• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

GAME: Bundesverband der deutschen Games-Branche enttäuscht von der Politik

Bis zu NHL 13 war die Serie bei PEGI mit +16 eingestuft worden.
:-D
Sicher nur wegen der Schlägereien.
Bei Shootern ist mir früher oft aufgefallen, dass die USK v.a. dann ein höheres Alter empfiehlt, sobald auf menschenähnliche Gegner geschossen wird. PEGI scheint da weniger differenziert zu bewerten und stuft sie fast immer recht hoch ein. Aber vielleicht war das nur mein Eindruck.
 
am gesetz muss da gar nix geändert werden.
wenn eine vorschrift existiert, die es der usk von vornherein verbietet, spiele mit ns-symbolik durchzuwinken, und ich glaube das ist der fall, dann gehört lediglich diese gestrichen.

Es gibt ein Gesetz, das die öffentliche Darstellung von verfassungsfeindlichen Symbolen verbietet. (§86 und §86a StGB) Soweit der Fakt, an den sich auch die USK halten muss.

Nun hat dieses Gesetz allerdings eine Ausnahme Regelung in Absatz 3 von §86 StGB: "Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."

Auf Videospiele trifft jedoch keine dieser Ausnahmen zu. So gerne wir es auch hätten, Spiele sind bisher nicht als Kunst anerkannt.
Ich glaube auch nicht, dass dies in der nächsten Zeit passieren wird.
 
Auf Videospiele trifft jedoch keine dieser Ausnahmen zu. So gerne wir es auch hätten, Spiele sind bisher nicht als Kunst anerkannt.
Ich glaube auch nicht, dass dies in der nächsten Zeit passieren wird.

das ist nur halb-richtig.
computerspiele könn(t)en durchaus auch von der genannten ausnahmeregel profitieren.

es gibt keine instanz, die sagt, dass computerspiele per se keine kunst sein können.
das problem ist, dass die usk erst gar keine spiele testet, in denen verfassungsfeindliche symbole vorkommen. und eben dieser passus gehört, meiner meinung nach, gestrichen.
wenn nötig, müsste man dafür den rechtsweg einlegen. ein wunderbarer präzedenzfall wäre imho south park gewesen. ich würde sogar fast wetten, dass das spiel 100% uncut auf den dt. markt hätte kommen können. nur ist ubi, wie alle anderen auch, lieber den bequemen weg gegangen und hat in vorauseilendem gehorsam schnitte vorgenommen.
 
das problem ist, dass die usk erst gar keine spiele testet, in denen verfassungsfeindliche symbole vorkommen.

Wer sagt denn das?
Die USK testet jedes Spiel, das bei ihnen eingereicht wird.
Finden die Tester dort ein verfassungsfeindliches Symbol, erhält das Spiel keine Freigabe.
Passiert ist das ja mal einem älteren Wolfenstein, wo eigentlich alle Symbole enterfernt sein sollten, aber die USK in einer versteckten Ecke noch eins gefunden hat.
Folge war, dass das Spiel in dieser Version nicht erschienen ist.
 
im antragsformular steht, dass der antragssteller versichert, dass in dem spiel keinerlei verfassungsfeindliche symbolik vorkommt.
tut er das nicht, findet keine prüfung statt.

Gut ok, aber ob sie Spiele mit Symbolen bereits vorher aussortieren, oder nach 5 Minuten spielen feststellen, dass sie nicht weiter machen brauchen, ist am Ende ja auch egal.
Solange §86 Abs. 3 nicht auf Computerspiele angewedent werden kann, muss die USK diese Spiele eh aussortieren.
Imo müssen in Deutschland die Kultusminister entscheiden, was unter den Begriff der Kunst fällt. Für Spiele haben sie das bisher abgelehnt.
 
Solange §86 Abs. 3 nicht auf Computerspiele angewedent werden kann, muss die USK diese Spiele eh aussortieren.

wie ich schon sagte: die ausnahmeregelung KANN natürlich auch auf computerspiele angewendet werden.

Imo müssen in Deutschland die Kultusminister entscheiden, was unter den Begriff der Kunst fällt.

nein.
letztendlich müsste das ein gericht anhand eines einzelfalles entscheiden, wenn mal ein publisher auf die idee kommt zu klagen.
 
Zurück