Herbboy
Spiele-Gott/Göttin
- Mitglied seit
- 22.03.2001
- Beiträge
- 78.769
- Reaktionspunkte
- 5.985
Mitwisser am 18.10.2006 19:47 schrieb:Genau aus diesen Gründen würde §4 Abs. 3 GJSM richtig Sinn machen.Spassbremse am 18.10.2006 19:37 schrieb:der Zoll hat i. d. R. besseres zu tun
Das gilt aber sowieso nur für inländische Unternehmen
Und bei ausländischen Shops, insbesondere Europäischen, interessiert sich eh keiner dafür.
Ich habe aber noch nie gehört, dass jemand wegen einem importierten indizierten Spiel Probleme bekommen hat. Aber das heißt ja nicht, dass alles was nicht belangt werden kann, nicht verboten ist.
ich hab bisher nur ab und an von leuten gehört, deren aus nicht-EU-ausland importierte ware mal wieder zurückging. aber wie gesagt: das geht dann nur zu lasten des shops. der sendet das wiederum einfach erneut los.
als kunde muss man ja auch nicht zwangsweise wissen, dass man sich da grad was indiziertes reinholt... als kunde hast du da bis aufs warten keinen ärger, da passiert nix.
und sowieso nur mal nebenbei: indizirte games kann man auch in D kaufen, muss man also nicht aus dem ausland bestellen.
@hailtotheking: es heißt PAKET, nix "packet"...