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News - Jugendschutz: Gameware.at soll auf dem Index landen!

Freezeman am 17.06.2009 20:20 schrieb:
Wenn sie weiterhin auch dt. Käufer haben wollen ist das aber eine nicht allzu schwerwiegende Option.
Gut, ich weiß aber auch nicht was passiert wenn die Seite trotzdem indiziert wird. Ich hoffe mal nicht aufs Stoppschild.

Du kannst keine Webseite so umbauen, dass sie legal indizierte Medien verkaufen darf. Der Versandweg ist im Gesetz ausgeschlossen !

EDIT: etwas undeutlich formuliert
man darf keine indizierten Medien über den Versand nach Deutschland einführen. So ist das gemeint gewesen :)
 
FrodoBeutlin am 17.06.2009 20:24 schrieb:
Du kannst keine Webseite so umbauen, dass sie legal indizierte Medien verkaufen darf. Der Versandweg ist im Gesetz ausgeschlossen !


falsch.
es gibt zahlreiche dt. versender, zb okaysoft, die dies tun.
 
Bonkic am 17.06.2009 20:26 schrieb:
FrodoBeutlin am 17.06.2009 20:24 schrieb:
Du kannst keine Webseite so umbauen, dass sie legal indizierte Medien verkaufen darf. Der Versandweg ist im Gesetz ausgeschlossen !


falsch.
es gibt zahlreiche dt. versender, zb okaysoft, die dies tun.

Ich bin so frei und sekundiere:

Auszug aus dem Jugenschutzgesetz schrieb:
§ 15 Abs. 1 Nr. 3 und 5 JuSchG

Kein Verkauf am Kiosk; Beschränkungen im Versandhandel!
Indizierte Medien dürfen nicht angeboten, verkauft, verliehen oder vorrätig gehalten werden

* im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen;
* in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt;
* im Versandhandel;
* in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln.

Versandhandel im Sinne des § 1 Abs. 4 JuSchG ist jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Versand ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller oder ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt, vollzogen wird.

Verlegern und Zwischenhändlern ist die Belieferung an die Inhaber der oben näher bezeichneten Betriebe verboten.

Im Umkehrschluss heißt das natürlich, wenn ein Versandhändler dafür sorgt, dass keine Minderjährigen bei ihm bestellen können, steht einem Handel mit indizierter Ware nichts im Wege!

Bitte nicht immer soviel Halbwissen in Foren posten! Danke.
 
FrodoBeutlin am 17.06.2009 20:24 schrieb:
Freezeman am 17.06.2009 20:20 schrieb:
Wenn sie weiterhin auch dt. Käufer haben wollen ist das aber eine nicht allzu schwerwiegende Option.
Gut, ich weiß aber auch nicht was passiert wenn die Seite trotzdem indiziert wird. Ich hoffe mal nicht aufs Stoppschild.

Du kannst keine Webseite so umbauen, dass sie legal indizierte Medien verkaufen darf. Der Versandweg ist im Gesetz ausgeschlossen !

EDIT: etwas undeutlich formuliert
man darf keine indizierten Medien über den Versand nach Deutschland einführen. So ist das gemeint gewesen :)

<Wikipedia>
Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist.</Wikipedia>
"Eigenhändige Zustellung" reicht wohl schon, zur Not müsste man das Post-Ident-Verfahren nutzen. Okay-Soft hat damit bis jetzt keine Probleme
 
Spassbremse am 17.06.2009 20:32 schrieb:
Bitte nicht immer soviel Halbwissen in Foren posten! Danke.

siehe mein EDIT
ich bezog mich auf den Versandhandel aus dem Ausland. Um den Handelt es sich in diesem Fall. Theoretisch könnte der Zoll heute schon Sendungen beschlagnahmen."Für einen deutschen Konsumenten wird die Gesetzeslage auf verschiedene Arten offenbar. So darf er zum einen keine indizierten Medien auf dem Wege des Versands einführen (ein derartiges Versandverbot gilt nur in Deutschland; § 4 Absatz 3 GjSM)." http://de.wikipedia.org/wiki/Indizierung
 
FrodoBeutlin am 17.06.2009 20:35 schrieb:
Spassbremse am 17.06.2009 20:32 schrieb:
Bitte nicht immer soviel Halbwissen in Foren posten! Danke.

siehe mein EDIT
ich bezog mich auf den Versandhandel aus dem Ausland. Um den Handelt es sich in diesem Fall. Theoretisch könnte der Zoll heute schon Sendungen beschlagnahmen."Für einen deutschen Konsumenten wird die Gesetzeslage auf verschiedene Arten offenbar. So darf er zum einen keine indizierten Medien auf dem Wege des Versands einführen (ein derartiges Versandverbot gilt nur in Deutschland; § 4 Absatz 3 GjSM)." http://de.wikipedia.org/wiki/Indizierung


auch das stimmt nicht, auch wenn der gesetzeswortlaut (dazu später noch eine anmerkung*), das vermuten lässt:
versandhandel im sinne des betreffenden gesetzes liegt nicht vor, wenn eine wirksame altersverifkation (eben post- ident) durchgeführt wurde.
das ist richterecht, kann man also anhand der blossen lektüre des gesetzes nicht wissen. ;)

jetzt noch zu dem *: das gjsm existiert nicht mehr, die regelungen sind jetzt im juschg zu finden.
 
Dann spielen wir in Zukunft nur noch solche Spiele:

http://www.amazon.de/Midway-Games-GmbH-Oktoberfest/dp/B001UG4VKS/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=videogames&qid=1245264941&sr=8-1
 
silencer1 am 17.06.2009 20:56 schrieb:
Dann spielen wir in Zukunft nur noch solche Spiele:

http://www.amazon.de/Midway-Games-GmbH-Oktoberfest/dp/B001UG4VKS/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=videogames&qid=1245264941&sr=8-1

zumindest die bayrischen jugendschützer sollten damit keine probleme haben :B
 
Ich finde das weiterhin unvorstellbar
Aus Österreich
Dass noch eine Frist gesetzt wird so überhaupt
 
tja
dann auch alle mal Fleisig die CDU abwählen gehn

aber die SED Nachfolgepartei-Nachfolgepartei wählen?
naja, also ich wähl besser die Piraten
 
Spassbremse am 17.06.2009 20:32 schrieb:
Bitte nicht immer soviel Halbwissen in Foren posten! Danke.

Absolut richtig. Die Sicherstellung, dass der Empfänger = Besteller ist und dass dieser es persönlich entgegen nimmt reicht aus. Dafür gibt es mehrere Verfahren; Post-Ident, persönliche Nachname usw.
 
omg .. wie die sich wieder aufregen.. wer solche spiele haben will bekommt die auch. egal wie!!
 
Die werden wohl immer krasser.
Das muss wohl reichen, wenn sie die Spiele in Deutschland nicht mehr bewerben dürfen.
Ich weiß nur dass sich dadurch die Anzahl der Raupkopierer erhöhen wird, denn wenn man die Spiele nicht legal erwerben kann dann muss man sie aus den Inet ziehen. >:|

Die Budenrepublik kann mich mal, ich fahre dann in Zukunft halt immer über die Grenze nach Holland und kaufe mir die Spiele da, ich muss ja nur ne halbe Stunde mitn Zug dorthin fahren.
 
Mothman am 17.06.2009 21:23 schrieb:
baiR am 17.06.2009 21:19 schrieb:
Ich weiß nur dass sich dadurch die Anzahl der Raupkopierer erhöhen wird, denn ...
Was meinst du, wo die ganzen Schmetterlinge herkommen? Glaubst du, das sind alles Originale?
:B

Auch wenn ich mir bei dieser Frage dumm vorkomme aber was meinst du damit? :confused:
 
AW:

Ich hab ja gewusst dass es früher oder später irgendwie auf AT übergreift... echt krank...
 
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