• Aktualisierte Forenregeln

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    Vielen Dank

Indizierte Spiele nach Deutschland holen^^

darkbrezel

Gelegenheitsspieler/in
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Hallo

Wenn ich bei GameWare.at ein indiziertes Spiel bestellen würde, würde dieses auch nach Deutschland geschickt?
 
darkbrezel am 18.10.2006 18:13 schrieb:
Hallo

Wenn ich bei GameWare.at ein indiziertes Spiel bestellen würde, würde dieses auch nach Deutschland geschickt?

Ja, sofern es durch den Zoll kommt, was zu 95% der Fall ist.
 
darkbrezel am 18.10.2006 18:13 schrieb:
Hallo

Wenn ich bei GameWare.at ein indiziertes Spiel bestellen würde, würde dieses auch nach Deutschland geschickt?

Warum sollte das nicht nach Deutschland geschickt werden? Du machst doch damit nichts verbotenes (wenn du mindestens 18 bist). Ich konnte auch problemlos ein indiziertes Spiel aus England kaufen (Der Händler wollte nicht mal einen Altersnachweis sehen)

Falls du dennoch bedenken hast: Bestell das Spiel doch einfach bei Okaysoft.
 
Nali_WarCow am 18.10.2006 18:56 schrieb:
Freezeman am 18.10.2006 18:17 schrieb:
darkbrezel am 18.10.2006 18:13 schrieb:
Hallo

Wenn ich bei GameWare.at ein indiziertes Spiel bestellen würde, würde dieses auch nach Deutschland geschickt?

Ja, sofern es durch den Zoll kommt, was zu 95% der Fall ist.
Europäischer Wirtschaftsraum
Im EWR wurden die Zölle zwischen den Mitgliedstaaten abgeschafft
;)

Deswegen machen die trotzdem Stichproben, dass nix verbotenes drin ist ;)
Siehe "Return to Castle Wolfenstein"
 
Freezeman am 18.10.2006 19:01 schrieb:
Deswegen machen die trotzdem Stichproben, dass nix verbotenes drin ist ;)
Siehe "Return to Castle Wolfenstein"
Indiziert und verboten sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
 
Worrel am 18.10.2006 19:04 schrieb:
Freezeman am 18.10.2006 19:01 schrieb:
Deswegen machen die trotzdem Stichproben, dass nix verbotenes drin ist ;)
Siehe "Return to Castle Wolfenstein"
Indiziert und verboten sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

*nick nick*

*senf rausholt und dazugeb*

das spiel ist verboten ..ubs *schnell verpfleuch udn sachen "verschwidnen " lässt*
 
schlimmstenfalls geht das zurück zum absender, und die schicken das erneut los.


und btw: indiziert ist "nur", dass es nicht offen ausliegen draf in bereichen, die U18 zugänglich sind, und es darf nicht beworben werden. "verboten" wäre nochmal viel drastischer, zB sehr sehr extreme dinge oder so was "KZ manager" usw.
 
Herbboy am 18.10.2006 19:06 schrieb:
schlimmstenfalls geht das zurück zum absender, und die schicken das erneut los.


und btw: indiziert ist "nur", dass es nicht offen ausliegen draf in bereichen, die U18 zugänglich sind, und es darf nicht beworben werden. "verboten" wäre nochmal viel drastischer, zB sehr sehr extreme dinge oder so was "KZ manager" usw.

is das auch von Sid Meyer ?

:haeh: :B
 
Nali_WarCow am 18.10.2006 18:56 schrieb:
Freezeman am 18.10.2006 18:17 schrieb:
darkbrezel am 18.10.2006 18:13 schrieb:
Hallo

Wenn ich bei GameWare.at ein indiziertes Spiel bestellen würde, würde dieses auch nach Deutschland geschickt?

Ja, sofern es durch den Zoll kommt, was zu 95% der Fall ist.
Europäischer Wirtschaftsraum
Im EWR wurden die Zölle zwischen den Mitgliedstaaten abgeschafft
;)

deswegen wird die post, LKWs etc aber immer noch kontrolliert ;)
 
deswegen wird die post, LKWs etc aber immer noch kontrolliert ;)

Mein ich ja.
Gut RtCW war ein schlechtes Beispiel. Soviel ich weiß muss man zum Zoll wenn die ein Paket kontrolliert haben. Dann bekommt mans. Wenn man ntürlich keine 18 ist wirds dann aber ein Problem werden wenn das Spiel indiziert ist.
 
Herbboy am 18.10.2006 19:06 schrieb:
schlimmstenfalls geht das zurück zum absender, und die schicken das erneut los.


und btw: indiziert ist "nur", dass es nicht offen ausliegen draf in bereichen, die U18 zugänglich sind, und es darf nicht beworben werden. "verboten" wäre nochmal viel drastischer, zB sehr sehr extreme dinge oder so was "KZ manager" usw.
§ 4 GJSM

(1) Eine Schrift, deren Aufnahme in die Liste bekanntgemacht ist, darf nicht

1. im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen,
2.in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt,
3. im Versandhandel oder
4. in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln

vertrieben, verbreitet oder verliehen oder zu diesen Zwecken vorrätig gehalten werden.

(2) Verleger und Zwischenhändler dürfen eine solche Schrift nicht an Personen liefern, soweit diese einen Handel nach Absatz 1 Nr. 1 betreiben oder Inhaber von Betrieben der in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 bezeichneten Art sind. Soweit die Lieferung erfolgen darf, haben Verleger, Zwischenhändler und Personen, die Schriften in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes einführen, ihre Abnehmer auf die Vertriebsbeschränkungen hinzuweisen.

(3) Eine Schrift, deren Aufnahme in die Liste bekannt gemacht ist, darf nicht im Wege des Versandhandels in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes eingeführt werden.

Mit Aufnahme in eine Liste ist einfach die Indizierung gemeint.

Gilt das noch? Gibt's Einschränkungen? Ich bin zu faul zum suchen :-D
Aber falls alles stimmt ist die Einfuhr per Versand aus dem Ausland verboten.
 
In der Praxis gibt es keine Probleme, indizierte Ware aus dem Ausland zu importieren - denn der Zoll hat i. d. R. besseres zu tun, als zu überprüfen, ob und inwiefern jetzt ein Computerspiel (!) auf dem Index der BPjM ist, oder nicht.

Ich schätze mal, in 99,9% der Fälle wirst Du keine Probleme haben.

Zur aktuellen Rechtslage: einfach mal § 12 Abs. 3 JuSchG prüfen.

http://www.bff-nbg.de/downloads/info_JuSchG.PDF

Versandhandel ist also zulässig, wenn der Shop "technische Vorkehrungen" trifft, dass Minderjährige nicht an das Zeug kommen. Das gilt aber sowieso nur für inländische Unternehmen.

Bestes Beispiel: Okaysoft

Und bei ausländischen Shops, insbesondere Europäischen, interessiert sich eh keiner dafür.

Also kein Grund zur Beunruhigung.
;)

Gruss,
Bremse
 
Mitwisser am 18.10.2006 19:19 schrieb:
Mit Aufnahme in eine Liste ist einfach die Indizierung gemeint.
ist das so? wenn du nur einen text zitierst, der "eine liste" erwähnt, ohne diese liste zu zeigen, dann kann ich dir das nicht beantworten... ;)

Gilt das noch? Gibt's Einschränkungen? Ich bin zu faul zum suchen :-D
Aber falls alles stimmt ist die Einfuhr per Versand aus dem Ausland verboten.
rein theoretisch ist/war es auch eine grauzone, sogar innerhalb von D "ab 18"-artikel auf dem postweg zu versenden. das versenden als paket/einschrieben mit "perönlicher übergabe" wie zB von okaysoft aus, oder inzwischen auch amazon, wird ja inzwischen gemacht, dann scheint es also genug auslegungswege für die gesetze zu geben, so dass es o.k. ist, sonst würde ein shop wie amazon das nicht machen.
 
Herbboy am 18.10.2006 19:40 schrieb:
rein theoretisch ist/war es auch eine grauzone, sogar innerhalb von D "ab 18"-artikel auf dem postweg zu versenden. das versenden als paket/einschrieben mit "perönlicher übergabe" wie zB von okaysoft aus, oder inzwischen auch amazon, wird ja inzwischen gemacht, dann scheint es also genug auslegungswege für die gesetze zu geben, so dass es o.k. ist, sonst würde ein shop wie amazon das nicht machen.

Siehe meinen Post über Dir. 2005 wurde das Gesetz überarbeitet, es ist nun keine "Grauzone" mehr.

Gruss,
Bremse
 
Spassbremse am 18.10.2006 19:37 schrieb:
der Zoll hat i. d. R. besseres zu tun

Das gilt aber sowieso nur für inländische Unternehmen

Und bei ausländischen Shops, insbesondere Europäischen, interessiert sich eh keiner dafür.
Genau aus diesen Gründen würde §4 Abs. 3 GJSM richtig Sinn machen.

Ich habe aber noch nie gehört, dass jemand wegen einem importierten indizierten Spiel Probleme bekommen hat. Aber das heißt ja nicht, dass alles was nicht belangt werden kann, nicht verboten ist.
 
der Zoll ist auch nicht mehr so schlimm wie früher, innerhalb der EU hab ich noch nie mitbekommen, dass was kontrolliert wurde.
Hab schon so einige Packete aus österreich bekommen ;)

und außerhalb kommts immer drauf an, es kann vorkommen dass du mit der Post nen Zettel bekommst. Meistens muss man dann mit der Rechnung zum nächsten Zollamt (gibts eigentlich in jeder größeren Stadt), und sofern es nix verbotenes ist, bekommt man sein Zeug auch meistens ausgehändigt.
Bei Waren über 22 € fallen dann aber noch gut 20% Zollgebühren und Steuer an.

Normalerweise muss der Versandhändler den Warenwert aufs Packet schreiben, dann muss man gegebenfalls die Gebühr direkt beim Postboten bezahlen.
Wenn das Packet verdächtig groß für den Wert ist, oder nicht gekennzeichnet, dann darf man meistens beim Amt antanzen.

Bei mir sind aber auch schon ein paar Packete oberhalb der Freigrenze aus den USA oder auch aus Hong Kong ohne Probleme durchgerutscht.
 
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