• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

Der Ego-Shooter mit dem höchsten Wiederspielwert: So habt ihr abgestimmt

und?
(goldeneye übrigens auch, nur so am rande)

weshalb?

und vor allem: was geht dich das an?

Ist ja noch besser. Danke für den Hinweis. War mir gar nicht bekannt.
Dann sei so nett und entferne dieses bitte gleich mit.

Zu dem, was mich das angeht:
Wenn Du hier für indizierte Spiele wirbst, löschen die nicht Dich, sondern im schlimmsten Fall die ganze Seite.
(Oder schließen den Verlag.)
Und ich wäre hier gerne auch noch in Zukunft unterwegs. Wie die meisten Anderen sicher auch.

Also tue uns allen einen Gefallen und ändere Deinen Beitrag.
Vielen Dank.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir User dürfen das schon schreiben, das ist in Ordnung. Nur die PC Games darf das halt nicht in ihren Artikeln verwenden, weil es ihnen als Werbung ausgelegt werden könnte.
 
Wir User dürfen das schon schreiben, das ist in Ordnung. Nur die PC Games darf das halt nicht in ihren Artikeln verwenden, weil es ihnen als Werbung ausgelegt werden könnte.

Aber solange es auf deren Seite gepostet wird, dann sind sie doch dafür verantwortlich?
Deshalb posten sie doch auch keine User-Videos, die unter Umständen GEMA-pflichtige Musik enthalten könnten.

Im Endeffekt würde einer Foren-Moderatoren doch ohnehin einschreiten, da kann man doch gleich auf die Nennung indizierter Titel verzichten, oder nicht? Er hat doch bereits Beispiele genannt, da kommt es auf die zwei zusätzlichen nicht mehr an.

Ich würde da nur auf Nummer sichergehen, aber wenn Ihr besser informiert seid, ist das auch in Ordnung. Nicht mein Fachgebiet...
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber solange es auf deren Seite gepostet wird, dann sind sie doch dafür verantwortlich?
Deshalb posten sie doch auch keine User-Videos, die unter Umständen GEMA-pflichtige Musik enthalten könnten.

Im Endeffekt würde einer Foren-Moderatoren doch ohnehin einschreiten, da kann man doch gleich auf die Nennung indizierter Titel verzichten, oder nicht? Er hat doch bereits Beispiele genannt, da kommt es auf die zwei zusätzlichen nicht mehr an.

Ich würde da nur auf Nummer sichergehen, aber wenn Ihr besser informiert seid, ist das auch in Ordnung. Nicht mein Fachgebiet...

Die Nennung indizierter Titel im Forum, das Posten von YouTube Videos mit Musik, usw. durch User im Forum ist doch überhaupt kein Problem. Selbst die PC Games könnte indizierte Titel nennen. Sie macht es eben nicht um auf Nummer sicher zu gehen. Eine Indizierung ist doch kein Verbot den Titel des Spiels in der öffentlichkeit zu gebrauchen :)
Das Spiel darf nur nicht beworben werden. Aber darüber reden (in allen möglichen Kommunikationsformen) darf ich selbstverständlich.
 
Die Nennung indizierter Titel im Forum, das Posten von YouTube Videos mit Musik, usw. durch User im Forum ist doch überhaupt kein Problem. Selbst die PC Games könnte indizierte Titel nennen. Sie macht es eben nicht um auf Nummer sicher zu gehen. Eine Indizierung ist doch kein Verbot den Titel des Spiels in der öffentlichkeit zu gebrauchen :)
Das Spiel darf nur nicht beworben werden. Aber darüber reden (in allen möglichen Kommunikationsformen) darf ich selbstverständlich.

Aber die Grenze von der Nennung hin zur Werbung ist sehr schmal.
Und gerade im Kontext dieses Threads ist sie für mich eindeutig als Empfehlung, da hoher Wiederspielwert, zu verstehen.
Und zu sagen: "Spiel XY hat einen sehr hohen Wiederspielwert." ist schon sehr direkte Werbemache.
Denn es liegt ein ausdrückliches Lob vor, das den Einen oder Anderen zum Kauf bewegen könnte.
 
Aber die Grenze von der Nennung hin zur Werbung ist sehr schmal.
Und gerade im Kontext dieses Threads ist sie für mich eindeutig als Empfehlung, da hoher Wiederspielwert, zu verstehen.
Und zu sagen: "Spiel XY hat einen sehr hohen Wiederspielwert." ist schon sehr direkte Werbemache.
Denn es liegt ein ausdrückliches Lob vor, das den Einen oder Anderen zum Kauf bewegen könnte.
Aber wir sind hier Privatpersonen die sich in einem Forum über PC Spiele austauschen. Ich kann auch auf die Straße gehen und "Wolfenstein 3D, Quake 3 Arena, ..." brüllen. Es wäre egal. Ich darf das Spiel halt nicht kommerziell bewerben. Und deswegen schrecken die Magazine in ihren Printausgaben (meist, aber nicht immer auch online) vor der (grundsätzlich erlaubten) Nennung zurück, weil es in dem Fall wie du richtig erkannt hast nen schmaler Grad ist. Aber es ist egal ob wir hier im Forum über einen indizierten Titel unterhalten und das Kind dann auch beim Namen nennen.
 
Du stellst Dich dann auf der Straße dazu und brüllst die ganze Zeit: 110, 112..110...112 ... Gebt ihr beiden doch ein gutes Duett ab :-B
 
Im Endeffekt würde einer Foren-Moderatoren doch ohnehin einschreiten, da kann man doch gleich auf die Nennung indizierter Titel verzichten, oder nicht?
Braindead ist ein ganz toller und lustiger Splatterfilm. :top:
Der ist übrigens nicht nur indiziert, sondern sogar beschlagnahmt. Dennoch darfst du hier dafür Werbung machen, wie es dir gefällt. Wir unterbinden das ganz sicher nicht.

PS: Manhunt, Postal, Doom, Quake, Tanz der Teufel, Day of the Dead, etc, sind gute Produkte. Unbedingt kaufen. :-D
 
Braindead ist ein ganz toller und lustiger Splatterfilm. :top:
Der ist übrigens nicht nur indiziert, sondern sogar beschlagnahmt. Dennoch darfst du hier dafür Werbung machen, wie es dir gefällt. Wir unterbinden das ganz sicher nicht.

PS: Manhunt, Postal, Doom, Quake, Tanz der Teufel, Day of the Dead, etc, sind gute Produkte. Unbedingt kaufen. :-D

Ah, okay. Danke für die Aufklärung. I rest my case.
 
Zurück