sternitzky
Gelegenheitsspieler/in
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AW: Folter von Regierungsgegnern dank Abhörtechnik von Siemens
Eine Garantie im eigentlichen Sinne, ist das, was Du vom Händler womöglicherweise extra dazu bekommst.
Daß sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt, weiß ich auch.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 für E-Artikel 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.
Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
So, wer hat jetzt Ahnung?
Gesetzliche Gewährleistungsfrist nennt sich die staatliche Garantie, die umgangssprachlich auch Garantie genannt wird.kiljeadeen am 23.03.2006 13:01 schrieb:sternitzky am 22.03.2006 20:48 schrieb:Ein Beispiel unter vielen, daß die EU für die Verbraucherrechte in Deutschland mehr getan hat als eine Deutsche Regierung seitdem selbst:Woodstock am 22.03.2006 09:11 schrieb:sternitzky am 21.03.2006 22:55 schrieb:Aber es ist eine offene Weisheit, daß Deutschland nicht besonders bürger- & verbraucherfreundlich ist.
Für diese offene Weisheit hätte ich jetzt gerne mal Quellen genannt. Würde mich wirklich interessieren, weil ich denke, dass das eher eine übliche Jammerei ist, die so oft wiederholt wird, dass es am Ende alle glauben ...
W.
2-jährige gesetzliche Gewährleistungsfrist (nennt man auch umgangssprachlich Garantie) für E-Artikel. Ohne die EU wären wir immer noch bei 6 Monaten. Da sollten sich besonders die Computer-Gamer drüber freuen. Denn seit meinem unverwüstlichen C64 hatte es bisher noch kein Computer geschafft, 2 Jahre ohne GGF zu überstehen. Ohne 2 Jahre GGF hätten nicht nur die vielen Computer-Gamer immense Mehrausgaben zu beklagen.
Und alles andere außer E-Artikel hat weiterhin nur 6 Monate GGF.
Freiwillig zusätzliche Garantie von den Händlern gibt es meistens nur zu einem stolzen Zusatzpreis. Natürlich nicht nach Schadensfall.
Haha, wieder einer der keine Ahnung hat, was Gewährleistung ist und nein, Gewährliestung und Garantie sind NICHTdas gleiche.
Gewährleistungsansprüche hast du ausschließlich dann, wenn die gekaufte Ware bei ÜBERGABE bereits einen Mangel aufgewiesen hat. Wird die Ware hingegen innerhalb der 2 Jahre kaputt, bekommst du aus der Gewährleistung gar nichts.
Bei Garantie sieht die Sache hingegen anders aus. Hierbei geht es meistens darum, daß die Ware bei einem Defekt innerhalb der Garantiezeit automatisch getauscht bzw. repariert wird, es sei denn, der Schaden ist die Folge von Fahrlässigkeit oder mutwilliger Beschädigung des Anwenders.
Gewährleistung ist also bei weitem nicht mit Garantie zu vergleichen und im Regelfall absolut für die Katz, vorallem bei den von dir angeführten Elektroartikeln, denn nach 6 Monaten (Ablauf der Garantie) verfällt die Beweislast umkehrt und der Kunde muß beweisen, daß die Ware bei Übergabe bereits einen versteckten Mangel hatte, was sehr schwer möglich ist und obendrein teuer - bei ungewissem Ausgang, schließlich weiß man ja selbst nicht, ob die Ware ursprünglich ok war oder nicht.
Diese Form des Verbraucherschutzes existiert, wie sovieles in der EU, fast aussschließlich am Papier, findet aber in der realen Welt kaum Anwendung.
Eine Garantie im eigentlichen Sinne, ist das, was Du vom Händler womöglicherweise extra dazu bekommst.
Daß sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt, weiß ich auch.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 für E-Artikel 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.
Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
So, wer hat jetzt Ahnung?