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Amazon: Nutzungsabschlag bei Rückgabe?

Herbboy

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Amazon: Nutzungsabschlag bei Rückgabe?

*edit* update wg. rückerstattung: siehe weiter unten */edit*


Mein Handy is keine & Monate alt und war erst 3 wochen bei Sony, dann 3 Wochen bei amazon in Reparatur. Vorgestern kam das "reparierte" Handy dann an, aber der Fehler ist immer noch da. amazon deutete vor deren Reparaturversuch an, dass ich bei nicht-Beheben des Fehlers ein neues bekomme. Das Handy ist keine 6 Monate alt und hat einen Neupreis von 150€. Jetzt die Frage:

- kann ich wirklich mit nem kullanten Verhalten rechnen?

- schicken die dann einfach das gleiche Modell? Oder ne Rückersattung/Gutschein über den Kaufpreis?

- oder einen Gutschein nur über den "Zeitwert" ?

- muss ich erst mein altes Handy zu denen schicken, oder wie genau läuft das "technisch" ab?
 
AW: Amazon: wie kullant bei Reklamation / wie verläuft Rückgabe?

Ähm, mit Verlaub: Wieso fragst du das nicht einfach den Amazon-Kundenservice?

Denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Forenuser genau das selbe Problem hatte, ist verschwindend gering. Es ist zu vermuten dass solche Fälle bei Amazon je nach Ausgangslage (Art, Alter und Hersteller des Produkts, Reparaturgeschichte etc.) anders gehandhabt werden.

Außerdem schreibst du, dass dir der Kundenservice ein neues Handy bei Weiterbestehen des Fehlers zugesichert hat. Warum fragst du dann jetzt nach Kaufpreiserstattung, Zeitwert und ob Amazon überhaupt kulant ist? :o


Ich persönlich kann sagen: Amazon war immer sehr kulant, wollte das fehlerhafte Produkt zurück, schickte mir ein neues und ersetzte die Versandkosten. Aber meine Erfahrung lässt überhaupt keine Rückschlüsse auf deine Situation zu, darauf will ich hinaus. Dir kann nur der Kundenservice Antworten liefern.
 
AW: Amazon: wie kullant bei Reklamation / wie verläuft Rückgabe?

Herbboy am 20.02.2009 19:43 schrieb:
Mein Handy is keine & Monate alt und war erst 3 wochen bei Sony, dann 3 Wochen bei amazon in Reparatur. Vorgestern kam das "reparierte" Handy dann an, aber der Fehler ist immer noch da. amazon deutete vor deren Reparaturversuch an, dass ich bei nicht-Beheben des Fehlers ein neues bekomme. Das Handy ist keine 6 Monate alt und hat einen Neupreis von 150€. Jetzt die Frage:

- kann ich wirklich mit nem kullanten Verhalten rechnen?

- schicken die dann einfach das gleiche Modell? Oder ne Rückersattung/Gutschein über den Kaufpreis?

- oder einen Gutschein nur über den "Zeitwert" ?

- muss ich erst mein altes Handy zu denen schicken, oder wie genau läuft das "technisch" ab?

neues handy ---> unter 6 monate alt---> reparatur nicht möglich----> du hast die wahl zwischen neuem handy und geld zurück.
wie immer halt.
und mit kulanz hat das nix zu tun. :)
 
AW: Amazon: wie kullant bei Reklamation / wie verläuft Rückgabe?

Herbboy am 20.02.2009 19:43 schrieb:
amazon deutete vor deren Reparaturversuch an, dass ich bei nicht-Beheben des Fehlers ein neues bekomme.
Na dann wird das wohl auch so laufen. Warum auch nicht.


Mir haben sie mal eine CD-Box geschickt in der CD 3 fehlte, CD4 dafür doppelt drin war.
Angerufen, Problem geschildert, Antwort: "schicken wir sofort", war dann auch zwei Tage später bei mir und ich habe dann ein paar Tage später mein Päckchen mit der quasi fehlerbehafteten CD-Box unfrankiert- wie von amazon gewollt- zurückgeschickt.
 
AW: Amazon: wie kullant bei Reklamation / wie verläuft Rückgabe?

bsekranker am 20.02.2009 19:52 schrieb:
Ähm, mit Verlaub: Wieso fragst du das nicht einfach den Amazon-Kundenservice?

Denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Forenuser genau das selbe Problem hatte, ist verschwindend gering.
also, dass ein user schonmal ein defektes handy oder vergleichbares gerät (MP3player oder so) hatte, dessen reparatur fehlschlug, halte ich mit verlaub alles andere als gering. zudem ging es mir darum, wie (un)problematisch die ALLGEMEIN sind.


Außerdem schreibst du, dass dir der Kundenservice ein neues Handy bei Weiterbestehen des Fehlers zugesichert hat.
nein, ich schrieb "andeute". zugesichert wurde gar nix, es wurde in etwa so formuliert "... gestatten sie uns wenigstens einen eigenen reparaturversuch und senden sie es dazu an unseren servicepartner..."


Ich persönlich kann sagen: Amazon war immer sehr kulant, wollte das fehlerhafte Produkt zurück, schickte mir ein neues und ersetzte die Versandkosten. Aber meine Erfahrung lässt überhaupt keine Rückschlüsse auf deine Situation zu, darauf will ich hinaus. Dir kann nur der Kundenservice Antworten liefern.
doch klar: andere shops bestehen zB erstmal auf 2-3 reparaturversuche, tauschen nicht einfach so schnell um.

und was heißt überhaupt "war immer": hattest du schon so oft defekte produkte? :confused: oder bestellst du nur so viel? :-D



Bonkic am 20.02.2009 19:54 schrieb:
neues handy ---> unter 6 monate alt---> reparatur nicht möglich----> du hast die wahl zwischen neuem handy und geld zurück.
wie immer halt.

und mit kulanz hat das nix zu tun. :)
doch klar, denn ein händler muss dir nur ein gleichwertiges gerät / zeitwert erstatten, und er hat mehr als nur einen reparaturversuch, wenn er will.


ich wollte halt schonmal fragen, da ich es heute+morgen ein letztes mal testen will (akku is viel zu schnell leer) und mir zur not ein billiges ersatzhandy besorgen muss, bis die sache abgewickelt ist.
 
AW: Amazon: wie kullant bei Reklamation / wie verläuft Rückgabe?

Herbboy am 20.02.2009 20:04 schrieb:
doch klar, denn ein händler muss dir nur ein gleichwertiges gerät / zeitwert erstatten,

nix da.
er muss dir exakt das selbe gerät ersetzen oder den neupreis.
nix zeitwert, wir sind doch nicht bei der versicherung. :-D

und er hat mehr als nur einen reparaturversuch, wenn er will.

3 wochen bei sony + 3 wochen bei amazon, das hörte sich für mich nach 2 versuchen an.
ausserdem sind 6 wochen eine mehr als grosszügig bemessene zeit, um fristablauf zu begründen.
 
AW: Amazon: wie kullant bei Reklamation / wie verläuft Rückgabe?

Herbboy am 20.02.2009 20:04 schrieb:
bsekranker am 20.02.2009 19:52 schrieb:
Ähm, mit Verlaub: Wieso fragst du das nicht einfach den Amazon-Kundenservice?

Denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Forenuser genau das selbe Problem hatte, ist verschwindend gering.
also, dass ein user schonmal ein defektes handy oder vergleichbares gerät (MP3player oder so) hatte, dessen reparatur fehlschlug, halte ich mit verlaub alles andere als gering.
Es geht eben nicht darum, ob man Erfahrungen mit vergleichbaren Geräten gemacht hat.

Denn die Reaktion von Amazon kann sich schon bei gleichwertigen Handys von Nokia und SE unterscheiden, weil die beiden Hersteller unterschiedliche Anforderungen an Reparatur- und Umtauschverfahren stellen. Amazon vermittelt die Ansprüche im Grunde ja nur weiter.


Herbboy am 20.02.2009 20:04 schrieb:
und was heißt überhaupt "war immer": hattest du schon so oft defekte produkte? :confused: oder bestellst du nur so viel? :-D
Naja, meistens waren es eindeutig defekte Artikel ohne Reparaturmöglichkeit. Sprich: Datenträger und Bücher die beim Verpacken oder Transport beschädigt wurden. Kam schon öfters bei mir vor. ;)
 
AW: Amazon: wie kullant bei Reklamation / wie verläuft Rückgabe?

Herbboy am 20.02.2009 20:04 schrieb:
doch klar, denn ein händler muss dir nur ein gleichwertiges gerät / zeitwert erstatten, und er hat mehr als nur einen reparaturversuch, wenn er will.

Nein, und nein, und nein.

Wie oft hab' ich hier im Forum eigentlich schon das deutsche Gewährleistungsrecht erklärt?

:B

Du kannst bei Sachmängeln (in Deinem Fall eindeutig gegeben), die während 2 Jahren nach Kaufdatum auftreten, jederzeit vom Kaufvertrag zurücktreten.

Im Übrigen hat der VERKÄUFER KEIN Recht auf Nacherfüllung, dies steht allein dem Käufer zu. (§439 BGB)
Der Verkäufer hat allerdings das Recht, die Nacherfüllung zu verweigern und den Kaufvertrag gleich rückgängig zu machen ("Geld zurück.")

Herb, Du hast doch einen Kumpel, der Anwalt ist...der kann Dir das garantiert noch viel besser erklären... ;)
 
AW: Amazon: wie kullant bei Reklamation / wie verläuft Rückgabe?

Spassbremse am 20.02.2009 20:16 schrieb:
Herbboy am 20.02.2009 20:04 schrieb:
doch klar, denn ein händler muss dir nur ein gleichwertiges gerät / zeitwert erstatten, und er hat mehr als nur einen reparaturversuch, wenn er will.

Nein, und nein, und nein.

Wie oft hab' ich hier im Forum eigentlich schon das deutsche Gewährleistungsrecht erklärt?

:B

Du kannst bei Sachmängeln (in Deinem Fall eindeutig gegeben), die während 2 Jahren nach Kaufdatum auftreten, jederzeit vom Kaufvertrag zurücktreten.

Im Übrigen hat der VERKÄUFER KEIN Recht auf Nacherfüllung, dies steht allein dem Käufer zu. (§439 BGB)
Der Verkäufer hat allerdings das Recht, die Nacherfüllung zu verweigern und den Kaufvertrag gleich rückgängig zu machen ("Geld zurück.")

Herb, Du hast doch einen Kumpel, der Anwalt ist...der kann Dir das garantiert noch viel besser erklären... ;)


tut mir ja leid, aber dann hast du es bislang immer falsch erklärt. ;)
 
AW: Amazon: wie kullant bei Reklamation / wie verläuft Rückgabe?

Bonkic am 20.02.2009 20:28 schrieb:
tut mir ja leid, aber dann hast du es bislang immer falsch erklärt. ;)

Bitte??? :confused:

Hab' ich doch gar nicht... ;(
 
AW: Amazon: wie kullant bei Reklamation / wie verläuft Rückgabe?

Spassbremse am 20.02.2009 20:16 schrieb:
Nein, und nein, und nein.

Wie oft hab' ich hier im Forum eigentlich schon das deutsche Gewährleistungsrecht erklärt?

:B

Du kannst bei Sachmängeln (in Deinem Fall eindeutig gegeben), die während 2 Jahren nach Kaufdatum auftreten, jederzeit vom Kaufvertrag zurücktreten.
also, ich weiß, aber sry: ich hab noch nie gehört, dass jemand erfolgreich SOFORT einfach zurücktreten konnte, ohen dass der händler ne chance auf mängelbeseitigung hatte.

es ist doch aber in der praxis allgemein so, dass ein händler effektiv 2 versuche hat - auch wenn das vlt. nicht explizit im gesetz hat - und man ersz dann zurücktreten kann. das wird doch immer und und immer wieder sogar auch vom verbraucherschutz gesagt, und wenn DIE nicht eine für die kunden bessere rechtsauffassung kundtun würden, wenn sie korrekt wäre: wer denn dann? ^^
 
AW: Amazon: wie kullant bei Reklamation / wie verläuft Rückgabe?

Herbboy am 20.02.2009 20:47 schrieb:
es ist doch aber in der praxis allgemein so, dass ein händler effektiv 2 versuche hat - auch wenn das vlt. nicht explizit im gesetz hat - und man ersz dann zurücktreten kann. das wird doch immer und und immer wieder sogar auch vom verbraucherschutz gesagt, und wenn DIE nicht eine für die kunden bessere rechtsauffassung kundtun würden, wenn sie korrekt wäre: wer denn dann? ^^

Ich habe jedesmal mein Geld sofort wieder zurückbekommen, egal bei welchem Händler, wenn ich nur genügend Terz mit Hilfe der Paragraphen des BGB gemacht hatte.
Irgendwann wollen die Dich nur noch loswerden. :B
 
AW: Amazon: wie kullant bei Reklamation / wie verläuft Rückgabe?

Spassbremse am 20.02.2009 20:56 schrieb:
Herbboy am 20.02.2009 20:47 schrieb:
es ist doch aber in der praxis allgemein so, dass ein händler effektiv 2 versuche hat - auch wenn das vlt. nicht explizit im gesetz hat - und man ersz dann zurücktreten kann. das wird doch immer und und immer wieder sogar auch vom verbraucherschutz gesagt, und wenn DIE nicht eine für die kunden bessere rechtsauffassung kundtun würden, wenn sie korrekt wäre: wer denn dann? ^^

Ich habe jedesmal mein Geld sofort wieder zurückbekommen, egal bei welchem Händler, wenn ich nur genügend Terz mit Hilfe der Paragraphen des BGB gemacht hatte.
Irgendwann wollen die Dich nur noch loswerden. :B


das mag ja sein, dh aber noch lange nicht, dass es juristisch so korrekt wäre. :-D
 
AW: Amazon: wie kullant bei Reklamation / wie verläuft Rückgabe?

Bonkic am 20.02.2009 21:11 schrieb:
Spassbremse am 20.02.2009 20:56 schrieb:
Herbboy am 20.02.2009 20:47 schrieb:
es ist doch aber in der praxis allgemein so, dass ein händler effektiv 2 versuche hat - auch wenn das vlt. nicht explizit im gesetz hat - und man ersz dann zurücktreten kann. das wird doch immer und und immer wieder sogar auch vom verbraucherschutz gesagt, und wenn DIE nicht eine für die kunden bessere rechtsauffassung kundtun würden, wenn sie korrekt wäre: wer denn dann? ^^

Ich habe jedesmal mein Geld sofort wieder zurückbekommen, egal bei welchem Händler, wenn ich nur genügend Terz mit Hilfe der Paragraphen des BGB gemacht hatte.
Irgendwann wollen die Dich nur noch loswerden. :B


das mag ja sein, dh aber noch lange nicht, dass es juristisch so korrekt wäre. :-D

Ist es doch...
:confused:

Guckt euch mal die §§ 323, 434 und 440 BGB an, da findet sich genügend passende "Munition".
Ich habe zwar nur 2 Semester Jura studiert, für ein paar Basiskenntnisse reicht's allemal. :-D

In § 323 BGB ist übrigens geregelt, dass man dem Gläubiger eine "angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung" eingeräumt hat; diese Pflicht wird jedoch deutlich eingeschränkt (unter Absatz 2). Natürlich ist es immer auch Auslegungssache, aber z.B. bei Software, bei der man erst irgendwelche Patches abwarten müsste, von denen man nicht sicher sein kann, *wann* sie erscheinen, kann man auf die Fristsetzung verzichten und sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. :)
 
AW: Amazon: wie kullant bei Reklamation / wie verläuft Rückgabe?

Spassbremse am 20.02.2009 23:33 schrieb:
Bonkic am 20.02.2009 21:11 schrieb:
Spassbremse am 20.02.2009 20:56 schrieb:
Herbboy am 20.02.2009 20:47 schrieb:
es ist doch aber in der praxis allgemein so, dass ein händler effektiv 2 versuche hat - auch wenn das vlt. nicht explizit im gesetz hat - und man ersz dann zurücktreten kann. das wird doch immer und und immer wieder sogar auch vom verbraucherschutz gesagt, und wenn DIE nicht eine für die kunden bessere rechtsauffassung kundtun würden, wenn sie korrekt wäre: wer denn dann? ^^

Ich habe jedesmal mein Geld sofort wieder zurückbekommen, egal bei welchem Händler, wenn ich nur genügend Terz mit Hilfe der Paragraphen des BGB gemacht hatte.
Irgendwann wollen die Dich nur noch loswerden. :B


das mag ja sein, dh aber noch lange nicht, dass es juristisch so korrekt wäre. :-D

Ist es doch...
:confused:

Guckt euch mal die §§ 323, 434 und 440 BGB an, da findet sich genügend passende "Munition".
Ich habe zwar nur 2 Semester Jura studiert, für ein paar Basiskenntnisse reicht's allemal. :-D

In § 323 BGB ist übrigens geregelt, dass man dem Gläubiger eine "angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung" eingeräumt hat; diese Pflicht wird jedoch deutlich eingeschränkt (unter Absatz 2). Natürlich ist es immer auch Auslegungssache, aber z.B. bei Software, bei der man erst irgendwelche Patches abwarten müsste, von denen man nicht sicher sein kann, *wann* sie erscheinen, kann man auf die Fristsetzung verzichten und sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. :)



nee, tut mir leid, aber du bist auf dem holzweg.
die nacherfüllung hat im kaufrecht grundsätzlich immer vorrang. :)

lagen deine 2 semester jura evtl. vor dem jahr 2002, also vor der schuldrechtsreform?
 
AW: Amazon: wie kullant bei Reklamation / wie verläuft Rückgabe?

Spassbremse am 20.02.2009 23:33 schrieb:
Natürlich ist es immer auch Auslegungssache, aber z.B. bei Software, bei der man erst irgendwelche Patches abwarten müsste, von denen man nicht sicher sein kann, *wann* sie erscheinen, kann man auf die Fristsetzung verzichten und sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. :)
super: ein sonderfall als beleg für die richtigkeit deiner thesen... :B

es geht in den allermeisten fällen nicht um software oder ein produkt, das (bekanntermaßen) im großen stil fehlerhaft ist - zB dass 50% aller handys den gleichen fehler haben und keine lösung ins aussicht ist - und auch nicht um den fall "hat nie funktioniert, von anfang an nicht", sondern um einen defekt, der erst nach ner weile auftrat :]



however: DASS ich wohl auch anspruch hätte, is ja hier nicht die große frage., nur, wie kompliziert oder unkompliziert amazon das macht, auch betreffend der vorgehensweise. es wäre sehr interessant zu wissen, ob die eher den betrag gutschreiben oder ob die mir ein neues zusenden, und ob ich zuerst das defekte einsenden muss oder ob die ggf. ein neues senden und ich sende das defeke dann erst zurück.

müßte mir je nach dem halt für die wartezeit ein anderes handy organisieren...
 
AW: Amazon: wie kullant bei Reklamation / wie verläuft Rückgabe?

Spassbremse am 20.02.2009 23:33 schrieb:
Ich habe zwar nur 2 Semester Jura studiert, für ein paar Basiskenntnisse reicht's allemal. :-D
Ich wage es trotzdem, dir zu widersprechen, auch wenn ich nur ein paar Vorlesungen "BGB für Anfänger" hinter mir habe. :P


Spassbremse am 20.02.2009 23:33 schrieb:
Guckt euch mal die §§ 323, 434 und 440 BGB an, da findet sich genügend passende "Munition".
OK, schauen wir mal.

Auf §323 gehe ich weiter unten ein, da du ihn noch einmal hervorgehoben hast.

In §434 wird lediglich der Sachmangel definiert, das können wir also überspringen.

Interessant wird es bei §440. Dort heißt es, dass ein fristloser Rücktritt erlaubt ist, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit verweigert (also weder reparieren noch ersetzen will) bzw. wenn die Nacherfüllung entweder fehlgeschlagen (hier kommen die berühmten zwei Versuche zum Zug) oder unzumutbar ist. Da eine Nacherfüllung meistens zumutbar ist (zumindest bei den Produkten, die hier im Thread erwähnt wurden), bleiben also nur zwei Möglichkeiten: Der Verkäufer weigert sich zu reparieren oder braucht mehr als zwei Reparaturversuche. Dann darfst du vom Vertrag zurücktreten.


Spassbremse am 20.02.2009 23:33 schrieb:
In § 323 BGB ist übrigens geregelt, dass man dem Gläubiger eine "angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung" eingeräumt hat; diese Pflicht wird jedoch deutlich eingeschränkt (unter Absatz 2). Natürlich ist es immer auch Auslegungssache, aber z.B. bei Software, bei der man erst irgendwelche Patches abwarten müsste, von denen man nicht sicher sein kann, *wann* sie erscheinen, kann man auf die Fristsetzung verzichten und sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. :)
Gut, kommen wir zu §323. Der erlaubt einen Rücktritt nur mit angemessener Frist. Diese kann wegfallen, wenn der Verkäufer die Vertragserfüllung komplett verweigert (also auch nicht nachbessern will), der sofortige Rücktritt im Interesse beider ist (der Verkäufer muss einverstanden sein) oder "der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat." Letzteres setzt voraus, dass entsprechende Fristen oder Termine vertraglich festgelegt sein müssen. Das ist bei einem normalen Kauf kaum der Fall.

Dein Beispiel mit der patchbedürftigen Software fällt also imao nicht unter diese Regelung. Das Fehlen eines Patchs ist nicht endgültig (Absatz 1 fällt weg), sofern der Verkäufer mit dem Rücktritt nicht einverstanden ist ist auch Absatz 3 wirkungslos, und auch mit Absatz 2 wird es schwierig: Einen vertraglichen Termin oder eine Frist gibt es nicht, es könnte aber sein dass beim Softwarekauf der Fortbestand des Leistungsinteresses vertraglich an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden wird. Das kann vermutlich nur ein Richter beantworten, da solche "impliziten Vertragsbestandteile" ja gerne vor Gericht landen.


Was ich eigentlich sagen will: Ich glaube kaum, dass du mit diesen Paragraphen einfach so von jedem Vertrag zurücktreten kannst, nur weil das Produkt mängelbehaftet ist. Wenn du damit Erfolg hast, dann nur weil sich der Verkäufer auf keine rechtliche Diskussion einlassen will - Kulanz eben. Oder Unwissenheit. ;)


P.S.: INAL. :B
 
AW: Amazon: wie kullant bei Reklamation / wie verläuft Rückgabe?

@Bonkic: Mein "Jurastudium" datiert tatsächlich auf das Jahr 2001 zurück... :B


@BSE:

Ja, aber wir widersprechen uns doch nicht zwingend. Gut, mag sein, dass die 2 Nachbesserungsversuche tatsächlich gültige Rechtspraxis sind, aber ebenso gut lässt sich argumentieren, dass es bei einem bestimmten Typ Ware nur sehr schwer einschätzbar ist, ob eine Nachbesserung überhaupt möglich ist bzw. Sinn macht - und Software dürfte meines Erachtens darunter fallen.

Wie ich weiter oben schon geschrieben habe, ist es immer auch Auslegungssache. Und wenn ich die Aussage eines Gesetzestexts für mich so verdrehen kann, dass mein Gegenüber von der Richtigkeit meiner Argumentation überzeugt ist, passt's doch. :-D :B

@topic:

Amazon ist für gewöhnlich sehr kulant. Ich hatte bis jetzt zweimal ein Problem mit der Ware (und ich bestelle extrem viel bei Amazon), und es gab nie irgendwelche Probleme bei der Abwicklung. Im Gegenteil, in einem der beiden Fälle habe ich des "Ärgers" wegen sogar noch einen Gutschein über 20 € bekommen... =)

P.S.:

IANAL :B
 
AW: Amazon: wie kullant bei Reklamation / wie verläuft Rückgabe?

So, ich hab das Handy seit letzte Woche nochmal ausgiebig getestet, zuerst schien es doch wieder fehlerfrei zu sein, aber dann is mir der akku an 3 tagen ausgesaugt worden wie nix, gestern sogar innerhalb von 12 Stunden :B


habe heute morgen dann amazon angeschrieben, antwort schon nachmittags, die wollten mir dann ein neues Handy zusenden, wenn ich das defekte zurücksende. Ich schrieb dann aber noch ne mail, ob nicht eine Erstattung des kaufpreises bzw. zumindest eine Zusage, dass ich es erstattet bekomme, möglich ist, damit ich mir ein neues ordern kann und nicht einige tage mit meinem miesen Ersatzhandy rumplagen muss. und grad kam schon ne Antwort, dass das o.k geht =) :top:

Ich hoffe nur, dass es keine Probleme gibt: da stand beim "senden sie uns...." auch was von "Garantiekarte" - ich hab aber keine ^^ naja, wird schon klappen. :-D
 
AW: Amazon: wie kullant bei Reklamation / wie verläuft Rückgabe?

Also bei Amazon kann ich nichts negatives sagen.

Hatte mir mal nen 19" LCD bestellt der aber einen Pixelfehler hatte mit nem fetten 1 cm dicken Streifen der nicht wegging. OK Problem auf die Rechnung geschrieben retourgeschickt - Reperatur nicht möglich - Geld zurückbekommen + Versandkosten.

Zum Glück sonst hätte ich wohl meinen 22" Samsung Syncmaster nie gehabt, hehe.

Und natürlich immer dorthin geben. woher man es gekauft hat = Händler. Nicht an "Firma" direkt schicken sonst kanns sein das es nie zurückkommt oder erst nach Wochen, wenn nicht sogar Monaten.

Amazon ist da Top, sehr empfehlenswert.
 
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