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Dying Light: Zombie-Shooter von BPjM vorläufig indiziert

wer tut was schon? Pornos öffentlich ausliegen und beworben werden? Das wäre mir neu, außer Du bist frigide und ordnest gewisse harmlose Schmuddelfilmchen schon als "Porno" ein ;)
Wenn sie nur "ab 18" und nicht indiziert sind: Ja. Im Saturn liegen ab 18 Titel jedenfalls zum Rumgrabbeln für jedermann rum.
 
Wenn sie nur "ab 18" und nicht indiziert sind: Ja. Im Saturn liegen ab 18 Titel jedenfalls zum Rumgrabbeln für jedermann rum.

Ja, darum geht es doch: es gibt ab 18 und es gibt eben Pornos, was quasi "indizierte" Sexfilmchen sind, die man nicht "normal" ab18 freigeben kann - und DIE bekommst Du eben NICHT offen rumliegend bei Saturn&Co. Und da meckert niemand rum, dass man ach so schwer an die rankommt ;) und das war auch schon früher so, als es noch kein Internet gab :-D
 
Weil das mit dem Alkohol ja ein rein deutsches Phänomen ist :rolleyes:

So war das nicht gemeint. Ich meinte das eher bezogen auf die Spiele. Normalerweise wollte ich damit sagen, dass wenn sie Videospiele mit der Begründung, dass auch Minderjahrige an sie herankommen könnten, indizieren oder sogar beschlagnahmen dann müsste man das eigentlich auch mit Alkohol und Cannabis und sonstigen Zeug, dass schlecht für einen ist, tun. Entweder ganz oder gar nicht. Doppelmoral gibt es in jeder Regierung. Liegt einfach daran, dass Moral Auslegungssache ist.

Cannabis ist nicht schlechter als Alkohol, aber ist es dadurch gleichzeitig besser? Wäre der Mensch bekifft anstatt besoffen, wärst du dann auch ein Gegner von Gras?
Ich selber hab gegen beide nichts, trinke auf Parties gerne mal, rauche aber nicht, mir auch egal wenn das einer in meiner Nähe macht (solang das nicht in meinem Auto/Haus ist), aber das eine so runter zu machen, es direkt verbieten wollen, das andere aber so hoch zu loben, ist schon eine Kunst für sich.

Wo habe ich denn bitte Gras gelobt? Da hast du aber ein wenig zu viel hineininterpretiert. Ich habe Gras weder verteidigt, noch gelobt. Ich bin generell gegen jede Form von Drogen. Außer wenn sie der Heilung von Patienten dienen. Ich kiffe selber nicht und habe es auch nie getan. Ich rauche nicht und trinke auch keinen Alkohol.

Ja, darum geht es doch: es gibt ab 18 und es gibt eben Pornos, was quasi "indizierte" Sexfilmchen sind, die man nicht "normal" ab18 freigeben kann - und DIE bekommst Du eben NICHT offen rumliegend bei Saturn&Co. Und da meckert niemand rum, dass man ach so schwer an die rankommt ;) und das war auch schon früher so, als es noch kein Internet gab :-D

Nur gibt es halt keine Läden, in denen man indizierte Spiele frei kaufen kann. Die einzigen Läden, in denen man auch mal indizierte Spiele frei ausliegen sieht und kaufen kann, ist in Videotheken.
 
Nöö. Theoretisch dürfte auch ein Mediamarkt oder Saturn indizierte Games und Filme verkaufen. Das Problem ist jedoch, daß diese Firmen keinen separaten Bereich (abgesperrte Zone für ausschließlichen Zutritt von Personen Ü 18) einrichten will. Weil das denen offensichtlich wohl zu wenig Geld einspielt, man für die Ware nicht werben darf u.s.w. so daß ein Umbau hierfür lohnt. Für normale USK/FSK18-Waren werben Mediamarkt und Co. ja genauso wie für Waschmaschinen oder Geschirrspüler.

Aber verbieten könnte es Mediamarkt und Co. keiner, wenn sie die Bestimmungen einhalten würden (sprich kein offener Zugriff und keine Werbung für diese Artikel). Ich weiß auch nicht, ob man nicht doch beim Mediamarkt diese Sorte Artikel separat ordern kann und dann die Ware quasi unter dem Ladentisch bekommt. Keine Ahnung.
 
Alles halb so wild, solange es bei Steam nicht noch nachträglich einen Geolock verpasst bekommt. Dann wäre das einigen hier nicht mehr so egal ;)
 
wer tut was schon? Pornos öffentlich ausliegen und beworben werden? Das wäre mir neu, außer Du bist frigide und ordnest gewisse harmlose Schmuddelfilmchen schon als "Porno" ein ;)

Nein mir sind nur diverse Filme der Machart im FSK18 Abteil von MM/Saturn aufgefallen, deshalb die Frage ^^
Ich hab' da jetzt nicht so genau drauf geschaut um die Härte beurteilen zu können, falls das dein Anliegen war ^^
 
So war das nicht gemeint. Ich meinte das eher bezogen auf die Spiele. Normalerweise wollte ich damit sagen, dass wenn sie Videospiele mit der Begründung, dass auch Minderjahrige an sie herankommen könnten, indizieren oder sogar beschlagnahmen dann müsste man das eigentlich auch mit Alkohol und Cannabis und sonstigen Zeug, dass schlecht für einen ist, tun. Entweder ganz oder gar nicht. Doppelmoral gibt es in jeder Regierung. Liegt einfach daran, dass Moral Auslegungssache ist.
Da verwechselst du aber was: Alkohol ist quasi nur "FSK18" oder "USK18" (Bier sogar nur FSK16) , und SOLCHE Filme/Spiele dürfen ja auch in jedem Laden rumliegen ;)

Zudem: Alk muss man nicht noch erst "bewerten", wie "schlimm" oder schädlich er im Vergleich zu anderen Marken ist - Alk ist Alk, die Prozente geben an, wie stark er ist - wenn man also Alk erlaubt für alle ab 18, ist er erlaubt - Punkt, aus die Maus. Bei Spielen/Filmen kann aber durchaus je nach Inhalt sagen, dass von zwei zB Filmen, die keine FSK 0, 6, 12 oder 16-Freigabe bekommen, der eine deutlich schädlicher für die Entwicklung eines Jugendlichen sein kann als ein anderer, so dass der eine FSK18 bekommt, der andere aber sogar ne Indizierung, damit der "schlimmere" Film so weit wie es möglich ist aus der Öffentlichkeit herausgeschafft werden kann. und was noch dazukommt: beim Alk kommt es sehr auf die Menge an - beim nem Film aber kannst du nicht nur 20 Min schauen und hast dann genug konsumiert, um zufrieden zu sein ;) Das hat aber nix mit Doppelmoral zu tun.


Doppelmoral ist dann schon eher der Vergleich bei der Handhabung Alk <=> andere weiche Drogen.


Allerdings wird trotzdem auch mehr gegen Alk getan, zB strengere Werberegeln - aber so etwas wie Alkohol, was fast jeder regelmäßig kauft (und sei es nur wegen Besuchern), kannst du unmöglich aus den Regalen verbannen und unter die Ladentheke bringen. Bei Spielen/Filmen, die eh nur ein paar wenige Genre-Fans konsumieren, ist das aber absolut zumutbar. Wobei ich persönlich es auch dämlich finde, dass einem einfach nur der Kauf rein aus praktischen Gründen erschwert wird.
 
Und ?? Effekt ist trotzdem 0. Importieren darf ich das trotzdem. Oder hab ich da was falsch verstanden ? Es darf nur in Deutschland nicht offen im Laden herumliegen.

Aye, so isses. Ich denke die BPjM ist nur sauer weil Koch Media ihnen mal gezeigt hat das man auch ohne ihre dämlichen USK-Siegel die Spiele wunderbar nach Deutschland verkaufen kann, wenn auch nur im Ausland - und vorallem am deutschen Fiskus vorbei. Zumal ja viele Media Märkte gar nicht wissen was Liste A und B bedeuten, und das Titel aus Liste A durchaus bestellt und verkauft werden dürfen - es gilt lediglich ein Werbeverbot.

Aus Trotz und um zu zeigen "Ihr hättet das eh nicht bei uns offen verkaufen dürfen, ätsch" hat die BPjM jetzt den Titel spontan indiziert und sucht sich Zeug zusammen um eine dauerhafte Verbannung auf Liste A zu rechtfertigen.
 
Aus Trotz und um zu zeigen "Ihr hättet das eh nicht bei uns offen verkaufen dürfen, ätsch" hat die BPjM jetzt den Titel spontan indiziert und sucht sich Zeug zusammen um eine dauerhafte Verbannung auf Liste A zu rechtfertigen.
Sorry, aber das ist Quatsch. Spätestens wenn das Game dann doch von einigen Shops importiert wird, müsste man es eh prüfen ( vlt muss man das ohnehin bei Games/Filmen, von denen man ahnt, dass sie von Deutschen importiert werden, und dieses übliche Vorgehen wird nur bei dem Game hier speziell aufgebauscht? ) und würde dann wiederum die Läden "bestrafen", die schon einige Chargen gekauft haben und die Games dann wieder hinter die Ladentheke verbannen müssen. Da macht man das Verfahren lieber im Vorfeld, auch wenn das Game nicht offiziell vom Publisher zur Kontrolle eingereicht wurde. und wer weiß: nachher kommt es sogar durch... :B

Aber so einen kindischen Unsinn von wegen "wir indizieren das nur, um euch zu zeigen, dass ihr eh keine Chance gehabt hättet - lala-lala-laaa-laaaa!" ist absolut abwegig - es geht da doch nicht um Scharmützel zwischen irgendwelchen infantilen Leutchen wie zwischen dem BVB und Bayern ;) :-D
 
Sorry, aber das ist Quatsch. Spätestens wenn das Game dann doch von einigen Shops importiert wird, müsste man es eh prüfen ( vlt muss man das ohnehin bei Games/Filmen, von denen man ahnt, dass sie von Deutschen importiert werden, und dieses übliche Vorgehen wird nur bei dem Game hier speziell aufgebauscht? ) und würde dann wiederum die Läden "bestrafen", die schon einige Chargen gekauft haben und die Games dann wieder hinter die Ladentheke verbannen müssen. Da macht man das Verfahren lieber im Vorfeld, auch wenn das Game nicht offiziell vom Publisher zur Kontrolle eingereicht wurde. und wer weiß: nachher kommt es sogar durch... :B

Aber so einen kindischen Unsinn von wegen "wir indizieren das nur, um euch zu zeigen, dass ihr eh keine Chance gehabt hättet - lala-lala-laaa-laaaa!" ist absolut abwegig - es geht da doch nicht um Scharmützel zwischen irgendwelchen infantilen Leutchen wie zwischen dem BVB und Bayern ;) :-D

Zeigt sich wieder mal das die Leute keine Ahnung haben. Das USK Siegel ist eine freiwillige Prozedur, kein Publisher oder Entwickler ist verpflichtet seine Spiele in Deutschland prüfen zu lassen. Aber: ohne diese Prüfung dürfen Spiele nicht öffentlich beworben oder ausgestellt werden. Ein ungeprüfter Titel der lediglich auf Liste A (wo alle ungeprüften Titel landen) steht, wie aktuell bei Dying Light, darf nach wie vor munter hinter der Ladentheke (aka "auf Nachfrage") an volljährige Personen verkauft werden. Sollte dann später ein solcher Titel auf Liste B rutschen (beschlagnahmter Titel), werden die beim Händler vorrätigen Exemplare durch den Staat beschlagnahmt. Aber: soweit ich weiß kam so etwas noch nie vor. Noch nie war ein Titel erst auf A, und dann nach einer Prüfung auf B. Kandidaten für B landen immer direkt auf B. Außer jemand kann mir spontan ein Beispiel nennen wo es anders war, dann nehm ich das gerne wieder zurück.

Korrektur: ungeprüfte Titel landen nicht automatisch auf Liste A. Sie werden aber grundsätzlich als jugendgefährdend (da Inhalt unbekannt) und als "ab 18" eingestuft, aber dürfen öffentlich beworben werden.

Edit: Info zu den Listen.
Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend
Liste B: (Öffentliche Liste der Trägermedien mit nach Ansicht der BPjM absolutem Verbreitungsverbot)
 
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Zeigt sich wieder mal das die Leute keine Ahnung haben. Das USK Siegel ist eine freiwillige Prozedur, kein Publisher oder Entwickler ist verpflichtet seine Spiele in Deutschland prüfen zu lassen. Aber: ohne diese Prüfung dürfen Spiele nicht öffentlich beworben oder ausgestellt werden. Ein ungeprüfter Titel der lediglich auf Liste A (wo alle ungeprüften Titel landen) steht, wie aktuell bei Dying Light, darf nach wie vor munter hinter der Ladentheke (aka "auf Nachfrage") an volljährige Personen verkauft werden. Sollte dann später ein solcher Titel auf Liste B rutschen (beschlagnahmter Titel), werden die beim Händler vorrätigen Exemplare durch den Staat beschlagnahmt.
Das weiß ich alles, auch dass Medien ohne Siegel automatisch quasi-indiziert sind, selbst wenn es sich nur um eine japan-exklusive Mario-Brothers-Game handelt... ;) ich war nur nicht sicher, WANN die Prüfstelle aktiv eingreifen "muss". Es ist aber eben abwegig zu denken, die würden das Spiel nur "offiziell" jetzt prüfen mit der Intention, den Publisher zu ärgern... als ob die nix besseres zu tun hätten und auch noch Geld und Arbeit da reinstecken, nur um im übertragenen Sinne die Zunge rauszustrecken...
 
Das weiß ich alles, auch dass Medien ohne Siegel automatisch quasi-indiziert sind, selbst wenn es sich nur um eine japan-exklusive Mario-Brothers-Game handelt... ;) ich war nur nicht sicher, WANN die Prüfstelle aktiv eingreifen "muss". Es ist aber eben abwegig zu denken, die würden das Spiel nur "offiziell" jetzt prüfen mit der Intention, den Publisher zu ärgern... als ob die nix besseres zu tun hätten und auch noch Geld und Arbeit da reinstecken, nur um im übertragenen Sinne die Zunge rauszustrecken...

Nun ja, was bewirkt denn der Vorgang nun? Es bleibt ab 18 und bekommt immer noch kein USK Siegel. Einzig und allein darf es nicht mehr im Handel offen rumstehen bzw. Amazon, das halt nur aus der "öffentlichen Auslage" heraus verkauft, nimmt es aus dem Sortiment. Das war's. Das mutet schon wie ein Schildbürgerstreich an. :B Natürlich muss der Titel geprüft werden es Zweifel an seiner, uhm, wie soll ich das nennen... an seinem Inhalt gibt. Jedoch enthält Dying Light offenkundig nichts was gegen geltendes deutsches Recht verstößt (Symbolik, Propaganda). Einzig der ErwachsenenJugendschutz könnte durch die Gewaltdarstellung verletzt werden, aber da die Gewalt sich gegen Fantasiewesen richtet und, sofern ich das in Videos sehen konnte, nicht überbrutal dargestellt ist, sehe ich da nichts was Liste A rechtfertigen würde. Daher kam ich auf die sicherlich überspitze Idee das die BPjM da aus Trotz handelt weil ein Publisher zeigt das man solche Spiele auch am staatlichen Vormund vorbei in deutsche Wohnzimmer bringen kann.
 
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Nun ja, was bewirkt denn der Vorgang nun? Es bleibt ab 18 und bekommt immer noch kein USK Siegel. Einzig und allein darf es nicht mehr im Handel offen rumstehen bzw. Amazon, das halt nur aus der "öffentlichen Auslage" heraus verkauft, nimmt es aus dem Sortiment. Das war's. Das mutet schon wie ein Schildbürgerstreich an. :B Natürlich muss der Titel geprüft werden es Zweifel an seiner, uhm, wie soll ich das nennen... an seinem Inhalt gibt. Jedoch enthält Dying Light offenkundig nichts was gegen geltendes deutsches Recht verstößt (Symbolik, Propaganda).
aber so ist das halt: es GIBT noch Grenzen bei Gewalt bzw. "Message" eines Spiels oder Filmes, auch wenn diese noch nicht strafrechtlich relevant sind. Ansonsten bräuchten wir auch keine zwei Listen, sondern nur noch "Strafrechtlich relevant: ja/nein". Aber so IST es halt nicht, auch wenn es vlt einfacher wäre.

Dass ein nicht in D eingereichter Titel aber automatische erst mal quasi-indiziert wird, ist doch klar - ansonsten würden ggf. ja Filme/Spiele mit zb visualisierter Kindesvergewaltigung so lange im Laden rumliegen, bis einer eine Anzeige erstattet und es DANN geprüft wird... :B

Einzig der ErwachsenenJugendschutz könnte durch die Gewaltdarstellung verletzt werden, aber da die Gewalt sich gegen Fantasiewesen richtet und, sofern ich das in Videos sehen konnte, nicht überbrutal dargestellt ist, sehe ich da nichts was Liste A rechtfertigen würde. Daher kam ich auf die sicherlich überspitze Idee das die BPjM da aus Trotz handelt weil ein Publisher zeigt das man solche Spiele auch am staatlichen Vormund vorbei in deutsche Wohnzimmer bringen kann.
Das glaube ich nicht, denn der Publisher hat doch jetzt nix neues gezeigt, das ist doch ein alter Hut, dass man sich ne Version aus dem Ausland bestellen kann. Es gab auch keinen "Streit" im Vorfeld. Das weiß auch die Prüfstelle. Ich vermute eher, dass es hier thematisiert wird, weil schon Wochen vor Release über eine Indizierung spekuliert wurde - bei manch anderem Game (so viele sind es ja in den letzten Jahren eh nicht mehr, die wirklich kritisch sind, weil die Prüfstelle da auch viel liberaler geworden ist) ist vlt schon genau das gleiche passiert, war aber keine News wert...

Aber hier in dem Fall: das Spiel geht schon recht heftig ab, und es sind halt trotz "Zombies" immer noch menschenähnliche Wesen. Die Toleranz ist zwar auch bei Gewalt gegen Menschen(ähnliche) schon viel größer geworden - es gab in den letzten Jahren kaum mehr nennenswerte Beanstandungen. Aber wenn neben der Darstellung der Gewalt nicht auch noch Story und "Moral" ein wesentlicher Anteil des Spiels sind, ist eine Indizierung an sich immer noch normal, wenn die Gewalt so im Vordergrund steht und es auch nicht nur Monster sind. und DAS wird dann halt noch geprüft - kann auch sein, dass es wieder von der Liste verschwindet (sofern das möglich ist ohne USK-Siegel ^^ ).
 
Das glaube ich nicht, denn der Publisher hat doch jetzt nix neues gezeigt, das ist doch ein alter Hut, dass man sich ne Version aus dem Ausland bestellen kann. Es gab auch keinen "Streit" im Vorfeld. Das weiß auch die Prüfstelle. Ich vermute eher, dass es hier thematisiert wird, weil schon Wochen vor Release über eine Indizierung spekuliert wurde - bei manch anderem Game (so viele sind es ja in den letzten Jahren eh nicht mehr, die wirklich kritisch sind, weil die Prüfstelle da auch viel liberaler geworden ist) ist vlt schon genau das gleiche passiert, war aber keine News wert...

Aber hier in dem Fall: das Spiel geht schon recht heftig ab, und es sind halt trotz "Zombies" immer noch menschenähnliche Wesen. Die Toleranz ist zwar auch bei Gewalt gegen Menschen(ähnliche) schon viel größer geworden - es gab in den letzten Jahren kaum mehr nennenswerte Beanstandungen. Aber wenn neben der Darstellung der Gewalt nicht auch noch Story und "Moral" ein wesentlicher Anteil des Spiels sind, ist eine Indizierung an sich immer noch normal, wenn die Gewalt so im Vordergrund steht und es auch nicht nur Monster sind. und DAS wird dann halt noch geprüft - kann auch sein, dass es wieder von der Liste verschwindet (sofern das möglich ist ohne USK-Siegel ^^ ).

Neu ist es nicht, aber durch den versetzen Release von NA-Retail/Digitalvertrieb (27./28.01.) und Retail weltweit (27.02.) zeigt Koch Media ganz deutlich wie stark der Wunsch, und wie gering der Aufwand, ist um frühzeitig ohne Einschätzung der USK/BPjM an einen solchen Titel zu kommen. Und das noch völlig legal ohne dubioses Raubkopieren. Die Spekulation über die Indizierung kam ja nur auf weil von Dying Light im Vorfeld keine Testversion an die Prüfstelle ausgehändigt wurde um zum Release mit dem Güte-USK-Siegel dazustehen. Koch Media hat sich bewusst (!) gegen die Prüfung entschieden (wohl weil sie wussten das es auf Liste A hinausläuft) und beweist nun mit großen öffentlichen Interesse das man, sofern das Spiel stimmt, kein Siegel der Prüfstelle braucht. Die gelackmeierten sind zum einen die USK, die nun recht doof aus der Wäsche gucken, und der deutsche (Einzel)Handel der Dank bescheuerter deutscher Gesetzgebung nix zum Verkaufen hat. Warum ist das genial? Weil Koch Media das Spiel offiziell in Deutschland gar nicht veröffentlicht! Das ist ein Fuck you an Deutschland, den deutschen Jugendschutz und die Prüfstellen. Der deutsche Spiele kann es sich ja aus Österreich schicken lassen, wo das Spiel offen zum Verkauf rumliegt. Und bis auf ein, zwei Ausreißer im frühen 20 Jahrhundert sind das ja alles recht nette und vernünftige Leute in Österreich, ganz ohne übertriebenen Jugendschutz bei Videospielen.

Oder anders gesagt: man sieht sich bei der Prüfstelle unter Zugzwang gesetzt und setzt halt die ausländische PEGI Version (nicht etwa eine für den deutschen Markt produzierte oder unzureichend gekürzte Fassung) auf Liste A um überhaupt etwas getan zu haben, Sinnhaftigkeit hin oder her.
 
Koch Media hat sich bewusst (!) gegen die Prüfung entschieden (wohl weil sie wussten das es auf Liste A hinausläuft) und beweist nun mit großen öffentlichen Interesse das man, sofern das Spiel stimmt, kein Siegel der Prüfstelle braucht. Die gelackmeierten sind zum einen die USK, die nun recht doof aus der Wäsche gucken, und der deutsche (Einzel)Handel der Dank bescheuerter deutscher Gesetzgebung nix zum Verkaufen hat. Warum ist das genial? Weil Koch Media das Spiel offiziell in Deutschland gar nicht veröffentlicht! Das ist ein Fuck you an Deutschland, den deutschen Jugendschutz und die Prüfstellen.
Solche Fälle gab es aber vorher auch schon, dass ein Spiel oder auch ein Film nicht eingereicht wurde, weil man wusste, dass es wohl ohne Kürzung nicht durchkommen wird. und natürlich ist es vom Publisher ein gewisses "fuck you" an die dt. Behörden - aber wie kommst du drauf, dass umgekehrt die Prüfstelle das Spiel nun prüft, nur um ein "fuck you selber! Spiegel Spiegel!" zu veranstalten? ;)



Oder anders gesagt: man sieht sich bei der Prüfstelle unter Zugzwang gesetzt und setzt halt die ausländische PEGI Version (nicht etwa eine für den deutschen Markt produzierte oder unzureichend gekürzte Fassung) auf Liste A um überhaupt etwas getan zu haben, Sinnhaftigkeit hin oder her.
aber solche Versionen sind doch so oder so auf der Liste. nur wird da normalerweise keine große News draus. ;)
 
aber wie kommst du drauf, dass umgekehrt die Prüfstelle das Spiel nun prüft, nur um ein "fuck you selber! Spiegel Spiegel!" zu veranstalten? ;)

Weil's das Spiel auf dem deutschen Markt gar nicht gibt. Es gibt das nur als Importware. Sie prüfen und indizieren ein Spiel das der Publisher in Deutschland eh nicht rausbringt. Nice. :B Und das ist so schon... gewissermaßen selten das ein Publisher diesen Schritt geht. Ob's nun ein "Selber!" der USK/BPjM ist weiß ich natürlich nicht. Aber man fragt sich schon was sie sich davon erhoffen. Zumal der Publisher, ich sag es gerne noch mal, das Spiel in Deutschland nicht veröffentlichen wird. Es ändert sich genau genommen überhaupt nix. Sonst wäre da schon viel früher was passiert.

aber solche Versionen sind doch so oder so auf der Liste. nur wird da normalerweise keine große News draus. ;)

Eben nicht. Bei Amazon kriegt man massenweise PEGI Versionen von allen möglichen, auch gewalthaltigen Spielen. Stünden die alle auf der Liste, dürfte die Amazon gar nicht öffentlich anbieten.
 
Die Spekulation über die Indizierung kam ja nur auf weil von Dying Light im Vorfeld keine Testversion an die Prüfstelle ausgehändigt wurde um zum Release mit dem Güte-USK-Siegel dazustehen.

da es sich bei dying light um die inoffizielle fortsetzung von dead island handelt, war eigentlich jedermann schon bei ankündigung klar, dass ein deutschland-release ziemlich unwahrscheinlich bzw ausgeschlossen sein würde. ;)

Koch Media hat sich bewusst (!) gegen die Prüfung entschieden (wohl weil sie wussten das es auf Liste A hinausläuft) und beweist nun mit großen öffentlichen Interesse das man, sofern das Spiel stimmt, kein Siegel der Prüfstelle braucht. (...) Warum ist das genial? Weil Koch Media das Spiel offiziell in Deutschland gar nicht veröffentlicht! Das ist ein Fuck you an Deutschland, den deutschen Jugendschutz und die Prüfstellen.

das ist ziemlich naiv gedacht.
durch die ausbleibende offizielle veröffentlichung hierzulande, spielt dying light wirtschaftlich vermutlich so gut wie keine rolle. die verkaufszahlen der importversion dürften sich auf einem beinahe irrelevanten niveau befinden.
aber das war natürlich von warner so einkalkuliert, weil man ja von vornherein nicht mit dem dt. markt geplant hatte. und eine geschnittene version ist bei dieser art von spiel nun einmal ziemlich schwer vorstellbar.

und der deutsche (Einzel)Handel der Dank bescheuerter deutscher Gesetzgebung nix zum Verkaufen hat.

es gibt natürlich auch deutsche händler, die dying light anbieten. :O
 
Zuletzt bearbeitet:
Einzig der ErwachsenenJugendschutz könnte durch die Gewaltdarstellung verletzt werden, aber da die Gewalt sich gegen Fantasiewesen richtet und, sofern ich das in Videos sehen konnte, nicht überbrutal dargestellt ist, sehe ich da nichts was Liste A rechtfertigen würde.

Man kann im Spiel normale Menschen genauso zerhackstückeln, wie Zombies. Ich denke, das dürfte auch das Hauptproblem gewesen sein, warum Dying Light von der USK kein Siegel erhalten hat. Mich würde nur interessiert, wie die "zensierte" Version aussah, sprich was genau entfernt wurde. Die wurde schließlich ebenfalls abgelehnt.
 
Ist ja auch dein gutes Recht.
Eine Indizierung ist kein Verbot.

Wird halt immer wieder alles Mögliche in einen Topf geworfen: Indizierung (Liste A), Liste B, Beschlagnahme, "Verbot" usw.

Dying Light darf halt nicht mehr beworben werden, kaufen und spielen kann es nach wie vor jeder 18-jährige.

Also wieder die Fackeln und Mistgabeln einpacken bitte.

PS: Die BPjM ist in den letzten ca. 10 Jahren sehr zurückhaltend geworden. Früher wurde praktisch jeder Shooter indiziert, teilweise auch andere Spiele, wo es schon lächerlich wurde (Riverraid...) Das führte dazu, dass die Publisher viele Shooter schneiden ließen, um sie normal in Deutschland (mit Werbung) an den Mann bringen zu können. Diese Zeiten sind zum Glück nahezu vorbei.
 
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