Malifurion
Spiele-Enthusiast/in
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Oh man. Fehlt nur noch, dass eine "Maschine" uns 24/7 beobachtet....
Ich zitiere mal die Wiki in diesem Zusammenhang:Das jemand Antragsbefugt ist, bedeutet nicht das der Antrag auch gehört wird.
Error 404?404 Abgeordnete stimmten mit Ja
Jeder darf vor dem BVG klagen, ob die Klage gehört wird, entscheiden die dort ansässigen Instanzen, das ist klar. Aber einer Klage gegen ein derart in die persönliche Freiheit und Selbstbestimmung einschneidendes Gesetz, rechne ich mal sehr gute Chancen auf eine Verhandlung ein.
tja dann werden wir wohl alle auf ein Proxy server umsteigen müssen
Klar, und die Menschen und Organisationen die direkt beim Bundesverfassungsgericht gegen die Haushaltsabgabe für den Rundfunk geklagt haben wurde mitgeteilt das sie sich doch bitte schön erstmal durch die Instanzen der Verwaltungsgerichte klagen müssen, bevor sie vor dem Bundesverfassungsgericht klagen dürfen.Ich zitiere mal die Wiki in diesem Zusammenhang:
"Jeder (nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG), der sich in seinen Grundrechten durch staatliches Handeln verletzt sieht, kann eine Verfassungsbeschwerde einreichen („Individualbeschwerde“). Unter staatlichem Handeln ist jeder Akt der öffentlichen Gewalt zu verstehen, der in Rechtspositionen des Grundrechtsträgers eingreift. Darunter fallen alle Akte der vollziehenden Gewalt, Rechtsprechung und Gesetzgebung. Nicht nur Handeln, sondern auch Unterlassen können Akte der öffentlichen Gewalt umfassen."
Jeder darf vor dem BVG klagen, ob die Klage gehört wird, entscheiden die dort ansässigen Instanzen, das ist klar. Aber einer Klage gegen ein derart in die persönliche Freiheit und Selbstbestimmung einschneidendes Gesetz, rechne ich mal sehr gute Chancen auf eine Verhandlung ein.
Klar, und die Menschen und Organisationen die direkt beim Bundesverfassungsgericht gegen die Haushaltsabgabe für den Rundfunk geklagt haben wurde mitgeteilt das sie sich doch bitte schön erstmal durch die Instanzen der Verwaltungsgerichte klagen müssen, bevor sie vor dem Bundesverfassungsgericht klagen dürfen.
Im übrigen bin ich auch voll und ganz dafür das private Firmen wie Facebook ein mehr an Kontrolle ausüben.
Aber bitte nicht nur bei Volksverhetzung, sondern auch bei Beleidigung des Türkentums und Angriffen auf die Einheit Chinas.
Das Problem mit der Volksverhetzung ist übrigens das kaum jemand dafür verurteilt wird. Bestes Beispiel ist z.B. der Kabarettist Dieter Nuhr.
Wenn Facebook in Zukunft schneller und härter zensiert dann muß man sich gar nicht erst mit nutzlosen Anzeigen wegen Volksverhetzung abgeben, Shitstorm und Meldung an Facebook können reichen.
Da ich bei einem Telefommunikationsanbieter genau in diesem Bereich (technische Abwicklung der Abrechnung von Gesprächsdaten) arbeite, kann ich zumindest das etwas genauer ausführen.Zu Vorratsdatenspeicherung hatte das nicht die Telekom damals schon gemacht mit Kunde und welche IP er gerade hatte und das wurde meist für 90 Tage gespeichert. Jedenfalls damals als DSL in Deutschland 2001 ausgebaut wurde. Wegen Technischen und Abrechnungsgründen hieß es da.