Ja, was glaubst du denn, wie das in der Praxis abläuft? Ich gehe zum Händler, sage ich will Dead Island 2 Uncut und dann bestellt der in Österreich. Toll.
Und wo wäre da jetzt das Problem? Du hast etliche Posts zuvor davon angefangen, dass Erwachsene unnötig eingeschränkt werden. Wir haben allerdings nun festgestellt, dass es für Erwachsene nach wie vor eindeutig Wege gibt, auch einen indizierten Titel zu erwerben. Und das weitestgehend problemlos. Damit wäre das also abgehakt.
Bestraft ist vielleicht ein überspitztes Wort.
Es ist nicht überspitzt. Es ist einfach das völlig falsche Wort dafür.
Was ich damit meine, ist dass der Erwerb des Spiels erschwert wird, obwohl es der dahinter liegende Mechanismus nicht dazu beiträgt irgend einen Minderjährigen zu schützen.
Und was würde deiner Meinung nach zum Schutz für Minderjährige beitragen? Das ist doch die Frage, um die es mir die ganze Zeit geht.
Wenn da eine entsprechende Alterskennzeichnung auf dem Spiel ist, ist doch dem Jugenschutz erst ein mal genüge getan.
Wir hatten bereits festgestellt, dass es in der Praxis ganz anders aussieht. Nicht nur im privaten Raum, sondern eben auch - und das kam hier auch etwas zu kurz - auch im digitalen. Aber um es mal genauer zu erklären:
Letztlich steht hier das Kindeswohl an erster Stelle dieser Debatte. Und Kindeswohlgefährdung besteht dann, wenn das körperliche, geistige, seelische Wohl oder das Vermögen des Kindes gefährdet ist. Zur Kindeswohlgefährdung kann es durch Handeln der Eltern kommen, oder durch Unterlassung (Vernachlässigung, Verweigerung einer Behandlung o.ä.).
Fallbeispiel: Papa erlaubt seinem 10jährigen Kind in aller Regelmäßigkeit, GTA zu zocken, irgendwelche Horror Games oder what ever. Er beaufsichtigt das Kind nicht und begleitet das Kind auch nicht bei seinem Medienkonsum. Nicht nur inhaltlich, aber darauf legen wir jetzt mal den Fokus. Mit 10 Jahren kann man selbstverständlich Realität von Fiktion unterscheiden. So realistisch sehen Spiele dann doch nicht aus, als dass man das nicht mehr differenzieren könnte. Da muss schon einiges mehr passiert sein, bis es zur Vermischung von Realität und Fiktion kommt. Was aber in jedem Fall passiert, ist Einflussnahme durch das konsumierte Medium. Wie auch immer geartet, es wird einen Einfluss haben. Kinder in dem Alter haben schlicht nicht kognitive und emotionale Reife, um die Inhalte adäquat zu verarbeiten.
Worst Case: Das Kind bekommt irgendwann in aller Regelmäßigkeit Alpträume oder empfindet es schlicht als cool, irgendwelche Leute anzupöbeln oder zu vermöbeln. Somit werden hier auch noch Dritte geschädigt. Es kann natürlich auch sein, dass es aufgrund mangelnder Begleitung und Aufsicht während negativer medialer Erfahrungen seelische Schäden erleidet. Damit wäre das Kindeswohl eindeutig gefährdet. Die Liste negativer Folgen ist lang. Eine Kindeswohlgefährdung kann hier also definitiv stattfinden.
Solche Fälle sind weder Einzelfälle, noch irgendwie aus einem Fachbuch heraus konstruiert. Solche Fälle sind die Realität. Und weil sie die Realität sind, muss der Jugendschutz auch auf privater Ebene greifen. Altersbeschränkungen müssen also nicht nur für den öffentlichen Raum (Läden, Onlineplattformen, Bildungseinrichtungen) verpflichtend sein, sondern auch für den privaten Raum. D.h. Papa (von mir aus auch Mama) kann zwar weiter seinen Kram zocken, aber muss dafür Sorge tragen, dass sein Kind solche Spiele nicht in die Hände bekommt. Nach aktuellem Stand ist das aber für Eltern nicht verpflichtend.
Wie man das kontrollieren kann? Ganz simpel: Kinder reden viel. In der Schule, in der Kita, im Hort...what ever. Und als pädagogische Fachkraft hat man natürlich ein Auge auf sowas und kann entsprechend handeln. Es bedarf also nicht mal einer expliziten Kontrolle.
Was mich zu diesem Schluss führt ist die schlichte mangelnde Medienkompetenz der meisten Eltern und der Tatsache, dass Kinder immer wieder Medien konsumieren, die oft negativen Einfluss auf sie haben. Vor allem im früheren Kindesalter. Oder anders ausgedrückt: Die Realität. Der aktuelle gesellschaftliche Stand, was Medienkonsum angeht, verlangt förmlich nach einem deutlich härteren Jugendschutzgesetz. Ja, auch wenn man dadurch Erwachsene beim Erwerb diverser Medien einschränkt, wie auch immer geartet (etwa durch mehr oder höhere Hürden beim digitalen Kauf, bzw. dem Anlegen eines Accounts für eine Plattform).
Es geht beim Jugendschutzgesetz nicht um einen pädagogischen Effekt, sondern schlicht um Schutz. Der pädagogische Effekt wird durch Aufklärung erzielt (die neben einer Gesetzesreform selbstverständlich das A und O ist), nicht durch Gesetze. Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz. Nichts weiter.
Natürlich bedarf es auch groß angelegter Aufklärung. Es ist natürlich niemals auszuschließen, dass Kinder Hand an Medien legen, die sie gar nicht konsumieren dürften. Auch das ist die Realität. Aber hier MÜSSEN Eltern ran, sowie auch Schule und andere Bildungseinrichtungen (Horte, Jugendclubs o.ä.).
Fakt ist aber auch, dass man die eine Seite immer irgendwie einschränkt, wenn man die andere Seite schützen will. Das bleibt nicht aus. Und ich denke, hier wiegt das Wohl der Kinder und Jugendlichen einfach mehr als meine eigenen Befindlichkeiten als Erwachsener.
Ich bin ja nicht gegen das Index System
Sicher? Dafür hast du dich ja nun ganz schön contra geäußert. Du redest im Endeffekt nur von Gängelung von Erwachsenen, nicht aber vom Schutz Minderjähriger.
und auch für Jugendschutz, aber da stecken immer noch Mechaniken aus dem letzten Jahrtausend hinten dran. Die Hürden, die Minderjährige heutzutage vor solchen Inhalten schützen sollen, greifen doch gar nicht mehr und gängeln eigentlich nur die Entwickler / Publisher.
Genau deswegen muss er auch reformiert werden und es braucht neue Wege, neben den alten (die ja nicht völlig obsolet sind). Das hab ich doch aber auch schon oft genug gesagt.