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Gast1730761802
Gast
Warum nicht solche Hinweise im Fall unterschiedlicher Versionen verpflichtend machen? Auch das wäre eine Möglichkeit von vielen, die sich nicht mal gegenseitig ausschließen müssen.Selbst, wenn die Information frei verfügbar ist, muß man dennoch erstmal wissen, daß es sinnvoll ist, bei diesem Film/Spiel danach zu suchen.
Bei manchen Titeln steht das immerhin deutlich dabei: https://store.steampowered.com/app/288570/Wolfenstein_The_New_Order/
Wird nicht funktionieren, weil allein die Thematik meist schon nicht kindgerecht ist. Abgesehen davon macht der Punkt eher den Eindruck, als würdest du mich hier verarschen wollen, weil er einfach mal völlig absurd ist.Man nehme einen ab18 Film mit Indizierungspotential. Dann schneidet man die problematischen Stellen raus, synchronisiert ggfalls etwas nach und schafft es damit, dem Jugendschutz genüge zu tun und die Freigabe ab 6 zu bekommen. Brutale und sonstige bedenklicke Szenen gibt es nun nicht mehr und somit wurde im Sinne meiner Aussage die "Altersfreigabe runtergeschraubt", um dem Jugendschutz zu dienen. Erwachsene Splatterfreunde schauen in die Teletubbie-Röhre, weil es eine ungeschnittene Fassung nicht gibt.
Das ist halt einfach ein Fakt, dass das situationsabhängig und damit individuell ist. Das wird dir jeder Jurist sagen. Das hat nichts mit meiner persönlichen Meinung zu tun. Wenn mein Kind ein Stein wirft und damit ein Auto trifft, ich aber dabei bin und das Kind unter Aufsicht habe, wird man einen Schadensersatzanspruch nicht durchdrücken können. Anders sähe es aus, wenn ich nicht dabei gewesen wäre oder bewusst weg gesehen hätte. Das war mit individuell gemeint.Aha. Das ist also "individuell"... moment, das erinnert mich an was ... an was bloß ...?
Aber auch hier gilt natürlich, dass der Sorgeberechtigte oder der Aufsichtspflichtige grundsätzlich dafür zu sorgen hat, dass kein Schaden am Kind oder durch das Kind entsteht. Nennt sich Prävention. Das ist der Ansatz, der verfolgt werden sollte. Daher zieht auch nicht "Kinder reagieren individuell". Tun sie. Die Aussage ist inhaltlich absolut korrekt. Aber definitiv wird Medienkonsum Einfluss haben und das eben nicht immer positiv. Und Kinder können gar nicht die kognitive und emotioanel Reife haben, um bestimmte Inhalte adäquat zu verarbeiten. Das sind ja keine kleinen Erwachsenen. Auch Jugendliche haben diese Reife bei weitem noch nicht erworben.
Dann sollte man dem Minderjährigen vielleicht mal erklären, was der Unterschied zwischen Index und Verbot ist. Sollte kein Hexenwerk sein. Was der Minderjährige denkt, ändert ja nichts an meiner Aussage.Genau das wird sich ein Minderjähriger denken, der hört, daß Spiel X jetzt auf dem Index ist.
Hat man ein Recht auf einen möglichst bequemen Erwerb? Ich meine, man hat nur ein Recht auf ein funktionierendes Produkt, das einem versprochen wurde. Natürlich auch nur nach Abschluss des Kaufvertrages. Ein Recht auf einen bequemen Erwerb ist mir unbekannt. Kinder hingegen haben das Recht darauf, möglichst frei von potentiellen Gefahren aufzuwachsen.... der aber eben - sobald verwirklicht - den Erwachsenen erschwert, an Medien, die für sie geeignet sind, heranzukommen.
Und nach wie vor bin ich der Meinung, dass das Recht der Kinder schwerer wiegt, als die Befindlichkeiten erwachsener Menschen, die sich über Hürden beim Erwerb eines indizierten Spiels aufregen. Da wird mich auch niemand vom Gegenteil überzeugen können.
Finde ich toll, dass das bei dir so gut klappt. Du gehörst halt nur nicht zu denen, von denen ich sprach. Bei anderen - und das trifft auf einen recht großen Teil der Bevölkerung zu - klappt das eben nicht so wunderbar. Und um genau diese Schwachmaten geht es. Wegen solchen Leuten werden Gesetze überhaupt erst erlassen und sind nötig. Und nicht wegen Leuten, die Kennzeichnungen ernst nehmen.Wenn auf einer Flasche ein Totenschädel drauf ist, der mir sagt, dass da wahrscheinlich Gift drin ist, trinke ich es nicht. Wenn auf einen Spiel rot leuchtend die ab 18 Vorgabe drauf ist, dann geb ich es nicht in die Hände Minderjähriger.
Gegenfrage: Muss es denn ungeschnitten erscheinen dürfen? Es geht hier ja nur darum, tote Gegner nicht zusätzlich noch zu verhackstückeln. Das hat ja eigentlich keinen spielerischen Mehrwert. Anders sähe es aus, wenn man Inhalte im großen Rahmen ändert.Was muss also deiner Meinung nach noch zusätzlich mit Dead Island 2 passieren, damit es in Deutschland ungeschnitten im Handel erscheinen dürfte?
"angeblich"? Also meinst du, dass wir in einer heilen Welt leben, in der jeder Erwachsene verantwortungsbewusst mit seinem Medienkonsum und damit auch mit dem seiner Kinder umgeht?Nein, ich hab nicht geschlafen, denn der überwiegende Teil deiner Kommentare zeigt mit den Finger auf Erwachsene, die solche Titel angeblich in Vernachlässigung ihrer Sorgfaltspflicht an Kinder verhökern.
Warum ich mit dem Finger auf Erwachsene zeige, ist ganz einfach erklärt: Erwachsene sind Vorbilder für Kinder. Eltern und andere Bezugspersonen sind für Kinder verantwortlich. Ganz simpel.
Bei indizierten Titeln wird es aber zumindest erschwert. Alles weitere: Siehe oben.Das können sie mit ab 18 Titeln genauso wie mit indizierten Spielen tun - also wo schütz die Maßnahme der Indizierung irgendwen?
Dass es keinen 100%igen Schutz geben kann, ist mir klar. Das habe ich übrigens auch in meiner vorherigen Argumentation berücksichtigt. Aber das ändert im Endeffekt nichts an meinem Standpunkt.
Ich bin raus. Ich wiederhole mich hier eigentlich schon die ganze Zeit immer wieder. Mein Standpunkt bleibt bestehen. Reingehauen!
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