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    Forenregeln


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Download - Die Siedler 7: Demo zum Strategiespiel steht zum Download bereit

AW:

1. er funktioniert nicht, was auch eigentlich von vorneherein klar war

Wieso funktioniert er nicht? Bisher sind alle Spiele mit diesem Kopierschutz ungeknackt, sprich es gibt keinen 100% laufenden Crack !!

träum ruhig weiter wenns dir spaß macht, und wenn du willts darfst du auch gerne weiterhin auf die ubisoft-propaganda reinfallen.


2. vollkommen überflüssig ist
Aus Publisher Sicht wohl eher nicht, da bisher alle Spiele vorher cracked wurden und nun wohl dieses Problem beseitigt wurde!


stimmmt aus publisher sicht wohl nicht, aber der grund liegt woanders, zerstörung der gebrauchtmarktes und überwachung und ausspionieren der spieler.


3. eine unnötige fehlerquelle ist, wie sich bereits mehrere male seit einführunggezeigt hat
Klar, aber das muss anscheindend der Kunde mitmachen damit PC Spiele mal endlich nicht mehr raupkopiert werden !! Die Serverausfälle sollen ja auch nur zu einem bestimmten Zeitpunkt 5% betragen ...


ist ja echt süß wie handzahm du ubisoft zitierst. das die serverausfälle nur 5% der kunden getroffen haben wage ich doch stark zu bezweifeln. wie viele es tatsächlich sind werden wir wohl kaum erfahren, aber ich halte 95% auf jeden fall für warscheinlicher als 5%, ganz so viele warens zwar warscheinlich nicht aber hast du wirklich erwartet das ubisoft zugibt das eine große masse der kunden damit probleme hat?


5.mehrfach savegames verloren gingen.
Wohl kaum wenn die Spielstände auch offline gespeichert werden !!


tja das dachte ich auch aber es sieht so aus als würden die offline spielstände automatisch mit den online spielständen überschrieben. jedenfalls gab es eine menge spieler die dieses problem hatte.


6. ich gezwungen werde einen account anzulegen
Nix neues siehe Steam Account ...
steam ist die wurzel allen drm-übels, und da ich auch kein steam spiel besitze, nehme ich mir das recht heraus mich über so etwas aufzuregen.


9. meine internetverbindung öfters für mehrere stunden abbricht, wie es sicher einige kennen die auf
dem land wohnen(und nein ich will definitiv nicht in der stadt wohnen)
Wieso nutzt du kein UMTS DSL Stick? Teuer sind die Flats nicht (genauso teuer wie normale DSL Flat)
zahlt ubisoft meine rechnung? zu deiner information: die sind sogar deutlich teurer als normale flat. außerdem hätte ich mit dem bei mir zuhause gar keine verbindung mehr, habs schon ausprobiert mit nem stick von nem bekannten, heißt ich müsste den zusätzlich zahlen nur um unterwegs spielen zu können. und noch abschließend bemerkt ist auch da ein spielen sinnvollerweise nicht möglich, hast du so ein ding schonmal ausprobiert? weißt du eigentlich wie oft so ein ding verbindungsunterbrechungen hat? mein bekannter hat sogar zuhause teilweise alle stunde ne unterbrechung drin, unterwegs in extremfällen sogar alle 5 minuten.


10. ich sowieso nicht zwangsläufig internet habe, es kann durchaus sein das ich mal ne weile gar kein internet habe.
Wie gesagt durch UMTS Sticks wohl nicht mehr ;)
wie gesagt das ist definitiv keine vernünftige lösung.



12. es einfach das dümmste ist was ich je gehört hab dass man für SP online sein muss.
bitter aber wirksam gegen Raubkopierer ;)
auf die gefahr hin mich zu wiederholen: träum weiter...


13. weil der "kopierschutz" raubkopien fördert.
Wenn du ernsthaft wegen dem Online-Zwang dich strafbar machen willst ist das dein Problem ;) Der Kopierschutz legt jedenfalls nicht mehr so schnell Rechner lahm wie offline DRMs
mag wohl sein, da er ja schließlich noch öfter gecracked, sprich deaktiviert wird xD
andererseits wird es den hackern wieder einmal leichter gemacht, da man ja zwangsläufig nicht mehr einen offline pc nutzen kann. und nein egal welche software du gegen viren etc. nutzt, ein pc mit internetanbindung bleibt trotzdem unsicher. wie hat mein ehemaliger dozent in der vorlesung programmieren immer gesagt, " eigentlich dürfte man gar kein internet benutzen wenn man sicher sein will, sich da reinzuhacken ist ein kinderspiel". und der sollte es schließlich wissen.


14. man verliert das recht seine spiele verkaufen zu können, was nicht nur eine frechheit ist, sondern
laut urheberrecht in deutschland verboten ist. (laut aussage des verbraucherschutz hätte übrigens eine sammelklage dagegen gute chancen auf erfolg)
Sicherlich sehr doof wenn man merkt das einem das Spiel gar nicht gefällt xD Man sollte sich halt ab sofort gut über Spiele vor dem Kauf informieren und durch Demos testen ... und meistens behält man das Spiel sowieso so lange bis der Kopierschutz durch einen Patch des Publishers enthebelt wird.
lol, der einzige weg sich sicher darüber zu informieren ob einem ein spiel gefällt ist doch heute ne raubkopie. dank drm haben schließlich auch noch die videotheken aufgehört pc-spiele zu verleihen. testberichte sind sowieso grundsätzlich subjektiv und demos gibts auch immer mehr und von denen kann man fast nie auf die tatsächliche qalität eines spieles schließen.

Und Rechtlich gesehen sehr wohl zulässig siehe Link: www.gbase.ch/global/news/search/6594/43912.html
nicht unbedingt, das zeigt nur mal wieder wie interpretierbar unsere gesetze komischerweise sind, ob da wohl bestechungsgelder geflossen sind?

im gesetz steht jedenfalls folgendes:

Ein pauschales Weiterveräußerungsverbot versucht, den Erschöpfungsgrundsatz vollständig auszuschalten und läuft daher dem gesetzlichen Leitbild in §§ 17 II, 69c Nr. 3 S. 2 UrhG diametral entgegen. Derartige Weiterveräußerungsverbote sind daher gemäß § 307 I S. 1, II Nr. 1 BGB unwirksam, da sie von der gesetzlichen Regelung abweichen und mit dieser unvereinbar sind[140]. Die Interessen des Urhebers sind mit der Einmalzahlung für die erste Veräußerung abgegolten, des Weiteren darf der vom Gesetzgeber intendierte Schutz der Warenverkehrsfreiheit nicht unterlaufen werden[141]. Insbesondere vermag auch nicht ein besonderes Schutzbedürfnis der Softwareunternehmen gegen unerlaubte Vervielfältigungen ein Weiterveräußerungsverbot zu rechtfertigen[142]. Wenn diesbezüglich angeführt wird, dass Software besonders schutzwürdig sei, da der Kopiervorgang höchst einfach und schnell vonstatten gehe[143], ist dem zum einen entgegenzuhalten, dass mit einem technischen Kopierschutzverfahren versehene Programme schon nicht mehr so einfach in lauffähiger Weise zu vervielfältigen sind. Man würde sich der Wirklichkeit verschließen, wenn man nicht berücksichtigt, dass schon seit etlichen Jahren nahezu jedes kommerzielle Computerspiel mit einem Kopierschutz versehen ist. Zum anderen können die heutigen Möglichkeiten der digitalen Kopie nicht ohne weiteres einseitig zulasten des Käufers eines Produkts gewertet werden. Abs. 107

Gleiches gilt, wenn man das Leitbild des Kaufvertrags heranzieht. Hier ist der Verkäufer gemäß § 433 I BGB zur Verschaffung des Eigentums verpflichtet. Die hieraus resultierenden Rechte des Eigentümers nach § 903 BGB umfassen auch (selbstverständlich) das Recht zur Weiterveräußerung der Kaufsache. Die Verwendungsmöglichkeiten des Eigentümers an der Sache würden jedoch erheblich eingeschränkt, wenn er nicht mehr zur weiteren Veräußerung berechtigt wäre. Hierdurch wird von den gesetzlichen Regelungen in nicht vereinbarer Weise abgewichen und eine Unwirksamkeit nach § 307 I S. 1, II Nr. 1 BGB begründet[144]. Darüber hinaus wird verbreitet auch eine Unwirksamkeit nach § 307 I S. 1, II Nr. 2 BGB bejaht, da ein Verbot der Weiterveräußerung mit dem Eigentumsbegriff des § 903 BGB unvereinbar sei. Es sei die Kardinalpflicht des Verkäufers, dem Käufer Eigentum zu verschaffen[145]. Abs. 108

Bei Geschäften zwischen Verbrauchern und Unternehmern, wie sie hier in aller Regel vorliegen[146], handelt es sich überdies um einen Verbrauchsgüterkauf iSd. § 474 I BGB. Daher kommt es in einem solchen Fall zudem zu einer Anwendung von § 475 I BGB, so dass auch aus diesem Grunde ein pauschales Weiterveräußerungsverbot unwirksam ist[147]. Zum Nachteil des Käufers wird, wie festgestellt, von § 433 BGB abgewichen.
 
AW:

Zwar hat es die ganze Nacht gedauert sie herunterzuladen, aber ich freu mich drauf.
 
AW:

Demo startet bei mir nicht, angeblich ist meine
Grafikkarte zu schlecht und hat unter 70mb
Speicher. Ja klar, meine Radeon 4850...Ubisoft
hat sich mal wieder selbst übertroffen.
 
AW:

Hätte mir durchaus mal die Demo angeguckt. Aber nicht mit Ubischrott-DRM.
Und als ehrlicher Kunde will ich mich schon gar nicht von so einem Konzern gängeln lassen.

Wenn ich etwas kaufe, dann will ich es besitzen und will es spielen wo und wann ich es will (mal ausgenommen Multiplayerspiele wo das Internet oder Lan Sinn macht). Und ich will es auch weiterverkaufen können wenn ich keine Lust mehr auf das Spiel habe. Ich bezahle schließlich viel Geld dafür und bin mit einer eingeschränkten und halbgaren Ware nicht einverstanden.
 
AW:

lol, der einzige weg sich sicher darüber zu informieren ob einem ein spiel gefällt ist doch heute ne raubkopie. [...] testberichte sind sowieso grundsätzlich subjektiv und demos gibts auch immer mehr und von denen kann man fast nie auf die tatsächliche qalität eines spieles schließen. 
 
Sehe ich nicht so.
Klar sind Testberichte subjektiv und jeder hat seinen ganz persönlichen Geschmack bezüglich Spiele, aber gute Tests begründen sehr gut, warum ein Spiel Spass macht und für welchen Spielertyp es geeignet ist, ergo kann sehr wohl nachvollzogen werden, ob ein Spiel Gefallen findet oder nicht - da braucht es keine Raubkopie die denn vollen Spielumfang für lau bietet. ;)
 
AW:

also was ich mich frage was ihr denn wie ein problem mit dem drm schutz habt --- regt ihr euch jetzt nur auf weil ihr die spiele nicht mehr umsonst zocken könnt --- ich fänd das peinlich --- die Leute reißen sich den arsch auf um spiele so gut wie möglich zu machen und dann so kommen natoll --- am internet kanns ja bei euch nicht liegen wenn ihr euren frust durch kommentare ablasst
Oh ich wusste gar nicht das ich Daueronline sein muss um hier mal eben einen Kommentar abzugeben über die Mittagspause.
Dazu hab ich mich zwar schon mehrfach geäussert, aber gerne auch für Dich.
Ich könnte problemlos daueronline sein, registrieren und einen Account für ein Spiel hat mich noch nie gestört da ich meine Spiele nicht weiterverkaufe.
Wenn ich aber dazu genötigt werde ein Spiel, welches ich auch in der Berghütte alleine und ohne Internetanschluss oder in meinem Fall bei meinem Eltern zu Hause, die keinen schnellen Internetanschluss besitzen, nicht spielen kann dann ist das für mich sehr wohl ein Grund aufgebracht zu reagieren und das Produkt zu ignorieren.

Grüsse
 
AW:

also was ich mich frage was ihr denn wie ein problem mit dem drm schutz habt --- regt ihr euch jetzt nur auf weil ihr die spiele nicht mehr umsonst zocken könnt --- ich fänd das peinlich --- die Leute reißen sich den arsch auf um spiele so gut wie möglich zu machen und dann so kommen natoll --- am internet kanns ja bei euch nicht liegen wenn ihr euren frust durch kommentare ablasst
Die Industrie braucht mehr Käufer wie dich, die alles schlucken, was ihnen vorgesetzt wird.
Nur weil DU Internet hast heißt das ja noch lange nicht, dass Ubis Server AUCH online sind. Oder hast du das Debakel um SH5 + AC2 schon vergessen?
Und jetzt komm mir nicht mit "das wird schon nicht passieren". Es ist passiert und Ubi hat es eindeutig vermasselt, da vernünftig drauf zu reagieren.
Echt abartig, dass du jedem Kritiker unterstellst, dass sie nur umsonst an die Spiele kommen wollen.
Nur weil die Entwickler sich den Arsch aufreißen muss das Spiel ja nicht gut werden. Wenn die Zeit nicht ausreicht, weil der Publisher Druck macht, kann der Entwickler da auch nichts mehr reißen. Sieht man ja an SH5, verbuggt bis zum geht-nicht-mehr. 
 
Ich kann folgendes sagen. Ich besitze nicht eine einzige Kopie irgendeines Spiels, sondern ausschließlich Originale. Im Schnitt kaufe ich im Jahr 10 bis 12 neue Titel. Daneben spiele ich HDRO bzw. seit kurzem nach einer 2 jährigen Pause WoW.

Ich gebe zu. Ich bin traurig und auch ein wenig neidisch auf die Siedler 7 Spieler. Es ist sicherlich ein super Spiel. Und wer der Meinung ist, die Einschränkungen von Ubisoft (Onlinezwang) ist in Ordnung und er kann damit leben, ist das grundsätzlich hinzunehmen.

Ich habe für mich entschieden, dass ich diesen Schritt nicht mitmachen möchte.
Als Kunde habe ich mir schon viel bieten lassen, was den "angeblichen Kopierschutz" betrifft. Das Maß ist voll für mich.

Ich habe nichts gegen eine Onlineregistrierung. Sicherlich ist die Koppelung eines Spiels an einen Account immer unvorteilhaft, da ich aber noch nie ein Spiel weiterverkauft habe, wäre dieses grade noch hinzunehmen. Aber der Onlinezwang eines Games außerhalb der MMO-Spiele ist nicht hinnehmbar. Der Grund dafür liegt einfach darin, dass ich bei einem Singleplayergame autonom und ohne Drittbestimmung spielen möchte. Ohne Serverausfälle, Serverwartungen, Internetdienstausfällen usw.

Für mich ist der Onlinezwang wie mit Kanonen auf Spatzen schießen. Ich denke der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollte auch bei Schutzmaßnahmen gelten. Und der ist bei Singlplayerspielen mit Onlinezwang bei weitem überschritten.
 
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