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Spiritogre
Gast
... entschuldige bitte das ich ein Urteil aus dem Jahre 2006 nicht als aktuell bezeichne und selbst du, in deinen Beiträgen weiter vorne auf RA-Blogs verweist, wo es Urteile davor und danach gibt, die einen anderen Standpunkt vertreten. Vllt. nochmal für dich, zum Mitschreiben und verstehen: das sind Links die du gepostet hast, deine Links widersprechen deiner Argumentation das es eben eindeutig ist.
Kannst oder willst du diesen Umstand nicht verstehen?!
Mein von mir verlinktes Urteil aus dem Jahr 2013 ist nun auch nicht mehr taufrisch, aber deutlich aktueller als die von dir verlinkten und hier wird vom Gericht eindeutig gesagt, dass es keine grundsätzliche Rechtsprechung zum Thema "Eigentumsübertragung" gibt, diese auch nicht behandelt wird. Der letzte Punkt bezieht sich auf die von dir genannten Beispiele von und mit usedSoft, denn auch dieses Urteil hast du hier, in diesem Forum, bei diesen Diskussionen oft erwähnt.
Wenn du dir jetzt bitte einmal die Mühe machst, kurz durchatmest und objektiv deine und auch meine Links betrachtest, dann dürften wir beide eigentlich auf einen gemeinsamen Nenner kommen:
Die Meinung der Gerichte in Deutschland ist eben nicht eindeutig. Punkt.
Mehr wollte ich nicht ausdrücken und mit meinen ganzen anderen Beispielen wollte ich deine Argumentation mit den von dir genannten Paragraphen im BGB etwas, nun ja, entkräften. Ich nenne es mal so. Man kann sich nicht auf der einen Seite hinstellen und behaupten man erwirbt Eigentum, weil es im BGB so steht, auf der anderen Seite aber die aus den von dir genannten Pflichten aus den § vollkommen ignorieren. Zu dieser Problematik hast du nicht ein Ton gesagt, nicht einen. Überlesen? Nicht verstanden? Passt das nicht in deine Argumentation?
Zunächst gelten die Urteile von BGH und EuGH als ausschlaggebend, egal ob sie von 2007 oder früher sind. Was andere Gerichte entscheiden ist nicht relevant, da sich die Rechtssprechung nach den großen Gerichten richtet.
Zudem muss man zwischen privatem Konsumenten und kommerziellen Unternehmen unterscheiden, für erste gilt das BGB, wo die entsprechenden Paragrafen eindeutig sind, für letztere das HGB, wo die Sache sicher immer noch ein wenig anders aussieht.
Seit den Gerichtsurteilen, dass Software als Sache gilt und dass laut BGB beim Kauf einer Sache das Eigentum übertragen werden muss, sehe ich nicht, wo du andere Urteile herzauberst, vom BGH, die dem widersprechen. Die Sache ist also absolut eindeutig. Weiß nicht, wie man das so dreist und konsequent ignorieren kann.