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Das freie Wort, Deutschland-Edition - Kolumne von Lukas Schmid

Ich sprach in meinem Beispiel zwar explizit von einem Pädophilen, der die Fotos von nackten Kindern aufnimmt ... aber sprechen wir gern von deinen Kindern "nackt am Strand".
Ich sprach von den Kindern am Strand als Beispiel dafür, daß Kinder im Vorschulalter wesentlich öfter nackt sind und deshalb Nacktheit an sich nicht unnatürlich finden, was eben bei einem Foto seltener zu einer negativen Reaktion führt.

Selbstverständlich würde ich mein / ein Kind als Opfer bezeichnen, wenn ein Fremder mein Kind so fotografiert und aufgrund der Fotos sich irgendwelcher Fantasien hingibt.
Desweiteren geht es um Kunst- und Meinungsfreiheit. Sprich: Um das Recht, ein fertiges Kunstwerk/Meinung verbreiten zu dürfen.
Aber das ist ein ganz anderer Punkt als die Zustimmung zum fotografiert werden.
Natürlich hat jeder das Recht zu sagen: "Ich will nicht, daß sie mein Kind fotografieren".

Ich sehe allerdings in der bloßen Handlung, ein nacktes Kind zu fotografieren, nichts Verbietenswertes.

Zudem ist es doch immer noch besser, wenn sie ihren Trieb in Bildern ableiten können, als wenn sie sich an den Kindern selbst vergreifen.
 
Und wieso überhaupt "nackt"? Es ging doch um eine ganz allgemeine Ausstellung und nicht um eine Porno Ausstellung:
Wenn ein Pädophiler Fotos von kleinen Kindern macht, diese ggf. sogar 'künstlerisch gestaltet' ausstellt, gehört sowas mMn dennoch verboten.
Schließlich schaut man sich als Hetero Mann ja auch nicht auschliesslich Bilder von nackten Frauen an.

Letztendlich träfe dein Beispiel auch auf die Präsentationsgalerie eines Kinderfotografen zu, sobald dieser pädophile Neigungen hätte.
 
Ich finde übrigens sämtliche(!) Verbote, die die Meinungs- und Kunstfreiheit angreifen, schlecht. Unsere heutige Gesellschaft sollte sämtliche(!) Meinungen aushalten können und erwachsene Bürger nicht bevormunden.

Vllt. bist du bei diesem Thema etwas liberaler ... ich nicht. :)

Liberalismus hat nicht wirklich viel Spielraum. Was ist denn die Kernphilosopie des Liberalismus? "Jeder kann machen was er will, solange er dabei die Rechte und Freiheiten anderer nicht einschränkt".

Jetzt die Preisfrage: Was macht jemand, der ungefragt Fotos von deinen Kindern oder auch dir schießt? Genau... deine Persönlichkeitsrechte einschränken.
Auch die "Meinungsfreiheit" ist nicht grenzenlos... etwa wenn wir zu den Themen "Verleumdung" oder "Beleidigung" kommen. Beides verletzt ebenfalls die Rechte anderer.

Entsprechend ist das Beispiel...

Wenn ein Pädophiler Fotos von kleinen Kindern macht, diese ggf. sogar 'künstlerisch gestaltet' ausstellt, gehört sowas mMn dennoch verboten.

...in der Tat "dumm".

Zudem kommt es auch immer auf den Kontext an. Beispiel: Kinder-Modells anyone?

Ich sehe allerdings in der bloßen Handlung, ein nacktes Kind zu fotografieren, nichts Verbietenswertes.

Wenn ich von meinem eigenen Kind ein Urlaubsfoto schieße, ist das eine Sache. Wenn ich anderer Leute nackte Kinder ablichte, ist das aus gutem Grunde eine Anzeige würdig.

Zudem ist es doch immer noch besser, wenn sie ihren Trieb in Bildern ableiten können, als wenn sie sich an den Kindern selbst vergreifen.

Diese Bilder sind unrechtmäßig gemacht worden -- entsprechend wurden dabei Persönlichkeitsrechte mit Füßen getreten. Zudem halte ich das "Immer noch besser, als sich an Kindern vergreifen."-Argument für völlig dämlich. Es gibt nämlich noch eine weitere Option: Sich am Riemen reißen.

Wir alle haben unsere Dämonen. Was uns zu einem "guten" oder "schlechten" Menschen macht, ist, ob wir ihnen nachgeben oder nicht. Die meisten Menschen schaffen das, auch ohne sich illegale Fotos anzusehen. Der mit Abstand größte Teil der Pädophilen ebenfalls -- weil sie trotz ihrer Neigung schlicht wissen, dass es falsch ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal: Es ging um dieses Beispiel bezüglich der Meinungs- und Kunstfreiheit:
Wenn ein Pädophiler Fotos von kleinen Kindern macht, diese ggf. sogar 'künstlerisch gestaltet' ausstellt, gehört sowas mMn dennoch verboten.

Dabei sind folgende Fakten zu beachten:

- Zwischen einem Pädophilen und einem pädophilen Triebtäter besteht derselbe Unterschied wie zwischen einem Hetero Mann und einem Frauen Vergewaltiger.

- Ein Pädophiler macht genauso wenig ausschliesslich Nacktaufnahmen wie ein sexuell anders orientierter Mensch.

- Ein Pädophiler könnte sich auch besonders gut als Kindergärtner oder-fotograf eignen. Schließlich vergewaltigen nicht-pädophile Hetero Männer ja auch nicht hübsche Frauen, die ihnen beruflich begegnen.

- die Meinungs- und Kunstfreiheit beinhaltet das Recht, erstellte Aussagen und Werke zu verbreiten. Das schließt nicht das Recht mit ein, zur Erstellung Unschuldige gegen ihren Willen zur Teilnahme zu zwingen. Natürlich müssen sämtliche Aufnahmen im Rahmen einer solchen Ausstellung unter Einverständnis der "Models" und der Erziehungsberechtigten erstellt werden.

- Straftaten sind keine Kunst. Im Extremfall einer Ausstellung von expliziten sexuellen Darstellungen mit Kindern, deren Teilnahme von pädophil veranlagten Eltern genehmigt wurde, handelt es sich um Straftaten.

- Kunst braucht nicht das Einverständnis des Publikums.
 
Ich ... wollte dir lediglich zeigen, dass eine völlige Meinungsfreiheit nicht nur positive Seiten hat. Nicht mehr, nicht weniger.
Für mich ist der Satz "Jeder kann machen was er will, solange er dabei die Rechte und Freiheiten anderer nicht einschränkt" als Weltanschauung so selbstverständlich, daß ich nicht angenommen hatte, jemand würde ernsthaft annehmen, daß ich das Leiden von Kindern als Kunst befürworten würde ... zudem dein Beispiel auch nichts mit einer Meinung zu tun hat.
 
Es ist ja auch keine Einschränkund der Meinungs oder Kunstfreiheit nur weil dadurch nicht alle anderen Reglungen oder Gesetze Ausgehebelt werden. Natürlich gelten noch die Selben Gesetze egal ob etwas nun Kunst ist oder nicht. Aber Gesetze die eben nur dazu dienen bestimmte Meinungen Symbole oder ähnliches zu Illigalisieren sind eben abschaffungswürdig.

Was ein Werbeverbot angeht ist das auch wieder etwas anderes. Da wird keine Meinung vertretten oder ähnliches. So ist ja zb auch Tabakwerbung in vielen Bereichen verboten. Und genauso kann man es untersagen bestimmte Spiele zu bewerben. Das ist völlig ok. Aber darf nicht dazu führen das Berichterstattung in jeder weise Untersagt wird.
 
Was ein Werbeverbot angeht ist das auch wieder etwas anderes. Da wird keine Meinung vertreten oder ähnliches.
Aber die Kunstfreiheit beschnitten, weil halt offiziell verschwiegen wird, daß es diesen indizierten Titel überhaupt gibt.
 
Aber die Kunstfreiheit beschnitten, weil halt offiziell verschwiegen wird, daß es diesen indizierten Titel überhaupt gibt.

Nein nicht durch ein Werbeverbot. Wenn jede erwähnung als Werbungs ausgelegt wird schon aber das ist in den meisten Fällen ja nicht so und Spiele sind hier die Ausnahme. Das gilt es zu ändern. Ob man Spiele bewerben sollte die auf dem Index stehen is ne ganz andere Diskusion.
 
Nein nicht durch ein Werbeverbot.
Doch. Werbung ist ja schliesslich vieles - angefangen damit, daß im Kino zu dem Film keine Trailer laufen, keine Plakate davon im Media Murks, Pluto oder Hering Mart rumhängen bis hin dazu, daß die Schauspieler nicht in Fernsehshows zu Interviews diesbezüglich eingeladen werden.

Wenn jede erwähnung als Werbungs ausgelegt wird schon aber das ist in den meisten Fällen ja nicht so und Spiele sind hier die Ausnahme. Das gilt es zu ändern. Ob man Spiele bewerben sollte die auf dem Index stehen is ne ganz andere Diskusion.
Doofe Frage: Warum sollte man die denn nicht bewerben dürfen? DA kann man dann gerne den Jugendschutz als Argument nehmen, um entsprechende Werbemedien zB auf ein "ab 12 Niveau" herunterzuschrauben.
Und wenn dann erst mal Werbung zugelassen wäre, wäre das Problem mit der Erwähnung auch direkt mit vom Tisch.
 
du redes völligen Unsinn. Natürlich machen Werberverbote durchaus sinn. Es besteht ein klarer Unterschied zwischen Werbung und Meinunsäußerung und Berichterstattung. In anderen Bereichen funktioniert das auch sehr gut. Eben Bei Tabakwaren zb.

Auch dein Spielspiel mit den Schaupielern ist unfug. Ein Interview ist per se keine Werbung. Berichterstattung ist eben noch möglich. Lediglich im Spielejorlanismuss scheint jede erwähnung für Werbung gehalten zu werden bzw das Risiko ist exterm hoch da man gleich eine ganze Auflage einstampfen muss. Dafür braucht es klare Richtlinen. Und diese müssen eben durch Urteile bestimmt werden. Und da liegt der Ball im Feld der Jornalisten.
 
Natürlich machen Werbeverbote durchaus sinn.
Welchen?
Der Knackpunkt ist ja die konkrete (Nicht)Abgabe des Produktes an zu junge Kunden. Daran ändert ein Werbeverbot bzw. eine Aufhebung desselben nicht das Geringste. Und wenn man eben die Trailer dazu auf "ab 12" oä zurückschrauben müßte, könnten auch keine 12-18jährigen dadurch "geschädigt" werden.

Es besteht ein klarer Unterschied zwischen Werbung und Meinungsäußerung und Berichterstattung.
Stimmt. Fast.
s.u.

In anderen Bereichen funktioniert das auch sehr gut. Eben Bei Tabakwaren zb.
Und rauchen jetzt Jugendliche weniger wegen des Werbeverbotes? oder doch eher wegen der nachlassenden gesellschaftlichen Akzeptanz?

Auch dein Spielspiel mit den Schaupielern ist unfug. Ein Interview ist per se keine Werbung.
Per se nicht. Aber wenn ein Schauspieler/Buchautor/Musiker ... in einer Fernsehshow auftritt, kommt doch immer die Rede auf seinen neuen Film/Buch/CD etc, welche er "zufällig" als Ausschnitt präsentieren kann und der/die/das Thema des Interviews ist. Sprich: Reine Werbung.
 
Straftaten sind keine Kunst.

Und genau hier liegt das Problem. Du sagst "Straftaten sind keine Kunst.", Wolfenstein: The New Order erfüllt derzeit aber einen Straftatbestand. Also ist Wolfenstein somit nach deiner Logik keine Kunst, da es Inhalte hat, die laut deutschem Gesetz nicht verbreitet werden dürfen.

Im Grunde hört sich das so an, als wärst du damit einverstanden, dass der Staat bzw. das Gesetz vorgiebt, was Kunst ist und was nicht -- wobei ich dir das damit natürlich nicht pauschal unterstellen möchte.

Welchen? (auf die Meinung, dass Werbeverbote durchaus Sinn machen).

Ich habe keine Lust, vor meiner Haustür ein riesiges Werbeplakat für Fettleibigen-Schwulenpornos mit expliziten Szenen hängen zu haben. Ich habe weder etwas gegen Fettleibige noch gegen Schwule -- trotzdem muss ich das nicht ständig vor der Nase haben.

Weiteres Beispiel: Ein Videospiel hat auf seinem Cover eine Szene, in der ein Zombie per Kettensäge in mundgerechte Teile zersägt wird. Muss das in einem Regal stehen, an dem auch Kinder vorbeigehen?

Keine Frage: Die derzeitige "Null-Werbung"-Regel für indizierte Medien gehören überholt. Man könnte sie z.B. mit neutraler, undurchsichtiger Folie, auf der nur der Titel steht, im freien Handel anbiete. Dass kan auch nicht schlimmer sein, als im freien Handel Werbung für die geschnittene, USK-geprüfte Version zu machen.

Ich befürworte übrigens auch grundsätzlich die Beschlagnahmung (mit ihren aktuellen Rechtsfolgen) abseits von KiPo -- auch wenn derzeit auch Titel beschlagnahmt werden, wo das Ganze wie ich finde über das Ziel hinausschießt (als Beispiel sei mal die Dead Rising-Reihe genannt... wieso ein Zombie-Schnetzler nicht mal an Erwachsene verbreitet werden darf will mir nicht in den Kopf).

Grundsätzlich halte ich es nämlich für absolut in Ordnung, wenn jeder in seinen eigenen 4 Wänden konsumiert, was er gerne möchte (Filme die echte Straftaten beinhalten mal ausgenommen). Allerdings denke ich nicht, dass wir wirklich jedes "Produkt" und deren Hersteller auch noch damit belohnen sollten, dass sie an unserem Markt teilhaben dürfen und sich dadurch bereichern können. Als Beispiele sei hier mal der KZ Manager, ein gewisser Vergewaltigungssimulator oder auch einschlägige Rechtsrock-Platten genannt. Privatkonsum? Ja. Belohnung durch Teilnahme an unserem Markt .. indem wir ihnen also auch noch eine Plattform geben? Nein Danke.

Dabei sind folgende Fakten zu beachten:

- Zwischen einem Pädophilen und einem pädophilen Triebtäter besteht derselbe Unterschied wie zwischen einem Hetero Mann und einem Frauen Vergewaltiger.

- Ein Pädophiler könnte sich auch besonders gut als Kindergärtner oder-fotograf eignen. Schließlich vergewaltigen nicht-pädophile Hetero Männer ja auch nicht hübsche Frauen, die ihnen beruflich begegnen.

Nicht dein ernst, oder?
Normale, heterosexuelle Männer haben ganz selbstverständliche Alternativen zum "Frauen vergewaltigen". Etwa Frauen, die Sex mit ihnen haben WOLLEN. Als weiteren "Ausweg" wäre da auch noch der Gang ins Bordell oder der Griff zum Porno. Alles Möglichkeiten, ihrer sexuellen Orientierung zu frönen.

Welche Alternativen haben Pädophile denn? Entweder, sie beherrschen sich (wie es die meisten tun... sonst gäbe es noch viiiiiieeeel mehr Fälle von sexuellen Übergriffen auf Kinder) oder aber sie werden zu Triebtäter. Mehr Spielraum ist da nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und genau hier liegt das Problem. Du sagst "Straftaten sind keine Kunst.", Wolfenstein: The New Order erfüllt derzeit aber einen Straftatbestand. Also ist Wolfenstein somit nach deiner Logik keine Kunst, da es Inhalte hat, die laut deutschem Gesetz nicht verbreitet werden dürfen.
Ich meinte Straftaten, die beim Erstellen des "Kunstwerks" begangen werden. Das Erstellen von Wolfenstein würde auch in DE nicht unter Strafe stehen. Erst, wenn man es hier veröffentlichen will. Abgesehen davon gehört dieser Paragraph außer für politische Propaganda sowieso abgeschafft.

Im Grunde hört sich das so an, als wärst du damit einverstanden, dass der Staat bzw. das Gesetz vorgiebt, was Kunst ist und was nicht -- wobei ich dir das damit natürlich nicht pauschal unterstellen möchte.
Kunst ist jedes Video, Spiel, Musik, Text, Bild ... solange es nicht rein informativen oder dokumentarischen Charakter hat (zB Nachrichten, gefilmte Hochzeiten).

Wenn ich jetzt genau darüber nachdenke, muß ich meiner früheren Aussage widersprechen ... Straftaten können genau dann eben auch Kunst sein, wenn die Darstellung nicht nur rein informativen oder dokumentarischen Charakter hat. Klingt hart und muß man erst mal sacken lassen, aber: Wenn zB von Hagen ein Massenmörder wäre und in seinen "Körperwelten" seine Opfer ausstellen würde, gehört er zwar hinter Gitter, wie jeder andere Mörder auch - aber seine Skulpturen wären dennoch Kunst. Wenn Pädophiler X hingegen einfach nur eine Kamera aufstellt und für seine Sammlung filmt, wie er sein Opfer mißbraucht, ist das keine. Eine Ausstellung mehrerer solcher Filme, die mehr als ihre bloße Summe darstellt, könnte hingegen auch schon wieder Kunst sein.

Kunst ist nicht nur das Schöne und Gute, nicht nur das, was gerade ins political correctness Korsett paßt - Kunst ist vorhanden, sobald ein kreativer Prozeß vorhanden ist - das kann schon durch die Anordnung der Ausstellungsgegenstände, Unterlegung mit Musik, einer Erzählerstimme oder auch nur durch eine kreative Benennung erreicht werden.

Wobei ich klarstellen möchte, daß ich eine solche Ausstellung nicht für erstrebenswert halte und die Taten des Täters in keinster Weise beschönigen oder entwerten möchte - wer Menschen mißbraucht, gehört ins Gefängnis. Punkt.

Eine solche Ausstellung (falls es denn überhaupt jemanden gäbe, der so eine Ausstellung organisieren und stattfinden lassen würde) müßte natürlich wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Opfer geschlossen werden.

Ich habe keine Lust, vor meiner Haustür ein riesiges Werbeplakat für Fettleibigen-Schwulenpornos mit expliziten Szenen hängen zu haben.
...
Ein Videospiel hat auf seinem Cover eine Szene, in der ein Zombie per Kettensäge in mundgerechte Teile zersägt wird. Muss das in einem Regal stehen, an dem auch Kinder vorbeigehen?
Deshalb schrob ich weiter oben: "Und wenn man eben die Trailer dazu auf "ab 12" oä zurückschrauben müßte, könnten auch keine 12-18jährigen dadurch "geschädigt" werden." und meinte damit auch sämtliche weitere Werbematerialien wie eben Plakate und sichtbare Cover.
Zudem stellt sich die Frage, ob das entsprechende Zielpublikum so groß ist, daß sich eine großflächige Plakatierung rentieren würde.

Man könnte sie z.B. mit neutraler, undurchsichtiger Folie, auf der nur der Titel steht, im freien Handel anbieten.
Dafür.

Allerdings denke ich nicht, dass wir wirklich jedes "Produkt" und deren Hersteller auch noch damit belohnen sollten, dass sie an unserem Markt teilhaben dürfen und sich dadurch bereichern können. Als Beispiele sei hier mal der KZ Manager, ein gewisser Vergewaltigungssimulator oder auch einschlägige Rechtsrock-Platten genannt. Privatkonsum? Ja. Belohnung durch Teilnahme an unserem Markt .. indem wir ihnen also auch noch eine Plattform geben? Nein Danke.
Was ändert sich denn, wenn man Lieder verbietet, in deren Texten auf die "Judenrepublik" geschimpft, am Boden liegende Opfer quasi zu Klump getreten werden und Lynchjustiz gegenüber allem Andersartigen glorifiziert wird? Mal abgesehen davon, daß es ja doch noch den Tatbestand der Volksverhetzung gibt, deren Illegalität ich befürworte.
Von dem, was dann noch übrig bleibt, dürfte die Zielgruppe ziemlich genau die sein, die sich jetzt auch schon mit solchen Tonträgern eindeckt - egal, ob die verboten sind.
 
Nicht dein ernst, oder?
Normale, heterosexuelle Männer haben ganz selbstverständliche Alternativen zum "Frauen vergewaltigen". Etwa Frauen, die Sex mit ihnen haben WOLLEN. Als weiteren "Ausweg" wäre da auch noch der Gang ins Bordell oder der Griff zum Porno. Alles Möglichkeiten, ihrer sexuellen Orientierung zu frönen.
Nun, im Bordell gibt es bestimmt auch Frauen, die jünger wirken als sie sind, was für die Pädophilen, die ~14jährige bevorzugen, reichen könnte. Auch im Porno Bereich gibt es legale Pornos mit Darsteller(innen), die alle volljährig sind. Dort kann man auch noch mit filmischen Tricks arbeiten, um die Darsteller(innen) jünger wirken zu lassen.
Und dann gibt es ja noch harmlose Streifen wie zB Leon mit dem ~30jährigen Jean Reno und der 11jährigen Natalie Portman, die ihm ihre Liebe gesteht.

Welche Alternativen haben Pädophile denn? Entweder, sie beherrschen sich ... oder aber sie werden zu Triebtäter. Mehr Spielraum ist da nicht.
Aber solange sie noch kein Triebtäter sind, sind sie auch keine.

Und genauso wie in allen anderen sexuellen Orientierungen gibt es Leute, denen die Libido täglich aus allen Körperöffnungen schwappt und andere, bei denen längere Zeiträume ohne jegliche sexuelle Aktivität normal sind.

Bedenke: ich habe geschrieben, daß es sein könnte, daß sich ein Pädophiler dafür eignet, nicht daß generell alle Pädophile dafür geeignet sind.
 
Was ändert sich denn, wenn man Lieder verbietet, in deren Texten auf die "Judenrepublik" geschimpft, am Boden liegende Opfer quasi zu Klump getreten werden und Lynchjustiz gegenüber allem Andersartigen glorifiziert wird? Mal abgesehen davon, daß es ja doch noch den Tatbestand der Volksverhetzung gibt, deren Illegalität ich befürworte.
Von dem, was dann noch übrig bleibt, dürfte die Zielgruppe ziemlich genau die sein, die sich jetzt auch schon mit solchen Tonträgern eindeckt - egal, ob die verboten sind.

Ich habe bewusst von der "Beschlagnahmung mit ihren aktuellen Rechtsfolgen" geredet... nicht von einem "Verbot". "Verbot" heißt für mich "Generalverbot", eine Beschlagnahmung ist das ja nicht.
Die aktuelle Rechtsfolge einer Beschlagnahmung ist ein "Verbreitungs/Vertriebsverbot". Ich habe nicht gesagt, dass man solche Lieder generell "verbieten" soll. Das wäre ja auch gar nicht durchsetzbar. Aber nichts desto trotz hat eben der explizite Rechtsrock (den man sich ja auch aktuell legal zuhause anhören kann) nichts in unserer Marktwirtschaft verloren, wenn wir von uns behaupen wollen, wir wären eine demokratische Nation, welche die Würde des Menschen für unantastbar hält.

Aber solange sie noch kein Triebtäter sind, sind sie auch keine.

Ist ja okay, trotzdem halte ich deinen genannten *ehem* Fakt *ehem* "Zwischen einem Pädophilen und einem pädophilen Triebtäter besteht derselbe Unterschied wie zwischen einem Hetero Mann und einem Frauen Vergewaltiger." für absurd, da die Situationen unterschiedlich sind.

Und was den "Pädophile können gute Kindergärtner sein"-Spruch betrifft: Alles ist möglich. Trotzdem sollte jemand, der pädophil ist, nicht mit Kindern arbeiten. Ich halte Männer mit Vergewaltigungsphantasien auch für ungeeignet, Wärter in einem Frauengefängnis zu sein -- es gibt genug andere Berufe, in denen man sich verwirklichen kann, ohne auch noch Öl ins Feuer zu gießen. Allerdings wird mir die Diskussion mitlerweile eh etwas zu absurd und "speziell".
 
Zuletzt bearbeitet:
Und was den "Pädophile können gute Kindergärtner sein"-Spruch betrifft: Alles ist möglich. Trotzdem sollte jemand, der pädophil ist, nicht mit Kindern arbeiten. Ich halte Männer mit Vergewaltigungsphantasien auch für ungeeignet, Wärter in einem Frauengefängnis zu sein --
Es hat aber nicht jeder Pädophile Vergewaltigungsphantasien, also passt die Einschränkung des Vergleichs nicht.
 
Als Jurist drehen sich mir bei diesem Artikel die Zehennägel hoch. Zunächst mal gibt es keine "verbotenen Spiele" oder (abgesehen von Volksverhetzung, Kinderpornographie, etc.) "illegale Filme" in Deutschland. Spiele können (wie Filme) indiziert oder beschlagnahmt werden. Eine Indizierung ist gleichbedeutend mit einem Jugendverbot, das Spiel darf dennoch an Erwachsene verkauft werden. Selbst beschlagnahmte Medien (die im Gegensatz zu indizierten Medien den Tatbestand des § 131 StGB erfüllen müssen), dürfen Erwachsenen (wenn auch nicht gewerblich) zugänglich gemacht werden. Du darfst dir sogar mit deinem 12jährigen Sohn beschlagnahmte Filme oder Spiele reinziehen, steht sogar ausdrücklich im Gesetz, vgl. § 131 Abs. 4 StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html

Soviel nur zur Begrifflichkeit des "Verbots". Dem Autoren geht es aber offensichtlich darum, dass er nicht über indizierte Spiele berichten darf. Ich gebe gerne zu, dass mir hier das Hintergrundwissen bezüglich des Spielejournalismus fehlt. Bei Filmen ist eine objektive Bericherstattung über beschlagnahmte und indizierte Titel kein Problem, Spielezeitschriften behaupten gerne, das sei bei Spielen ganz anders. Gibt es dafür Belege? Also Fälle (Urteile), in denen Spielezeitschriften für die bloße Erwähnung eines beschlagnahmten/indizierten Titels bestraft wurden? Falls ja, wie alt sind die? Wenn es eine Spielezeitschrift wirklich mal darauf anlegen würde, diese Situation zu ändern, dürfte die Verteidigung bei einer entsprechenden Anzeige (vorausgesetzt es handelt sich objektiv wirklich um Berichterstattung, nicht Werbung) jedenfalls sehr leicht fallen.
 
Schön, hier mal jemand vom Fach zu haben. Da hätte ich direkt mal ein paar Fragen:

Zunächst mal gibt es keine "verbotenen Spiele" oder (abgesehen von Volksverhetzung, Kinderpornographie, etc.) "illegale Filme" in Deutschland.
Wenn Volksverhetzung und KiPo verboten ist, gibt es eben doch in DE verbotene und illegale Medien. :confused:

Selbst beschlagnahmte Medien (die im Gegensatz zu indizierten Medien den Tatbestand des § 131 StGB erfüllen müssen), dürfen Erwachsenen (wenn auch nicht gewerblich) zugänglich gemacht werden.
Dh: Ebay.de darf eine Auktion hosten, bei der ein Privatmensch einen beschlagnahmten Film/ein beschlagnahmtes Spiel verkauft?

Darf ich auf dem Flohmarkt (auch privat) indizierte und beschlagnahmte Titel offen verkaufen?

Darf ein Paket, mit dem ich mir ein hierzulande beschlagnahmtes oder mit Hakenkreuzen versehenes PC Spiel, was hierzulande aufgrund des STGB § 86a nur ohne selbige erschienen ist (zB Wolfenstein), auf dem Postweg an mich beschlagnahmt werden?
 
Schön, hier mal jemand vom Fach zu haben. Da hätte ich direkt mal ein paar Fragen:


Wenn Volksverhetzung und KiPo verboten ist, gibt es eben doch in DE verbotene und illegale Medien. :confused:

Volksverhetzung und KiPo hatte ich ja ausdrücklich ausgenommen, KiPo sind in jedem Land der Welt illegal (auch wenn es da je nach Land unterschiedliche Definitionen gibt), d.h. auch der Kauf, der private Verkauf an Volljährige und sogar der Besitz sind strafbar. Das ist ne ganz andere Situation als bei Spielen oder Horrorfilmen. Aber um KiPo oder Volksverhetzung geht es ja den Spielejournalisten oder Fans nicht, die davon sprechen, dass Spiel oder Film xy "verboten" oder "illegal" sind. Mein Punkt ist, dass du jedes indizierte oder beschlagnahmte Spiel, das mit Volksverhetzung oder KiPo nichts zu tun hat, in Deutschland kaufen und sogar (privat an nicht öffentlichen Orten) an Erwachsene verkaufen darfst. Du darfst sie auch aus dem Ausland importieren (zur Problematik mit § 86a siehe unten), § 131 StGB verbietet nur die Einfuhr zum Zwecke der gewerblichen Nutzung etc. Das kann man meiner Meinung nach kaum "Verbot" eines Mediums nennen, es sind lediglich Handelsbeschränkungen. "Jud Süß" ist tatsächlich verboten, weil Volksverhetzung. "Tanz der Teufel" ist nicht verboten, allerdings sind die legalen Handelsmöglichkeiten eben stark eingeschränkt. Das kann man scheiße finden, es ist aber nunmal kein Verbot. Ich bin großer Fan von Horrorfilmen und hatte noch nie ein Problem, völlig legal (!) an jeden indizierten oder beschlagnahmten Film zu kommen.

Bei Spielen mag das wegen den Beschränkungen deutscher Accounts auf Steam ein Problem sein, das liegt aber nicht an einem "Verbot", sondern an der Tatsache, dass Steam bisher keine Möglichkeit des Altersnachweises zum Kauf indizierter Spiele bietet. Der Verkauf indizierter Titel an Volljährige auf Steam wäre jedenfalls legal, allerdings halt auch ein bürokratischer Aufwand für Steam.


Dh: Ebay.de darf eine Auktion hosten, bei der ein Privatmensch einen beschlagnahmten Film/ein beschlagnahmtes Spiel verkauft?

Darf ich auf dem Flohmarkt (auch privat) indizierte und beschlagnahmte Titel offen verkaufen?

Nein, weil es sich dabei um öffentliche Verkäufe handelt, wobei man da zwischen Indizierung und Beschlagnahmung unterscheiden muss. Indizierte und beschlagnahmte Medien dürfen nie öffentlich verkauft werden, wenn Jugendliche Zugang zur Verkaufsplattform (also zB. zum Flohmarkt oder zur Shopseite) haben. Indizierte Titel (das ist wie gesagt nur ein Jugendschutz) dürfen aber über Vertriebswege verkauft werden, zu denen lediglich Erwachsene Zugang haben. Beispielsweise auf Flohmärkten mit Ausweiskontrolle (war schon öfter auf Filmmessen mit abgetrenntem Erwachsenenbereich), Erwachsenenvideotheken oder Filmundo (quasi eBay mit Erwachsenenabteilung, auf die man nur mit Altersnachweis Zugriff bekommt).

Darf ein Paket, mit dem ich mir ein hierzulande beschlagnahmtes oder mit Hakenkreuzen versehenes PC Spiel, was hierzulande aufgrund des STGB § 86a nur ohne selbige erschienen ist (zB Wolfenstein), auf dem Postweg an mich beschlagnahmt werden?

Beschlagnahmt werden kann vieles, das entscheidet ein einzelner Zollbeamter, das heißt nicht, dass er damit auch Recht hat. Zumindest dürften deine Chancen sehr groß sein, das Spiel zur Not auf dem Klageweg doch zu bekommen (ob sich das lohnt ist ne andere Frage). Denn nach § 86a Abs 3 in Verbindung mit § 86 Absatz 4 StGB (siehe § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - dejure.org) gilt das Verbot verfassungswidriger Kennzeichen nicht für Kunstwerke. Zwar gab es mal ein oder zwei Urteile von niedrigen Gerichten, die Spiele nicht als Kunstwerke angesehen haben, die sind aber aus den 80er oder frühen 90er Jahren. Mit dem Kunstbegriff des Bundesverfassungsgerichts ist das nicht vereinbar. Aber Richter sind halt Menschen und machen Fehler. Es wurde mal ein Punk vor dem Amtsgericht verurteilt, der einen Aufnäher mit nem durchgestrichenen Hakenkreuz trug. Das Urteil war falsch und wurde später aufgehoben, aber sowas ist schnell in der Welt. Und solange dann niemand dagegen vorgeht, wird sich nichts ändern.


Seitdem hat sich sehr viel geändert, die Gerichte sind bei der Beschlagnahmung von Medien viel liberaler geworden. Ich erinnere mich noch an den Zeiten, in denen jeder First Person Shooter sofort indiziert oder sogar beschlagnahmt wurde, das ist heute ganz anders. Spiele haben ne ganz andere gesellschaftliche Bedeutung und Anerkennung als damals. Juristisch gibt es keinen vernünftigen Grund, Spiele anders zu behandeln als Filme. Das Problem ist aber, dass die Spielehersteller es gar nicht erst auf ein Gerichtsurteil und eine mögliche Geldstrafe ankommen lassen wollen, sondern solche Titel in vorauseilendem Gehorsam für den deutschen Markt zensieren. Solange keiner mal damit vor Gericht geht, wird es auch keine Urteile, ergo keine Rechtssicherheit geben.

Ich frage mich schon seit Jahren, warum die deutschen Spielemagazine nicht nen gemeinsamen Pool bilden, in dem sie jeden Monat ein paar hundert Euro einzahlen (sollte auch bei deren knappem Budget machbar sein, oder?) und dann mit nem Fachanwalt für Medienrecht (ist nicht mein Rechtsgebiet, also keine Werbung :-D) bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, um Spiele eindeutig als Kunst definieren zu lassen. Die Erfolgsaussichten sind wie gesagt sehr hoch. Und das wäre wesentlich effektiver, als in Kolumnen rumzujammern, sorry.
 
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