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Gast1697404202
Gast
aber dafür müsste man sich wohl das Gutachten vorlegen lassen sofern überhaupt möglich.
Du darfst eine Anfrage stellt ob sachen auf Liste A indiziert sind aber Liste B,C und D sind wegen Sicherheit des Landes Deutschland nicht einsehbar für die öffentlichkeit.
Listenabfrage
Wenn Sie - beispielsweise zur Vorbereitung eines Antrages/einer Anregung - überprüfen möchten, ob ein bestimmtes Medium (Träger- oder Telemedium) bereits indiziert ist und in die Liste...
www.bzkj.de
Anfrage für Liste A per Email gibt es dort aber da musste gute gründe für haben und die geben dir dann einen Preiskatalog und nach Bezahlung gibt es dann per post den auszug.
Die Objektleiter/in von Printmedien wünschen sich seit jahren eine Änderung für die Presse aber bis jetzt würde es nicht gehen weil laut bjps man nicht nachverfolgen könnte anders als per post wer zugriff hat und es weiterverbreiten würde