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    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

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Diablo 3: Unglaublicher Bug macht Zauberer unverwundbar - Noch keine Reaktion von Blizzard

...und anstatt, dass er es für sich behalten hätte, musste er es in die Welt hinausposaunen.
Die Folge ist klar: Wer sich damit nun "ausstattet" riskiert einen Accountbann, da ja der User wie üblich schuld daran ist, dass die Entwickler geschlafen haben.

Angeblich wurde noch keiner von den Leuten gebannt, die zuvor andere Exploits benutzt haben. Und da gab es offenbar weit schlimmere, mit Itemdupes und der Möglichkeit aus dem AH Gold "her zu zaubern".
 
Weil das thematisiert wurde, man hat kein Anrecht zum spielen von Diablo 3, dass wofür man bezahlt ist die Nutzungslizenz. Und in der ist sehr wahrscheinlich enthalten, dass man eine Lizenz erwirbt auf die man aber keinen Anspruch hat diese auch zu nutzen.

Deshalb können sie auch die Accounts nach eigenem Gusto sperren. Es gab ja auch schon die Fälle bei denen z. B. Steam-Accounts gesperrt wurden.

Und es gab soweit ich weiß nicht einen Versuch dagegen zu klagen, dass hat vermutlich den Grund weil kein Anwalt das einem empfehlen würde.
 
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Googlet mal nach: Diablo 3 AH hex editor
Noch ein Exploit der seit release funktioniert.

http://diablo3.ingame.de/forum/diablo-3-community-forum-2957/einkauf-im-auktionshaus-zum-minimalen-gebotspreis-durch-hex-editor-1748757/

Oder einfach mal hier schaun
 
Weil das thematisiert wurde, man hat kein Anrecht zum spielen von Diablo 3, dass wofür man bezahlt ist die Nutzungslizenz. Und in der ist sehr wahrscheinlich enthalten, dass man eine Lizenz erwirbt auf die man aber keinen Anspruch hat diese auch zu nutzen.

Das ist so nicht mehr richtig. Der EuGH hat gerade erst vor kurzem den Erschöpfungsgrundsatz des Rechtsinhabers an einer erworbenen Kopie bestätigt. Auf Deutsch: Spiel(-kopie) gekauft=Spiel(-kopie) gehört mir. Aus, Ende! Alles andere was in den EULA, AGBs usw. ist Kunstwerk, mehr nicht.

Edith: Ich muss das aber in Bezug auf Diablo 3 noch etwas einschränken, da hier das Echt-Geld AH mit dabei ist. Wer sich natürlich einen unrechtmäßigen geldwerten Vorteil verschafft oder anderen hier finanziell schadet, kann natürlich belangt werden. Dann sind wir aber nicht mehr im Lizenzrecht, sondern bei evtl. Ansprüchen Dritter (der geschädigten).
 
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Wahrscheinlich eher weil der Streitwert so gering ist.
Auch wenn der Streitwert nicht so klein wäre, gegen was will man klagen? Die Lizenz als solches hat man ja immer noch im Besitz.
Das ist so nicht mehr richtig. Der EuGH hat gerade erst vor kurzem den Erschöpfungsgrundsatz des Rechtsinhabers an einer erworbenen Kopie bestätigt. Auf Deutsch: Spiel(-kopie) gekauft=Spiel(-kopie) gehört mir. Aus, Ende! Alles andere was in den EULA, AGBs usw. ist Kunstwerk, mehr nicht.....

Du erwirbst aber gar keine Kopie eines Spieles, genau das ist der Punkt. Deshalb wird es auch bei Steam als ein Abonnement bezeichnet. Im Prinzip ist es nur noch eine Leihgebühr, im eigentlichen Sinne ist es kein Kauf.
 
Ich frage mich ob Blizzard das überhaupt mitbekommt wenn man den Bug im Singleplayer-Modus nutzt. Im Multiplayermodus kann man ja von anderen Spielern verpetzt werden, aber ich bezweifel mal das Spielverhalten von Millionen Spielern überwacht sofern es überhaupt permanent und komplett gelogt wird.
 
mal ehrlich wer installiert wegen dieser news jetzt extra nochmal diablo 3 :/ fail.
 
Nur eben zur Überschrift ;-)
Also ich hab den Bug selbst nicht erlebt, glaube aber, dass es ihn gibt bzw. gab. Damit ist er jetzt offiziell nicht mehr "unglaublich" :D

Ok und damit wären wir dann genug über übertriebene Berichterstattung hergezogen :P
 
mal ehrlich wer installiert wegen dieser news jetzt extra nochmal diablo 3 :/ fail.

Naja, installieren eh nicht. Das ändert doch nix am Spiel selbst. Die meisten leute farmen eh nur noch akt2 und spielen Lotto.
Aber retten kann man das Spiel eh nicht mehr. Alleine schon wegen dem AH... RMAH erledigt eh den rest. Ich zock keine Free2play Games die mit microtransaction daher kommen. Diablo3 ist ein 60€ spiel (und dazu noch ein ziemlich schlechtes) und microtransaction wegen dem RMAH. Mich stört das schon in GW2 und Secret world.

Die leute die ich noch kenne und Diablo aktiv spielen zocken das nur noch um Geld zu verdienen in D3. Das macht schön süchtig. Nur verstehen die nicht das selbst flaschen sammeln und Pfand abgeben mehr abgaben erbringen würde als Stundenlang vor dem PC zu sitzen wie in einem Casino und auf einem Drop zu hoffen :-B
Blizzard hat hier etwas "tolles" abgeliefert für alle Spielautomat süchtige (oder die die es jetzt durch D3 werden). Ein Onlinecasino von zuhause aus bei dem man kein Geld einwerfen muss dafür aber massig Zeit verbraucht. Blizzard R.I.P und bald wenn es so weitergeht: Onlinegaming R.I.P
 
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jo, weiss ich auch warum alle immer meinten der mage wäre so imba :)
 
Du erwirbst aber gar keine Kopie eines Spieles, genau das ist der Punkt. Deshalb wird es auch bei Steam als ein Abonnement bezeichnet. Im Prinzip ist es nur noch eine Leihgebühr, im eigentlichen Sinne ist es kein Kauf.

Trenne bitte deinen Steam, Battle.net Account vom Spiel. Du gehst in den Laden legst Geld auf den Tisch und nimmst das Spiel mit -> Kaufvertrag = Spielkopie gekauft... danach kommt die Bindung an den Account, was allerdings für den Kaufvertrag unerheblich ist und gesondert betrachtet werden muss.
Oder steht auf der Spielpackung: "Dieses Spiel mieten sie für die Dauer von 1,2,3 Jahren.... unbefristet?"
 
Trenne bitte deinen Steam, Battle.net Account vom Spiel. Du gehst in den Laden legst Geld auf den Tisch und nimmst das Spiel mit -> Kaufvertrag = Spielkopie gekauft... danach kommt die Bindung an den Account, was allerdings für den Kaufvertrag unerheblich ist und gesondert betrachtet werden muss.
Oder steht auf der Spielpackung: "Dieses Spiel mieten sie für die Dauer von 1,2,3 Jahren.... unbefristet?"
Es steht nicht direkt so darauf aber ähnlich. Folgend ein Text der das hoffentlich besser erklärt.
Im Fall von nur über ein Steam-Konto lauffähiger Software erwirbt man als Erwerber eines
solchen Spiels, sei das nun im klassischen Retail Markt oder über einen Onlinevertrieb
und sei dies nun in digitaler Form oder in körperlicher Form (Datenträger), nichts anderes
als eine Lizenz für die Nutzung der Software ausschließlich für sich selbst, ohne
weitergehende Rechte an dem Spiel zu haben (es sei denn diese werden ausdrücklich
eingeräumt). Der Grund dessen ergibt sich erst aus der Erkenntnis des Hinweises auf der
Verkaufsbox, dass ohne Steam-Konto die erworbene Software nicht lauffähig ist, in
Zusammenschau mit den Regelungen, dass das Konto nicht weitergegeben werden darf
und der Aktivierungscode auf immer mit dem Steam-Konto verbunden ist, also ein
einmaliger Nutzungscode ist.

Der Erschöpfungsgrundsatz ist dabei in keiner Weise tangiert. Er kann gar nicht tangiert
sein. Denn von Anfang an kann man hier das Erworbene weitergeben, mag es auch
sinnlos sein, weil die Software nach Aktivierung nicht mehr (ohne neuen Aktivierungscode)
nutzbar ist. Dabei ist es urheberrechtlich egal, ob denn nun das im Laden stehende Spiel
selbst unvollständig ist (also durch Steam vervollständigt wird) oder aber vollständig ist
aber per Aktivierungscode im Steam Konto erst genutzt werden kann.
http://www.klek-offenbach.de/files/half_life_2.pdf
 
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Dieses Urteil hat für uns Spieler oder Gegner der DRM-Maßnahmen überhaupt keinen Wert. Wie @MisterSmith seinem Beitrag zu entnehmen ist kaufen wir nur ein Nutzungsrecht eines Spiels. Ich blicke da auch nicht so durch was denn überhaupt genau dieses Urteil betrifft? Vielleicht eine Firma die SAP Software kauft oder wenn man Windows 7 käuft vielleicht sind diese Lizenzen gemeint die man dann wieder verkaufen darf.

Ich weiß nur das ich solchen Spielen mit DRM aus dem Weg gehe. Habe es am eigenen Leib erfahren. Habe meinen Battle.net Account löschen lassen und mein ganzes WoW mit Addons ist jetzt WERTLOS da mit LÖSCHUNG des ACCOUNTS die PRODUKTKEYS UNGÜLTIG WERDEN !!!
Eine RiesenSAUEREI wie ich finde! Diese ganzen Gesetze sind nur Auslegungssache und haben für uns "kleine Spieler und Kunden" keinen Nutzen !

Also kann ich Jedem nur den Tipp geben der einen Account löschen will oder Spiele wieder verkaufen möchte solche Spiele nicht zu kaufen denn er KANN es nicht! Wenn doch, wer will ein angefangenes Spiel mit Account von einem Anderen?

Ich wäre froh wenn dieses DRM-System abgeschafft würde aber die Publisher haben es uns aufgebrummt und den Meisten ist es wohl egal wegen des Zockens Willen!
 
Dieses Urteil hat für uns Spieler oder Gegner der DRM-Maßnahmen überhaupt keinen Wert. Wie @MisterSmith seinem Beitrag zu entnehmen ist kaufen wir nur ein Nutzungsrecht eines Spiels. Ich blicke da auch nicht so durch was denn überhaupt genau dieses Urteil betrifft? Vielleicht eine Firma die SAP Software kauft oder wenn man Windows 7 käuft vielleicht sind diese Lizenzen gemeint die man dann wieder verkaufen darf....
Es ist eigentlich relativ simpel, man kauft den Datenträger, den Key usw. und das alles gehört dir dann auch. Das Problem ist nur, du kannst es ohne einen Account überhaupt nicht nutzen.

Und den Account kauft man eben nicht, also hat man auch keinen Anspruch darauf.
 
Das traurigste ist, dass dieser Bug schon weit länger als 1 Monat bekannt ist (von nem Chinafarmer "gefunden") und seit dem wohl auch entsprechend intensiv ausgenutzt wird.

Und Blizzard kratzt sich seit dem am Hintern und macht nix.
 
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