• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

News - Earth 2160: Zuxxez zeigt Raubkopierer an

KoreaBaba am 28.10.2005 02:33 schrieb:
@yaso
naja was wohl schlimmer für nen Provider vom Ruf her? Bei dem Aufdecken von Saugern nicht ganz kooperativ gewesen zu sein, oder überschnell die Daten der Nutzer rausgegeben bzw. gespeichert zu haben? ;)
ich weiss nich... einer aufforderung der staatsanwaltschaft sollte man vielleicht schon nachkommen aber einer aufforderung einer anwaltskanzlei eines unternehmens? muss man das? ich denke nicht unbedingt.
 
Die Aufforderung zur Speicherung der Daten kam ja angeblich direkt von der schweizer Firma.
 
KoreaBaba am 28.10.2005 02:33 schrieb:
Gerry am 28.10.2005 00:54 schrieb:
Angeblich soll sich ein Provider geweigert haben, die Daten zu speichern (steht in einem der Berichte). Zuxxez droht diesem jetzt mit einer Anzeige wegen "Beihilfe".

Weiß jemand, welcher Provider das ist?

Edit: LOL, wie passend die Werbung doch momentan hier auf der Seite ist: "Earth2160 - Saug`s Dir bei GAMESLOAD!" ... und erspare dir viel Ärger. ;)

@gerry

Habe in einem Forum gelesen, dass dies angeblich Congster sein soll, kann das aber nicht bestätigen, da es wohl nur ein Gerücht ist.

Da der eine Herr ja wegen den gescannten Telefonbüchern etc. schon Stress mit der Telekom in der Vergangenheit hatte, wäre ne Kombi aus t-online bzw. Congster gut Denkbar (Congster ist ja Tochterunternehmen der Telekom soweit ich weiß).


@yaso
naja was wohl schlimmer für nen Provider vom Ruf her? Bei dem Aufdecken von Saugern nicht ganz kooperativ gewesen zu sein, oder überschnell die Daten der Nutzer rausgegeben bzw. gespeichert zu haben? ;)

Das habe ich mir auch gedacht, viel imageschädigender wäre die IPs zu speichern, gibt ja genug " Sauger ".

Wenn ein Privater kommt und dem Provider sagt er solle die IPs speichern, dann muss der Provider meines Erachtens gar nichts tun, da er keine Handlungspflicht hat, das Unterlassen des Speicherns kann auch nur strafbar sein, wenn man Garant iSd § 13 StGB ist.
Diese Garantenstellung muss aber auch irgendwie begründet sein, sehe im Moment aber nicht wie die zu begründen wäre.
Eigentlich sollte man man wenn die Staatsanwaltschaft speichern sagt, sich nicht strafbar machen ( bzw ich meine strafbar einer Beihilfe durch Unterlassen ), da dieses Untenlassen noch immer garantenpflichwidrig geschehen muss und hier noch immer keine Garantenstellung besteht.
 
Will da jemand sein Wissen aus einem kleinen Strafrechtsschein anbringen? ;)

Wenn die StA kommt, muss der Provider "spuren":
Schau dir mal den § 258 StGB (Strafvereitelung) an.
 
Gerry am 28.10.2005 13:41 schrieb:
Will da jemand sein Wissen aus einem kleinen Strafrechtsschein anbringen? ;)

Wenn die StA kommt, muss der Provider "spuren":
Schau dir mal den § 258 StGB (Strafvereitelung) an.

Jo klar, aber ein dubioses Schweizer Unternehmen schreibt dich als großen Provider z.B. 2000 mal an, dass du Daten bitte speichern sollst, die du vom Gesetzt her nur speichern darfst, wenn die Staatsanwaltschaft dich dazu auffordert, da gerade erst ein Gericht in Darmstadt entschieden hat, dass das speichern an sich nicht so koscher ist.

Sorry aber da würde ich als provider erstmal das Interesse und die Privatsphäre meiner Kunden schützen.

Wenn eine solche Aufforderung aber von der Staatsanwaltschaft selbst kommt, wie z.B. bei Kinderpronographie etc. muss natürlich gespeichert werden, und das zu Recht!
Trotzdem überlassten diese Sammelanzeigen den Staatsapperat und wer sich nicht dumm drannstellt bzw. Wiederholungstäter ist, sollte Stellung beziehen, sich empört zeigen und die 50 Euro NICHT bezahlen!
 
Bleibt natürlich jedem Betroffenen selber überlassen, aber wer das Angebot der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, das Verfahren gegen Zahlung von € 50,00 einzustellen (§ 153a StPO) , nicht "annnimmt", der riskiert einen Strafbefehl oder evtl. weitere Beweissicherungsmaßnahmen.
 
KoreaBaba am 28.10.2005 02:33 schrieb:
@yaso
naja was wohl schlimmer für nen Provider vom Ruf her? Bei dem Aufdecken von Saugern nicht ganz kooperativ gewesen zu sein, oder überschnell die Daten der Nutzer rausgegeben bzw. gespeichert zu haben? ;)

Kommt ein wenig auf den Provider an. T-Offline verdient ja auch ein wenig aber Spieleverkauf. Mal abgesehendavon, dass die selbst einen gewissen Schaden erleiden durch Raubkopien, wären die Partner vermutlich nicht so begeistert.

Und ob ein paar Daten beim Provider gespeichert werden, dürfte die meisten doch nicht so tangieren. Die wissen eh, ob man online ist. Ob sie es dann auch noch mitloggen... Und rausgegeben wird eh nur an die Staatsanwaltschaft.
 
Gerry am 28.10.2005 18:42 schrieb:
Bleibt natürlich jedem Betroffenen selber überlassen, aber wer das Angebot der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, das Verfahren gegen Zahlung von € 50,00 einzustellen (§ 153a StPO) , nicht "annnimmt", der riskiert einen Strafbefehl oder evtl. weitere Beweissicherungsmaßnahmen.

@Gerry

Die Staatsanwaltschaft ist eh schon am mekern, dass sie in Karlsruhe durch die vielen Klagen komplett überlastet sind und dadurch bei anderen wichtigeren Strafverfolgungen nicht genug Personal zur Verfügung haben.
Wenn du nicht in dieser Hinsicht bereits in der Vergangenheit auffällig geworden bist, gibts da nichtmehr mehr.

habe etwas vergleichbares vor 5 jahren erlebt. nen paar Wochen nach Silvester mit nen paar Kollegen besoffen Nachts noch Böller rumgeworfen, dabei hat ne Ladenscheibe bzw. 2 Schaden genommen, Brandflecken, leichte Risse etc. dazu verschreckte nachbarn. Also haben uns die freunde in Grün abgefangen. Die Beweisführung war ganz klar, wir hatten alles bei uns.
Also anzeige, wegen Sachschaden. Dazu hieß es noch Ruhestörung, hausfriedensbruch etc.
Wir haben uns dann bei den leuten dort privat entschuldigt, waren zusammen einen trinken und die Besitzer nahmen von einer Anzeige Abstand, obwohl es ihnen auf der Polizei geraten wurde.
So, wir bekamen auch alle nen Brief von der Staatsanwaltschaft, gegen geringeres Endgeld als die 50 Euro hier das verfahren einzustellen. Wir haben alle 4 abgelehnt.
Dann nach 2 Monaten kam nen Breif der Staatsanwaltschaft, dass das verfahren eingestellt wurde. Das ganze hätte die Staatsanwaltschaft nen Haufen Geld gekostet und übrig war nur noch die Anzeige wegen Sachschaden und der lag bei nen paar Euro.

Was ich damit verdeutlichen will, ist folgendes:
Die Staatsanwaltschaft versucht auch halbwegs wirtschaftlich und auch "sinnvoll" vorzugehen. Und wegen einem einzigen Verstoss gegen das Urheberrecht, werden die keine große Anklage erheben, vor allem da ein Prozess auf reiner IP Basis (besonders wenn z.B. mehrere Familienmitglieder per Router an einem Anschluss/IP hängen) vor Gericht nur schwer haltbar ist.
Und ich wiederhole gerne nochmal: Für sowas gibt kein Richter nen Durchsuchungsbefehl für ne Wohnung/haus raus, da das ganze nen haufen kosten sind, da mehrere Beamte dafür abgestellt werden müssen.
 
ZakMc am 26.10.2005 11:42 schrieb:
Auch Hassinger hatte schon Ärger mit Urheberrecht und Staatsanwaltschaft, aber das war in einem früheren Krieg: In den Neunzigern gehörte Hassinger zum Vorstand der Firma Topware, damals scannten sie Telefonbücher der Telekom ein und pressten die Daten auf CD. Die Telekom klagte, gewann, und in der nächsten Runde ließ Topware die Telefonnummern nicht mehr scannen, sondern von rund 600 Chinesen abtippen - was der Firma neue Klagen einbrachte. Später hatte Hassinger noch ein Steuerverfahren am Hals und wurde verurteilt. "Daraus habe ich gelernt", sagt er. Heute sind die anderen die Bösen.

würde mich nicht wunder wenn herrn hassinger auch die kanzlei gehört. erst kohle mit halb illegalen sachen verdienen. und dann ein auf saubermann machen. :$
Auch wenn er früher selbst illegales gemacht hat, ist seine Aktion richtig.
Oder sollen die Polen etwa, die das tolle Game entwickelt haben, wegen vergangener Missetaten fremder Leute, auch wenn sie von denen beauftragt wurden, büßen? (Mjölnir raushol für Nazi-verhauen :finger: )
 
Rabowke am 26.10.2005 12:33 schrieb:
aeghistos am 26.10.2005 12:20 schrieb:
BLACKDIMMU am 26.10.2005 12:08 schrieb:
kommt man mit einer samelklage nicht billiger weg?


Sammelklagen gibt es nur im US-Amerikanischen Recht, und ermöglicht es vielen Klägern gemeinsam gegen jemanden zu klagen nicht umgekehrt.
so nicht ganz korrekt. sammelklagen gibt es ab dem 1. november (?) auch in deutschland.

man benötigt mindestens 10 kläger, damit es eine sammelklage nach deutschem recht ist. ;)
Sammelklage ist aus logischem Grund nicht möglich, da falsches Verbum.
Der Begriff Sammelklage bezieht sich auf die Klägerseite. Da sammeln sich nicht viele Kläger zum klagen. Kläger ist nur einer. Nämlich Zuxxez. Vielleicht noch der Staat, wenn der irgendein Interesse hat.
Der Rattenschwanz ist aber auf der Beklagtenseite. Damit wäre es eine Sammelbeklagtenklage. Schließlich haben mehrere Täter die gleiche Straftat gegen das gleiche Opfer verübt. ;)
Daß die Justiz so überlastet ist, ist teilweise auch ihr selbst und den Politikern anzulasten. Man hätte viel Arbeit & Papierkram weniger, wenn man vieles straffen würde. Eine Sammelbeklagtenklage wäre deshalb auch gut. Bis jetzt werden ein Haufen Leute nur gemeinsam verurteilt, wenn sie die Straftat gemeinsam begangen haben. So könnte man auch Straftäter zusammenfassen, die unabhängig voneinander die gleiche Straftat gegen die gleiche/n Person/en begangen haben.
Meine Meinung.
 
Gerry am 26.10.2005 13:39 schrieb:
Soulja110 am 26.10.2005 12:05 schrieb:
das neue bitorrentnetzwerk lässt sich nicht überwachen, da es vollkommen anonym arbeitet.

Wer hat dir denn dieses Märchen erzählt?

Ob das ein Märchen ist...

Angeblich soll "I2P" und das "Onion Router (Tor) Netzwerk" mittlerweile 100% anonym sein.
Das "normale" öffentliche IP Netzwerk läßt sch jedenfalls komplett abschalten.
(jedenfalls in Azureus)

I2P: http://de.wikipedia.org/wiki/I2P
Funktionsweise:

I2P ist ein Open-Source-Projekt mit dem Ziel, ein anonymes / pseudonymes VPN zu schaffen, welches einen einfachen Layer mit dem Nutzen der Anonymität und Sicherheit für Applikationen zur Verfügung stellt. Das Netzwerk selbst ist nachrichtenbasiert (wie IP), bietet aber auch eine Bibliothek an, die Streaming von Daten erlaubt und TCP ähnelt. Die Kommunikation ist an beiden Enden verschlüsselt (dafür werden insgesamt 4 Layer zur Verschlüsselung je Paket verwendet). Auch die Empfangspunkte sind wiederum durch Verschlüsselungsverfahren geschützt (größtenteils besteht diese aus einem Paar von Public keys).

Tor (Netzwerk): http://de.wikipedia.org/wiki/TOR
Funktionsweise:

Die Software basiert auf dem Prinzip des Onion Routing und wurde mit einigen Abwandlungen implementiert:

1. Das Programm des Benutzers (Client) nimmt eine Verbindung zum Verzeichnisserver auf und erhält von diesem eine Liste aller aktiven Torserver.
2. Wenn die Liste empfangen ist, wählt der Client eine zufällig gewählte Route über die Torserver.
3. Der Client nimmt inkrementell Verbindungen zu den weiteren Torservern auf. Dazu verhandelt er mit jedem Server einzeln und nacheinander einen symmetrischen Schlüssel. Dadurch kennt jeder Server nur den vorhergehenden und den nachfolgenden Knoten.

MFG INU.ID

PS: Zuletzt verweise ich noch auf meine Sig. ;)
 
sternitzky am 29.10.2005 16:26 schrieb:
Daß die Justiz so überlastet ist, ist teilweise auch ihr selbst und den Politikern anzulasten. Man hätte viel Arbeit & Papierkram weniger, wenn man vieles straffen würde. Eine Sammelbeklagtenklage wäre deshalb auch gut. Bis jetzt werden ein Haufen Leute nur gemeinsam verurteilt, wenn sie die Straftat gemeinsam begangen haben. So könnte man auch Straftäter zusammenfassen, die unabhängig voneinander die gleiche Straftat gegen die gleiche/n Person/en begangen haben.
Meine Meinung.

Das macht keinen Sinn. Du mußt jedem Täter seine persönliche Schuld nachweisen. Geschieht die von mehreren zusammen in einer Tat, ist eine Zusammenfassung logisch, da man ein Geschehnis auch nur einmal aufrollen und bewerten muss. Haben mehrere Täter unabhängig voneinander dieselbe Straftat begangen, muss sowieso jedem einzelnen die Schuld nachgewiesen werden. Jeder muss für sich betrachtet werden. Ein Zusammenfassen bringt da meiner Meinung nach keine Synergieeffekte.
 
Yaso_Kuuhl am 30.10.2005 02:04 schrieb:
sternitzky am 29.10.2005 16:26 schrieb:
Daß die Justiz so überlastet ist, ist teilweise auch ihr selbst und den Politikern anzulasten. Man hätte viel Arbeit & Papierkram weniger, wenn man vieles straffen würde. Eine Sammelbeklagtenklage wäre deshalb auch gut. Bis jetzt werden ein Haufen Leute nur gemeinsam verurteilt, wenn sie die Straftat gemeinsam begangen haben. So könnte man auch Straftäter zusammenfassen, die unabhängig voneinander die gleiche Straftat gegen die gleiche/n Person/en begangen haben.
Meine Meinung.

Das macht keinen Sinn. Du mußt jedem Täter seine persönliche Schuld nachweisen. Geschieht die von mehreren zusammen in einer Tat, ist eine Zusammenfassung logisch, da man ein Geschehnis auch nur einmal aufrollen und bewerten muss. Haben mehrere Täter unabhängig voneinander dieselbe Straftat begangen, muss sowieso jedem einzelnen die Schuld nachgewiesen werden. Jeder muss für sich betrachtet werden. Ein Zusammenfassen bringt da meiner Meinung nach keine Synergieeffekte.

Für alle die es interessiert:

http://www.internetrecht-rostock.de/emule-strafanzeigen.htm

Wie man dort lesen kann, sollte man die zivielen Forderungen der Anwälte von Zuxxez nicht unbedingt direkt bezahlen. Die Rechtslage ist keinesfalls so eindeutig zu Zuxxez das behauptet und die zitierten Gerichtsurteile beziehen sich meist auf ganz andere Dinge.
Dazu habe ich von nem bekannten, der sich bei der rechtsabteilung von t-online schlau gemacht hat, die Info bekommen, dass t-online bei Flatkunden der Aufforderung von Zuxxez bzw. diesem dubiosen Schweizer Unternehmen per e-mail NICHT nachkommt, da t-online Flatdaten NUR nach einem richterlichen Beschluss über die Staatsanwaltschaft loggt.

ich habe die Datenschutzabteilung von Congster mal dazu angeschrieben, da es sich aber um ein Tochterunternehmen der Telekom handelt, dürfte das Ergebniss hier wohl das selbe sein.

Sicher sagen kann ich dagegen, dass Kabel BW, Arcor und auch 1&1 den Aufforderungen Folge leistet und die Daten loggt. Solltet ihr davon betroffen sein, würde ich per Anwalt prüfen lassen (falls ihr Flatkunde seit) ob dadurch kein Verstos gegen AG Darmstadt, Urteil vom 30.06.2005, Aktenzeichen: 300 C 397/04). besteht.
 
Yaso_Kuuhl am 30.10.2005 02:04 schrieb:
sternitzky am 29.10.2005 16:26 schrieb:
Daß die Justiz so überlastet ist, ist teilweise auch ihr selbst und den Politikern anzulasten. Man hätte viel Arbeit & Papierkram weniger, wenn man vieles straffen würde. Eine Sammelbeklagtenklage wäre deshalb auch gut. Bis jetzt werden ein Haufen Leute nur gemeinsam verurteilt, wenn sie die Straftat gemeinsam begangen haben. So könnte man auch Straftäter zusammenfassen, die unabhängig voneinander die gleiche Straftat gegen die gleiche/n Person/en begangen haben.
Meine Meinung.

Das macht keinen Sinn. Du mußt jedem Täter seine persönliche Schuld nachweisen. Geschieht die von mehreren zusammen in einer Tat, ist eine Zusammenfassung logisch, da man ein Geschehnis auch nur einmal aufrollen und bewerten muss. Haben mehrere Täter unabhängig voneinander dieselbe Straftat begangen, muss sowieso jedem einzelnen die Schuld nachgewiesen werden. Jeder muss für sich betrachtet werden. Ein Zusammenfassen bringt da meiner Meinung nach keine Synergieeffekte.
Daß erst mal die Schuld jedes einzelnen zweifelsfrei nachweisbar sein muß, ist klar.
An dem Punkt, wo alles klar ist, und die einzelnen Fäden zu einem Punkt zusammenkommen, kann man sehr wohl zusammenfassen.
Zwar kann man nicht alles zusammenfassen, aber so hat man ab einem gewissen Punkte zumindest einen Teil der Mehrarbeit eingespart.
Kleinvieh macht auch Mist.
 
KazuyaM am 31.10.2005 17:16 schrieb:
Bezieht sich die Anklage nur auf User von Edonky oder auch auf Usern von Bittorrent?

Angeblich auf beide netzwerke, wobei ich ehrlich gesagt denke, dass ein ein entsprechnd formulierter brief den Anwälten in Karlsruhe ganz schnell klar machen kann: Oh hier haben wir jemanden der sich wehrt, ok weiter mit den nächsten in der 20.000er Liste.
 
[/quote]Angeblich auf beide netzwerke, wobei ich ehrlich gesagt denke, dass ein ein entsprechnd formulierter brief den Anwälten in Karlsruhe ganz schnell klar machen kann: Oh hier haben wir jemanden der sich wehrt, ok weiter mit den nächsten in der 20.000er Liste. [/quot]

aber alle 20000 haben die klagen noch nicht bekommen, hab gehört das erst 1000 namentlich erfasst wurden, stimmt das?
falls ja wird sich das ne weile hinziehen, wollen die tatsächlich alle 20000 durchforsten, junge, junge.
oder reichen denen die erten 1000 schon oder weis jemand mehr
 
Zurück