Herbboy
Spiele-Gott/Göttin
- Mitglied seit
- 22.03.2001
- Beiträge
- 78.769
- Reaktionspunkte
- 5.985
Erstens: an sich Duzt man sich hierSie scheinen von Buchhaltung ja mal so gar keine Ahnung zu haben. Die Umsatzsteuer bekommen Sie von dem Kunden bei Zahlung. Geltend wird da nichts gemacht sondern Sie müssen die Vorsteuer die die Ware kostet an das Finanzamt bezahlen. Da die Ware aber noch gar nicht existent ist, zahlen Sie auch nichts sondern haben die Ust bereits Tage oder auch Monate zu freien Verfügung bis sie Sie ans Finanzamt abführen müssen. Also können Sie mit dem Geld frei arbeiten auf Kosten der Steuern und der Kunden. Ich bin mir sicher da summiert sich bei so einem großen Konzern. Wenn Ihnen das egal ist finde ich das schon sehr traurig. Denn ist ist ganz einfach Beschiss.
Zweitens: Buchhaltung ist bei mir in der Tat schon was länger her, aber Du hast ja selbst geschrieben "Desweiteren bekommt Amazon die Umsatzsteuer, obwohl noch keine Vorsteuer fällig ist. " - daraus schloss ist, dass Amazon die Steuer eben erst beim endgültigen Abschließen des Kaufvertrags und somit rechtsgültigen Verkauf durch den Versand beim Finanzamt "einfordern" kann. Aber was stimmt denn nun? Denn jetzt eben schreibst du wiederum "Geltend wird da nichts gemacht sondern Sie müssen die Vorsteuer die die Ware kostet an das Finanzamt bezahlen" - was denn nun? Die beiden Aussagen "noch keine Vorsteuer fällig" und "müssen die Vorsteuer zahlen" scheinen sich zu widersprechen... ^^
Drittens: Bitte mal ein wenig logisches Denken nutzen, bevor Vorwürfe kommen, mir sei es "egal". Wie kann mir denn bitte etwas egal sein, das aus meiner Sicht gar nicht stattfindet? ^^ Denn ich dachte ja, wie mein voriger comment unschwer erkennen lässt, dass die USt erst nach erfolgtem Kaufvertrag fällig wird. Wenn es stimmt, dass Amazon die Ust schon vorher geltend machen kann, ist mit das nämlich nicht egal - das kannst du aber nicht wissen, denn dazu habe ich auch an keiner Stelle nicht mal ansatzweise geschrieben, da ich eben davon ausging, dass Amazon die Steuer erst nach Versand mit dem Finanzamt abrechnen kann.
Skonto war nie Pflicht, es war aber halt üblich. Auch wenn Du früher bar im Laden bezahlt hast, gab es bei höheren Beträgen oft Skonto. Das kann aber jeder Unternehmer selber entscheiden. Und selbstverständlich ist es gesetzlich korrekt, eine Zahlung zu verlangen, bevor man eine Leistung erhält, wenn man es in seine AGB schreibt. Warum sollte das auch verboten sein? Etliche Shops haben zB Zahlung per Vorkasse, das wäre ja dann in zig Millionen Bestellvorgängen illegal, wenn es nicht erlaubt wäre, die Zahlung vor Erhalt der Leistung zu verlangen. und zb bei Kino, Theater, Fußball, Schwimmbad usw. zahlst du ja auch nicht erst, wenn Du wieder nach Hause gehst... Oder auch bei so was wie Sonderanfertigungen, Auftragskunst usw., da geht es oft ohne vorige Zahlung gar nicht.Früher hat man vom Lieferanten Skonto bekommen wenn man vor dem Zahlungsziel bezahlt hat. Diesmal bezahlt man, bevor man überhaupt die Leistung erhalten hat. Ob das überhaupt gesetzlich korrekt ist, weiss ich nicht, Aber bei Amazon schein sowas ja scheinbar eh niemanden wirklich wichtig zu sein.
@lumigla: das machen andere größere Versandshops schon länger, zumindest bei Kreditkartenzahlung. Und da spreche ich nicht von "Blocken", sondern es kommt in die Monatsabrechnung, obwohl die Lieferung vlt. erst 3 Monate später erfolgt. Das hat nichts mit Diktat oder Monopol zu tun.
Zuletzt bearbeitet: