Und für was zahlst du jeden Monat um ins Internet zu gehen?
Zugang zur Infrastruktur, was sonst?
Ich bin nicht unbedingt ein Fan von Vergleichen, aber in Österreich zahlst du Autobahnmaut.
Trotzdem musst du auch das Hotelzimmer zahlen in dem du übernachtest. Und wenn das im Zuge einer Butterfahrt kostenlos sein sollte brauchst du die Verkaufsprodukte in allen Ecken nicht beachten, aber sie werden dich nicht einfach Tücher drüber werfen lassen.
Außer, vielleicht, du kaufst ihre Tücher dafür.
Sage ich doch. Angstmacherei "Zahle lieber diese Kosten oder sie könnten evtl noch teurer werden!"
Das die Möglichkeit besteht gar nix zahlen zu müssen, da die Kanzlei mit ihrer Abmahnung/Klage nicht durchkommt, wird sehr leicht ausgeblendet.
Da ist was dran. Die Chancen stehen sehr gut, dass er am Ende nichts zahlen muss. Wahrscheinlich besser als bei Filesharing oder ähnlichem. Aber
bis dahin wird es ein sehr langer und sehr teurer Weg wenn er mit BILD vor Gericht darüber streiten will. Wäre mir neu, dass die welche sind die einfach einknicken. Das wird nicht nur Geld kosten.
Ich hoffe er legt es darauf an, aber wenn er das tut dann hoffentlich mit finanzkräftiger und professioneller Unterstützung.
Andererseits kann ich Seiten die kostenlose Inhalte gegen Werbung anbieten auch gut verstehen (wenn die nur nicht so dermaßen blinkig nervig wäre!!!). Sie bieten dir kostenlosen Zutritt - unter bestimmten Bedingungen. Eine Bezahlschranke ist die restriktivste Sperre. Da ist die Lösung von BILD eigentlich relativ elegant. So offen wie möglich, solange man es zu ihren Konditionen tut.
Wenn man das nicht will braucht man die Seite ja nicht besuchen. Aber darf man ihre Konditionen einfach umgehen?
Je länger ich darüber nachdenke ist der Fall vielleicht doch nicht ganz so eindeutig. Auch wenn der herangezogene Paragraf sehr abwegig klingt. Aber darf man den Zaun einer Seite einfach umgehen ohne den Betreiber zu entschädigen? Die Entscheidungsfindung könnte interessant werden.
Vielleicht war das von vornherein der Plan der BILD?
