• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

macaran vs. atelco - endstand

AW: [dringend] großes problem mit 6800gt (agp) plzzzz help

ruyven_macaran am 15.12.2005 19:57 schrieb:
kann mir da vielleicht jemand was zum rechtlichen sagen?
theoretisch müssten die mir innerhalb der garantie&gewährleistungszeit doch eigentlich das teil ersetzen, oder?
natürlich. bei einem garatiedefekt die hast das recht auf gleichwertigen ersatz oder zeitwertauszahlun. aber: die haben das recht auf eine mängelbeseitigung. d.h. wenn die wollen, dann MUSST du ne reparatur abwarten, sofern die wartezeit nicht unzumutbar ist. das dumme: für nen gamer sind 10min schon unzumutbar, für gerichte eher erst ab 4-6 wochen... was rechtlich also nicht geht ist "also, herr mc aran, wir schicken die karte erstmal ein" - "nö, geben sie mir die kohle"


ps: IST sie denn definitiv defekt?
 
AW: [dringend] großes problem mit 6800gt (agp) plzzzz help

Herbboy am 15.12.2005 20:08 schrieb:
ruyven_macaran am 15.12.2005 19:57 schrieb:
kann mir da vielleicht jemand was zum rechtlichen sagen?
theoretisch müssten die mir innerhalb der garantie&gewährleistungszeit doch eigentlich das teil ersetzen, oder?
natürlich. bei einem garatiedefekt die hast das recht auf gleichwertigen ersatz oder zeitwertauszahlun. aber: die haben das recht auf eine mängelbeseitigung. d.h. wenn die wollen, dann MUSST du ne reparatur abwarten, sofern die wartezeit nicht unzumutbar ist. das dumme: für nen gamer sind 10min schon unzumutbar, für gerichte eher erst ab 4-6 wochen... was rechtlich also nicht geht ist "also, herr mc aran, wir schicken die karte erstmal ein" - "nö, geben sie mir die kohle"


ps: IST sie denn definitiv defekt?

sie läuft bei mir nicht, sie läuft beim händler nicht, ne andere karte läuft bei beiden... =>
jup, ist sie ;(

n angebot mit einschicken wurde mir gar nicht erst gemacht, kann bei leadtek sicherlich auch ewig dauern... ;( ;(
wobei ich natürlich über die 2wochen zwangs-weihnachtspause kein problem damit hätte...
 
AW: [dringend] großes problem mit 6800gt (agp) plzzzz help

ruyven_macaran am 15.12.2005 19:57 schrieb:
kann mir da vielleicht jemand was zum rechtlichen sagen?
theoretisch müssten die mir innerhalb der garantie&gewährleistungszeit doch eigentlich das teil ersetzen, oder?

normal ja schon solange du einen kaufbeleg hast sprich nen kassenbong/quittung o.ä wenn ja kannst du*s mit rechtlichen mittel machen weis abba auch net wie man dat ganze macht bin kein staatsanwalt
 
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ruyven_macaran am 15.12.2005 20:21 schrieb:
n angebot mit einschicken wurde mir gar nicht erst gemacht, kann bei leadtek sicherlich auch ewig dauern... ;( ;(
wobei ich natürlich über die 2wochen zwangs-weihnachtspause kein problem damit hätte...
Wenn ich dein Händler wäre, würde ich dich mitsamt deinem 250W Netzteil zum Teufel jagen ;)

Zumal überall darauf hingewiesen wird, dass es mindestens 350(?)W sein sollen.
 
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Dimebag am 15.12.2005 20:29 schrieb:
ruyven_macaran am 15.12.2005 20:21 schrieb:
n angebot mit einschicken wurde mir gar nicht erst gemacht, kann bei leadtek sicherlich auch ewig dauern... ;( ;(
wobei ich natürlich über die 2wochen zwangs-weihnachtspause kein problem damit hätte...
Wenn ich dein Händler wäre, würde ich dich mitsamt deinem 250W Netzteil zum Teufel jagen ;)

Zumal überall darauf hingewiesen wird, dass es mindestens 350(?)W sein sollen.
du minest, die ist WEGEN des NT kaputtgegangen?
 
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Herbboy am 15.12.2005 20:37 schrieb:
du minest, die ist WEGEN des NT kaputtgegangen?
Weiss ich nicht, aber kann schliesslich sein. Die genaue Ursache wird man wohl schwerlich herausfinden.

Was ich sagen wollte: Sollte der Händler auf die NT-Voraussetzugen hingewiesen haben, könnte er den Garantie-Anspruch AFAIK fallen lassen - wenn er denn weiss, was für ein NT da zu Gange war :B
 
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Dimebag am 15.12.2005 20:29 schrieb:
Wenn ich dein Händler wäre, würde ich dich mitsamt deinem 250W Netzteil zum Teufel jagen ;)

Zumal überall darauf hingewiesen wird, dass es mindestens 350(?)W sein sollen.

nachm netzteil hat der verkäufer nicht gefragt ;)
und auf der rückseite steht 300w - zugegeben immer noch mehr, aber mein netzteil hat in tests bereits bewiesen, dass es mindestens 270w liefern kann.

wenn auch nicht mit akzeptablen spannungen :B
 
AW: [dringend] großes problem mit 6800gt (agp) plzzzz help

Also wenn Du die Karte vor weniger als 6 Monaten gekauft hast und nicht durch unsachgemäße Handhabung die Gewährleistung entfällt, kannst Du nach Deiner Wahl entweder Reparatur oder Neulieferung verlangen. Davon kann auch in AGB nicht abgewichen werden, wenn Du Verbraucher bist.
 
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Dimebag am 16.12.2005 14:58 schrieb:
ruyven_macaran am 16.12.2005 14:56 schrieb:
Dimebag am 15.12.2005 20:56 schrieb:

sollte kein problem sein - hat ja keiner was von 12v gesagt, oder ? ;)
und 5a@3,3 , 5a@5 und 3a@12v sollten locker drin sein :B
Hm, aber sind das dann nicht 13A ? :B

*ichgebauf* (will mir ja eh keiner helfen ;) )
 
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ruyven_macaran am 16.12.2005 15:51 schrieb:
*ichgebauf* (will mir ja eh keiner helfen ;) )
Ey du Sack, ich hab dir als erster (ausführlich) geholfen, obwohl ich eigentlich gerade ins Bett wollte >:|
 
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ruyven_macaran am 15.12.2005 19:57 schrieb:
kann mir da vielleicht jemand was zum rechtlichen sagen?
Naja, das Wort Gewährleistung wird in den deutschen Gesetzen, speziell im BGB, nur noch am Rande erwähnt (vgl. § 365 BGB). Hier wird in der Regel von Mängelhaftung gesprochen. Dies ist der eigentliche Begriff für die Gesetzestexte, die die Rechtsfolgen und Ansprüche, die für den Verkäufer bzw. Käufer zutreffen, regeln. Im Kaufvertragsrecht (§ 437 BGB) bzw. in Verbindung mit einem Werkvertrag / Werklieferungsvertrag (§ 634 BGB) gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit dem Mangel vorhandenen Mangel umzugehen.

Gemäß ztiertem § 634 BGB (Rechte des Bestellers bei Mängeln) kann der Käufer / Besteller bei einem mangelhaften Werk, insofern die Voraussetzungen vorliegen,
a) nach Nacherfüllung verlangen (§ 635 BGB)
b) Mangel selbst beseitigen und Ersatz fordern (§ 637 BGB)
c) vom Vertrag zurücktreten (§§ 323, 326 Abs. 5 i. V. m. 636 BGB) oder die Vergütung mindern (§ 638 BGB)
d) Schadensersatz fordern (§§ 280, 281, 283 und 311 a i. v. m. 636 BGB) oder Ersatz verlangen (§ 284 BGB)

Wichtig ist hierbei IMO der unter c) angegebene § 323 BGB, da Du von dem Vertrag zurückrücktreten kannst. Die dort in Abs. 1 angegebene Fristsetzung muss nicht erfüllt werden, da gem. § 323 Abs. 2 Nr. 1 der Schuldner die Leistung bereits endgültig und ernsthaft verweigert hat.

Für die Beweislast gilt im Allgemeinen § 363 BGB. Hat der Käufer bzw. der Besteller die Sache angenommen die Ware abgenommen, trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen.
Zu beachten ist auch die Beweislastumkehr gem. § 476 BGB wie bereits weiter oben erwähnt. Zeigt sich in den ersten 6 Monaten nach Übergabe der Sache ein Mangel, so wird vermutet, dass diese Mangelhaftigkeit bereits bei der Übergabe vorlag.
Da sich die Pflicht zur Gewährleistung bzw. Mangelhaftigkeit aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette. Generell kann man sagen, dass der Mangel

Hat ein Händler eine Ware wegen eines Mangels zurückerhalten, was der Kunde im Wege seines Gewährleistungsanspruches beseitigt haben möchte, so werden die Vorasussetzungen für eine Mangelbeseitigung bzw. Gewährleistung normalerweise von dem Händler geprüft. Hierunter fällt z. B., ob ein Missbrauch durch den Kunden stattgefunden hat und der Mangel aufgrund von Fehlbehandlung o. ä. aufgetreten ist.

Auf jeden Fall hat der Händler die entstandenen Mangel zu ersetzen und weniger hat er das Recht, Dir eine schlechtere Karte für den gleichen Preis anzubieten, sondern eher kannst Du eine Minderung des Kaufpreises verlangen. Da die Sache allerdings aufgrund des Sachmangels nicht zu gebrauchen ist, fällt eine einfache Minderung außer Betracht. Der Händler hat die Ware zu ersetzen, wobei Du Dich ggfs. auf eine Wartezeit einrichten müsstest. Da jedoch nach Deiner Anzeige des Mangels gem. § 323 BGB Abs. 2 Nr. 1 der Händler bereits die Leistung endgültig verweigert hat, könntest Du von dem Vertrag zurücktreten (= Rückforderung des Kaufpreises).

Ich hoffe, das war erst mal eine kleine Hilfe. Lies Dir das mal in Ruhe durch, wenn Du noch Fragen hast, stehe ich gern zur Verfügung.

Gruß
Memphis
 
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Dimebag am 16.12.2005 16:01 schrieb:
ruyven_macaran am 16.12.2005 15:51 schrieb:
*ichgebauf* (will mir ja eh keiner helfen ;) )
Ey du Sack, ich hab dir als erster (ausführlich) geholfen, obwohl ich eigentlich gerade ins Bett wollte >:|

sorry, hast recht.
ich hab auch nicht viel vom bett gesehen ;)

richtig(er) hätte es vielleicht heißen müssen:
"mir kann eh keiner helfen"
 
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memphis76 am 16.12.2005 16:50 schrieb:

hört sich schonmal nicht schlecht an... steht nur noch zu befürchten, dass die sich rausreden wollen - ich habe die verweigerung ja nicht schriftlich- und doch lieber längere zeit nachbessern..

das mit den 6monaten sollte übrigens relativ unproblematisch sein:
die karte ist zwar minimal älter, aber der defekt ist eindeutig und es hat niemand auch nur eine andeutung gemacht, dass ich daran schuld bin.

hinsichtlich erstattung hat der kerl aber immer irgendwas richtung "zeitwert" gemurmelt (ohne zu verraten, wie der ermittelt werden soll) und der entspricht wohl ungefähr den 260€ der 6800gs..


p.s.:
scheint mir wohl doch jemand helfen zu können...
menno. alles läuft schief. nichtmal berechtigt jammern lässt man mich mehr ;)
 
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Hallo!

Bezüglich des Netzteils muss ich die anderen unterstützen.
Bei einem Kumpel von mir ist letztens eine 9800 Pro abgeraucht; vermutlich auch dank des Netzteils. Zwar kann das System ansich stabil laufen, aber je stärker die Belastung wird, desto instablier werden die Spannungswerte. Außerdem kann es auch bei Neustarts bzw. generell Starts Spannungsspitzen geben, die die Karte zum Abrauchen bringen können.

Was die Gewährleistungsgeschichte angeht, wünsche ich dir viel Erfolg. Im Ernstfall wirst du halt den Rechtsweg beschreiten müssen.

Viele Grüße und viel Erfolg!
 
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ruyven_macaran am 16.12.2005 17:38 schrieb:
hört sich schonmal nicht schlecht an... steht nur noch zu befürchten, dass die sich rausreden wollen - ich habe die verweigerung ja nicht schriftlich- und doch lieber längere zeit nachbessern..

das mit den 6monaten sollte übrigens relativ unproblematisch sein:
die karte ist zwar minimal älter, aber der defekt ist eindeutig und es hat niemand auch nur eine andeutung gemacht, dass ich daran schuld bin.

hinsichtlich erstattung hat der kerl aber immer irgendwas richtung "zeitwert" gemurmelt (ohne zu verraten, wie der ermittelt werden soll) und der entspricht wohl ungefähr den 260€ der 6800gs..
Frage ist auch, inwieweit bei Rücknahme und Prüfung der Mängel der Händler evtl. feststellen kann/wird, dass das genutzte NT nicht die vorgegebenen Werte besitzt. In diesem Fall könnte man ganz schnell die Fehlerursache bei dem Besteller/Käufer/Verbraucher finden - womit eine Mangelhaftigkeit und Erstattung/Gewährleistung mit einem Schwung aus den Fugen gerissen werden würde.

Mit "ein paar Tage älter" ist das so eine Sache. Ich arbeite in einem großen Anwaltsbüro und habe täglich mit Forderungseinzug bzw. Forderungsabwehr zu tun. Erst gestern habe ich eine Forderung von der Gegenseite in Höhe von ca. 50.000,00 € angefochten (abgewehrt), da der Anspruch um einen Tag zu spät war. In einem Rechtszug ist jede Stunde, bei Fristen teilweise sogar jede Minute wichtig. Vom Gericht gesetzte Fristen mit Datumsangabe enden um 00:00 Uhr. Die Briefkästen der Gerichte (so kenne ich es jedenfalls) haben einen Zeitmechanismus eingebaut, mit welcher um 00:00 Uhr der Briefkasten quasi "automatisch geleert" wird und zu spät eingeworfene Schriftsätze als nicht mehr fristgerecht eingegangen abgestempelt werden.

Das mit der 6-Monats-Frist wissen IMO nicht sehr viele, so dass Du auf die 2 Jahre Gewährleistung zurückgreifen kannst, ohne dass die Beweislast bei Dir liegt ... :] ...

Tja, kann man anhand der Karte feststellen, ob sie evtl. an einem zu schwachen NT gehangen hat? Wenn ja, wäre eine Nachbesserung auch nicht eine so gute Idee, da Du dann evtl. mit leeren Händen darstehen könntest. Ansonsten würde ich darauf bestehen - ggfs. ein Schreiben an den Händler verfassen und diesen zur Nachbesserung innerhalb einer Frist auffordern. Das schwierige an der Frist: diese muss gemäß Gesetz "angemessen" sein, d. h. wenn die Karte eingeschickt werden muss etc., dann dauert das. Rein pro Forma halber würde ich eine Frist von 3 Wochen setzen (ist nicht zu kurz, also ganz gut) und die Reaktion abwarten. Das Schreiben bzw. die Entgegennahme des Schreibens mit der Karte dann natürlich von dem dortigen Mitarbeiter mit Datum und Unterschrift quitieren lassen.

Zur der Zahlung für die Ersatzkarte kann ich nur sagen, dass das irgendwie komisch ist. Hab ich noch nie gehört, dass ein Händler eine Karte als Ausgleich nur gegen Bezahlung herausgibt. Ich schau noch mal genau nach, würde aber gern wissen, wie das bei Dir genau abgelaufen ist. Nicht, dass der Händler da im Nachhinein einen Kauvertrag raus wickelt und so tut, als hättest Du die Grafikkarte gekauft und nicht als Ersatz bekommen ... gibt es da Quittungen, Belege o. ä.?

scheint mir wohl doch jemand helfen zu können...
menno. alles läuft schief. nichtmal berechtigt jammern lässt man mich mehr ;)
Ne, gejammert wird hier nicht ... und klar helf ich Dir, so gut ich kann. ;)
 
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memphis76 am 16.12.2005 18:05 schrieb:
Tja, kann man anhand der Karte feststellen, ob sie evtl. an einem zu schwachen NT gehangen hat?

ich wüsste bislang noch nicht einmal, wieso sie schaden durch ein zu schwaches nt nehmen sollte ;)
trotzdem würde ich es auf eine intensive prüfung lieber nicht drauf ankommen lassen - unter dem kühler dürften noch n paar kalkflecken von ner leckenden wakü sein :B
das hatte zwar auch keine schäden zur folge (war sehr wenig und außerdem ist die karte ja lackiert, also prinzipiell isoliert), aber mit gewährleistung dürfte es dann vorbei sein..

werde auch eher auf rücktritt vom vertrag pochen..
bin ja auch kein unmensch und dass die 6800gs das beste angebot ist, was man mir zurzeit machen kann, ist mir schon klar.
ich seh nur nicht ein, warum ich im austausch für eine fehlerhafte 316€ karte (preis bei ebay gestern) eine 250€ karte mit ernsthaften nachteilen für mich akzeptieren soll..

Zur der Zahlung für die Ersatzkarte kann ich nur sagen, dass das irgendwie komisch ist. Hab ich noch nie gehört, dass ein Händler eine Karte als Ausgleich nur gegen Bezahlung herausgibt. Ich schau noch mal genau nach, würde aber gern wissen, wie das bei Dir genau abgelaufen ist. Nicht, dass der Händler da im Nachhinein einen Kauvertrag raus wickelt und so tut, als hättest Du die Grafikkarte gekauft und nicht als Ersatz bekommen ... gibt es da Quittungen, Belege o. ä.?


das mit der ersatzkarte war ne vormulierung von mir.
atelco hat mir natürlich keinerlei ersatz zur verfügung gestellt - ich hab das teil normal kaufen müssen und kann halt von meinem rückgaberecht gebrauch machen..
(bei atelco offensichtlich kein problem, in den 2-3stunden, die ich da war, haben 2leute ware zurückgegeben. im übrigen haben auch ca. 8leute defekte produkte reklamiert..... mehr als 4-5käufer konnte ich nicht beobachten :B )
 
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nochmal zum rechtlichen:

der verkäufer hat ja immer sowas wie "zeitwert" gemurmelt - gibt es dafür eine offzielle definition?

ich persönlich würde das ja als "aktueller marktpreis" bezeichnen und der lag bei ebay gestern bei 316,55€...
 
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