aph am 25.01.2005 11:07 schrieb:
Gut überlegt, aber! ...
Oma wird nicht diskriminiert, nur weil sie nicht zum Bordelljob gezwungen wird. Sie würde diskriminiert, wenn das Arbeitsamt nicht auch für sie einen zumutbaren Job finden und ihr aufzwingen würde. Das muss nicht notwendigerweise das Bordell sein. Freiwillig kann sie sich ja um den Job bewerben.
Bist Du Dir sicher?
Von Behörden wie dem AA durftest Du ja auch bisher nicht diskrimiert werden.
Neu ist, dass das jetzt auch im zivilrechtlichen Bereich sehr streng geregelt ist.
Wenn die Oma also unbedingt im Bordell arbeiten will, sie sich regulär und ordentlich beim Bordellbetreiber bewirbt, und der sie aufgrund ihres Aussehens oder Alters aber nicht einstellen will, (obwohl sie es körperlich gut packen würde; sie hat sogar ein ärztliches Attest) - dann wird sie ganz klar diskriminiert.
Siehst Du da keine Diskrimierung?
Der Gedanke lässt sich übrigens bis zum Endkunden weiterführen:
- Oma hat sich über das Antidiskrimierungsgesetz (ADG) in das Bordell erfolgreich eingeklagt.
- Natürlich sitzt sie am Premium-Schaufenster, wo die meisten Freier vorbeikommen (hat sie vor Gericht erstritten, weil sie sich gegenüber der jüngeren Kollegin, die den Platz vorher hatte, diskriminiert gefühlt hat).
- Jetzt kommt der erste Freier! Hat der eine Wahl?
Das Sex-Geschäft nicht mit Oma machen, weil sie ihm zu alt ist?
Böser Gedanke (ADG!) - denn das wäre Diskriminierung - und Diskrimieren darf man in privaten Geschäften ab jetzt keinen mehr!
Viel Spaß beim Sex mit Omi also ...