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Konsolenmodding: Ab sofort in Japan illegal

Zelada

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Zum Artikel: Konsolenmodding: Ab sofort in Japan illegal
 
Als nächstes darf man dann eine Werkstatt nicht mehr beauftragen, ein KFZ zu tunen. Oder einen Handwerker damit beauftragen, eine Wand neu zu streichen. Damit sich "Dritte nicht an Produkten bereichern, die sie nicht hergestellt haben".
 
Ich versteh zwar den Grund finde es aber doch etwas übertrieben. Zumindest was Offline-Games betrifft sollen die Besitzer doch damit machen können was sie wollen. Online es zu unterbinden, da bin ich selbstverständlich auch dafür.
 
Verkauf und die Auktion von Seriennummern und Produktschlüsseln, ohne das Einverständnis der Entwickler.

Ist das nicht so ziemlich das Geschäftsmodell von Kinguin, G2A, MMOGA und wie die Reseller alle heißen?
 
Oh scheiße... Multiplayer Cheater machen echt alles kaputt. Jetzt müssen unter dem Gesetzt auch harmlose Cheater leiden.
 
Als nächstes darf man dann eine Werkstatt nicht mehr beauftragen, ein KFZ zu tunen. Oder einen Handwerker damit beauftragen, eine Wand neu zu streichen. Damit sich "Dritte nicht an Produkten bereichern, die sie nicht hergestellt haben".

Naja, ist das nicht ein wenig Äpfel mit Birnen zu vergleichen? Der Handwerker hat ja eine Lizenz, Meisterbrief etc. Dieser darf ohnehin deine Wand streichen. Man kann dich ohnehin nicht verklagen, was du mit deinen eigenen vier Wänden machst. Und wenn du deine eigene Konsole im stillen Kämmerlein veränderst und damit nicht online herum springst, kann Dich auch niemand belangen.

Und das Auto ist ja dein Eigentum, der Autobauer verleiht im Gegensatz zum Computerspiel kein Lizenz sondern verkauft Dir das Auto als dein Eigentum. Auch hier gilt wieder, was du mit deinem Eigentum machst, ist deine Sache - solange Du niemanden verletzt oder anderweitig Schaden zufügst (also keine Atombombe bauen oder deine Wohnung in die Luft jagen :B).

Aber: Ich verstehe deine Meinung, die dahinter steckt, auch wenn das Beispiel nicht sinnvoll gewählt ist :P


Ist das nicht so ziemlich das Geschäftsmodell von Kinguin, G2A, MMOGA und wie die Reseller alle heißen?

Ja, schon. Aber die sind erstens nicht in Japan ansässig und zweitens verdienen die glaube den größten Anteil in Europa und in den USA. In der Printfassung der PCGames gab es mal einen schönen Artikel mit Interview mit G2A. Ist drei oder vier Monate her.

Grundsätzlich landen da aber auch Humble-Bundle-Keys, die dann für kleinen Geld verkauft werden - das ist ja erst einmal nicht illegal, weil die Keys nicht genutzt sind und bisher keine Verwendung gefunden haben. In Deutschland ist das ja auch noch eine Grauzone.

Oh scheiße... Multiplayer Cheater machen echt alles kaputt. Jetzt müssen unter dem Gesetzt auch harmlose Cheater leiden.

Ich wusste gar nicht, dass es Multiplayer-Cheater und harmlose Cheater gibt. Ist Cheater nicht Cheater? :B
 
Und das Auto ist ja dein Eigentum, der Autobauer verleiht im Gegensatz zum Computerspiel kein Lizenz sondern verkauft Dir das Auto als dein Eigentum. Auch hier gilt wieder, was du mit deinem Eigentum machst, ist deine Sache - solange Du niemanden verletzt oder anderweitig Schaden zufügst (also keine Atombombe bauen oder deine Wohnung in die Luft jagen :B).

Damit du damit aber im öffentlichen Verkehr (Online zocken) teilnehmen darfst, brauchst du die Absegnung durch den TÜV ;)
 
Damit du damit aber im öffentlichen Verkehr (Online zocken) teilnehmen darfst, brauchst du die Absegnung durch den TÜV ;)

Damit du nicht die Allgemeinheit gefährdest, weil dein Auto mitten auf der Autobahn plötzlich Totalschaden hat:B
 
@Anno Domini: Es stimmt zwar für Japan, dass man nur eine Lizenz einer Software erwirbt aber zum Beispiel nicht in Europa bzw. Deutschland. Das deutsche Gesetz spricht eindeutig von Eigentumserwerb. Lizenzbestimmungen sind außerdem nur gültig, wenn sie beim Kauf vorgelegt wurden. Dazu kommt, dass der Vertragspartner nicht der Softwarehersteller sonder der Händler ist, es also letztlich die Konditionen des Händlers gelten, nicht die des Herstellers. D.h. 99 Prozent aller Softwarelizenzen in Deutschland sind fürn Popo, sprich ungültig und generell gelten die gesetzlichen Bestimmungen natürlich vor jeglicher Lizenz.

Bitte dies merken und nicht immer diese Falschinformation mit "man erwirbt nur eine Lizenz" wiederholen. Wir haben hier schon ein paar mehr Rechte als Verbraucher als einige andere Länder.
 
Ich muss gerade an die Hacker denken, die auf der PS4 Linux installieren. Das geschieht ja nur zum Spaß und tut niemandem weh, solange das nicht kommerziell eingesetzt wird.
 
So oder so, das japanische Gesetz ist erstklassige Lobbyarbeit, da gibt es nichts dran zu rütteln.

Mal sehen was da die nächsten Jahre noch weltweit passiert, das wird nicht das Ende der Fahnenstange gewesen sein.
 
@Anno Domini: Es stimmt zwar für Japan, dass man nur eine Lizenz einer Software erwirbt aber zum Beispiel nicht in Europa bzw. Deutschland. Das deutsche Gesetz spricht eindeutig von Eigentumserwerb. Lizenzbestimmungen sind außerdem nur gültig, wenn sie beim Kauf vorgelegt wurden. Dazu kommt, dass der Vertragspartner nicht der Softwarehersteller sonder der Händler ist, es also letztlich die Konditionen des Händlers gelten, nicht die des Herstellers. D.h. 99 Prozent aller Softwarelizenzen in Deutschland sind fürn Popo, sprich ungültig und generell gelten die gesetzlichen Bestimmungen natürlich vor jeglicher Lizenz.

Bitte dies merken und nicht immer diese Falschinformation mit "man erwirbt nur eine Lizenz" wiederholen. Wir haben hier schon ein paar mehr Rechte als Verbraucher als einige andere Länder.

Eigentum ist aber letztlich nur der Datenträger. Verwechsel den Datenträger nicht mit dem Inhalt. Mit dem Datenträger kannste machen, was du willst. Kannst ihn bemalen, kaputt machen, oder die Daten von dem Ding komplett löschen (wenn dir sowas bei einer Retailversion möglich ist). Beim Inhalt, also der Software, sieht es ganz anders aus. Wäre die auch dein Eigentum, dürftest du sie nach deutschem Recht ja ganz klar verändern , kopieren oder in veränderter Form weiter verkaufen etc. Wie das aufgemotzte Auto, was im Thread schon Erwähnung fand. Darf man aber eben nicht. Weil du die Software an sich zwar besitzt, aber nicht der Eigentümer bist, nachdem du sie kaufst.

Da wir ein Urheberrecht haben, ist das ganze ja auch irgendwie logisch, oder nicht? Veränderungen an der Software können nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Entwicklers geschehen, aber auch dann kann man das Ding nicht, wie ein Auto, als sein "Eigentum" verkaufen. Funktioniert so nicht.

Insofern erwirbt man tatsächlich weniger ein Eigentum, als vielmehr eine Lizenz zum Konsum des Produkts. Ob das nun nach deutschem Recht tatsächlich als "Lizenz" definiert ist, weiß ich nicht. Aber auf jedenfall bist du keinesfalls der Eigentümer der Software. Genauso wenig, wie du der Eigentümer des Inhalts eines Buches bist oder eines Filmes oder eines Musikalbums.
 
Eigentum ist aber letztlich nur der Datenträger. Verwechsel den Datenträger nicht mit dem Inhalt. Mit dem Datenträger kannste machen, was du willst. Kannst ihn bemalen, kaputt machen, oder die Daten von dem Ding komplett löschen (wenn dir sowas bei einer Retailversion möglich ist). Beim Inhalt, also der Software, sieht es ganz anders aus. Wäre die auch dein Eigentum, dürftest du sie nach deutschem Recht ja ganz klar verändern , kopieren oder in veränderter Form weiter verkaufen etc. Wie das aufgemotzte Auto, was im Thread schon Erwähnung fand. Darf man aber eben nicht. Weil du die Software an sich zwar besitzt, aber nicht der Eigentümer bist, nachdem du sie kaufst.

Da wir ein Urheberrecht haben, ist das ganze ja auch irgendwie logisch, oder nicht? Veränderungen an der Software können nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Entwicklers geschehen, aber auch dann kann man das Ding nicht, wie ein Auto, als sein "Eigentum" verkaufen. Funktioniert so nicht.

Insofern erwirbt man tatsächlich weniger ein Eigentum, als vielmehr eine Lizenz zum Konsum des Produkts. Ob das nun nach deutschem Recht tatsächlich als "Lizenz" definiert ist, weiß ich nicht. Aber auf jedenfall bist du keinesfalls der Eigentümer der Software. Genauso wenig, wie du der Eigentümer des Inhalts eines Buches bist oder eines Filmes oder eines Musikalbums.

Wenn man keine Ahnung hat.
Sorry, was du schreibst kompletter Blödsinn und einfach falsch.
Verwechsel Urheberrecht nicht mit Eigentumsrecht.
Außerdem ist es tatsächlich so, du darfst privat die Software ändern wie du lustig bist, nur darfst du eben wegen dem Urheberrecht die Änderung nicht öffentlich machen. Gleiches gilt übrigens für Bücher etc.
 
Wenn man keine Ahnung hat.
Sorry, was du schreibst kompletter Blödsinn und einfach falsch.
Verwechsel Urheberrecht nicht mit Eigentumsrecht.
Außerdem ist es tatsächlich so, du darfst privat die Software ändern wie du lustig bist, nur darfst du eben wegen dem Urheberrecht die Änderung nicht öffentlich machen. Gleiches gilt übrigens für Bücher etc.

Und ändert das jetzt was an meiner Aussage? Eigentum darf ich verändern und entsprechend auch öffentlich machen. Ich darf meinen Suppenteller bemalen und ihn dann als eigenen verkaufen. Der Teller dient dann nur als Material für das Werk. Der Teller ist mein Eigentum.

Bei Software, Filmen oder Büchern ist das eben nicht der Fall. Klar, ich darf den Inhalt verändern oder Fan Fictions erstellen. Natürlich. Aber ich darf damit nichts kommerzielles anstellen. Weil es eben NICHT mein Eigentum ist. Heißt ja nicht umsonst "geistiges Eigentum" und so.

Wenn ich eine Software entwickle, dann bin ich der Eigentümer, nicht aber der Kunde.
 
Und ändert das jetzt was an meiner Aussage? Eigentum darf ich verändern und entsprechend auch öffentlich machen. Ich darf meinen Suppenteller bemalen und ihn dann als eigenen verkaufen. Der Teller dient dann nur als Material für das Werk. Der Teller ist mein Eigentum.

Bei Software, Filmen oder Büchern ist das eben nicht der Fall. Klar, ich darf den Inhalt verändern oder Fan Fictions erstellen. Natürlich. Aber ich darf damit nichts kommerzielles anstellen. Weil es eben NICHT mein Eigentum ist.

Noch einmal, du verwechselst Urheberrecht mit Eigentum, natürlich darfst du Software verkaufen, dein Bastel-Teller Beispiel kannst du dir in die Tonne drücken, da keine Urheberrechte verletzt werden.
Durch den Kauf einer Software wird diese in Deutschland dein Eigentum, das ist Gesetz!
Du darfst auch keinen VW Golf kaufen und den dann nachbauen und deinen Nachbau verkaufen - das wäre eine Urheberrechtsverletzung.
 
Noch einmal, du verwechselst Urheberrecht mit Eigentum, natürlich darfst du Software verkaufen, dein Bastel-Teller Beispiel kannst du dir in die Tonne drücken, da keine Urheberrechte verletzt werden.
Klar kann man das (grundsätzlich). Aber nicht in veränderter Form und als sein eigenes ausgeben.

Durch den Kauf einer Software wird diese in Deutschland dein Eigentum, das ist Gesetz!
Die Quelle dazu würde mich mal interessieren.

Du darfst auch keinen VW Golf kaufen und den dann nachbauen und deinen Nachbau verkaufen - das wäre eine Urheberrechtsverletzung.

Selbstverständlich darf man einen VW Golf nicht einfach mal nachbauen und dann als "eigenes" verkaufen. VW ist immerhin ne eingetragene Marke. Aber da ich Eigentümer des erworbenen Autos bin, kann ich grundsätzlich damit machen, was ich will. Ich darf den VW Golf aber verändern, diese Veränderung öffentlich machen und auch weiter verkaufen. Ich darf das Teil auch bis zur Unkenntlichkeit verändern, das VW-Zeichen entfernen usw. und es dann weiter verkaufen, solange die Bezeichnung "VW Golf" im Kaufvertrag bestehen bleibt. Das kann man mit einer Software eben nicht.

Ich darf halt, aufgrund des Urheberrechts, keinen VW-Nachbau basteln.

Ich glaube eher, du verwechselst hier gerade Besitz mit Eigentum. Das eine ist nicht das gleiche, wie das andere. Ich bin zwar im Besitz der Software...aber sie gehört mir nicht.
 
Klar kann man das (grundsätzlich). Aber nicht in veränderter Form und als sein eigenes ausgeben.


Die Quelle dazu würde mich mal interessieren.



Selbstverständlich darf man einen VW Golf nicht einfach mal nachbauen und dann als "eigenes" verkaufen. VW ist immerhin ne eingetragene Marke. Aber da ich Eigentümer des erworbenen Autos bin, kann ich grundsätzlich damit machen, was ich will. Ich darf den VW Golf aber verändern, diese Veränderung öffentlich machen und auch weiter verkaufen. Ich darf das Teil auch bis zur Unkenntlichkeit verändern, das VW-Zeichen entfernen usw. und es dann weiter verkaufen, solange die Bezeichnung "VW Golf" im Kaufvertrag bestehen bleibt. Das kann man mit einer Software eben nicht.

Ich darf halt, aufgrund des Urheberrechts, keinen VW-Nachbau basteln.

Ich glaube eher, du verwechselst hier gerade Besitz mit Eigentum. Das eine ist nicht das gleiche, wie das andere. Ich bin zwar im Besitz der Software...aber sie gehört mir nicht.

Nein Eigentum!
du hast dich leider von den Industrievertretern indoktrinieren lassen, die gerne das mit der Lizenz behaupten und dabei schlicht lügen.

Softwarelizenz, Softwarekauf und Softwareüberlassung - kanzlei für it-recht & datenschutz
 
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