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Jugendmediendienststaatsvertrag (JMStV): was macht pcgames.de ab 1.1.2011 ?

Rover

Spiele-Novize/Novizin
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Hallo liebe Verantwortlichen dieser Seite



Wie wird PC Games mit dem JMStV, der ab 1. Januar 2011 Gültigkeit haben wird, umgehen?

Ich weiß von einigen Seitenbetreibern, die deswegen verunsichewrt sind,
zumal im Impressum ein Jugendschutzbeauftragter genannt werden soll, der
nicht irgend jemand sein kann, sondern diese Person muss juristisch,
medienpädagogisch und technisch qualifiziert sein.
 
Hier ein Interview mit einem Rechtsanwalt:

Frage: Dr. Bahr, zum Beginn des Jahres 2011 soll jede deutsche Webseite
eine Alterskennzeichnung tragen. Wie soll das technisch funktionieren?

Dr. Bahr: Es ist nicht mehr als ein Gerücht, dass jede deutsche Webseite
eine Alterskennzeichnung tragen muss. Das ist einfach grundlegend falsch.
Der neue JMStV verlangt dies gerade NICHT.
Es muss NICHT jede Webseite eine Alterskennzeichnung tragen.
Zutreffend ist vielmehr, dass der JMStV ausschließlich für solche Seiten gilt,
die "entwicklungsbeeinträchtigende Angebote" für Kinder und Jugendliche
haben. Das sind klassischerweise Seiten mit gewalttätigen oder
pornographischen Inhalten.
Das "herkömmliche" Blog oder das "normale" Internet-Forum fallen somit
nicht unter diesen Begriff. Für sie gilt der JMStV nicht und somit auch keine
Kennzeichnungspflicht.
Es ist also nichts weiter als juristischer Nonsens, dass ab Januar jede
Webseite eine Alterskennzeichnung benötigt oder gar einen
Jugendschutzbeauftragten.





Frage: Sind denn "entwicklungsbeeinträchtigende Angebote" tatsächlich
nur Themen mit Gewalt oder Pornographie?

Dr. Bahr: Nein, beides sind nur Beispiele. Selbstverständlich können auch
andere Themen entwicklungsbeeinträchtigend sein. Wenn z.B. in einem
Artikel Alkohol oder Bulimie verherrlicht wird, kann dies genauso gut die
gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Der Gesetzgeber hat sich hier bewusst für einen offenen Tatbestand
entschieden. Die gesetzliche Formulierung lautet in § 5 Abs.1 JMStV:

"Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder
Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
zu beeinträchtigen"




Frage: An welchen Kriterien mache ich überhaupt fest, ob meine Seite ab
6, 12, 16 oder 18 Jahren zugänglich sein soll?

Dr. Bahr: Leider lässt das Gesetz hier den betroffenen Webseiten-Betreiber
vollkommen allein. Klare, verständliche und wirklich nachvollziehbare
Kriterien gibt es nicht.
Ebenso fehlt es an jedem praktikablem Vorschlag, wo und wie denn nun die
Alterskennzeichnung auf der Webseite platziert werden soll.
Die gesetzlichen Neuerungen sind - um es mit klaren und deutlichen Worten
zu sagen - nicht nur inhaltlich, sondern auch juristisch dilletantisch.
Eine absolute Grausamkeit und Unverschämtheit von Seiten des Gesetzgebers.




Frage: Muss ich als Betreiber eines Forums oder Blogs künftig aktiv nach
möglicherweise jugendgefährdenden Inhalten in Beiträgen und
Kommentaren suchen?

Dr. Bahr:Ein klares Nein. Daher ist auch die Reaktion von VZlog.de nicht nachvollziehbar.
(Anm: Die Seite hat ihre Schließung angekündigt)
Es gibt zwar eine Extra-Norm im neuen JMStV für Inhalte mit
"user generated content". Diese Verpflichtung trifft aber auch nur wiederum
Betreiber mit "entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten".




Frage: Was empfehlen Sie also?

Dr. Bahr: Ruhe bewahren und nicht diesen neuen Jura-Hoax glauben.
Für "normale" Webseiten-Betreiber ändert sich durch den JMStV rein gar nichts.


Dr. Martin Bahr arbeitet als Rechtsanwalt in Hamburg und ist unter anderem
auf das Recht der neuen Medien spezialisiert.
Weitere Infos zur Person erhalten Sie hier:
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr - Kanzlei Dr. Bahr

Quelle=http://www.supernature-forum.de/www-news-und-geruechtekueche/102416-wirbel-um-jugendmedienschutz-staatsvertrag-interview-rechtsanwalt-dr.html


Viel Wind um nichts?
 
Jo, wobei ich nicht ganz sicher ist, wie das mit Videos wäre, die ihrerseits FSK 16 oder 18 sind. Muss die PCGames dort dann kennzeichnen? UNd bei LINKS zu solchen Videos?
 
Jo, wobei ich nicht ganz sicher ist, wie das mit Videos wäre, die ihrerseits FSK 16 oder 18 sind. Muss die PCGames dort dann kennzeichnen? UNd bei LINKS zu solchen Videos?

Ist eben zu schwammig formuliert das ganze... Ich würd erst mal den Ball flach halten, dieses hier ist eine Seite für ComputerSPIELE. NOCH ist unser Hobby völlig legal, egal was manche Politike so von sich lassen.
 
Klärt mich mal bitte auf wieso die CDU da nicht zustimmt. Die sind doch immer voll für so was. Sie haben das ganze ja auch in die Wege geleitet.
 
Klärt mich mal bitte auf wieso die CDU da nicht zustimmt. Die sind doch immer voll für so was. Sie haben das ganze ja auch in die Weege geleitet.
Frag das besser den CDU-Abgeordneten deines Vertrauens ^^

Vielleicht späte Einsicht? Die Erkenntnis, dass diese Neuerung ohne funktionierende Technik eine Farce ist?
 
Vielleicht späte Einsicht? Die Erkenntnis, dass diese Neuerung ohne funktionierende Technik eine Farce ist?

Einsicht, Erkenntnis, da sind leider Wörter an die ich im Zusammenhang mit der CDU nicht denke... :B Ich würde eher in die Richtung denken dass sie beschlossen haben dass dieses Szenario ihnen noch nicht genug ist :B
 
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