Worrel
Spiele-Guru
AW:
Zensur wäre, wenn der Film beschlagnahmt werden würde.
Das ist dann tatsächlich gesetzlich geregelte Zensur.
Allerdings sind die Kriterien, die zu einer Beschlagnahme führen, durchaus nachvollziehbar und in meinen Augen auch gerechtfertigt ( ua: Volksverhetzung: § 130 StGB, Anleitung zu Straftaten: § 130a StGB, Gewalt-, Kinder- oder Tierpornographie: § 184a/b StGB).
Sicher, die Regelungen diesbezüglich sind schwachsinnig und der Film würde dann weitaus weniger Gewinn machen - trotzdem gibt's bei Rambo 4 keine Zensur.N-Traxx am 08.02.2008 10:49 schrieb:Ja, er darf zwar gedruckt und unterm Ladentisch verkauft werden, aber öffentliche Puplikationen sind Untersagt also unterm Strich. Kein Veröffentlichung sondern nur Flüssterpost. Was ein wiederspruch ist da der Film auch geschnitten nur für Volljahrige zu sehen ist. Wenn er indiziert wird ist er genauso ab +18 aber man darf ihn nicht in einer Vorstellung präsentieren in dem nur +18 Menschen sitzen die diesen Film sehen wollen.
Da kann man jetzt weiter diskutieren bis zum Umfallen, ich bin der meinung das es Erpresste Zensur ist und wünsche den Leuten der FSK noch 20 weitere Jahre Verliebt in Berlin.
Zensur wäre, wenn der Film beschlagnahmt werden würde.
Das ist dann tatsächlich gesetzlich geregelte Zensur.
Allerdings sind die Kriterien, die zu einer Beschlagnahme führen, durchaus nachvollziehbar und in meinen Augen auch gerechtfertigt ( ua: Volksverhetzung: § 130 StGB, Anleitung zu Straftaten: § 130a StGB, Gewalt-, Kinder- oder Tierpornographie: § 184a/b StGB).