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News - Earth 2160: Zuxxez zeigt Raubkopierer an

Iceman am 26.10.2005 12:34 schrieb:
Inwiefern? Soweit ich weiß lief das so, dass Zuzzex (oder wie die heissen), das Spiel online gestellt haben und die IP Adresse jedes Saugers wurde gespeichert.
Laut Spiegel lief es so:
Kurz vor dem Erscheinungstermin von Earth 2160 hatte die Schweizer Firma Logistep ihm eine neue Software vorgestellt. Damit lässt sich nachweisen, von welchem Rechner aus wann welche Software in Tauschbörsen angeboten wird.

Logistep bot ein Servicepaket an: Daten protokollieren, gerichtsfest machen und Klagen vorbereiten.
 
BLACKDIMMU am 26.10.2005 12:08 schrieb:
ich denke das mit den 50€ war eine Rechtstrick, da man es als schuldeingeständnis sehen kann, so zu sagen hat der nutzer so alles zu gegeben.

Ich habe irgendwo gelesen, dass Logistep (die Firma, welche von Zuxxez dazu beauftragt wurde, die IP der Tauschbörsen Nutzer zu sammeln) anscheinend ein etwas zweifelhaftes Verfahren zur IP Findung benutzt, das wohl vor Gericht nicht zulässig wäre. Kann selber leider nich viel darüber sagen, ob das stimmt oder nicht, da ich es eben bloss irgendwo gelesen hab. Aber irgendwie würde dies schon die Tatsache nahe legen, dass Zuxxez einen Rechtstrick ausnutzt.

Jetzt mal ehrlich, wenn die vorliegenden Beweise gegen die Tauschbörsennutzer vor Gericht Bestand hätten, würden die sich ganz bestimmt nicht aus Nettheit vorenthalten, die Leute auch richtig dran zu bekommen. Die Anwälte würden sich daran eine goldenen Nase verdienen (und Zuxxez auch), deshalb kann ich mir kaum vorstellen, dass eben jene Rechtsverdreher von diesem Vorhaben zurückgeschreckt sind. Nein, statt dessen lässt die Kanzlei Unterlassungserkläärungen raus um sich so zu bereichern. Hmm ...

Ich glaub im Falle einer Anklage müsste Zuxxez (bzw. deren Anwälte) erst eine Hausdurchsuchung durchsetzen, um vor Gericht gewinnen zu können. Und das wäre möglicherweise etwas riskant, denn wenn bei vielen Usern (die beispielsweise ihre CDs vorher verschwinden lassen) fälschlicherweise eine Hausdurchsuchung durchgesetzt werden würde, könnte ich mir vorstellen, dass die Justiz davon auch nicht allzu begeistert wäre. Und Gegenklagen wegen fäälschlicher Verdächtigung würde ich auch nicht für gänzlich unwahrscheinlich halten.

Zudem lässt sich auch anhand der IP nicht immer zweifelsfrei feststellen, welcher Nutzer sich denn nun über den webzugang eingeloggt hat. Ich denke da bloss mal an das Beispiel Studentenwohnheim, wo mehrere Hundert User über eine IP surfen.

Also ich halte das ganze rein rechtlich gesehen für ziemlich zweifelhaft.
 
Loosa am 26.10.2005 11:58 schrieb:
Es gab 13.700 Anzeigen gegen Unbekannt, aber es wurden bisher unter 1.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet, da viele Sauger mit mehreren IP-Nummern auftauchten.
Das mit der Verfahrenseinstellung gegen 50 Euro finde ich ein tolles Angebot der Staatsanwaltschaft :top: , die 200+ Euro Abmahngebuehr ist nicht so lustig, aber das Zuxxez die Anwaltsgebuehren wiederhaben will verstaendlich.

Und es scheint ja zu funktionieren. Das Spiel soll auf Tauschboersen angeblich kaum noch zu finden sein :-D

Kurz vor dem Erscheinungstermin von Earth 2160 hatte die Schweizer Firma Logistep ihm eine neue Software vorgestellt. Damit lässt sich nachweisen, von welchem Rechner aus wann welche Software in Tauschbörsen angeboten wird.
Wird das bei anderen Spielen auch schon eingesetzt?

Und was passiert eigentlich, wenn jmd. der jetzt eine Unterlassungserklaerung unterschreibt, nie mehr zu saugen, irgendwann nochmal erwischt wird?

Eine Unterlassungserklärung ist in der Regel strafbewährt, sonst macht sie keinen Sinn. Die Höhe der Strafzahlung ist Vereinbarungssache. Bei gerichtlich erlassen Unterlassungsverfügungen können es bis zu 500.000 € sein.
 
Iceman am 26.10.2005 12:34 schrieb:
Inwiefern? Soweit ich weiß lief das so, dass Zuzzex (oder wie die heissen), das Spiel online gestellt haben und die IP Adresse jedes Saugers wurde gespeichert. Da der Publisher der Rechteinhaber des Produktes ist ist das Onlinestellen legal und das man rechtlich gegen das Speichern von IP Adressen vorgehen kann bezweifle ich (wird hier auf der Seite ja sogar gemacht ;)).

Nach meinem Rechtsverständnis kann doch der Download von legal zur Verfügung gestelltem Material nicht illegal sein, oder? Falle hin oder her.
Oder irre ich mich da komplett?

Nur werden sich die wenigsten Sauger nen Anwalt leisten können, um das durchzusetzen. Außerdem *Pauschalisierung* wird das nicht das erste mal für die betroffenen Sauger sein, also haben sie es nicht besser verdient!
 
Vittra am 26.10.2005 13:09 schrieb:
Nach meinem Rechtsverständnis kann doch der Download von legal zur Verfügung gestelltem Material nicht illegal sein, oder? Falle hin oder her.
Oder irre ich mich da komplett?

Das schon richtig, der eigentliche Download wäre hier nicht illegal. Was illegal ist ist das weitere verbreiten und darauf basieren alle Tauschbörsen. Jeder der irgendwo etwas saugt läd dies auch jemandem anderes hoch und das ist illegal.
 
Schredder am 26.10.2005 12:55 schrieb:
Die Anwälte würden sich daran eine goldenen Nase verdienen (und Zuxxez auch), deshalb kann ich mir kaum vorstellen, dass eben jene Rechtsverdreher von diesem Vorhaben zurückgeschreckt sind.
Die Anwälte entscheiden das aber nicht.
Klagewut mit überzogenen Zahlen wäre nicht gut für's Firmenimage von Zuxxez, das muss auch bedacht werden.

Oder, wie sich Hassinger in der SZ dazu ausdrückt:
Auf Forderungen in Höhe von 10000 Euro und mehr ... habe man bewusst verzichtet. "Wir wollen unsere Kunden nicht verschrecken, wir wollen ihnen höchstens einen Denkzettel verpassen."

Hassinger ist überzeugt, dass etwa 50 Prozent der Tauschbörsen-Nutzer minderjährig sind. "Wenn die überraschten Eltern einen Anhörungsbogen von der Staatsanwaltschaft bekommen und mit ihren Kindern ein ernstes Wort reden, ist das völlig ausreichend." Nachdem sich die Karlsruher Aktion im Netz herumgesprochen hatte, sei die Zahl der "Earth 2160"-Quellen in Deutschland von 13700 auf unter 100 gesunken.


Hier noch was von heise
Logistep fordert jeweils mit einer automatisch generierten E-Mail den Provider des Verdächtigen auf, die Verbindungsdaten auch im Falle eines Flatrate-Zugangs vorläufig zu sichern. Die Strafermittler fragen dann nach Eingang der Anzeige die Kundendaten zu den IP-Adressen ab.

Ich glaube kaum, dass es verboten ist die IP-Adressen von Tauschbörsennutzern zu sammeln. Die könnte man sich ja, wärend man saugt, auch per Hand mitschreiben. Erst die Strafermittler kümmern sich dann darum wer hinter den IP-Nummern steckt.

Nochmal heise:
Man habe in Deutschland bereits einige große Kunden dafür begeistern können. Auch der Spielehersteller CDV etwa hat Ende Juli 2005 bekannt gegeben, durch Logistep "jede ermittelte Raubkopie und illegale Vervielfältigung straf- und zivilrechtlich verfolgen" zu lassen.

Da kommt wohl noch einiges auf die Tauschbörsianer zu.
 
So kann man auch versuchen Geld aus einem zulang produzierten und doch schlechten Spiel zu schlagen.
Die Meldung ist Alt und auch die Meldung von wenigen hundert Anzeigen ist bekannt. Was in dem Spiegelartikel nicht drin steht, ist das laut Stern mehr als die Hälfte widerspruch eingelegt hat aufgrund Datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Die Ermittlungen belaufen sich auf IPs die nicht durch kriminaltechnischen Mitteln ermittelt wurden. Zuxxez hat einen Schritt zu früh getan. Sie hätten erst Anzeige erstatten müssen und dann den Beamten die Software und das Lockspiel zur Verfügung stellen müssen. So wird das ganze auf ein paar Dummdeppen die die 50 Euro bezahlen, aber nicht müssen, hinauslaufen.
 
Rabowke am 26.10.2005 12:33 schrieb:
sammelklagen gibt es ab dem 1. november (?) auch in deutschland.

man benötigt mindestens 10 kläger, damit es eine sammelklage nach deutschem recht ist. ;)

Da habe ich wohl etwas verpasst.
Hat mir hierzu jemand bitte eine Quelle?


Soulja110 am 26.10.2005 12:05 schrieb:
das neue bitorrentnetzwerk lässt sich nicht überwachen, da es vollkommen anonym arbeitet.

Wer hat dir denn dieses Märchen erzählt?

munsterbuster am 26.10.2005 13:36 schrieb:
Sie hätten erst Anzeige erstatten müssen und dann den Beamten die Software und das Lockspiel zur Verfügung stellen müssen.

Glaube kaum, dass dies funktioniert. Ich kann doch keine Anzeige starten, bevor eine Straftat vorliegt?

Einen "Agent Provokateur" verbietet das deutsche Recht.
 
diese dumme story ist schon über nen monat alt und ausserdem waren es 20.000 user. ist halt schon dumm, wenn man von spiegl.de abschreibt. :-D

http://www.heise.de/newsticker/meldung/63635
 
Gerry am 26.10.2005 13:39 schrieb:
Rabowke am 26.10.2005 12:33 schrieb:
sammelklagen gibt es ab dem 1. november (?) auch in deutschland.

man benötigt mindestens 10 kläger, damit es eine sammelklage nach deutschem recht ist. ;)

Da habe ich wohl etwas verpasst.
Hat mir hierzu jemand bitte eine Quelle?
meine aussage war so nicht ganz richtig, die sammelklage bezieht sich auf kapitalanleger ( wie es bei der telekom der fall ist ).

Ein Verfahren nach dem “Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz” kann von jedem Kläger beantragt werden, der Schadenersatz wegen falscher Kapitalmarktinformationen beansprucht.

Sein Antrag wird in einem Klageregister im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Innerhalb von vier Monaten müssen dann neun weitere Anträge mit gleicher Zielsetzung eingehen, um das Verfahren auszulösen. Das Gericht bestimmt einen Musterkläger.


Soulja110 am 26.10.2005 12:05 schrieb:
das neue bitorrentnetzwerk lässt sich nicht überwachen, da es vollkommen anonym arbeitet.
Wer hat dir denn dieses Märchen erzählt?
man sollte ihm erklären das im internet nichts anonym ist, naja, fast. ;)
 
Ich finde die Aktion eigentlich auch ganz gut.
Endlich hört mal jemand auf mit diesen völlig realitätsfernen Strafen im 5-6 stelligen Bereich.
Nur habe ich so meine Bedenken, ob Zuxxez wirklich vor Gericht damit durch gekommen währe. Auch werden die Provider sicher nicht gerne die Kundendaten an dritte weiter geben, da sie ja dadurch nicht nur das Vertrauen der Kunden sondern auch Strafrechtliche Konsequenzen riskieren.

Des weiteren wird das die Raubkopierier wohl kaum aufhalten. Immerhin gibt es mehr als genug andere Wege, sich ein Spiel zu kopieren (z.B. von Freunden oder per Videothek).

Bleibt nur zu hoffen, das Zuxxez im Gegenzug auch mal mit so Sachen wie "Zwangsregistrierung" aufhört, die nur den ehrlichen Käufer stören und das gewonnene Geld (weniger durch die Anzeigen als durch die nun hoffentlich etwas gestiegenen Einnahmen) in etwas mehr Bugfixing und ähnliches investiert.
 
Gerry am 26.10.2005 13:39 schrieb:
Rabowke am 26.10.2005 12:33 schrieb:
sammelklagen gibt es ab dem 1. november (?) auch in deutschland.

man benötigt mindestens 10 kläger, damit es eine sammelklage nach deutschem recht ist. ;)

Da habe ich wohl etwas verpasst.
Hat mir hierzu jemand bitte eine Quelle?


Soulja110 am 26.10.2005 12:05 schrieb:
das neue bitorrentnetzwerk lässt sich nicht überwachen, da es vollkommen anonym arbeitet.

Wer hat dir denn dieses Märchen erzählt?

munsterbuster am 26.10.2005 13:36 schrieb:
Sie hätten erst Anzeige erstatten müssen und dann den Beamten die Software und das Lockspiel zur Verfügung stellen müssen.

Glaube kaum, dass dies funktioniert. Ich kann doch keine Anzeige starten, bevor eine Straftat vorliegt?

Einen "Agent Provokateur" verbietet das deutsche Recht.

Nein Agent Provocateur ist nicht verboten, es wird nur strafmildernd berücksichtigt, wenn man drauf reingefallen ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Agents_Provocateur
 
Echt erschreckend, wie sich manche hier verhalten... :confused:

Die IP´s von denjenigen Leuten, die das Spiel zum Download per Tauschbörse zur Verfügung gestellt haben (das Game wurde nicht von Zuxxex online gestellt oder in die Tauschbörse geschmuggelt) wurde aufgezeichnet. Datenschutztechnisch ist daran überhaupt nichts zu rütteln! Wenn du mit jemandem chattest oder in der Tauschbörse handelst, kannst du auch dem seine IP notieren. Dadurch, daß du ihn später anzeigen willst, wird das ganze nicht unrechtmäßig! Der Datenschutz würde erst verletzt werden, wenn der Provider zu der IP die Zugangsdaten (Name, Adresse) rausrückt. Auf richterlichen Beschluß allerdings müssen die Daten vom Provider angegeben werden und das wird hier der Fall sein!

Und nochmal: Die 50 Euro bekommt dabei nicht die Firma Zuxxex sondern der Staat! Es handelt sich um eine Art Bußgeld, daß man zahlt und so nicht vor ein Gericht gestellt und verurteilt wird. Damit ist die Angelegenheit aber nur aus Sicht des Staates gegessen! Die Firma selbst kann noch zivilrechtlich prozessieren und Schadensersatz einklagen. Oder aber eben zuerst eine kostenpflichtige Abmahnung schicken. Weigert man sich diese an zu erkennen und zu zahlen, kann man vor Gericht gezerrt werden und im Falle,daß man verliert, riskiert man unter Umständen ganz andere Summen, die durchaus existenzbedrohend sein können. Das spielt sich dann in einer ganz anderen Liga als 200-500 Euro ab und dazu kommen dann noch die Kosten des Klägers! :finger:

Wenn man mich fragt, sollten die, die erwischt wurden und jetzt meckern, in aller Dankbarkeit zu Gott beten, daß das nur ein Warnschuß war.

Und Tipps wie "Klag ruhig, das durften die nicht." halte ich für sehr gefährlich. Und mit Gegenklagen würde ich mal ganz kleine Brötchen backen. Ich bin mir ziemlich sicher, daß die, die es jetzt erwischt hat, es durchaus verdient haben! Die meißten sogar mehr als daß!

Und Sprüche wie: "Die wollen mit dem alten Spiel jetzt noch nachträglich Kohle machen." sind ja wohl das allerletzte! Die haben die Leute weder dazu verführt noch aufgerufen oder sonstwie aufgefordert, sich das Spiel illegal zu organisieren. Man sollte sich bitte nochmal vor Augen führen, wer mehrere Millionen in das Spiel gesteckt hat und wer meinte, für eine erbrachte Leistung einfach nicht zu bezahlen!!! Wenn einem die Leistung nicht zusagt, dann muss man eben die Finger davon lassen.
Leute mit so einer Mentalität führen dieses Land geradewegs in den Abgrund! Immer nur haben wollen, aber nichts dafür tun. Echt erbärmlich! :finger2:

Bis dann denn!

McTrevor
 
Also das sich keine Firma freut wenn ihre Spiele runtergleaden werden ist klar, aber das ausgerechnet Dirk Hassinger ist, der als erstes sowas macht spricht schon für sich. Der hat mehr Dreck am Stecken als die meisten User zusammen. Aber ist ja meistens so, dass solche Leute dann die schlimmsten sind. Muss er sich eigenlich immer noch 1x die Woche bei den Behörden melden :-D
 
McTrevor am 26.10.2005 14:02 schrieb:
Echt erschreckend,...

Na dann hör dir das mal an, von einem ausm Forum bei Heise:

"wer sagt: (bzw. dann beweisen sie mal schön) ...

- dass die IP-Nr nicht gefälscht ist ?
- dass der Zeitpunkt zur IP genau stimmt? Evtl. hat die schon wer
anders?
- dass die Aufzeichnung auch real ist? das
Massen-Log-Computer-Programm kann schliesslich auch mal Daten
durcheinanderwerfen, ist kein menschlicher Zeuge und nur bedingt
vertrauenswürdig.
- dass die Log auch echt sind? Ich kann alles in meinen Editor
tippen...

Wenn das alles stichhaltig bewiesen ist, dann hätte man einen oder
mehrere Computer am Ende - keinen Mensch, irgendeine Maschine.

Wollen die jetzt meinen Computer verklagen? Ja, vielleicht sogar mein
ganzes Netzwerk, wenn ich mehrere Computer am Router hängen hab? Das
ganze Wohnheim?
Ja, und die gesamte Nachbarschaft, die sich hätte einloggen können
über mein WLAN (man hilft sich ja und lässt den
Gelegenheits-Mal-Kurz-In-Google-oder-Wiki-nachschlagen-Nachbarn
umsonst rein, ist ja egal bei der flat)?

Also irgendwer hat angeblich ein paar angebliche Bytes über mein
Netzwerkanschluss getauscht oder naja - vielleicht war die IP ja auch
nur gefaked.

Dann bleibt noch die Frage: WAS ÜBERHAUPT? Ein paar Bytes? 1024 Bytes
am Stück, die zufällig die gleichen sind, die auch in dem dreifach
gezippten, passwortverschlüsselten Archiv des Spiels vorkommen?

Wer sagt, dass ich auch die anderen 1,4 Milliarden Bytes habe? Das
ist mehr als eine Million mal so viel! Das ist doch alles kein
Beweis, sondern kann höchstens einen klitzekleinen Verdacht
begründen.

Solange ich das Spiel nicht komplett habe, sind das alles nur Bits
und Bytes. Vielleicht wollt ich ja auch nur die Bibel oder sonst was
freies runterladen und hab mich verklickt? Wenn ich dann später
merken würden, dass das doch nicht die Bibel ist, sondern was nicht
erlaubtes - würde ich das natürlich sofort löschen - ist doch
Ehrensache - ich bin schliesslich ein ehrlicher Bürger.

Bei den zigtausenden Teilstücken von zigtausenden Tauschteilnehmer
ist die Wahrscheinlichkeit eine so große Datei wie ein Spiel komplett
von einem Teilnehmer zu bekommen weit über 1 zu einer Million - ja,
soll ich für die Teilstücke meiner Tauschkollegen jetzt auch
mithaften?

Jeder, der nur einen Hauch von der Funktionsweise dieser Art von
Filesharing hat, müsste wissen, dass eine Beweisführung unmöglich
ist.

Im Grunde kann der Staatsanwaltschaft beim Einreichen der
Strafanzeigen gleich auf die Rundablage verweisen - preventiv
eingestellt wegen prinzipieller Beweisunfähigkeit.

Ja, bei so einer so extrem fadenscheinigen Beweisführung unterstelle
ich sogar vorsätzlichen Missbrauch einer Strafanzeige.

Aber mal im Ernst: was wirklich dahinter steht, ist reine
Abmahn-Abzocke, Geldmacherei mittels Einschüchterung von z. B.
unwissenden Eltern, die nicht ganz genau wissen, was ihre Kids machen
und lieber ein paar hundert Euro zahlen, als sich vor Gericht zerren
zu lassen - was ja ganz ganz ganz teuer werden kann, der
Abzock-Anwalt wird schon drauf hinweisen wieviel maximal. Leider
wissen die nicht, dass die Abzock-Anwälte nie und nimmer mit ihrer
Masche durchkommen würden und zahlen.

Und was noch viel schlimmer ist: verlieren ein Stück Vertrauen in die
deutsche Rechtsprechung, die von Abmahn-Abzock-Parasiten so schamlos
pervertiert wird, dass einem Menschem mit normalem Rechtsempfinden
neben der Galle auch das Essen des gesamten Tages wieder hochkommen
möchte."
 
Was ich mich frage: wenn das spiel 600.000 Leute gezogen haben, wieso wurden nur sowenige erwischt? Die Software scannt doch sicher durchs ganze Esel-netzwerk, und über Torrent sollten solche großen Zahlen nicht zustandekommen...selbst bei sehr beliebten Files steht in den Stats eine maximal gering-fünfstellige Zahl an kompletten downloads... hab ich gehört.
 
LordTerror270 am 26.10.2005 13:49 schrieb:
Ich finde die Aktion eigentlich auch ganz gut.
Endlich hört mal jemand auf mit diesen völlig realitätsfernen Strafen im 5-6 stelligen Bereich.
Nur habe ich so meine Bedenken, ob Zuxxez wirklich vor Gericht damit durch gekommen währe. Auch werden die Provider sicher nicht gerne die Kundendaten an dritte weiter geben, da sie ja dadurch nicht nur das Vertrauen der Kunden sondern auch Strafrechtliche Konsequenzen riskieren.

Des weiteren wird das die Raubkopierier wohl kaum aufhalten. Immerhin gibt es mehr als genug andere Wege, sich ein Spiel zu kopieren (z.B. von Freunden oder per Videothek).

Bleibt nur zu hoffen, das Zuxxez im Gegenzug auch mal mit so Sachen wie "Zwangsregistrierung" aufhört, die nur den ehrlichen Käufer stören und das gewonnene Geld (weniger durch die Anzeigen als durch die nun hoffentlich etwas gestiegenen Einnahmen) in etwas mehr Bugfixing und ähnliches investiert.
denke mal schon damit in einem solchem fall der provider die daten rausgiebt und dann ist der besitzer der dumme . wäre doch nicht das erste mal denke ich
 
@Butterbemme "Wenn die Staatsanwaltschaft Nachschub an Daten braucht, können wir problemlos liefern"

Ronin7 am 26.10.2005 13:45 schrieb:
diese dumme story ist schon über nen monat alt und ausserdem waren es 20.000 user. ist halt schon dumm, wenn man von spiegl.de abschreibt. :-D

http://www.heise.de/newsticker/meldung/63635
Boah! ..... na und? :-D
Es geht hier nur um die Klagen von Zuxxez. Und das sind momentan 13.700. Selbst in Deinem verlinkten Heise-Artikel steht da nur was von 12.000.

TheChicky am 26.10.2005 14:38 schrieb:
- dass der Zeitpunkt zur IP genau stimmt?
Vielleicht ein Grund, warum aus 17.500 Klagen nur 1000 Anzeigen hervorgegangen sind. Spaetestens wenn der gleiche User mehrfach geloggt wurde kann man sich sicher sein, den Richtigen erwischt zu haben.

Irgendwie leicht naive Rausrederei. Abmahn-Abzock-Parasiten? LOL!
Und was ist mit den Firmen, die ihr Vetrauen in unsere Rechtsprechung verlieren wenn nicht's unternommen wird?
 
Ich wollte mit meinem vorigen Beitrag das Verhalten der Tauschbörsennutzer keineswegs gut heissen.
Ich frage mich aber dennoch, inwieweit IP-Daten, die von einer nichtstaatlichen Firma kommen vor Gericht Bestand haben. Da könnte ja jeder behaupten, dass irgendeine IP irgendwas illegales (wie hacken oder eben P2P upload) gemacht hätte.
Deshalb hab ich ja auch gesagt, dass eine rechtliche Verfolgung erst nach einer Hausdurchsuchung und Auffindung von Beweismaterial eintreten kann und nicht etwa, weil irgendeine Firma aufm Papier stehen hat, dass von einer bestimmten IP Sachen hoch/runtergeladen worden sind.
Als ähnliches Beispiel kann ich da bloss meine Eltern nennen, die von einer Tramperin beklaut worden sind. Diese war (wie sich später herausstellte) schon mehrmals wegen solchen Delikten vorbestraft worden, aber da bei einer Hausdurchsuchung die gestohlenen Sachen nicht gefunden werden konnten, wurde das Verfahren eingestellt und sie is grinsend aus dem Gerichtssaal gelaufen und das obwohl beide 100%ig bezeugen konnten, dass die gestohlenen Sachen nach ihrem Aussteigen gefehlt haben.Im Prinzip wäre eine Aussage von Logistep, dass von einer IP runtergeladen worden ist auch nix anderes, als die sichere Aussage meiner Eltern. Man braucht aber vor Gericht 100%ig standhaltende Beweismittel und nicht bloss irgendwelche Daten auf Papier.
Und wie schon erwähnt frag ich mich zudem, wie es bei Leuten ist, wo mehrere Rechner über eine IP surfen (kommt in Studentenwohnheimen oder großen Wohnhäusern, wo sich mehrere Parteien zusammen eine Leitung leisten vor). Zudem wäre es mal interessant, wie es bei Usern aussieht, die sich über high anonymus proxys ohne logdaten (es soll sie ja noch geben) in das entsprechende P2P Netzwerk einloggen.
Sicher hatte diese Aktion von Zuxxez ihre Berechtigung, aber hält allein der Nachweis, dass von einer IP wohl Sachen hochgeladen worden sind auch vor Gericht stand? Ich weiss nicht so recht (bin ja auch kein Anwalt).

Naja eigentlich kanns mir ja aber auch egal sein. Immerhin bin ich weder P2P Nutzer, noch hab ich sonst irgendwas mit Internetkriminalität zu tun. Ich interessiere mich einfach bloss ein wenig für die hiesige Rechtslage, da diese (wie alles in unserem System) eben immer wieder Grenzen aufweist, die sich die Kriminellen zunutze machen.



Edit (eine kleine Frage in eigener Sache): Stopp ich muss meine letzte Aussage revidieren. Muss zugeben, dass ich einmal eine P2P Plattform genutzt habe, um mir eine Simpsonsfolge (die ich im TV verpasst hatte) runterzuladen. Diese war eben noch so neu, dass sie noch nicht auf DVD veröffentlicht wurde - deshalb hatte ich keine Möglichkeit sie mir irgendwo zu leihen und hab statt dessen auf diese Methode zurückgegriffen. Ist es schon illegal, sich einen TV-Rip (den ich im Prinzip auch selbst hätte erstellen können - hab ne digitale TV Karte) runterzuladen?
Die Folge hab ich nach dem ankucken gleich wieder gelöscht, weil ich nicht sicher war, aber mich interessiert dennoch, ob das schon eine Straftat war.
 
archwizard80 am 26.10.2005 13:56 schrieb:
Nein Agent Provocateur ist nicht verboten, es wird nur strafmildernd berücksichtigt, wenn man drauf reingefallen ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Agents_Provocateur

Ist allerdings sehr umstritten:
"
Der neue Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat solche polizeilichen Praktiken - die auch in Deutschland üblich sind - bereits in mehreren EU-Ländern beanstandet.
"

Meiner Meinung nach ein sehr heißes Eisen, denn die allgemeinen Ermittlungsgrundsätze und der § 136a StPO analog widersprechen zumindest einem solchen Vorgehen bei übermäßiger "Ausreizung" (evtl. Verwertungsverbot).

Wollte aber nicht vom Thema ablenken.
 
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