key auffordert, da die Aktivierungen aufgebraucht sind. Vermutlich ist es sogar günstiger, sich einen neuen Key zu kaufen, als den EA-Support zu bemühen der sicher auch nicht kostenlos ist. Mich überraschen diese Probleme aber, auch wenn nicht alle Spieler davon betroffen sind, nicht im geringsten. Ich bin schon gespannt wie sich das ganze bei Spore entwickeln wird, wo ich mir aber ähnliches erwarte wie bei Mass Effect, da bei beiden die selben Massnahmen zum Zweck des Kopierschutzes zum Einsatz kommen. ;)
 
Zorro17 am 14.06.2008 13:17 schrieb:
matzewitt am 14.06.2008 01:45 schrieb:
So, hab mein Problem selbst in den Griff bekommen, für alle die es interessiert: Eine Aktivierung via LAN üer UMTS ist nicht möglich. Laut Support handelt es sich dabei um eine Art der Internetverbindung, die nicht unterstützt wird! Also ruf ich gleich mal bei ePlus an und frage dort mal nach, wofür ich eigentlich jeden Monat bezahle, obwohl ich ja gar keine funktionierende Verbindung ans Netz habe? *lol*

Naja, jedenfalls hab ich meinen PC jetzt an die DSL-Leitung bei nem Kumpel gehängt. Nun läufts. Er wird definitiv nie im Leben ME zocken. Schauen wir mal, was in zehn Tagen passiert. Bin gespannt, ob ich dann wieder mit meinem Tower durch die Lande fahren muss oder ob die Aktivierung wirklich nach nur einer Abfrage erledigt ist! :rolleyes:

Keine Angst, der 10-Tage-Check wurde von Bioware/EA aufgegeben. Wenn Du aber Patches/Zusatzinhalte runterladen willst oder eine Neuaktivierung wegen einer Hardwareänderung oder der Neuinstallation von Windows benötigst, hast Du wieder dasselbe Problem.

matzewitt am 14.06.2008 01:45 schrieb:
Bisher also nicht als Ärger... Diese Vorgehensweise von EA sollte ma wirklich boykottieren!!!

Ganz meine Meinung. Dass viele Leute so denken, siehst Du z.B. auch, wenn Du mal bei Amazon (de, com und uk) die Threads anguckst oder im Bioware-Forum, wo man bewusst die Kritiker ins Off-Topic Forum verbannt hat. Dieser Schutz verhindert keine Piraterie - ME wurde längst gecrackt- , sondern läuft auf eine Schikane der Käufer hinaus. Der tiefere Sinn dürfte sein, dass damit Wiederverkäufe erschwert/unterbunden werden, da mit jedem Verbrauch einer Aktivierung das Spiel ja entwertet wird.

Ich habe natürlich auch im Vorfeld die ganze Diskussion über die Maßnahmen von EA verfolgt. Als ehrlicher Spieler steht man mittlerweile da wirklich im Regen... Und das mit der Aufgabe der regelmäßigen Online-Prüfung glaube ich auch noch nicht so wirklich. Glaube irgendwo gelesen zu haben, dass im Handbuch noch immer steht, dass diese vorgenommen wird (hab jetzt grad allerdings nicht selbst nachgeschaut). ABER: Fakt ist, das ME sich bei jedem Start mit dem WWW verbinden will! Mein DFÜ zur Verbindung wird ganz automatisch gestartet! Nur gut das es ohne Netzwerkkabel nicht geht bzw. ich die Option zum automatischen Verbinden deaktiviert habe! Wozu als um nach Hause zu telefonieren will es denn sonst eine Verbindung etablieren? Schaut doch bei euch auch mal nach, würde mich ja mal interessieren....
Ich denke, dass wir es hier mit der schlimmsten Art der Gängelung zu tun haben, die es bisher gibt. Sei es beim Spielen selbst oder auch bei den Möglichkeiten des Wiederverkaufs. Insbesondere was die Einschränkungen des Weiterverkaufs betrifft, könnte ich mir vorstellen, dass sich EA damit, rechtich betrachtet, auf Abwegen befindet. Ich denke, dass die Jungs dort eigentlich eine unbegrentze Aktivierung zulassen müssen. Notfalls auch gerichtich bestimmt. Stellt euch doch mal vor, man würde euch nach drei Fahrten mit eurem neuen Auto einfach den Schlüssel wegnehmen, mit dem "netten" Hinweis, es müsse erst geprüft werden, ob ihr euer Auto überhaupt weiter nutzen dürft! Schließlich liegt ja nach Bezahlung eine Art Eigentumsübergang vor. Naja, ich hoffe, dass es mal nicht soweit kommt, aber ich könnte mir vorstellen, dass EA solche Prozesse a) verlieren würde, b) es gar nicht so weit kommen lässt und c) in Zukunft alle Publisher auf solche Extrema verzichten!
 
matzewitt am 15.06.2008 10:33 schrieb:
Insbesondere was die Einschränkungen des Weiterverkaufs betrifft, könnte ich mir vorstellen, dass sich EA damit, rechtich betrachtet, auf Abwegen befindet. Ich denke, dass die Jungs dort eigentlich eine unbegrentze Aktivierung zulassen müssen. Notfalls auch gerichtich bestimmt. Stellt euch doch mal vor, man würde euch nach drei Fahrten mit eurem neuen Auto einfach den Schlüssel wegnehmen, mit dem "netten" Hinweis, es müsse erst geprüft werden, ob ihr euer Auto überhaupt weiter nutzen dürft! Schließlich liegt ja nach Bezahlung eine Art Eigentumsübergang vor. Naja, ich hoffe, dass es mal nicht soweit kommt, aber ich könnte mir vorstellen, dass EA solche Prozesse a) verlieren würde, b) es gar nicht so weit kommen lässt und c) in Zukunft alle Publisher auf solche Extrema verzichten!
Kennt sich hier jemand rechtlich aus? Vielleicht ein angehender Jura Student?
 
matzewitt am 15.06.2008 10:33 schrieb:
Ich habe natürlich auch im Vorfeld die ganze Diskussion über die Maßnahmen von EA verfolgt. Als ehrlicher Spieler steht man mittlerweile da wirklich im Regen... Und das mit der Aufgabe der regelmäßigen Online-Prüfung glaube ich auch noch nicht so wirklich. Glaube irgendwo gelesen zu haben, dass im Handbuch noch immer steht, dass diese vorgenommen wird (hab jetzt grad allerdings nicht selbst nachgeschaut). ABER: Fakt ist, das ME sich bei jedem Start mit dem WWW verbinden will! Mein DFÜ zur Verbindung wird ganz automatisch gestartet! Nur gut das es ohne Netzwerkkabel nicht geht bzw. ich die Option zum automatischen Verbinden deaktiviert habe! Wozu als um nach Hause zu telefonieren will es denn sonst eine Verbindung etablieren? Schaut doch bei euch auch mal nach, würde mich ja mal interessieren....
Ich denke, dass wir es hier mit der schlimmsten Art der Gängelung zu tun haben, die es bisher gibt. Sei es beim Spielen selbst oder auch bei den Möglichkeiten des Wiederverkaufs. Insbesondere was die Einschränkungen des Weiterverkaufs betrifft, könnte ich mir vorstellen, dass sich EA damit, rechtich betrachtet, auf Abwegen befindet. Ich denke, dass die Jungs dort eigentlich eine unbegrentze Aktivierung zulassen müssen. Notfalls auch gerichtich bestimmt. Stellt euch doch mal vor, man würde euch nach drei Fahrten mit eurem neuen Auto einfach den Schlüssel wegnehmen, mit dem "netten" Hinweis, es müsse erst geprüft werden, ob ihr euer Auto überhaupt weiter nutzen dürft! Schließlich liegt ja nach Bezahlung eine Art Eigentumsübergang vor. Naja, ich hoffe, dass es mal nicht soweit kommt, aber ich könnte mir vorstellen, dass EA solche Prozesse a) verlieren würde, b) es gar nicht so weit kommen lässt und c) in Zukunft alle Publisher auf solche Extrema verzichten!
Der Vergleich mit dem Auto hinkt mal wieder gewaltig, Du erwirbst kein Eigentum an der Software, dir wird ein Nutzungsrecht zur Verfügung gestellt.
In dein Eigentum geht die Verpackung und der Datenträger über, aber nicht die Software die sich auf den Datenträger befindet.
Ich weiss, das ist Haarspalterei, aber so ist es nun mal.
Das hat mit dem Urheberecht und dem geistigen Eigentum zu tun.
 
heinz-otto am 15.06.2008 11:44 schrieb:
Kennt sich hier jemand rechtlich aus? Vielleicht ein angehender Jura Student?
bei uns muss man software weiterverkaufen dürfen. dazu gibt's meines wissens bereits urteile.
aber ich kann mich auch täuschen.


geht's bei den Windows-OEM-versionen nicht um etwas ähnliches? Microsoft wollte den weiterverkauf unterbinden und ist vor einem deutschen (glaube ich) gerucht abgeblitzt. seither gibt's die SB-/OEM-versionen ganz offiziell im handel.
 
Anbei am 15.06.2008 12:12 schrieb:
Der Vergleich mit dem Auto hinkt mal wieder gewaltig, Du erwirbst kein Eigentum an der Software, dir wird ein Nutzungsrecht zur Verfügung gestellt.
In dein Eigentum geht die Verpackung und der Datenträger über, aber nicht die Software die sich auf den Datenträger befindet.
Ich weiss, das ist Haarspalterei, aber so ist es nun mal.
Das hat mit dem Urheberecht und dem geistigen Eigentum zu tun.
wenn ich noch ein paar härchen spalten dürfte:
man darf ALLES mit einer erworbenen software machen. man darf sie auch nach eigenem gusto verändern, wie man gerade lust hat.
man darf die veränderten daten einfach nicht verbreiten.
 
HanFred am 15.06.2008 12:18 schrieb:
wenn ich noch ein paar härchen spalten dürfte:
Du darfst :-D
HanFred am 15.06.2008 12:18 schrieb:
man darf ALLES mit einer erworbenen software machen. man darf sie auch nach eigenem gusto verändern, wie man gerade lust hat.
man darf die veränderten daten einfach nicht verbreiten.


Trotzdem erwirbt man kein Eigentumsrecht an der Software. ;)
 
heinz-otto am 15.06.2008 11:44 schrieb:
Kennt sich hier jemand rechtlich aus? Vielleicht ein angehender Jura Student?


Das Problem bei ME ist offenbar, daß die Kennzeichnung auf der Verpackung nur unzureichend ist, da dort nur auf die Internetverbindung hingewiesen wird. Selbst in der EULA - die nach dt. Recht nach dem Erwerb ohnehin nicht einseitig vereinbart werden kann- ist von dem Aktivierungslimit nicht die Rede.

Man kann sich bereits darüber streiten, ob das, was hier EA macht, überhaupt noch ein Kauf im Sinne von § 433 BGB ist, oder nicht ein miet- oder leasingähnliches Geschäft, selbst wenn man die Besonderheiten bei Software/nichtkörperlichen Rechten beachtet.

Imho liegt ein Sachmangel vor, d.h. man kann Rücktritt oder Nachbesserung verlangen. Der Verkäufer hat hier nach Einführung des neuen Schuldrechts die Wahl zwischen beiden Möglichkeiten. Ich nehme aber stark an, dass (sofern EA nicht in Form eines Patches tätig wird) nur der Rücktritt (=Umtausch) verbleibt.

Allerdings überlegt man es sich selbst als Volljurist, ob man wegen 50 Euro einen Prozeß führt, worauf wohl EA spekuliert. Ich hoffe, daß EA vielleicht ähnlich wie Valve wegen der Verpackung bei Half-Life/STEAM von der EU eines auf den Deckel bekommt.

EDIT: Hier ist übrigens ein Post aus dem Bioware-Forum, wie EA plant, das "Problem" DRM/nerviger Kopierschutz künftig zu händeln:

I've just found an interesting interview on next-gen.biz concerning the newly announced "Crysis: Warhead" game, which will be published by EA later this year. In this interview Harald Seeley (crytek) is asked about the inclusion of DRM in this upcoming release. Here is his interesting answer:

"While we are certainly very concerned about piracy and copy protection, we are also concerned about the potential opposite problem, that of inconveniencing legitimate buyers with newer measures that interfere too greatly with their enjoyment of the product. So we are carefully considering all possible options here, however we are not yet at a stage where we have made a final decision. Once we do make it, I very much doubt we would announce it publicly before Crysis Warhead releases."

[Klartext: Wir wissen, uns rennen die Käufer wegen DRM weg. Also kündigen wir die Verwendung von DRM künftig nicht mehr vor Release an.]
 
Anbei am 15.06.2008 12:56 schrieb:
Trotzdem erwirbt man kein Eigentumsrecht an der Software. ;)
und trotzdem ist es kein üblicher lizenzvertrag.
man hat vielmehr die recht, die man auch beim kauf eines gegenstandes bekommt, also kommt es einem eigentumsrecht sehr nahe.
gewährleistungstechnisch sieht's z.b. auch genauso aus.


Handelt es sich wie im vorliegenden Fall um den Erwerb vorgefertigter, wenn auch "komplexer" Standardsoftware gegen einmaliges Entgelt zu freier Verfügung, so liegt die Annahme eines Kaufvertrages zumindest nahe (vgl. Soergel-Huber, BGB, 11. Aufl., Vorb. § 433 Rdnrn. 81a, 153). (...) Insofern läge hier kein wesentlicher Unterschied gegenüber dem Verkauf von Büchern oder Schallplatten vor.

http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/bghz102_135.htm
 
HanFred am 15.06.2008 13:07 schrieb:
und trotzdem ist es kein üblicher lizenzvertrag.
man hat vielmehr die recht, die man auch beim kauf eines gegenstandes bekommt, also kommt es einem eigentumsrecht sehr nahe.
gewährleistungstechnisch sieht's z.b. auch genauso aus.


Handelt es sich wie im vorliegenden Fall um den Erwerb vorgefertigter, wenn auch "komplexer" Standardsoftware gegen einmaliges Entgelt zu freier Verfügung, so liegt die Annahme eines Kaufvertrages zumindest nahe (vgl. Soergel-Huber, BGB, 11. Aufl., Vorb. § 433 Rdnrn. 81a, 153). (...) Insofern läge hier kein wesentlicher Unterschied gegenüber dem Verkauf von Büchern oder Schallplatten vor.

http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/bghz102_135.htm
Ok, man lernt doch nie aus.
Danke :)
 
Ich habe, nachdem ich seit Anfang Mai die Problematik im Bioware Forum, bei Amazon etc. verfolge, den Stand der Dinge mal in einem Bericht zusammengefasst:

http://www.gamergewerkschaft.de/content/view/826/13/
 
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