MitgliedohneName am 27.07.2007 19:10 schrieb:
Aus meiner Sicht Quatsch, da es sich, auch wenn es ein "Kopie" ist, sich um einen Materiellen Wert
handelt. Auch solch eine Kopie hat ihre kosten und das ist doch wohl ein Wert im gewissen Sinne oder nicht?
Wenn man es auf den Datenträger und die Packung beschränkt ja, die kosten zusammen aber vielleicht nur 5 Euro. Die restlichen 45 Euro zahlst du für die Erlaubnis, das auf dem Datenträger gesicherte Material im Rahmen der vorgegebenen Limitierungen nutzen zu dürfen. Sprich: Du erwirbst nicht das geistige Eigentum, die auf dem Datenträger enthaltenen Inhalte oder die Erlaubnis diese - wie auf Seite 1 zu sehen - "frei nutzen" zu dürfen. Du bist mit dem Kauf Lizenznehmer geworden. Lizenzen sind im weitesten Sinn kein materieller Wert. Ziehst du ein Spiel über STEAM, dann hast du nicht einmal eine CD, ergo gar keinen materiellen Wert erworben, sondern nur ein rechtlich geschütztes Datenpaket, welches du benutzen kannst. Jetzt klar?
Und dann hier ..
Naja, aus meiner Sicht behauptest Du zwei verschiedene Thesen.
Einmal das man etwas erhält und einmal das man quasi nichts erhält.
Okay, noch mal....
1) Kunde erhält die Möglichkeit eine Lizenz zu erwerben, ergo das Spiel legal zu nutzen.
2) Kunde erhält trotzdem keinen richtigen materiellen Wert (außer man will einen lumpigen Datenträger und eine Plastikhülle aus China dazuzählen).
Es handelt sich um einen Materiellen Wert.
Das mag wohl jeder für sich selbst definieren müssen. Ich weiß nicht wie das aktuell gesetzlich abgesteckt ist, afaik aber eben so, dass im Softwarebereich nur mit Lizenzen "gehandelt" wird, wo die Definition "materieller Wert" nicht greift. Meine Rechtsaufklärung bezüglich dieser Inhalte ist schon etwas angestaubt, vll. hat sich da sogar was geändert, aber mir wurde das damals so erklärt - von einem Anwalt. *g*
Anderess Beispiel, ein Buch. Die Kopie des original "geschützten Gedankengutes" mit ebenso einer Nutztungsbedingung.
Ein Buch ist allein schon wegen der greifbaren "Existenz" materiell (Kompilierte Datenströme kann man nicht anfassen, oder "fühlen"). Sicherlich, auch ein Buch unterliegt Bestimmungen, allerdings sind diese nicht so wie bei Software, demnach ist das Beispiel auch nicht gleichwertig. Man sollte nicht „Eigentum“ mit „Wert“ verwechseln. Auch beim Spiel handelt es sich bei der gekauften Kopie / Lizenz um dein „Eigentum“, wenn auch in Nutzungsmöglichkeiten limitiert. Wie gesagt, die Lizenz ist dein, nicht aber der eigentliche Inhalt.
Regards, eX!