Zu Punkt 1.
Genau das ist das Problem in Deutschland. Gerade WEIL so viele Gesetze (auch in der SvO) verabschiedet werden verlernen die Leute selber zu denken und meinen "Wenn ich keine Geschwindikkeitsbegrenzung habe dann kann ich auch bei 20 Meter Sicht 180 fahren". Weniger Gesetze, dafür mehr Eigenverantwortung ist oft besser als alles vorgeschrieben zu bekommen.
Mir ist klar daß das in BRD etwas spät kommen würde, aber man muß eben langsam damit anfangen sonst werden wir Deutschen bald durch Robtoer erstezt werden können
Zu Punkt 2.
Eigentlich genau was oben schon steht^^ In anderen Ländern herrscht viel weniger Jugendschutz und es geht auch. Ja, die haben Probleme aber wir genau so. Was ich auch ziemlich bescheiden finde ist das mein Recht als Erwachsener durch einen nicht funktionnierenden Jugendschutz kompromitiert wird. Und ja, der Jugendschutz funktioniert eben nicht annähernd so wie er es soll. Übers Inet oder Schulhof bekomt jder 12-Jährige was er will EBEN weil seine Eltern ihn nicht kontorollieren) Ein funktionierender JSchutz ist NUR mit Hilfe der Eltern wirksam, und wenn man die Hilfe hat ist der restliche Jugendschutz nur noch sekundär.
ja, aber du musst das doch irgendwie auch absichern, wenn die erziehung eben NICHT funktioniert hat. genau wie die straßenverkehrsordnung absichert, dass bei einem die "erziehung" durch die fahrschule versagt hat.
Wenn die Erziehung nicht funktioniert hat kommt alle Hilfe zu spät wenn das Kind dermaßen veranlagt ist. Es ist hart, aber es ist meisstens so. Wenn das Kind dann nicht durch bekannte/Freunde/Freundin "erzogen"/"drauf aufgepasst" wird ist scheitern quasi vorprogrammiert bis das "Kind" das erste mal richtig auf die Schnauze fliegt.
Zu dem Vergleich mit der SvO wieder: Hier ist es doch so, es gibt millionen Regeln in der SvO daß einem quasi verboten wird selbst im Straßenverkehr nachzudenken. Es funzt, aber mit was für einem Aufwand! Viele andere Länder sehen es dort nicht so eng und es funzt auch weil die Leute dort eher lernen daß sie erstens aufpassen müssen und nciht erstens Regeln befolgen müssen.
[quoze]es geht doch nicht ums belästigen anderer, sondern um den SCHUTZ von kindern/jugendlichen. das gesetz heit jugendschutzgesetz und nicht "anti-jugendbelästigungs-verordnung" [/quote]
Oops bin ich reingefallen^^
Dann formuliere ich es anders: Was jugendlich in der öffentlichkeit anstellen muss durchaus durch Gesetze geregelt werden da nicht von den Eltern verlangt werden kann ihre Kinder pberallhin zu folgen. Zu Hause allerdings muß ds Erziehungsrecht ausschliesslich bei den Eltern liegen weil eben der Staat nicht in jede Wohnung gucken kann und somit der staatliche Jugendschutz dort zum scheitern verurteilt ist. Jegliche Versuche vom Staat so etwas zu Regeln sind zum scheitern verurteilt bzw. erreichen gerade die die es am meißten brauchen würden nicht.