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Bild.de: Achtung beim Umgehen der Adblocker-Sperre - Youtuber abgemahnt

Bitte was?

D.h. irgendjemand verhängt eine Pseudo Strafe die weder vom Gericht noch von der Polizei "abgesegnet" wurde und man muss diese 1800 jetzt erst mal zahlen? Einfach so weil das verlangt wird?
Sorry aber das kann so bestimmt nicht richtig sein.
Du schreibst ja selber dass sie diese Summe verlangen dürfen.... Na wenn sie das dürfen dann sollen sie es doch machen.
Bedeutet aber nicht dass man diese Summe bezahlen muss.

Ist aber leider so. Das ist keine Strafe oder von irgendeiner Stelle abgesegnet, sondern sind die Kosten die von der Kanzlei für den Auftrag vom Springer Verlag veranschlagt werden und vom Abgemahnten erst mal zu tragen sind. Es bleibt natürlich weiterhin zu prüfen ob das alles gerechtfertigt ist, aber rechtens ist das erst mal. Im übrigen kann ich nur davon abraten, Fristen in so einem Schreiben zu versäumen oder schlimmer noch zu ignorieren. Der Schuß kann nach hinten losgehen.
 
Unter Google Chrome kann man gaaaanz normal BILD.de verwenden. Nur unter Firefox kann ich es momentan nicht schauen.
 
Ist aber leider so. Das ist keine Strafe oder von irgendeiner Stelle abgesegnet, sondern sind die Kosten die von der Kanzlei für den Auftrag vom Springer Verlag veranschlagt werden und vom Abgemahnten erst mal zu tragen sind. Es bleibt natürlich weiterhin zu prüfen ob das alles gerechtfertigt ist, aber rechtens ist das erst mal. Im übrigen kann ich nur davon abraten, Fristen in so einem Schreiben zu versäumen oder schlimmer noch zu ignorieren. Der Schuß kann nach hinten losgehen.

Von mir wollten Anwälte auch schon Geld haben, weil ich angeblich irgendein Abo bestellt hätte, was völliger Quatsch war. Da kam nichts Schriftliches im Briefkasten, nur Emails und Drohungen -- sowas kann man ignorieren. Ich hatte die Kanzlei gegoogelt, die für Tricks berüchtigt war. Da kam dann irgendwann nichts mehr.

Auch muß der YouTuber natürlich THEORETISCH die 1.800 Euro nicht zahlen, wenn er sich nichts zuschulden kommen lassen hat. Ich bin der Meinung, dem ist so. Wenn aber ein echter Brief im echten Briefkasten landet, dann noch im Auftrag von "Bild", dann würde ich mir auf jeden Fall einen RA suchen und die Sache nicht auf Eis legen. Da hat man es mit Profis zu tun, die man besser nicht unterschätzen sollte.

Eine Belästigung bleibt es auf jeden Fall. Ideal wäre, wenn "Bild" wegen Nötigung oder wie das dann in der Fachsprache heißt verdonnert werden könnte. Aber bis dahin ist es ein langer Weg.
 
Erstmal nen Report an dich :)
NATÜRLICH LÄUFT AUF BEIDEN ADBLOCK .... Bist wohl so nen Bild-Reporter

Jupp, Du hast mich enttarnt. Glückwunsch. Ich hab's mal eben getestet: Bei mir funzt bild.de auch im Chrome bei aktiviertem Adblock nicht. Zum Glück. Deren Dreck soll gar nicht erst durch meine Telefondose kommen.
 
Ist aber leider so. Das ist keine Strafe oder von irgendeiner Stelle abgesegnet, sondern sind die Kosten die von der Kanzlei für den Auftrag vom Springer Verlag veranschlagt werden und vom Abgemahnten erst mal zu tragen sind.

Und woher soll ein normaler Mensch 1800 Euro nehmen? Vom Geldbaum im Garten?
 
Und woher soll ein normaler Mensch 1800 Euro nehmen? Vom Geldbaum im Garten?

Ist auch falsch, was Elektrostuhl schreibt. Erstmal trägt der Kläger die Anwaltskosten, wenn er was will, dann kommen ein Staatsanwalt und dann ein Richter. So läuft das eigentlich. Aber Rechtsanwälte wissen natürlich, wie sie drohen und einschüchtern können.
 
Der Herr hier aus Holland sagt alles, weiteres braucht man gar nicht sagen/schreiben:

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Wenn aber ein echter Brief im echten Briefkasten landet, dann noch im Auftrag von "Bild", dann würde ich mir auf jeden Fall einen RA suchen und die Sache nicht auf Eis legen. Da hat man es mit Profis zu tun, die man besser nicht unterschätzen sollte.

Eine Belästigung bleibt es auf jeden Fall. Ideal wäre, wenn "Bild" wegen Nötigung oder wie das dann in der Fachsprache heißt verdonnert werden könnte. Aber bis dahin ist es ein langer Weg.

Auf jeden Fall. Der Youtuber ist gut beraten sich umgehend Rechtsbeistand zu holen. Das ist kein Abo, dass man bezahlen soll, obwohl man weiss, nichts bestellt zu haben. Oder eine GEZ-Schreiben, oder von mir aus auch eine Rechnung / Mahnung die ungeöffnet im Papierkorb landet. Das hier ist schon ein ganz anderes Kaliber und es zu empfehlen, den allgemein gültigen Rechtsweg zu gehen. Dabei kann einem nur der Anwalt helfen.

Auch muß der YouTuber natürlich THEORETISCH die 1.800 Euro nicht zahlen, wenn er sich nichts zuschulden kommen lassen hat. Ich bin der Meinung, dem ist so.
Theoretisch nicht. Wenn er flüssig genug ist, sollte er. Sein Anwalt wird auch nicht umsonst arbeiten und die Rechtschutzversicherung wird das nicht tragen, wenn überhaupt vorhanden. Möglicherweise ist eine außergerichtliche Einigung drin. Ansonsten muss das vor Gericht geklärt werden. Ohne das Video zu kennen lässt sich das aber schlecht beurteilen. Immerhin wird der Youtuber eine gewisse Reichweite gehabt haben, dass sich der Springer Verlag zu diesem Schritt entschieden hat.

Für den Youtuber ist das doppelt ärgerlich, denn durch diesen Strike könnte seine Youtube-Partnerschaft ebenfalls hinfällig sein.
 
Ist auch falsch, was Elektrostuhl schreibt. Erstmal trägt der Kläger die Anwaltskosten, wenn er was will, dann kommen ein Staatsanwalt und dann ein Richter. So läuft das eigentlich. Aber Rechtsanwälte wissen natürlich, wie sie drohen und einschüchtern können.


Eine Abmahnung ist keine Anklageschrift. Wenn er die 1800 Euro nicht hat oder aufbringen kann, respektive zahlungsunfähig sein. Dann haftet der Auftaggeber für die Kosten. Wobei der Springer Verlag sicher so flüssig ist, um es vorzustrecken und dadurch einen Kostenerstattungsanspruch zu erwirken. Natürlich nur im Fall, dass die Abmahnung berechtigt war.
 
Ist auch falsch, was Elektrostuhl schreibt. Erstmal trägt der Kläger die Anwaltskosten, wenn er was will, dann kommen ein Staatsanwalt und dann ein Richter. So läuft das eigentlich.

Wie kommst du denn darauf? :-O

Abmahnungen gibt es genau aus dem Grund um einem Beschuldigten die Möglichkeit zu geben Rechtsverletzungen ohne Gericht aus der Welt zu schaffen. Dabei ist grundsätzlich erstmal der Abgemahnte in der Pflicht.

Wer den Hauch eines Zugeständnisses zeigt, und da gibt es ne Menge Fallstricke, hat eh schon verloren und muss die Kosten tragen. Wer widerspricht wird, wenn es der abmahnenden Partei das Wert ist, seine Position verteidigen müssen. Erst dann entscheiden Richter über die Schuldfrage.

Und hier geht es ja nicht um Massenabmahnungen, bei denen man mittlerweile einen leichteren Stand hat, sondern um einen gezielten Fall. Mit einer wahrscheinlich sehr kampffreudigen Seite. Das kann sich über Jahre hinziehen, selbst wenn er alles richtig macht.


/edit:
- "Ignorieren" ist eine weitere Option, schließlich ist der Abgemahnte erstmal zu nichts gezwungen. Das kann aber sehr schnell auch sehr viel teurer werden.
- Die vierte Möglichkeit wäre eigene juristische Schritte einzuleiten. Da sehe ich aber wenig Angriffsfläche, bzw. dürfte das auch kostspielig werden.
 
Also braucht man auch keinerlei Rechnung zu zahlen denn wer soll darüber urteilen ob man 1800 zur Verfügung hat oder nicht?
Und selbst wenn man einiges am Konto zur Verfügung hätte, liegt es nicht in der Macht einer Anwaltskanzlei darüber zu entscheiden
ob ich die vorläufigen Kosten zu tragen habe oder nicht.

Wenn jemand etwas möchte und Kosten verursacht dann kann er zwar versuchen diese auf mich abzuwälzen aber weit kommen tut man damit nicht. Es ist ja nicht so als hätte man hier einen Vertrag o.ä. gebrochen sondern es ist eine Eigenintiative des Verlags
etwas zu unternehmen, was ihrer Meinung nach abgestraft gehört.

Wenn sie dieser Meinung sind dann werden sie es vors Gericht ziehen und dort für ihr Recht kämpfen. Dann wird auch beschlossen welche Summen zugelassen werden und fertig ist der Käse.

Irgendwas per Vorkasse zu bezahlen weil jemand meint etwas fordern zu können ist leider ein Wunschgedanke vieler Kanzleien.
Solange es keine gerichtliche Beschlüsse gibt muss man gar nix. Nur abwarten, sich informieren und ggf. einen Anwalt kontaktieren.

Auch solche Dinge wie "es könnte noch teurer werden!" sind reine Angstmacher und inwiefern es teuer wird, wird dann
zu gegebenem Zeitpunkt vom Richter festgelegt.

Wenn jemand etwas von jemandem möchte dann muss erst mal dafür sorgen dass der Fall überhaupt ins Rollen gebracht wird. Erst dann
ist der "angeklagte" in der Position sich aktiv wehren bzw. rechtfertigen zu müssen. Solange nix konkretes vorliegt inkl. richtilichem Bescheid ist alles inoffiziell.

So seh ich das ganze zumindest.
 
Abmahnungen gibt es um den Klagenden vor Kosten zu schützen.
Wenn beide Seiten das ernsthaft vor Gericht ausfechten wollen ist das dann eine andere Sache.

Auch wenn die ganze Massen-Abmahnerei bei Filesharing, Große gegen Kleine, natürlich einen sehr üblen Ruf bekommen hat. Zu Recht. Und auch in diesem Fall ist ein großer Faktor sicher der Einschüchterungsversuch.

Allerdings hat der Youtuber sich sehr unüberlegt auf einen möglichen Rechtsstreit mit einem als streitlustig bekannten Gegner eingelassen. Auch wenn er es wahrscheinlich einfach lustig fand der BILD ans Bein zu pinkeln.
 
Abmahnungen gibt es um den Klagenden vor Kosten zu schützen.
Wenn beide Seiten das ernsthaft vor Gericht ausfechten wollen ist das dann eine andere Sache.

Sage ich doch. Angstmacherei "Zahle lieber diese Kosten oder sie könnten evtl noch teurer werden!"
Das die Möglichkeit besteht gar nix zahlen zu müssen, da die Kanzlei mit ihrer Abmahnung/Klage nicht durchkommt, wird sehr leicht ausgeblendet.

Es ändert sich nix an der Situation dass die Kanzlei etwas fordert worüber sie keinen Bescheid besitzen.
Ergo: Ist es nix anderes wie eine Drohung bzw. Versuch der Einschüchterung.

Schutz vor Kosten klingt zwar echt süß aber es heißt wohl eher "Wir sind uns nicht ganz sicher ob wir damit durchkommen also wollen wir dich mit dieser hohen Summe ein wenig einschüchtern und dafür Sorgen dass du dir ein wenig in die Hose machst. Zahle sie lieber sonst könnte es noch teurer werden"

Teurer wird es so oder so wenn es zu einem Gericht kommt, ganz unabhängig davon wie viel im ersten Schreiben verlangt wurde.

Allerdings hat der Youtuber sich sehr unüberlegt auf einen möglichen Rechtsstreit mit einem als streitlustig bekannten Gegner eingelassen. Auch wenn er es wahrscheinlich einfach lustig fand der BILD ans Bein zu pinkeln.

Er hat nur eine Anleitung gemacht.
Nochmal: Im Netz muss man keinen Vertrag o.ä. unterzeichnen und somit ist Bild.de ein öffentlicher Webseiten Auftritt.
Wenn sie der Meinung sind dass Bild.de durch die Werbung finanziert werden muss, dann müssen sie ihren Webauftritt von öffentlich auf privat bzw. nur mit Account umstellen.

Der Verlag handelt hier genau so in einem grau-rechtlichem Raum wie es dieser Typ gemacht hat.

Einfachster Vorschlag wäre die Seite an Accounts zu binden dann hätte man mehr Spielraum bei solchen Geschichten von Seiten der Unternehmen. Solange es freizugänglich ist, ist Werbung ein persönliches Luxusproblem.
 
Content gibt es halt nicht umsonst. Ist halt so...

Das ist das selbe Prinzip wie das Lesen einer Zeitung am Zeitungskiosk....
 
Warum sollte ich wegen BILD.de auf AdBlocker verzichten? Es gibt meistens sowieso mehrere Seiten, die über das gleiche Thema berichten. Daher sehe ich auch keinen Grund, überhaupt zu versuchen, die Sperre zu umgehen.
 
Und für was zahlst du jeden Monat um ins Internet zu gehen?

Zugang zur Infrastruktur, was sonst?


Ich bin nicht unbedingt ein Fan von Vergleichen, aber in Österreich zahlst du Autobahnmaut.
Trotzdem musst du auch das Hotelzimmer zahlen in dem du übernachtest. Und wenn das im Zuge einer Butterfahrt kostenlos sein sollte brauchst du die Verkaufsprodukte in allen Ecken nicht beachten, aber sie werden dich nicht einfach Tücher drüber werfen lassen.
Außer, vielleicht, du kaufst ihre Tücher dafür. ;)


Sage ich doch. Angstmacherei "Zahle lieber diese Kosten oder sie könnten evtl noch teurer werden!"
Das die Möglichkeit besteht gar nix zahlen zu müssen, da die Kanzlei mit ihrer Abmahnung/Klage nicht durchkommt, wird sehr leicht ausgeblendet.

Da ist was dran. Die Chancen stehen sehr gut, dass er am Ende nichts zahlen muss. Wahrscheinlich besser als bei Filesharing oder ähnlichem. Aber bis dahin wird es ein sehr langer und sehr teurer Weg wenn er mit BILD vor Gericht darüber streiten will. Wäre mir neu, dass die welche sind die einfach einknicken. Das wird nicht nur Geld kosten.

Ich hoffe er legt es darauf an, aber wenn er das tut dann hoffentlich mit finanzkräftiger und professioneller Unterstützung.

Andererseits kann ich Seiten die kostenlose Inhalte gegen Werbung anbieten auch gut verstehen (wenn die nur nicht so dermaßen blinkig nervig wäre!!!). Sie bieten dir kostenlosen Zutritt - unter bestimmten Bedingungen. Eine Bezahlschranke ist die restriktivste Sperre. Da ist die Lösung von BILD eigentlich relativ elegant. So offen wie möglich, solange man es zu ihren Konditionen tut.
Wenn man das nicht will braucht man die Seite ja nicht besuchen. Aber darf man ihre Konditionen einfach umgehen?

Je länger ich darüber nachdenke ist der Fall vielleicht doch nicht ganz so eindeutig. Auch wenn der herangezogene Paragraf sehr abwegig klingt. Aber darf man den Zaun einer Seite einfach umgehen ohne den Betreiber zu entschädigen? Die Entscheidungsfindung könnte interessant werden.

Vielleicht war das von vornherein der Plan der BILD? :-O
 
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