• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

Rape Day: Vergewaltigungsspiel sorgt auf Steam für Entsetzen

Oder du solltest ins Kloster eintreten, wenn du solche enormen Probleme mit fiktiver Gewalt hast.
... nun ist doch mal gut.

Man wird sich nie auf einen gemeinsamen Nenner verständigen können, was zum Teil auch gut ist. Wie Loosa schon richtig schrieb, das Spiel wurde indiziert, fertig. Ob man jetzt wiederum diese Regelung bzw. Gesetze gut findet oder nicht, geschenkt. Irgendwann sollte man auch mal einen Cut machen und eben nicht alles im Sinne der Meinungsfreiheit akzeptieren, sondern die Rahmenbedingungen, die wir haben, akzeptieren.
 
... nun ist doch mal gut.

Man wird sich nie auf einen gemeinsamen Nenner verständigen können, was zum Teil auch gut ist. Wie Loosa schon richtig schrieb, das Spiel wurde indiziert, fertig. Ob man jetzt wiederum diese Regelung bzw. Gesetze gut findet oder nicht, geschenkt. Irgendwann sollte man auch mal einen Cut machen und eben nicht alles im Sinne der Meinungsfreiheit akzeptieren, sondern die Rahmenbedingungen, die wir haben, akzeptieren.

Die Indizierung ist ja überhaupt kein Ding, ich denke auch, dass solche Produkte indiziert gehören. Beschlagnahmung wieder wäre etwas anderes, das ist für mich ganz klar staatliche Zensur. Übrigens egal ob es darum um Gewalt oder Sex geht.
 
Ich glaub nicht das Felix den anderen Thread geschlossen hat, damit es hier mit der selben "Diskussion" weiter geht, denk ich zumindest
 
Und ob noch genug Popcorn bereit steht. ^^
J5Q4eCM.jpg
 
Massenmorde sind erlaubt, Vergewaltigungen jedoch nicht

In Ego-Shootern kann man massenweise Gegner erschießen, abstechen, erschlagen, anzünden, in die Luft jagen oder auf sonstige Art und Weise brutal ausschalten. Darüber beschwert sich niemand. Über Vergewaltigungen regt man sich auf.

Mord wird nach dem deutschen Strafgesetzbuch mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet, egal ob man jemanden vor dem Umbringen einsperrt, foltert, vergewaltigt etc. oder nicht. Mord aus Habgier und Mord nach einer Vergewaltigung stehen nach dem deutschen Strafgesetz auf gleicher Ebene und werden gleich behandelt.

Warum also plötzlich die Ungleichbehandlung bei der Bewertung von Computerspielen? In Spielen wie z.B. Assassins Creed kann man jemanden bestehlen und ihn anschließend töten. Nach dem deutschen Strafgesetzbuch jedenfalls wird Vergewaltigung weniger streng bestraft als Mord.

Es ist wohl ziemlich gleichgültig, ob jemand in einem Spiel vor dem Umbringen in eine Falle gelockt, entführt, gefoltert, bestohlen, ausgeraubt oder sonst schlecht behandelt wird oder ob im Spiel vor dem Umbringen eine Vergewaltigung stattfindet.

Die Diskussion wird somit vordergründig emotionell geführt. Man entfernt sich von der Sachebene.

Die BPjM gräbt einen veraltet anmutenden Straftatbestand aus. Der deutsche Gesetzgeber sollte reagieren und den nicht mehr ganz zeitgemäß wirkenden Paragrafen über die Gewaltpornografie aus dem Strafgesetzbuch streichen oder einer eingehenden Überarbeitung unterziehen.

Filme mit Dustin Hoffman (Wer Gewalt sät) oder von Alfred Hitchcock (Frenzy) enthalten entsprechende Szenen und wurden nicht indiziert. Plötzlich regt sich der Unmut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mord wird nach dem deutschen Strafgesetzbuch mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet, egal ob man jemanden vor dem Umbringen einsperrt, foltert, vergewaltigt etc. oder nicht. Mord aus Habgier und Mord nach einer Vergewaltigung stehen nach dem deutschen Strafgesetz auf gleicher Ebene und werden gleich behandelt.

[...]

Filme mit Dustin Hoffman (Wer Gewalt sät) oder von Alfred Hitchcock (Frenzy) enthalten entsprechende Szenen und wurden nicht indiziert. Plötzlich regt sich der Unmut.

Du lässt dabei nur den Kontext vollkommen außer acht. Und der macht nunmal den Unterschied aus.

Gewaltdarstellung hat seinen eigenen § 131:
"Eine Schrift die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt[...]"

Kontext. :)

Assassin's Creed gehört offensichtlich nicht dazu. Mit seiner USK-Einstufung sogar deutlich von dieser Schwelle entfernt.

Die BPjM gräbt einen geradezu mittelalterlichen Straftatbestand aus.

Hmm, der Straftatbestand ist von 2004 und wurde 2015 zuletzt angepasst. Ist also schon recht modern. Davor handelte er nur von Prostitution und verletztem Schamgefühl.
(edit: aber vielleicht gab es dazu früher einen anderen Artikel? Jedenfalls gibt es auch eine Kriminalitätsstatistik von 2003)
 
Zuletzt bearbeitet:
BPjM entscheidet aus dem Bauch heraus

Raubmorde in Videospielen werden gestattet, Sexualmorde jedoch nicht.
Dies erscheint nicht gerade logisch-deduktiv im Hinblick auf die Gesetzeslage in Deutschland.

In Assassins Creed z.B. kann man massenweise Leute umbringen, um ihnen anschließend ihr Geld und ihre sonstigen Habseligkeiten abzunehmen und sich zu bereichern. Nach § 211 StGB stehen Morde aus Habgier sowie Lust- und Sexualmorde auf gleicher Ebene. Der Gesetzgeber macht hier keinen Unterschied.

Wer Raubmorde in Videospielen erlaubt, muss auch Sexualmorde in Videospielen erlauben.

Nur sollte man in einem Spiel für Sexualmorde auch Konsequenzen ausgesetzt sein, z.B. der Rache eines Angehörigen, polizeilicher Verfolgung, Punkteabzug etc.

Allerdings kann auch die Übertreibung in der Gewaltdarstellung einen Denkprozess beim Spieler auslösen, der darauf hinausläuft, Vergewaltigungen als etwas Verwerfliches anzusehen. Man kommt sozusagen beim Spielen zum gedanklichen Schluss, dass Vergewaltigungen, noch dazu wenn man diese als eine Art Wettbewerb betreibt, etwas besonders Abstoßendes sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die BPjM kann erst in Aktion treten, wenn keine USK Freigabe erfolgt ist.

Solange die USK ein Spiel, nach aktueller Regelung, eingestuft hat, hat es seine Freigabe oder eben auch nicht.

Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk
 
In Assassins Creed z.B. kann man massenweise Leute umbringen, um ihnen anschließend ihr Geld und ihre sonstigen Habseligkeiten abzunehmen und sich zu bereichern. Nach § 211 StGB stehen Morde aus Habgier sowie Lust- und Sexualmorde auf gleicher Ebene.
Da ich momentan Assassin's Creed: Liberation spiele, hier mal eine kleine Gegenüberstellung:

Schatzkiste looten: +750 Pfund
Handelsschiff losschicken: +4500 Pfund
Jemanden umbringen und ausrauben: 20 Pfund

Also wer in AC jemanden umbringt, um sich zu bereichern, hat einige Grundprinzipien des Spiels nicht verstanden.

Da tötet man, weil
- man die Templer bekämpft und das eben Personen sind, die die Templer bedeutend unterstützen oder Mitglieder sind.
- man entdeckt wurde
- es im Questlog verlangt wird

... aber garantiert nicht zum Geldfarmen. Da sind die jeweils ~4 Sekunden zum Looten beim Weg zum nächsten Ziel besser angelegt.
 
Indizierung von "Rape Day" durch die BPjM steht auf äußerst wackligen Beinen!

Rechtlich gesehen unterscheidet sich ein Sexualmord nicht von einem Raubmord.

Das Grundprinzip von Assassins Creed z.B. besteht darin, Missionen zu erfüllen, die durchaus anspruchsvoll werden können. Für anspruchsvollere Missionen braucht man häufig eine bessere Bewaffnung. Neue und bessere Waffen kann ich mir in Assassins Creed nur kaufen, wenn ich genug Geld habe. Geld bekomme ich entweder durch Stehlen, Ausrauben oder Plündern von Schatzkisten, wobei ich vor der Plünderung häufig eine Vielzahl an Gegnern erledigen muss.

In Assassins Creed begeht man das ganze Spiel hindurch Raubmorde. Ähnlich auch in Tomb Raider oder Kingdom Come.

§ 211 StGB macht keinen Unterschied zwischen Raubmord und Sexualmord.

Anstatt logisch-deduktiv aus den bestehenden Gesetzen die entsprechenden Schlüsse zu ziehen, trifft die BPjM eine Entscheidung, die sich als eher emotionell, oberflächlich und vordergründig darstellt.
 
Stellen sich zwar die Ausgeraubten und Getöteten in Assassins Creed meist als Angehörige einer gegnerischen Partei, Armee, Verbrecherorganisation etc. dar, so ist es doch z.B. bei GTA V so, dass man massenweise Polizisten ermorden kann, etwa nachdem man einen Juwelierladen ausgeraubt hat.
 
Die BPjM kann erst in Aktion treten, wenn keine USK Freigabe erfolgt ist.

Solange die USK ein Spiel, nach aktueller Regelung, eingestuft hat, hat es seine Freigabe oder eben auch nicht.

Scheinbar gibt es da Einschränkungen, denn sonst wäre Rape Day ja nicht indiziert worden. Ich nehme an, Spiele / Filme etc die nicht der USK vorgelegt werden, etwa weil sie hierzulande gar nicht erscheinen, können dennoch indiziert werden.
War das nicht bei Gears of War (2) genauso?
 
18 Seiten? Und das hier? Jeden Tag ein Rape Day Thread und PcGames wird die Weltherrschaft an sich reißen :-D
 
Sturm im Wasserglas!

Was da einige Moralisten und ewiggestrige Scharfmacher im Zusammenhang mit dem Spiel Rape Day aufführen, ist wirklich erschütternd. Die barocken Puritanisten verblassen in Anbetracht der Kampagne gegen das Spiel zu Statisten.

Angesichts massenhaft ermordeter Polizisten in GTA V kann die illustre Gesellschaft ruhig schlafen.
An Vergewaltigungen erhitzen sich die Gemüter.

Da sträuben sich einem die Haare. Da rollt es einem die Zehennägel nach oben. Da wachsen einem die Grausbirnen.
 
An Vergewaltigungen erhitzen sich die Gemüter.

Bin etwas verblüfft, dass Dich das jetzt derart... überrascht oder empört - während es (zumindest mich) doch eigentlich recht natürlich anmutet:

Die Tötung eines anderen Menschen kann in vielen Fällen mit einer moralischen Rechtfertigung versehen werden: Vergeltung, Rache, Krieg, Selbstverteidigung, Notwehr, Überlebenskampf...

Vergewaltigung könnte maximal eine moralische Rechtfertigung innehaben: Fortpflanzung. Aber die hat sie wohl in einer verschwindend geringen Menge. In den meisten Fällen ist die Rechtfertigung absolut amoralisch und anarchistisch: Meine Bedürfnisse (inklusive meinem Vergnügen) gehen vor den Bedürfnissen aller anderen, koste es, was es wolle.

Hinzu kommt die Komponente der Sexualität. Diese ist die urtümlichste Form von Vergnügen, die wir Menschen kennen. Sie entspringt einem natürlichen Trieb und ist daher tief in unserer "Funktionsweise" verankert, ist aber nicht darauf beschränkt. Sexuelles Vergnügen ist nicht nur körperlich, sondern auch geistig. Daher stellt "erzwungenes Vergnügen", geistig gesehen, eine extreme Form der Perversion dar.

TLDR: Klar ist Mord vor dem Gesetz schlimmer als Vergewaltigung, denn Mord ist endgültig. Das Opfer eines Mordes kann keine wie auch immer geartete Wiedergutmachung des an ihm begangenen Verbrechens erfahren. Aber das Töten eines anderen Menschen kann tatsächlich moralisch gerechtfertigt sein. Vergewaltigung nicht.
 
BPjM soll sich bitte an den Gesetzen orientieren ...

und nicht irgendwelche Entscheidungen nach Gefühl oder Gutdünken treffen.

In Tomb Raider z.B. kann man Gegner mit Brandpfeilen in Flammen aufgehen lassen, sodass die Opfer im Todeskampf schreiend umherlaufen und qualvoll sterben.

Das Grundprinzip von GTA V etwa besteht darin, sich mit Raub in den Besitz von Geld oder sonstigen Wertsachen zu bringen. Zu diesem Zweck kann man in GTA V massenweise Polizisten und sonstiges Sicherheitspersonal ermorden. Man begeht somit das ganze Spiel von GTA V hindurch Raubmorde.

§ 211 StGB macht keinen Unterschied zwischen Raubmord und Sexualmord. Beide Mordarten stehen nach deutschem Gesetz auf gleicher Ebene. Warum also werden, was Computerspiele anbetrifft, Sexualmorde anders behandelt als Raubmorde?

Wer in Computerspielen Raubmorde gestattet, der muss auch Sexualmorde in Computerspielen erlauben.

Und das Anzünden von Gegnern, wie dies z.B. in Tomb Raider oder Far Cry der Fall sein kann, ist auch nicht gerade zimperlich.

Wer Vergewaltigung strenger behandelt als Mord, der entfernt sich vom Anspruch, rechtsstaatlich zu handeln und zu urteilen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück