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Gast
Nur fällt es dem normalen Bürger (der Bildungsgrad scheint mir dabei von tertiärer Bedeutung zu sein) bei solchen Forderungen (wie eben beim Holzblockwerfer) oftmals schwer, der deutschen Justiz eine gewisse Zurechnungsfähigkeit zu attestieren. Bei nicht klaren Fällen ohne eindeutige Beweislage gehe ich mit euch ganz konform, dass man Leute nicht aus der Wut raus verurteilen oder an den verbalen Pranger stellen sollte. Aber bei einer eindeutigen Sachlage (DNA-Test + Geständnis) habe ich für geringe Strafen oder absichtlich polarisierende Statements von Verteidigern absolut kein Verständnis mehr. Die Rechtstaatlichkeit verkommt dann in meinen Augen oft genug zu einer amüsanten Farce. Es ist nun einmal so, dass gerade Strafverteidiger ehrgeizig nach einer Reputation streben, um schnell aufzusteigen bzw. in einer besseren Kanzlei arbeiten zu können. Und solche Forderungen (die zwar gesetzlich legitimiert sind, aber dem gesunden Menschenverstand ins Gesicht treten) sind eben gute Initialzündungen für ungläubige Gesichter bei den Menschen.Igro am 30.10.2008 22:05 schrieb:Vielleicht reagier ich ein wenig über, weil diese Thematik in Deutchland langsam zum Problem wird, aber diese Herren nehmen ihre vom Grundgesetz gegeben RECHTE in Anspruch, weder dir, mir, noch einem Sexualstraftäter und dessem Anwalt dürfen diese im entferntesten abgesprochen werden.
Karrieregeilheit und Geltungsbedürfnis scheinen da Faktoren zu sein, die oftmals die "Verteidigung" des Opfers dominieren. Hier mag das noch nicht so ausgeprägt sein, aber gerade in den Staaten (um die Kurve zum Thema noch halbwegs zu kriegen) ist das ein relativ weit verbreitetes Problem.
Regards, eX!