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News - Bioshock: Bioshock Collector's Edition auch in Deutschland

eX2tremiousU am 26.07.2007 14:42 schrieb:
Man sollte sich vom wahnwitzigen Gedanken trennen, dass der Kauf eines Spiels tatsächlich einen richtigen Erwerb darstellt. Man kauft nur die Erlaubnis, dass man das jeweilige Produkt benutzen kann, und Entwickler / Publisher trotzdem das Recht haben, Support und Dienstleistungen jederzeit einzustellen.

Regards, eX!

Was soll das denn heissen ??
So ein Quatsch ... als wenn ich nur die "Erlaubnis" für die Software erwerbe.

Ich erwerbe die Kopie eines geschützten Gedankengutes. Ich kann die Software innerhalb der Lizenzvereinb. verwenden sooft und wann ich will.
Der Entwickler gibt freiwillig seine "geschützte" Arbeit heraus. Wenn ich mich nicht an die Vereinbarung halte ist das eine andere Sache, aber die Kopie ist meine, nähmlich Teil des Kaufvertrages.
Wenn dann Support und Dienstleistungen irgendwann mal eingestellt werden, ist das eine normale Sache. Oder schonmal was über Garantieleistungen für Käfer Bj. `56 erfahren. . .
So seh ich das .

MoN
 
MitgliedohneName am 26.07.2007 22:54 schrieb:
Wenn dann Support und Dienstleistungen irgendwann mal eingestellt werden, ist das eine normale Sache. Oder schonmal was über Garantieleistungen für Käfer Bj. `56 erfahren. . .
So seh ich das .

MoN


Es geht mir ja auch nicht um den Support. Es geht mir darum, dass auf kurz oder lang (irgendwann wird das aktivierungssystem abgeschaltet) mein Datenträger wertlos wird - ohne das ich das in der Hand habe. Wenn ich heute meinentwegen Extreme Assault spielen will, geht das zwar auch nicht ohne Probleme (weil ich DOS dazu brauche), aber es gibt mir die Möglichkeit, zu basteln.
 
Skade am 26.07.2007 23:37 schrieb:
MitgliedohneName am 26.07.2007 22:54 schrieb:
Wenn dann Support und Dienstleistungen irgendwann mal eingestellt werden, ist das eine normale Sache. Oder schonmal was über Garantieleistungen für Käfer Bj. `56 erfahren. . .
So seh ich das .

MoN


Es geht mir ja auch nicht um den Support. Es geht mir darum, dass auf kurz oder lang (irgendwann wird das aktivierungssystem abgeschaltet) mein Datenträger wertlos wird - ohne das ich das in der Hand habe. Wenn ich heute meinentwegen Extreme Assault spielen will, geht das zwar auch nicht ohne Probleme (weil ich DOS dazu brauche), aber es gibt mir die Möglichkeit, zu basteln.

Nur wenn du davon ausgehst das die betreffende Firma dann auch meinetwegen Steam dichtmacht, ohne vorher einen Patch, welcher die Registrierung rausnimmt, zu veröffentlichen.
Selbiges kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen.
 
MitgliedohneName am 26.07.2007 22:54 schrieb:
eX2tremiousU am 26.07.2007 14:42 schrieb:
Man sollte sich vom wahnwitzigen Gedanken trennen, dass der Kauf eines Spiels tatsächlich einen richtigen Erwerb darstellt. Man kauft nur die Erlaubnis, dass man das jeweilige Produkt benutzen kann, und Entwickler / Publisher trotzdem das Recht haben, Support und Dienstleistungen jederzeit einzustellen.

Regards, eX!

Was soll das denn heissen ??
So ein Quatsch ... als wenn ich nur die "Erlaubnis" für die Software erwerbe.

Ich erwerbe die Kopie eines geschützten Gedankengutes. Ich kann die Software innerhalb der Lizenzvereinb. verwenden sooft und wann ich will.
Der Entwickler gibt freiwillig seine "geschützte" Arbeit heraus. Wenn ich mich nicht an die Vereinbarung halte ist das eine andere Sache, aber die Kopie ist meine, nähmlich Teil des Kaufvertrages.
Habe ich irgendwo etwas anderes geschrieben? :S :rolleyes: :|

Regards, eX!
 
die frage ist halt auch, was man bevorzugt. mir ist eine aktivierung immer noch lieber als ein kopierschutz, der dann bei ehrlichen käufern probleme macht, weil sie vielleicht ein programm auf der platte haben, das dem publisher nicht in den kram passt.
zugegeben, diese probleme haben in letzter zeit wieder abgenommen. vielleicht hat der protest etwas gebracht.
am allerliebsten ist mir natürlich eine methode wie im Ankh-addon HdO. das hauptspiel hatte einen der schlimmsten schutzmechanismen, die es zu dieser zeit gab (CDProtect), das addon nur noch eine codescheibe wie Monkey Island anno dazumal.
natürlich kann man das alles knacken, die aktivierung ebenso. deshalb verstehe ich es nicht ganz warum die publisher nicht vermehrt auf solche codescheiben setzen. ausdrucken und aussschneiden würde für einen raubkopierer immerhin einen mehraufwand gegenüber dem drüberziehen eines cracks bedeuten.
 
HanFred am 27.07.2007 11:33 schrieb:
die frage ist halt auch, was man bevorzugt. mir ist eine aktivierung immer noch lieber als ein kopierschutz, der dann bei ehrlichen käufern probleme macht, weil sie vielleicht ein programm auf der platte haben, das dem publisher nicht in den kram passt.
zugegeben, diese probleme haben in letzter zeit wieder abgenommen. vielleicht hat der protest etwas gebracht.
am allerliebsten ist mir natürlich eine methode wie im Ankh-addon HdO. das hauptspiel hatte einen der schlimmsten schutzmechanismen, die es zu dieser zeit gab (CDProtect), das addon nur noch eine codescheibe wie Monkey Island anno dazumal.
natürlich kann man das alles knacken, die aktivierung ebenso. deshalb verstehe ich es nicht ganz warum die publisher nicht vermehrt auf solche codescheiben setzen. ausdrucken und aussschneiden würde für einen raubkopierer immerhin einen mehraufwand gegenüber dem drüberziehen eines cracks bedeuten.

Die Scheiben würden sich aber irgendwann mal recht hoch Stapeln...

Der beste Kopierschutz war doch immernoch "nennen sie auf Seite X, X. Absatz das X Wort des Handbuches" :B

Nagut, bei den Fresszettel-Handbüchern heutztage macht das wohl keinen Sinn mehr :|
 
eX2tremiousU am 27.07.2007 11:02 schrieb:
MitgliedohneName am 26.07.2007 22:54 schrieb:
eX2tremiousU am 26.07.2007 14:42 schrieb:
Man sollte sich vom wahnwitzigen Gedanken trennen, dass der Kauf eines Spiels tatsächlich einen richtigen Erwerb darstellt. Man kauft nur die Erlaubnis, dass man das jeweilige Produkt benutzen kann, und Entwickler / Publisher trotzdem das Recht haben, Support und Dienstleistungen jederzeit einzustellen.

Regards, eX!

Was soll das denn heissen ??
So ein Quatsch ... als wenn ich nur die "Erlaubnis" für die Software erwerbe.

Ich erwerbe die Kopie eines geschützten Gedankengutes. Ich kann die Software innerhalb der Lizenzvereinb. verwenden sooft und wann ich will.
Der Entwickler gibt freiwillig seine "geschützte" Arbeit heraus. Wenn ich mich nicht an die Vereinbarung halte ist das eine andere Sache, aber die Kopie ist meine, nähmlich Teil des Kaufvertrages.
Habe ich irgendwo etwas anderes geschrieben? :S :rolleyes: :|

Regards, eX!

Ja, dort - aus meiner Sicht. :confused:

MoN
 
eX2tremiousU am 27.07.2007 15:48 schrieb:
MitgliedohneName am 27.07.2007 15:39 schrieb:
Ja, dort - aus meiner Sicht. :confused:

MoN
Auch mal den Post auf Seite 1 gelesen?

Regards, eX!

Ich will das nicht ins Endlose ziehen, aber auf Seite 1 behauptest Du ...

eX2tremiousU am 26.07.2007 14:30 schrieb:
Als Käufer eines Spiels erwirbt man nicht das Spiel, sondern nur die Lizenz, damit man Produkt XYZ im Rahmen der Limitierungen des Publishers spielen kann.

Hm Hm
Wie passt das denn mit Deiner folgenden Aussage zusammen ...

eX2tremiousU am 26.07.2007 14:42 schrieb:
Du erwirbst auch nichts. Jedenfalls bezogen auf den materiellen Wert. Du hast nur die Erlaubnis erworben, das Spiel im Rahmen der Lizenzvereinbarungen zu benutzen.

Aus meiner Sicht Quatsch, da es sich, auch wenn es ein "Kopie" ist, sich um einen Materiellen Wert handelt. Auch solch eine Kopie hat ihre kosten und das ist doch wohl ein Wert im gewissen Sinne oder nicht? :|

Und dann hier ..
eX2tremiousU am 26.07.2007 14:42 schrieb:
Man sollte sich vom wahnwitzigen Gedanken trennen, dass der Kauf eines Spiels tatsächlich einen richtigen Erwerb darstellt. Man kauft nur die Erlaubnis, dass man das jeweilige Produkt benutzen kann...

Naja, aus meiner Sicht behauptest Du zwei verschiedene Thesen.
Einmal das man etwas erhält und einmal das man quasi nichts erhält.

Trotzdem erhält man aus meiner Sicht(es geht nunmal um ein Spiel) ein Spiel, sei es auch nur eine Kopie verbunden mit einer Nutzungsbedingung. Es handelt sich um einen Materiellen Wert.
Anderess Beispiel, ein Buch. Die Kopie des original "geschützten Gedankengutes" mit ebenso einer Nutztungsbedingung.

So seh ich das halt.

MoN
 
MitgliedohneName am 27.07.2007 19:10 schrieb:
Aus meiner Sicht Quatsch, da es sich, auch wenn es ein "Kopie" ist, sich um einen Materiellen Wert handelt. Auch solch eine Kopie hat ihre kosten und das ist doch wohl ein Wert im gewissen Sinne oder nicht? :|
Wenn man es auf den Datenträger und die Packung beschränkt ja, die kosten zusammen aber vielleicht nur 5 Euro. Die restlichen 45 Euro zahlst du für die Erlaubnis, das auf dem Datenträger gesicherte Material im Rahmen der vorgegebenen Limitierungen nutzen zu dürfen. Sprich: Du erwirbst nicht das geistige Eigentum, die auf dem Datenträger enthaltenen Inhalte oder die Erlaubnis diese - wie auf Seite 1 zu sehen - "frei nutzen" zu dürfen. Du bist mit dem Kauf Lizenznehmer geworden. Lizenzen sind im weitesten Sinn kein materieller Wert. Ziehst du ein Spiel über STEAM, dann hast du nicht einmal eine CD, ergo gar keinen materiellen Wert erworben, sondern nur ein rechtlich geschütztes Datenpaket, welches du benutzen kannst. Jetzt klar?

Und dann hier ..

Naja, aus meiner Sicht behauptest Du zwei verschiedene Thesen.
Einmal das man etwas erhält und einmal das man quasi nichts erhält.
Okay, noch mal....
1) Kunde erhält die Möglichkeit eine Lizenz zu erwerben, ergo das Spiel legal zu nutzen.
2) Kunde erhält trotzdem keinen richtigen materiellen Wert (außer man will einen lumpigen Datenträger und eine Plastikhülle aus China dazuzählen).

Es handelt sich um einen Materiellen Wert.
Das mag wohl jeder für sich selbst definieren müssen. Ich weiß nicht wie das aktuell gesetzlich abgesteckt ist, afaik aber eben so, dass im Softwarebereich nur mit Lizenzen "gehandelt" wird, wo die Definition "materieller Wert" nicht greift. Meine Rechtsaufklärung bezüglich dieser Inhalte ist schon etwas angestaubt, vll. hat sich da sogar was geändert, aber mir wurde das damals so erklärt - von einem Anwalt. *g*
Anderess Beispiel, ein Buch. Die Kopie des original "geschützten Gedankengutes" mit ebenso einer Nutztungsbedingung.
Ein Buch ist allein schon wegen der greifbaren "Existenz" materiell (Kompilierte Datenströme kann man nicht anfassen, oder "fühlen"). Sicherlich, auch ein Buch unterliegt Bestimmungen, allerdings sind diese nicht so wie bei Software, demnach ist das Beispiel auch nicht gleichwertig. Man sollte nicht „Eigentum“ mit „Wert“ verwechseln. Auch beim Spiel handelt es sich bei der gekauften Kopie / Lizenz um dein „Eigentum“, wenn auch in Nutzungsmöglichkeiten limitiert. Wie gesagt, die Lizenz ist dein, nicht aber der eigentliche Inhalt.

Regards, eX!
 
eX2tremiousU am 28.07.2007 11:24 schrieb:
(Kompilierte Datenströme kann man nicht anfassen, oder "fühlen").
Regards, eX!

Natürlich kann man, oder hast Du bei Matrix nicht aufgepasst?
;) :B

@topic:

Im Prinzip habe ich keine Probleme damit, ein Spiel aktivieren zu lassen, insbesondere, wenn das Spiel von einem seriösen (d.h. auf längere Sicht solventen) Hersteller kommt.

Gruss,
Bremse
 
eX2tremiousU am 28.07.2007 11:24 schrieb:
MitgliedohneName am 27.07.2007 19:10 schrieb:
Aus meiner Sicht Quatsch, da es sich, auch wenn es ein "Kopie" ist, sich um einen Materiellen Wert handelt. Auch solch eine Kopie hat ihre kosten und das ist doch wohl ein Wert im gewissen Sinne oder nicht? :|
Wenn man es auf den Datenträger und die Packung beschränkt ja, die kosten zusammen aber vielleicht nur 5 Euro. Die restlichen 45 Euro zahlst du für die Erlaubnis, das auf dem Datenträger gesicherte Material im Rahmen der vorgegebenen Limitierungen nutzen zu dürfen. Sprich: Du erwirbst nicht das geistige Eigentum, die auf dem Datenträger enthaltenen Inhalte oder die Erlaubnis diese - wie auf Seite 1 zu sehen - "frei nutzen" zu dürfen. Du bist mit dem Kauf Lizenznehmer geworden. Lizenzen sind im weitesten Sinn kein materieller Wert. Ziehst du ein Spiel über STEAM, dann hast du nicht einmal eine CD, ergo gar keinen materiellen Wert erworben, sondern nur ein rechtlich geschütztes Datenpaket, welches du benutzen kannst. Jetzt klar?

Und dann hier ..

Naja, aus meiner Sicht behauptest Du zwei verschiedene Thesen.
Einmal das man etwas erhält und einmal das man quasi nichts erhält.
Okay, noch mal....
1) Kunde erhält die Möglichkeit eine Lizenz zu erwerben, ergo das Spiel legal zu nutzen.
2) Kunde erhält trotzdem keinen richtigen materiellen Wert (außer man will einen lumpigen Datenträger und eine Plastikhülle aus China dazuzählen).

Es handelt sich um einen Materiellen Wert.
Das mag wohl jeder für sich selbst definieren müssen. Ich weiß nicht wie das aktuell gesetzlich abgesteckt ist, afaik aber eben so, dass im Softwarebereich nur mit Lizenzen "gehandelt" wird, wo die Definition "materieller Wert" nicht greift. Meine Rechtsaufklärung bezüglich dieser Inhalte ist schon etwas angestaubt, vll. hat sich da sogar was geändert, aber mir wurde das damals so erklärt - von einem Anwalt. *g*
Anderess Beispiel, ein Buch. Die Kopie des original "geschützten Gedankengutes" mit ebenso einer Nutztungsbedingung.
Ein Buch ist allein schon wegen der greifbaren "Existenz" materiell (Kompilierte Datenströme kann man nicht anfassen, oder "fühlen"). Sicherlich, auch ein Buch unterliegt Bestimmungen, allerdings sind diese nicht so wie bei Software, demnach ist das Beispiel auch nicht gleichwertig. Man sollte nicht „Eigentum“ mit „Wert“ verwechseln. Auch beim Spiel handelt es sich bei der gekauften Kopie / Lizenz um dein „Eigentum“, wenn auch in Nutzungsmöglichkeiten limitiert. Wie gesagt, die Lizenz ist dein, nicht aber der eigentliche Inhalt.

Regards, eX!

Ich weiss nicht. Irgendwie ist mir das alles nicht plausibel genug ...
Ich würd gerne mal das Urteil von jemandem hören der sich mit dem Thema wirklich auskennt, da es ja schon etwas ist, was uns täglich beschäftigt.

Du sagst ...
eX2tremiousU am 28.07.2007 11:24 schrieb:
aber mir wurde das damals so erklärt - von einem Anwalt. *g*
Soetwas kann jeder sagen(sorry), .. sich auf seinen Anwalt berufen. Das heisst leider gar nichts. Jeder dahergelaufene Dorfrechtler der 10 Semester Jura studiert hat und seine entsprechenden Prüfungen in der Tasche hat kann sagen, :"Ich bin Anwalt."
Inwiefern derjenige sich mit dem Thema wirklich auskennt, ist eine andere Sache. Sorry, hab das mal so hart dahingestellt.
Deswegen, ich bin weiterhin offen für jede weitere seriöse Aufklärung.

MoN
 
MitgliedohneName am 28.07.2007 13:10 schrieb:
Jeder dahergelaufene Dorfrechtler der 10 Semester Jura studiert hat und seine entsprechenden Prüfungen in der Tasche hat kann sagen, :"Ich bin Anwalt."
Kann er auch, weil er es ist. Wer sein Studium beendet hat, Prüfungen erfolgreich in der Tasche hat, und alles schriftlich vorweisen kann, gilt im Allgemeinen als Anwalt. Egal ob Dorfanwalt oder nicht. Allein die 10 Semester sollten für minimal richtige Auskünfte qualifizieren. :B
Inwiefern derjenige sich mit dem Thema wirklich auskennt, ist eine andere Sache. Sorry, hab das mal so hart dahingestellt. Deswegen, ich bin weiterhin offen für jede weitere seriöse Aufklärung.
Dann warte mal schön auf deine professionelle Erklärung, bzw. frage einen "echten" ( :B ) Anwalt. Alles was ich gesagt habe, steht darüber hinaus auch in den EULAs der Installationen drin. Diese sind hier zwar wirklich (größtenteils) nicht in GER rechtskräftig, allerdings vermitteln die auch die Inhalte, die hier grob angerissen wurden.

Regards, eX!
 
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