• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Indizierte Spiele nach Deutschland holen^^

Mitwisser am 18.10.2006 19:47 schrieb:
Spassbremse am 18.10.2006 19:37 schrieb:
der Zoll hat i. d. R. besseres zu tun

Das gilt aber sowieso nur für inländische Unternehmen

Und bei ausländischen Shops, insbesondere Europäischen, interessiert sich eh keiner dafür.
Genau aus diesen Gründen würde §4 Abs. 3 GJSM richtig Sinn machen.

Ich habe aber noch nie gehört, dass jemand wegen einem importierten indizierten Spiel Probleme bekommen hat. Aber das heißt ja nicht, dass alles was nicht belangt werden kann, nicht verboten ist.


ich hab bisher nur ab und an von leuten gehört, deren aus nicht-EU-ausland importierte ware mal wieder zurückging. aber wie gesagt: das geht dann nur zu lasten des shops. der sendet das wiederum einfach erneut los.

als kunde muss man ja auch nicht zwangsweise wissen, dass man sich da grad was indiziertes reinholt... als kunde hast du da bis aufs warten keinen ärger, da passiert nix.


und sowieso nur mal nebenbei: indizirte games kann man auch in D kaufen, muss man also nicht aus dem ausland bestellen.


@hailtotheking: es heißt PAKET, nix "packet"... ;)
 
Herbboy am 18.10.2006 19:40 schrieb:
ist das so? wenn du nur einen text zitierst, der "eine liste" erwähnt, ohne diese liste zu zeigen, dann kann ich dir das nicht beantworten... ;)
Das steht in §1 dieses Gesetzes, ich wollte nicht das ganze Ding hier reinkopieren. ;)

rein theoretisch ist/war es auch eine grauzone, sogar innerhalb von D "ab 18"-artikel auf dem postweg zu versenden. das versenden als paket/einschrieben mit "perönlicher übergabe" wie zB von okaysoft aus, oder inzwischen auch amazon, wird ja inzwischen gemacht, dann scheint es also genug auslegungswege für die gesetze zu geben, so dass es o.k. ist, sonst würde ein shop wie amazon das nicht machen.
Ja du redest von Deutschland, ich rede von IMPORT!
;)
Genauer: Okaysoft ist ein deutsches Unternehmen. Gemeint sind Fälle, bei denen ich als Privatperson bei einem ausländischen Unternehmen per Versand bestelle. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

EDIT: Auch wenn da bei Okaysoft Import auf der Homepage steht, ist es kein Import im Sinne des §4 des GJSM.
 
Mitwisser am 18.10.2006 19:47 schrieb:
Spassbremse am 18.10.2006 19:37 schrieb:
der Zoll hat i. d. R. besseres zu tun

Das gilt aber sowieso nur für inländische Unternehmen

Und bei ausländischen Shops, insbesondere Europäischen, interessiert sich eh keiner dafür.
Genau aus diesen Gründen würde §4 Abs. 3 GJSM richtig Sinn machen.

Ich habe aber noch nie gehört, dass jemand wegen einem importierten indizierten Spiel Probleme bekommen hat. Aber das heißt ja nicht, dass alles was nicht belangt werden kann, nicht verboten ist.

Ja, aber durch die Überarbeitung des JuSchG 2005 ist der Versandhandel DANN zulässig, wenn der Shopbetreiber technische Vorkehrungen trifft, den Versand an Minderjährige zu unterbinden ----> was letztlich quasi einem Freibrief nahekommt, denn die Behörden sind ausgelastet genug, dass in der Praxis nicht überprüft wird, ob Shop A sich jetzt genau an das Gesetz hält oder nicht.

:-D

Gruss,
Bremse
 
Spassbremse am 18.10.2006 19:55 schrieb:
Ja, aber durch die Überarbeitung des JuSchG 2005 ist der Versandhandel DANN zulässig, wenn der Shopbetreiber technische Vorkehrungen trifft, den Versand an Minderjährige zu unterbinden ----> was letztlich quasi einem Freibrief nahekommt, denn die Behörden sind ausgelastet genug, dass in der Praxis nicht überprüft wird, ob Shop A sich jetzt genau an das Gesetz hält oder nicht.

:-D

Gruss,
Bremse

In Deutschland! :-D Siehe oben!
Diese Vorkehrungen kann aber wie Herb geschrieben hat auch jeder normale Laden um die Ecke treffen oder das Spiel dann für dich als 18+ Jährigen aus dem Ausland bestellen.
 
Mitwisser am 18.10.2006 19:47 schrieb:
Ich habe aber noch nie gehört, dass jemand wegen einem importierten indizierten Spiel Probleme bekommen hat. Aber das heißt ja nicht, dass alles was nicht belangt werden kann, nicht verboten ist.
Als Käufer kann einen die Indizierung sowieso egal sein. Man macht sich ja nicht strafbar, wenn man etwas bestellt. Der Händler verstößt gegen irgendwelche Deutschen Zensurbestimmungen, wenn er einem so ein Spiel schickt. Der Händler hat - nach der deutschen Rechtslage - dafür zu sorgen, dass nur Personen über 18 das Angebot sehen und das Spiel erhalten (Eigenhändig als Versand, etc,). Wer er das nicht macht, dann kann es einem als Käufer egal sein.
 
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