Eigentum ist aber letztlich nur der Datenträger. Verwechsel den Datenträger nicht mit dem Inhalt. Mit dem Datenträger kannste machen, was du willst. Kannst ihn bemalen, kaputt machen, oder die Daten von dem Ding komplett löschen (wenn dir sowas bei einer Retailversion möglich ist). Beim Inhalt, also der Software, sieht es ganz anders aus. Wäre die auch dein Eigentum, dürftest du sie nach deutschem Recht ja ganz klar verändern , kopieren oder in veränderter Form weiter verkaufen etc. Wie das aufgemotzte Auto, was im Thread schon Erwähnung fand. Darf man aber eben nicht. Weil du die Software an sich zwar besitzt, aber nicht der Eigentümer bist, nachdem du sie kaufst.
Da wir ein Urheberrecht haben, ist das ganze ja auch irgendwie logisch, oder nicht? Veränderungen an der Software können nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Entwicklers geschehen, aber auch dann kann man das Ding nicht, wie ein Auto, als sein "Eigentum" verkaufen. Funktioniert so nicht.
Insofern erwirbt man tatsächlich weniger ein Eigentum, als vielmehr eine Lizenz zum Konsum des Produkts. Ob das nun nach deutschem Recht tatsächlich als "Lizenz" definiert ist, weiß ich nicht. Aber auf jedenfall bist du keinesfalls der Eigentümer der Software. Genauso wenig, wie du der Eigentümer des Inhalts eines Buches bist oder eines Filmes oder eines Musikalbums.