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Kopierschutz - ich bin verwirrt

Vordack

Spiele-Professor/in
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Moin,

heute dachte ich mir mal daß ich mich genau über Kopierschutzmaßnahmen informiere.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz

Mir ist z.B. durch Hörensagen bekannt daß derKopierschutz nicht umgangen werden darf.

Das sagt auch Wikipediea:
Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ist es seit dem 13. September 2003 verboten, „wirksame technische Maßnahmen“, die das Kopieren verhindern, zu umgehen (§ 95a Abs. 1 UrhG).

Allerdings wird auch oft gesagt daß selbst WENN man das Original besitzt man kein NoCD benutzen darf weil er den Programmcode ändert.

Dann schauen wir uns mal Papa 95 a an:

(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

Ist ja Quark. Ich habe die originale CD zu Hause, habe also Zugang zum Spiel und benutze den Crack in dem Wissen daß ich auch ohne ihn Zugang hätte.

Weiter gehts. Zurück zum wiki Artikel:

Auch die Herstellung und Verbreitung von Programmen und sonstigen Hilfsmitteln, die der Umgehung dienen, sind verboten (§ 95a Abs. 3 UrhG).

Das Cracks herzustellen verboten sind kann dem User ja egal sein. Er lädt es ja nur zum persönlichen Gebrauch runter.

Verstöße, die nicht zum eigenen privaten Gebrauch geschehen, können als Straftaten (§ 108b UrhG) oder Ordnungswidrigkeiten (§ 111a UrhG) verfolgbar sein.

Für mich steht hier ganz eindeutig daß man NO-CD Cracks zum privaten Gebrauch verwenden darf.

Weiter gehts.

...
Allerdings darf gemäß §69a UrhG bei Computerprogrammen der Kopierschutz legal umgangen werden.

69a?

§ 69a
Gegenstand des Schutzes

1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.

(2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.

(3) Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.

(4) Auf Computerprogramme finden die für Sprachwerke geltenden Bestimmungen Anwendung, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.

(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.

Sind Computerspiele keine Computerprogramme?

Ob legale Besitzer einer Software einen passenden Cracks benutzen dürfen, ist umstritten, da es hier Widersprüche in der Rechtsprechung zum Urheberrecht gibt.

Also ist das Urheberrecht der Grund warum wir keine No-CD-Crakcs benutzen dürfen?

Aus dem ganzen Wikitext zum Urheberrecht habe ich was rauskopiert:

Juristischer Schutz technischer Schutzmaßnahmen. Die Herstellung, Verbreitung, Einfuhr oder Angebot von Geräten, Software, Produkten oder Komponenten, deren Zweck es ist, Kopierschutzmechanismen der Rechteinhaber aufzuheben, zu umgehen, zu entfernen, zu deaktivieren oder sonst wie zu überlisten, sind verboten. Es ist auch verboten, die Wirkungsweise dieser Geräte zu beschreiben, so dass sie nachgebaut werden können (Black-Box-Provision). Hierdurch wird das Urheberrecht auch zu einem Technologiekontrollrecht. Es regelt jetzt Tatbestände, die bisher außerhalb seiner Reichweite lagen (Paracopyright).

Hmmm, da sehen wir wie verworren und säuberungsbedürftig das deutsche Rechtssystem ist.

Oben steht ganz klar (Para 96 wenn ich mich richtig entsinne
Verstöße, die nicht zum eigenen privaten Gebrauch geschehen, können als Straftaten (§ 108b UrhG) oder Ordnungswidrigkeiten (§ 111a UrhG) verfolgbar sein.

Also für den privaten Anwedner Okay No-CD zu benutzen.

Aber im Urheberrecht steht das wir trotzdem die gearschten sind.

Was das ganze soll was ich hier gepostet habe? Nichts :) Nein, ich wollte mich nur mal informieren wieso was verboten ist und dachte ich schreibe es mal nieder, vielleicht interessiert es ja den einen oder anderen^^
 
So für alle wieder zum Mitschreiben, bevor hier wieder die Diskussion losgeht:

Ein Crack greift in den Quellcode des Spieles ein. Da dieses durch die Programmierer/ Publisher Urheberrechtlich geschützt ist, ist ein Crack illegal.
Es sei den die Programmierer/ Publisher geben einen no-cd Patch heraus.
Aber wer hier auf Cracks verweist, verlinkt oder ähnliches zieht sich den Unmut der CO/Admins zu und muss mit dem Rauswurf der Community rechnen.
Steht auch in der Netiquette die Ihr bei euerer Anmeldung als verbindlich angeklickt habt:
Pornographische Inhalte, rassistisches Gedankengut, Volksverhetzung, Aufruf zu gesetzwidrigen Handlungen (insbesondere zu Verstößen gegen das Urheberrechtsgesetz) und beleidigende Aussagen sind in unserer Gemeinschaft äußerst unerwünscht und führen gegebenenfalls zum Ausschluss aus der Community
 
cbw249 am 13.08.2008 16:57 schrieb:
So für alle wieder zum Mitschreiben, bevor hier wieder die Diskussion losgeht:

Ein Crack greift in den Quellcode des Spieles ein. Da dieses durch die Programmierer/ Publisher Urheberrechtlich geschützt ist, ist ein Crack illegal.

Also was anderes habe ich ja oben nicht geschrieben^^

Interessant fand ich nur daß es auf den ersten Blick aussah als ob maqn für den privaten Gebrauch No-CDs benutzen darf, bis man sich das Urheberrecht anschaut.

Das finde ich das Gemeine an den Gesetzen. In einem Gesetz liesst man "Du darfst", allerdings wird diese Erlaubnis Dir in einem anderen Gesetz wieder weggenommen.

Ich weiss schon warum ich kein Anwalt geworden bin^^
 
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