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Bild.de: Achtung beim Umgehen der Adblocker-Sperre - Youtuber abgemahnt

Sieht für mich wie eine interessante Entwicklung aus. Sollten andere Verlage nachziehen dann gute Nacht.
 
Sieht für mich wie eine interessante Entwicklung aus. Sollten andere Verlage nachziehen dann gute Nacht.

Ich bin eigentlich nur gespannt wie es weitergeht, tangieren tut es mich in keinster Form, außer daß ich nicht mehr auf Bild.de surfe (mopo.de und spiegel.de sind jetzt meine Alternativen, wobei man mittlerweise immer mehr eingeschränkten Content sieht). Und diesen "Verlust" empfinde ich gar nicht so richtig als Verlust, außer daß ich es lustig finde als Verlagsmitarbeitet vor ne Paywall gesetzt zu werden (wobei, wenn ich es wollte könnte ich mir täglich mit dieses Codes im Heft den Zugang freischalten da die BILD hier ausliegt, nur wozu???).
 
Was denn für Kopierschutzmaßnahmen???

Steht ja im Artikel. Die Kanzlei bezieht sich auf den gleichen Paragraphen wie den Kopierschutz von DVDs umgehen. Mithilfe der Anleitung lässt sich der Betrachtschutz mit AdBlocker umgehen.

Die Bild muss Argumente dafür finden weshalb du eine Strafe bekommen sollst und diese Summe auch in irgendeiner Art und Weise zu rechtfertigen ist.
Ggf. welche illegalen Aktivitäten du begangen haben sollst.

Siehe oben, Paragraf 95a. Aktuell wurde noch kein Nutzer sondern der "Crackanleitungsbeschreiber" abgemahnt. Und auch wenn der Rechtsexperte meint, dass diese Auslegung vor Gericht keinen Bestand haben wird, muss sich der Betroffene erstmal vor Gericht damit rumärgern um das festzustellen zu lassen. Oder zahlen.
 
Steht ja im Artikel. Die Kanzlei bezieht sich auf den gleichen Paragraphen wie den Kopierschutz von DVDs umgehen. Mithilfe der Anleitung lässt sich der Betrachtschutz mit AdBlocker umgehen..

Ich kann lesen ;-) Deshalb schrieb ich auch:

Also den Gerichtsprozess bzw. das Urteil würde mich mal interessieren. Denn: Gegen welches Urheberrecht sollte denn da verstoßen werden?

Zitat aus dem Artikel: Nach Ansicht der Kanzlei stelle die Verwendung dieser Befehle eine Urheberrechtsverletzung gemäß Paragraf 95a des Urheberrechtsgesetzes dar.
 
Entweder €1.800 zahlen oder einen langen Streit einzugehen finde ich schon sehr unangenehm.

Die Frage stellt sich für den Abgemahnten nicht. Er muss diese 1800 Euro jetzt erst mal zahlen. Fristgerecht, sonst wird es noch teurer. Oder zumindest schnell, also wirklich schnell einen Anwalt aufsuchen. Das ist keine Strafe, sondern der ganz normale Satz den Rechtsanwälte laut Vergütungsgesetz für diese Dienste in Rechnung stellen dürfen. Sprich, der Springer Verlag sieht von den 1800 Euro keinen Cent, sondern das Geld geht zu 100% an die beauftragte Kanzlei.

Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung, könnte der Springer Verlag zusätzlich Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Frage ist, ob man den Richter glaubwürdig von einer Straftat überzeugen kann. Dann würde dem Youtuber noch eine Strafe ins Haus stehen. Der Ärger ist jedenfalls groß und das Video hat er sicher schon bereut. Leider habe ich es selbst nicht gesehen. Ich hoffe aber für ihn, dass er nicht explizit Bild.de zum Gegenstand des Videos gemacht hat. Damit hätte er nämlich schlechte Karten.

Andere Adblock User haben übrigens keine rechtlichen Schritte zu fürchten. Hier geht es nicht um die Nutzung eines Werbeblockers, sondern darum, dass jemand eine Anleitung zu einer "vermeintlichen" Starftat gibt. Mehr nicht. Bin gespannt wie die Sache ausgeht, da vieles davon wie hier einige schon geäußert haben, in einer Grauzone liegt. Ist aber auch egal. Letztendlich zählt nur das was der Richter glaubt. Ich vermute ganz stark, dass es so ausgehen wird, dass der Youtuber die 1800 Euro zahlen wird und sich die Sache damit für ihn erledigt.
 
solange nichts vom gericht oder der polizei kommt, kann man solche briefe ungelesen in den papierkorb werfen.
vermutlich war der noch nicht mal eingeschrieben.

hatte so etwas ähnliches schon zwei mal.
einmal eine mahnung vom bürgermeister und einmal eine mahnung, dass ich angeblich irgendwelche mailserver attackiert habe.
beides geschrieben von einer rechtsanwaltskanzlei.

beide briefe gelesen, danach weggeworfen und nie wieder was von gehört.

Er muss diese 1800 Euro jetzt erst mal zahlen.

wenn er so dumm ist und auf einen nicht rechtskräftigen (urteil?), nicht eingeschriebenen brief antwortet. selber schuld.

Oder zumindest schnell, also wirklich schnell einen Anwalt aufsuchen.

solange nicht die polizei vor der haustür steht oder du eine gerichtsladung bekommst, kannst du so briefe in die mülltonne werfen.
briefe die nicht eingeschrieben sind, sowieso.

mahnungen die nicht eingeschrieben beim empfänger landen können vor gericht zum beispiel nicht als beweis herangezogen werden.
ein inkassobüro dies nicht eingeschrieben verschickt, sieht somit immer durch die finger.

hatten wir auch mal mit einer versicherung. 4000€ rückstand obwohl schon lange gekündigt. schickten trotzdem weiterhin rechnungen.
danach inkassobüro. nichts, kein einziger brief eingeschrieben.
gerichtsurteil war eindeutig.

wir haben weder rechnungen noch mahnungen erhalten und weiterführend schon vor langer zeit gekündigt.
weder die versicherung noch das inkassobüro konnte einen einzigen eingeschriebenen brief als beweis vorlegen.
im schnellferfahren haben wir recht bekommen, auf grund der fehlenden beweismittel.
und die kündigung haben wir vorgelegt. laut versicherung haben wir nämlich nicht gekündigt - obwohl wir aber gekündigt haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer die Nerven und die Kohle hat, würde ein Gerichtsverfahren schon gewinnen. Die Nutzung eines Adblockers ist legal, somit müssen auch Hilfestellungen zu dessen Konfiguration legal sein.

Was ich bei diesem ganzen Adblock-Krieg nicht verstehe: Wenn ein Adblocker installiert ist, warum läßt man dann den Webserver nicht die Werbung direkt ausliefern? Dagegen kann kein Plugin was ausrichten.
 
Leider ist es wohl so das er zahlen muss.
Hier geht es ja nicht darum das diese ganze Aktion von Bild mist ist, sondern das hier einer erklärt wie er einen, sagen wir mal Schutzmechanismus, aushebelt. Und das hätte er so nicht tuen sollen, zumindest nicht fokussiert auf bild.de.
Er hätte bild.de umschreiben sollen, sagen wir mal als aufwiegelndes Schund Blatt, da hätten die sich bestimmt nicht gemeldet, weil wer will sich damit schon in Verbindung bringen ein Schundblatt zu sein.
 
Natürlich hat der YouTuber jetzt erstmal Ärger. Er wird sich einen Rechtsanwalt suchen müssen. Ob er aber wirklich zahlen muß, das müßte mal ein Experte sagen, ich kenne mich da nicht aus.

Es ist nicht illegal, den Adblock-Block von bild.de zu umgehen -- warum soll es also illegal sein, eine Anleitung dazu zu verfassen? Ich sehe hier keinen Aufruf zu Straftaten.
 
Es ist nicht illegal, den Adblock-Block von bild.de zu umgehen -- warum soll es also illegal sein, eine Anleitung dazu zu verfassen? Ich sehe hier keinen Aufruf zu Straftaten.

Es ist nicht illegal einen Adblocker zu benutzen. Das wurde ja gerichtlich bestätigt. Ob das auch für das Umgehen eines Adblock-Blocks gilt ist eine andere Frage. Auch ob der Abgemahnte bereit ist das klären zu lassen.

Wahrscheinlich bekommt Bild hier auch eine auf den Deckel. Aber falls sie sich durchsetzen kann AdBlock einpacken. Ähnlich wie das Recht auf Privatkopie vom Kopierschutz ad absurdum geführt wurde. :-S
 
Er muss diese 1800 Euro jetzt erst mal zahlen. Fristgerecht, sonst wird es noch teurer. Oder zumindest schnell, also wirklich schnell einen Anwalt aufsuchen. Das ist keine Strafe, sondern der ganz normale Satz den Rechtsanwälte laut Vergütungsgesetz für diese Dienste in Rechnung stellen dürfen. Sprich, der Springer Verlag sieht von den 1800 Euro keinen Cent, sondern das Geld geht zu 100% an die beauftragte Kanzlei.

Bitte was?

D.h. irgendjemand verhängt eine Pseudo Strafe die weder vom Gericht noch von der Polizei "abgesegnet" wurde und man muss diese 1800 jetzt erst mal zahlen? Einfach so weil das verlangt wird?
Sorry aber das kann so bestimmt nicht richtig sein.
Du schreibst ja selber dass sie diese Summe verlangen dürfen.... Na wenn sie das dürfen dann sollen sie es doch machen.
Bedeutet aber nicht dass man diese Summe bezahlen muss.

Ich gebe dir Recht dass man sofort einen Anwalt einschalten sollte wenn solche Briefe im Briefkasten landen (sollte aber nicht muss!) aber jetzt erstmal sofort alles zu machen was in so einem Schreiben? Never.

Ansonsten kann ich mich nur wiederholen und es ist und bleibt eine Angstmacherei. Wenn jemand etwas schlimmes getan haben soll dann ab ins Gericht und den Richter davon überzeugen.
Wenn nicht dann Ruhe bewahren und abwarten was noch alles an Post reinkommt und evtl. sofort den Anwalt benachrichtigen falls es Neuigkeiten gibt.

Bitte gib Quellen an wo explizit drin steht dass man auf solche Schreiben sofort reagieren muss und irgendwelche Geldbeträge überweisen muss die verlangt werden?

Da weder Post von der Polizei noch vom Richter/Staatsanwalt etc.pp eingegangen ist, sollte man auf keinen Fall alles tun was im Brief steht.
 
Jetzt reichts! Ich kenen gar nicht so viele Obszönitäten, wie ich ihnen gerne an den Kopf werfen würde. Bisher hat es mich nicht gejuckt, was die Bild auf ihrer Seite treibt, weil ich sie eh nie besuche. Aber: Ob und wie mein Browser Inhalte von Bild.de darstellt, entscheide immer noch ich und nicht Bild.
 
Den Paragraph 95a des Urheberrechtsgesetztes hier anzuwenden, ist wirklich weit hergeholt. Da geht es um die Umgehung technischer Maßnahmen zum Schutz eines vom Urheberrecht geschützten Werkes. Der Adblock-Blocker schützt aber eigentlich gar nicht deren Publikationen, denn die sind ja ohne Adblocker frei zugänglich. Immerhin ist hier auch von wirksamen technischen Maßnahmen die Rede. Die Werbung kann man da ja auch nicht wirklich dazu zählen, da man sie ja mit Adblocker gar nicht sieht (also das genaue Gegenteil). Hier greift eher die gleiche Thematik wie beim Prozess gegen Adblocker. Und als Abgemahnter wird man sich da auch darauf berufen können. Ich glaube nicht einmal, dass der besagte Anwalt überhaupt Aussicht auf Erfolg sieht. Das ist eher eine Abschreckung. Wenn man sich also nicht dazu bereit erklärt die Unterlassungsklärung zu unterzeichnen und die Anwaltskosten zu übernehmen, müssen sie erst einmal vor Gericht gehen. Erst dann braucht der Abgemahnte wirklich einen Anwalt. Die 1800€ Anwaltskosten sind übrigens viel zu hoch angesetzt. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, kann man natürlich auch einen Anwalt hinzuziehen und die Unterlassungserklärung unterzeichnen sowie ein Gegenangebot machen für die Kosten (kommt man insgesamt auf alle Fälle besser weg als gleich die 1800€ zu zahlen).
 
Reichlich lächerlich. Das ist genauso, als ob ich ein Youtube Video veröffentliche, in dem ich erkläre, wie man Werbung in Zeitschriften am besten mit der Hand abdeckt. Ob ich dann auch eine Abmahnung bekommen würde?
 
Am besten beides gar nicht erst ignorieren. Niggemeier hat doch auch einen an der Waffel.
... "gar nicht erst ignorieren" ...? Also beides aufmerksam lesen?

Völlig egal, ob der Niggemeier einen an der Waffel hat (der das Ding übrigens nicht alleine macht, sondern inzwischen nur noch der Herausgeber ist) - da werden die Lügen und Verzerrungen von Bild & Co detailliert und mit Quellen belegt auseinander genommen, was bei dem, was Bild macht, eigentlich gar nicht falsch sein kann.

Siehe beispielsweise:
Presserat rügt Vergewaltiger-Selfie — BILDblog
 
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