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News - Internet: Freifahrtschein für bis zu 200 Filme - Neue Strafregelung für Tauschbörsen-Nutzer

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News - Internet: Freifahrtschein für bis zu 200 Filme - Neue Strafregelung für Tauschbörsen-Nutzer

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Zum Artikel: http://www.pcgames.de/aid,654457
 
Nja, Abmahnen kann man immer noch über Zivilgerichte...
Also nicht zu sicher fühlen.
 
AW:

Karan am 04.08.2008 10:39 schrieb:
Nja, Abmahnen kann man immer noch über Zivilgerichte...
Also nicht zu sicher fühlen.


Naja, nur die Adresse zur IP bekommt man nicht so einfach. Das muss über die Staatsanwalt laufen - Datenschutz etc. Und das fällt ja nun jetzt flach.

Hier etwas ausführlicher: http://www.golem.de/0808/61487.html
 
AW:

SYSTEM schrieb:

ich will jetzt nicht den moralapostel raushängen lassen, aber diese formulierung halte ich doch für arg verfehlt.
das beförtdert doch nur die qualifizierung als kavaliersdelikt.

ausserdem vergesst ihr dabei noch eine klitzekleine kleinigkeit:
jeder einzelne rechteinhaber kann wegen jeder einzelnen rechtsverletzung zumindest noch zivilrechtlich gegen den downloader vorgehen.
 
AW:

Bonkic am 04.08.2008 11:14 schrieb:
ausserdem vergesst ihr dabei noch eine klitzekleine kleinigkeit:
jeder einzelne rechteinhaber kann wegen jeder einzelnen rechtsverletzung zumindest noch zivilrechtlich gegen den downloader vorgehen.
kann er eben nicht, weil er nicht mehr an die adresse kommt.
wenn der provider die einfach rausgibt, macht dieser sich strafbar.
 
AW:

HanFred am 04.08.2008 11:17 schrieb:
kann er eben nicht, weil er nicht mehr an die adresse kommt.
wenn der provider die einfach rausgibt, macht dieser sich strafbar.

Hmmm, d.h. wenn da keine andere regelung gefunden wird hat die Staatsanwaltschaft nicht nur die strafrechtliche, sondern auch die zivilrechtliche Verfolgung eingestellt, bzw. unmöglich gemacht.
Sicherlich war das ganze meiner Ansicht nach strafrechtlich eh schon immer irrelevant, aber wenn der Rechteinhaber jetzt überhaupt keine Chance mehr hat, dagegen vorzugehen ist das auch nicht in Ordnung.
 
AW:

Das ist natürlich nicht schlecht.
Wie wollen die das eigentlich mit den 200 Videos nachweisen? Dafür brauch man doch entweder die IP, die anzugucken ist aber schon illegal und darf nur über richterlichen Beschluss angesehen werden, was wohl nicht viel bringt, da man die IP erstmal überhaupt bräuchte, um einen ausreichenden Verdacht dazu bekommen, oder nicht? Oder vielleicht auch einen Trojaner (*bedeutungsvoll rechte Augenbraue hochzieh*).

Ich find das auf jeden Fall gut, nach dem was man so liest werden diese Schreiben manchmal sogar ziellos an User von Rapidshare und co geschickt.
 
AW:

Boesor am 04.08.2008 11:21 schrieb:
HanFred am 04.08.2008 11:17 schrieb:
kann er eben nicht, weil er nicht mehr an die adresse kommt.
wenn der provider die einfach rausgibt, macht dieser sich strafbar.

Hmmm, d.h. wenn da keine andere regelung gefunden wird hat die Staatsanwaltschaft nicht nur die strafrechtliche, sondern auch die zivilrechtliche Verfolgung eingestellt, bzw. unmöglich gemacht.
Sicherlich war das ganze meiner Ansicht nach strafrechtlich eh schon immer irrelevant, aber wenn der Rechteinhaber jetzt überhaupt keine Chance mehr hat, dagegen vorzugehen ist das auch nicht in Ordnung.
ich find's in ok, weil es nur bagatellfälle betrifft. da ist auch für die industrie kaum geld zu holen und die staatsanwaltschaft hat einfach besseres zu tun, als solchen lapalien nachzurennen.
 
AW:

XIII13 am 04.08.2008 11:22 schrieb:
Das ist natürlich nicht schlecht.
Wie wollen die das eigentlich mit den 200 Videos nachweisen? Dafür brauch man doch entweder die IP, die anzugucken ist aber schon illegal und darf nur über richterlichen Beschluss angesehen werden, was wohl nicht viel bringt, da man die IP erstmal überhaupt bräuchte, um einen ausreichenden Verdacht dazu bekommen, oder nicht? Oder vielleicht auch einen Trojaner (*bedeutungsvoll rechte Augenbraue hochzieh*).
ich denke, dass die bei begründetem verdacht einfach per durchsuchungsbefehl deinen rechner einsacken, wie sie es bisher getan haben.
 
AW:

Endlich mal was vernünftiges von da oben :top:

Aber ich frage mich trotzdem wer so blöd ist bei Zeiten von One Click Hostern wie Rapidshare etc. noch Tauschbörsen zu benutzen.
 
AW:

HanFred am 04.08.2008 11:26 schrieb:
XIII13 am 04.08.2008 11:22 schrieb:
Das ist natürlich nicht schlecht.
Wie wollen die das eigentlich mit den 200 Videos nachweisen? Dafür brauch man doch entweder die IP, die anzugucken ist aber schon illegal und darf nur über richterlichen Beschluss angesehen werden, was wohl nicht viel bringt, da man die IP erstmal überhaupt bräuchte, um einen ausreichenden Verdacht dazu bekommen, oder nicht? Oder vielleicht auch einen Trojaner (*bedeutungsvoll rechte Augenbraue hochzieh*).
ich denke, dass die bei begründetem verdacht einfach per durchsuchungsbefehl deinen rechner einsacken, wie sie es bisher getan haben.
Aber der Verdacht muss erstmal entstehen. Vor allem muss er berechtigt sein.
 
AW:

Zitat: (Original von Celica26 am 04.08.08 11:26 Uhr)
Aber ich frage mich trotzdem wer so blöd ist bei Zeiten von One Click Hostern wie Rapidshare etc. noch Tauschbörsen zu benutzen.

Jeder der schlau genug ist und erkannt hat, das One Click Hoster nicht die Lösung sein können
Rapidshare usw werden irgendwann gezwungen werden ihre Daten zu filtern und
die Logdatein an die Musikindustrie herauszugeben
(glaub ihr wirklich die speichern nichts über ihre User)

Rapidshare kann man per Gericht abschalten lassen (was früher oder später auch passieren wird).
Dezentrales P2P kannst du nicht per Gericht abschalten lassen Wuala ist schon so schnell wie Rapidshare.
und andere anonyme p2p Programme wie OFF, I2P und Stealthnet werden auch immer größer.
 
AW:

HanFred am 04.08.2008 11:17 schrieb:
kann er eben nicht, weil er nicht mehr an die adresse kommt.
wenn der provider die einfach rausgibt, macht dieser sich strafbar.

darauf würde ich mich nicht verlassen, manche gerichte bejahen nämlich durchaus einen auskunftsanspruch.
ausserdem kann vermutlich zumindest dann akteneinsicht genommen werden, wenn es um einen der dicken fische geht.
und da der ja auch an in aller regel uploads getätigt hat, hängen dort auch jede menge anderer downloader dran.

kk17 schrieb:
Rapidshare kann man per Gericht abschalten lassen (was früher oder später auch passieren wird).

welches gericht sollte das wohl tun?
ein deutsches? ein us- amerikanisches?
dann ziehen die server eben nach tuvalu um, wo es die behörden einen dreck interessiert.

bliebe das mittel der sperrung von seiten des providers, aber das wird in deutschland zumindest äusserst problematisch, wenn nicht unmöglich, werden.
 
AW:

Celica26 am 04.08.2008 11:55 schrieb:
Endlich mal was vernünftiges von da oben :top:

Aber ich frage mich trotzdem wer so blöd ist bei Zeiten von One Click Hostern wie Rapidshare etc. noch Tauschbörsen zu benutzen.


Die Leute die Warez dort uploaden vielleicht? WareZ Realeses landen zuerst immer im Torrent bevor sie dort dann eifrig runtergescheffelt und zu 1-Click Hostern, Usenet ect. gescheffelt werden. Ausserdem ist bei grossen Downloads ein kostenpflichtiger Premium Acc bei 1-klick Hostern etct. nötig, was auch wieder viele abschreckt und dann doch über Torrent ziehen lässt, da mann mit den richtigen einstellungen doch auch Fullspeed hatt.
 
AW:

Tja,

das haben die Rechteinhaber von ihrer überzogenen Klagerei davon.
Natürlich ist es nicht in Ordnung wenn man sich Filme, Musik und Software illegal beschafft. Doch die Schadensersatzforderungen der Content-Mafia werden ja bekanntlich utopisch angesetzt.
Wenn die Rechteinhaber so darauf beharren, dass ihr geistiges Eigentum so wertvoll ist und ich entsprechend viel dafür zahlen muss (z.B. für eine Musik-CD), warum darf ich dann bitteschön keine Kopie davon anfertigen damit dem Original nichts passiert? Und wenn das Original beschädigt ist und ich Ersatz benötige muss ich nicht die Produktionskosten des Datenträgers, sondern erneut den Vollpreis bezahlen, obwohl ich bereits für die Nutzung des Mediums gezahlt habe.
Und was mich in der Hinischt auch total nervt ist im Kino die Urheberrechtswarnung.
Ich hab am Samstag Hancock angesehen. Der Film läuft seit 4 Wochen, und immer noch kommt die Urheberrechtswarnung am Anfang. Also die Leute die da im Saal saßen wollten ein Kinoerlebnis, weil die anderen haben sich doch schon lange aus der Tauschbörse bedient. Ich finde so einen Hinweis unverschämt, weil man ihn der zahlenden Kundschaft vorsetzt.
Interessieren tuts scheinbar auch keinen bei Sony (der Film ist von Sony Pictures), denn immer wenn so eine Meldung kommt schick ich an die Filmgesellschaft eine höfliche Mail dass ich diese Meldungen als störend empfinde, aber die sehen sich nicht mal genötigt darauf zu reagieren.

Gruß, M3ikl
 
AW:

M3ikl am 04.08.2008 13:54 schrieb:
(...)(z.B. für eine Musik-CD), warum darf ich dann bitteschön keine Kopie davon anfertigen damit dem Original nichts passiert?

das darfst du ohne jeden zweifel.
 
AW:

M3ikl am 04.08.2008 13:54 schrieb:
Und was mich in der Hinischt auch total nervt ist im Kino die Urheberrechtswarnung.
Ich hab am Samstag Hancock angesehen. Der Film läuft seit 4 Wochen, und immer noch kommt die Urheberrechtswarnung am Anfang.

Ist doch Standard, auch wenn der 12 Wochen laufen würde.

Also die Leute die da im Saal saßen wollten ein Kinoerlebnis, weil die anderen haben sich doch schon lange aus der Tauschbörse bedient. Ich finde so einen Hinweis unverschämt, weil man ihn der zahlenden Kundschaft vorsetzt.

Man kann sich natürlich auch künstlich drüber aufregen, 20 sek. Hinweis, na und? Hält dich das so sehr vom Kinoerlebnis ab?

Interessieren tuts scheinbar auch keinen bei Sony (der Film ist von Sony Pictures), denn immer wenn so eine Meldung kommt schick ich an die Filmgesellschaft eine höfliche Mail dass ich diese Meldungen als störend empfinde, aber die sehen sich nicht mal genötigt darauf zu reagieren.

Gruß, M3ikl

Ganz ehrlich,auf eine Beschwerde, die im Grunde gar keine ist würde ich auch nicht reagieren.
 
AW:

Also gilt diese 3000€ Grenze jetzt nur für Filme oder allgemein für alles ( Musik, Spiele)?
 
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