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Gal Gun 2: Sexy Shooter bekommt keine USK-Freigabe

Computerspiele sind in dem Moment als Kunst anerkannt, wenn das BVG in so einem Fall mal Recht spricht und den Amtsgerichten erklärt, was für ein hohes Gut die Kunstfreiheit in Deutschland darstellt.
Und was anderes habe ich auch nie behauptet. Das ist aber nun mal bisher nicht der Fall.

Die Leute haben keine Ahnung. Jeder in der Szene lacht über ihre Beurteilungen.
Wer ist denn jeder? Ich will mal behaupten, dass ein Großteil überhaupt gar keine Ahnung davon hat, was die USK macht, wie sie arbeitet usw. Für einen großen Teil der Szene ist ja (um mal ein anderes Beispiel zu nennen) sogar Videospielsucht eine Panikmache und quasi nicht existent, weil's ja "nur ein Hobby ist, das man mit Leidenschaft verfolgt" und keine Krankheit (obwohl Sucht per Definition schon eine Krankheit ist). Sorry, aber "jeder" ist in dem Fall niemand, auf dessen Urteil ich vertraue. ^^

Das von dir verlinkte Video würde übrigens passen, wenn es um die FSK ginge. Aber hier geht's um die USK und da gelten, weil es hier um Videospiele geht, auch andere Kriterien. Ein Videospiel ist immerhin kein Film und auch kein Buch.

Dann empfiehlst Du CSGO also für Minderjährige? Mit seiner sehr speziellen Community, dem Mobbing, dem enormen Druck und den vielen, vielen Skins für hunderte von Euro und mehr? Laut USK unbedenklich ab 16 Jahren.
Nein, empfehle ich nicht. Durchaus aus von dir genannten Gründen. Und auch ich bin nicht immer mit den Urteilen der USK einverstanden. :) Aber ich versuche zumindest immer nachzuvollziehen, wie so eine Beurteilung zustande kommt, bevor ich mir meine Meinung bilde. Und etwas nachvollziehen und gut finden, sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.

Ich sage Dir was die USK in so einem Fall macht: Die spielt ein Spiel wie CSGO gegen ein paar Bots oder Kollegen und misst dort mit dem Zollstock die Blutspritzer. Anders ist die Bewertung ja nicht zu erklären.
Und wo ist das Problem? Das gehört nunmal auch dazu, den Grad der vorhandenen Gewalt zu prüfen. Bei der USK wird zu allererst das Spiel auf den Inhalt geprüft (was einer schlichten Produktbewertung gleichkommt).

Du musst mir nicht erklären, was die USK macht. Das weiß ich sehr wohl. ;) Und ich weiß sehr wohl, dass die USK in manchen Bereichen (Community, Bezahlmodelle usw.), die durchaus in eine solche Beurteilung einbezogen gehören, hinterher hinkt. Ändert aber nichts daran, dass da keine inkompetenten Dumpfbacken arbeiten, sondern Leute, die sich in der Regel durchaus Gedanken über das machen, was sie tun, aber eben auch nach vorgegebenen Regeln und Vorschriften arbeiten müssen. Wenn überhaupt etwas kritisiert und geändert werden muss, dann nicht die USK, sondern das Jugendschutzgesetz, das nunmal die rechtliche Arbeitsgrundlage der USK ist.

Ist aber auch egal. Müssen uns hier nicht streiten. Ich habe Besseres zu tun und Du sicher auch.
Das ist allerdings wahr. Ich wüsste aber trotzdem gern, inwiefern ein Verbot oder eine Indizierung gegen das Grundgesetz verstößt. Das hast du mir immer noch nicht beantwortet.
 
dying light kannst du völlig legal bspw bei okaysoft bestellen. gar kein problem.
Legal vermutlich ja, aber der Weg über das Ausland bestätigt nur das Problem!
Es ist ja auch nur ein Beispiel, ich hab die GoG Version ja glücklicherweise erhalten.

Das Problem das Online nur an den volljährigen Besteller ausgeliefert werden darf bleibt zudem bestehen.
Also nix Abgabe bei der Werkstatt nebenan, nix Packstation, sondern persönlich zum Abholen zur Poststation damit alles "Regelkonform" ist. :(

Man schmeißt unter dem Strich den rechtmäßig interessierten Stöcke zwischen die Beine indem man den Verkauf derart beschränkt das es deutlich einfacher ist sich zu kriminalisieren um in den Genuss zu kommen.
 
Wie ich sehe, geht es da ja um Konsolenladenversionen. Also einfach auf die PC Version warten, falls irgendwann eine kommen mag. Den 1.Teil gibt es ja auch auf Steam :B
 
wieso weg über das ausland? okaysoft ist ein deutscher händler.
 
wieso weg über das ausland? okaysoft ist ein deutscher händler.

Wundert mich das sie das anbieten, andere Läden, mit deutschen Standort(unter anderem auch Amazon), würden Probleme mit der BPjM bekommen.- Deutsche Youtuber in übrigen auch.
 
Das ist allerdings wahr. Ich wüsste aber trotzdem gern, inwiefern ein Verbot oder eine Indizierung gegen das Grundgesetz verstößt. Das hast du mir immer noch nicht beantwortet.

Wenn ich z.B. das auf Listenteil B geführte Left4Dead2 (uncut) streame ( § 131 I StGB), dann bin ich u.a. durch § 23 JMStV bedroht. Es winken bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Wann fühlst Du Dich in Deinen Grundrechten eingeschränkt?

Die Indizierung von Left4Dead2 versteht heute kein Mensch mehr. Es ist einfach ein Klassiker wie Night of the Living Dead. Den hat die FSK im Übrigen damals auch verstümmelt. In den USA ist das Werk durch einen Zufall sogar gemeinfrei.

Na ja, ich mache was ich mache und schere mich nicht (mehr) darum. Die USK ist ohnehin eine inzwischen überflüssige Einrichtung, die man einfach ignorieren muss, da sie ihre Aufgabe nicht mehr erfüllt. Es dominiert scheinbar der persönliche Geschmack eines kleinen elitären Zirkels, der unliebsamen Spielen die Einstufung komplett verweigert. Bei einem Spiel wie Gal Gun wird es komplett albern. Über was für einen Unsinn müssen wir hier inzwischen diskutieren?

Ich nehme das alles so hin und ignoriere es in meinem weiteren Leben, da ich politisch derzeit keine Handlungsmöglichkeiten gegen dieses Kartell sehe. Natürlich ändere ich deswegen nicht meine Gewohnheiten und erlege mir alberne Einschränkungen auf, indem ich bestimmte Titel z.B. nicht streame. Sollte ich allerdings irgendwann Opfer dieser Behördenwillkür werden, dann reiche ich Verfassungsklage ein sobald ich rechtskräftig verurteilt bin oder mit Ordnungsgeldern schikaniert werde.

Vielleicht verstehst Du jetzt das Problem. Wenn nicht, kann ich es Dir auch nicht weiter erklären.
 
Zuletzt bearbeitet:
muss man indizierte Spiele umbedingt streamen oder davon Videos hochladen? Nö

Und wenn du es normal zockst ohne Aufzeichnung bei Youtube/Twitch, passiert gar nix
 
Wenn ich z.B. das auf Listenteil B geführte Left4Dead2 (uncut) streame ( § 131 I StGB), dann bin ich u.a. durch § 23 JMStV bedroht. Es winken bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Wann fühlst Du Dich in Deinen Grundrechten eingeschränkt?

Die Indizierung von Left4Dead2 versteht heute kein Mensch mehr. Es ist einfach ein Klassiker wie Night of the Living Dead. Den hat die FSK im Übrigen damals auch verstümmelt. In den USA ist das Werk durch einen Zufall sogar gemeinfrei.

Na ja, ich mache was ich mache und schere mich nicht (mehr) darum. Die USK ist ohnehin eine inzwischen überflüssige Einrichtung, die man einfach ignorieren muss, da sie ihre Aufgabe nicht mehr erfüllt. Es dominiert scheinbar der persönliche Geschmack eines kleinen elitären Zirkels, der unliebsamen Spielen die Einstufung komplett verweigert. Bei einem Spiel wie Gal Gun wird es komplett albern. Über was für einen Unsinn müssen wir hier inzwischen diskutieren?

ja wow, magst nicht mit noch älteren Kamellen um die Ecke kommen?
Die ganzen lausigen Vergleiche und "beweise" sind doch alle 10 Jahre alt

Nennt doch mal ein nennenswertes Spiel das letztes Jahr Indiziert wurde!
Und nicht irgendwelche Listen wo jeder Schrott drauf ist wie das hier, nennenswerte Spiele über die man nicht nur redet weil die Verboten wurde

Und nochmal, Dinge die wegen dem StGB verboten wurden zählen nicht
 
Wenn ich z.B. das auf Listenteil B geführte Left4Dead2 (uncut) streame ( § 131 I StGB), dann bin ich u.a. durch § 23 JMStV bedroht. Es winken bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Wann fühlst Du Dich in Deinen Grundrechten eingeschränkt?

Die Indizierung von Left4Dead2 versteht heute kein Mensch mehr. Es ist einfach ein Klassiker wie Night of the Living Dead. Den hat die FSK im Übrigen damals auch verstümmelt. In den USA ist das Werk durch einen Zufall sogar gemeinfrei.

Na ja, ich mache was ich mache und schere mich nicht (mehr) darum. Die USK ist ohnehin eine inzwischen überflüssige Einrichtung, die man einfach ignorieren muss, da sie ihre Aufgabe nicht mehr erfüllt. Es dominiert scheinbar der persönliche Geschmack eines kleinen elitären Zirkels, der unliebsamen Spielen die Einstufung komplett verweigert. Bei einem Spiel wie Gal Gun wird es komplett albern. Über was für einen Unsinn müssen wir hier inzwischen diskutieren?

Ich nehme das alles so hin und ignoriere es in meinem weiteren Leben, da ich politisch derzeit keine Handlungsmöglichkeiten gegen dieses Kartell sehe. Natürlich ändere ich deswegen nicht meine Gewohnheiten und erlege mir alberne Einschränkungen auf, indem ich bestimmte Titel z.B. nicht streame. Sollte ich allerdings irgendwann Opfer dieser Behördenwillkür werden, dann reiche ich Verfassungsklage ein sobald ich rechtskräftig verurteilt bin oder mit Ordnungsgeldern schikaniert werde.

Vielleicht verstehst Du jetzt das Problem. Wenn nicht, kann ich es Dir auch nicht weiter erklären.

Ich hab verstanden, was du mir sagen willst. Aber ändert nix an meiner Meinung. Ich fühle mich dadurch in keinster Weise in meinen Grundrechten beschnitten, auch wenn ich mit der Entscheidung des BPjM (die entscheiden ja über die Indizierung, nicht die USK) auch nicht einverstanden bin.

Aber viel Glück bei der Klage. :) Wird dir mit höchster Wahrscheinlichkeit nichts bringen. :B Vor allem, wenn du aus schlichtem, kindischen Trotz (genau so kommt das rüber), aufs Gesetz scheißt. Deine Argumentation dabei würde mich dann aber echt mal interessieren. Ernsthaft.
 
muss man indizierte Spiele umbedingt streamen oder davon Videos hochladen? Nö

Und wenn du es normal zockst ohne Aufzeichnung bei Youtube/Twitch, passiert gar nix

Ja aber ich kann den Ärger verstehen, weil dann schauen die Viewer eben das bei jemandem anderes der im Ausland nicht behindert wird.

Nebenbei Enisra,
Dying Light ist keine 10 Jahre alt sondern 3 und das letztes Addon zudem ist auch nur knapp 2 Jahre alt.
Da schon der 2te Teil angeblich in Plannung ist kannst du sicher sein das dieser Teil auch eine Indizierung bekommen wird.
Genauso wie das kommende Dead Island 2 auf die Liste kommen wird.

Techland und die BPjM sind dicke Freunde. :B

Das Thema wird also immer einen faden Beigeschmack haben für Leute die sowas streamen wollen oder es im Laden kaufen wollen. (- gelinde gesagt)
 
Zuletzt bearbeitet:
ja wow, magst nicht mit noch älteren Kamellen um die Ecke kommen?
Die ganzen lausigen Vergleiche und "beweise" sind doch alle 10 Jahre alt

Und inwiefern macht es die Sache jetzt besser, wenn man einen Klassiker wie Half Life in Deutschland zwei jahrzehntelang nur in einer stark geschnittenen Version bekommt?

Nennt doch mal ein nennenswertes Spiel das letztes Jahr Indiziert wurde!

Carmageddon: Max Damage

Und nicht irgendwelche Listen wo jeder Schrott drauf ist wie das hier, nennenswerte Spiele über die man nicht nur redet weil die Verboten wurde

Selbst TF2 ist auf Steam für Deutschland geschnitten. Zusammen mit L4D2 kommst Du da fast schon an die Spielerzahl von GTA V ran, wenn man nur Steam betrachtet.

Valve hat Ende letzten Jahres die Orangebox neu aufgelegt. In der Steamgruppe for UNCUT berichten Leute, dass der Support seit Anfang des Jahres die Spiele aus der OB uncut schaltet, wenn man danach fragt. Selbst ein Spiel wie Portal ist ja in Deutschland zensiert. Und Half Life wurde regelrecht verstümmelt.

Und damit hat man Deutsche Spieler nun jahrelang drangsaliert. Wieso?

Und nochmal, Dinge die wegen dem StGB verboten wurden zählen nicht

Das StGB liefert immer den Tatbestand (Gewalt, Sex, Symbole) für die Indizierung. Indizierungen ohne Beteiligung des StGB wirst Du daher nicht finden. Carmageddon steht nicht aufgrund der Straßenverkehrsordnung auf dem Index.
 
Oioioioi... der Thread hier war schwer zu lesen. Wie viele hier die Jugendschutzgesetze, die USK und BPjM in einen Topf werfen und miteinander verwechseln, einfach schlimm.

Zuallererst einmal:
Jugendschutz ist nichts, was man "messen" kann. Es ist nicht einfach so, dass ein Spiel ab einer gewissen Blutmenge plötzlich jugendgefährend ist. Jedes Kind ist anders, man kann hier also nicht pauschal urteilen, sondern muss einen Mittelwert ziehen. Dummerweise hält jeder Pädagoge, jeder Mensch, einen anderen Wert als eben jenen Mittelwert. Daher sitzen bei der USK auch zufällig zusammengewürfelte Gremien beim Test - um zumindest eine gewisse Art von verquerer Fairness zu bieten.

Der spritzige Shooter wo man minderjährige Mädchen stimulieren muss, hat hier einfach die Arschkarte gezogen und ist durchgefallen. Der Publisher könnte jetzt Veto einlegen und das Spiel noch einmal testen lassen - und bekäme unter Umständen sein 16er-Rating. Aber er macht es nicht. Entweder, weil er nicht weiß, dass er das kann oder, weil sich für die drei, vier Käufer in Deutschland der ganze Aufwand nicht lohnt.

Und das ist der Knackpunkt: Viele Schnitte, unter denen wir noch zu leiden haben, sind entstanden, weil der Publisher nicht wusste, wie er mit dem deutschen Jugendschutz umzugehen hat. Manche meinen wahrscheinlich immer noch, das ein Spiel jederzeit verboten werden könnte, wenn zu viel Blut drin ist - quasi das "alte" Jugendschutzgesetz. Ich versteh's auch nicht, wieso Valve hier für seine alten Titel nicht einfach einen Nachtest machen lässt. Half-Life 1 würde heute auch ohne Robos durchgewunken werden. Die Schnitte von Half-Life 2 (die seltsamerweise erst mit Episode One kamen) waren überflüssig und Portal? Das ist doch auf Valves Mist gewachsen ("In Half-Life 2 haben wir das Blut entfernt, sollen wir hier auch?" - "Hm? jaja...").

Kommen wir nun zu den lustigen Kreuzchen in Wolfenstein: Jemand aus der USK, ich glaub der Cheffe persönlich, hat mal in einem Interview sinngemäß gesagt, dass ein Spiel auch MIT Kreuzchen und Symbolik erscheinen dürfte. Es müsste nur ein Publisher Mumm haben, es so veröffentlichen zu wollen. Der ganze Schnodder ginge dann vermutlich vor Gericht, aber dort hätte das Spiel dann sehr gute Chancen durchgewunken zu werden - und schon hätten wir einen Präzedenzfall. Aber solange kein Publisher hier Zeit und Kosten investiert, bleiben die Spiele Kreuzchen-frei.

Und falls man es nicht herauslesen konnte: Ich befürworte die USK, aber gleichzeitig halte ich das Konzept der Indizierung für überholt, komplett verstaubt und eigentlich in der heutigen Zeit überflüssig. - Und mit Ausnahme der obigen Kreuzchen, läuft eben alles auf eben jenes Konzept als Schuldigen hinaus. Doch obwohl ich finde, dass das Jugendschutzgesetz einmal gründlich überarbeitet gehört, muss ich leider sagen: Wir haben aktuell wichtigere Baustellen im Land um die man sich kümmern sollte.
 
Ja aber ich kann den Ärger verstehen, weil dann schauen die Viewer eben das bei jemandem anderes der im Ausland nicht behindert wird.

Nebenbei Enisra,
Dying Light ist keine 10 Jahre alt sondern 3 und das letztes Addon zudem ist auch nur knapp 2 Jahre alt.
Da schon der 2te Teil angeblich in Plannung ist kannst du sicher sein das dieser Teil auch eine Indizierung bekommen wird.
Genauso wie das kommende Dead Island 2 auf die Liste kommen wird.

Techland und die BPjM sind dicke Freunde. :B

Das Thema wird also immer einen faden Beigeschmack haben für Leute die sowas streamen wollen oder es im Laden kaufen wollen. (- gelinde gesagt)

Dead Island 2 kommt nicht von Techland ;) (wenns überhaupt noch kommt im übrigen, das Spiel liegt imo ja auf Eis, soweit ich mich erinnere)
Das Fortsetzungen indizierter Spiele nicht zwangsläufig wieder indiziert werden, zeigt sich an Gears of War 3 oder Dead Rising 4, beide erhielten eine USK18 Freigabe.
Überhaupt wird, abgesehen von Hakenkreuzen, fast nichts mehr indiziert, selbst geschnittene Spiele abseits dieser Sache gibt es heutzutage kaum noch

1xok schrieb:
Na ja, ich mache was ich mache und schere mich nicht (mehr) darum. Die USK ist ohnehin eine inzwischen überflüssige Einrichtung, die man einfach ignorieren muss

Ich nehme das alles so hin und ignoriere es in meinem weiteren Leben, da ich politisch derzeit keine Handlungsmöglichkeiten gegen dieses Kartell sehe. Natürlich ändere ich deswegen nicht meine Gewohnheiten und erlege mir alberne Einschränkungen auf, indem ich bestimmte Titel z.B. nicht streame. Sollte ich allerdings irgendwann Opfer dieser Behördenwillkür werden, dann reiche ich Verfassungsklage ein sobald ich rechtskräftig verurteilt bin oder mit Ordnungsgeldern schikaniert werde.

:rolleyes: was für eine kindisch-trotzige Einstellung. "Mir passt die Regelung nicht, aber mir doch Wurst und wenn ich auf die Finger bekomme, werde ich dagegen klagen" :schnarch: na dann viel Spaß dabei, die werden sich wohl kaputtlachen.
Ganz abgeshen davon, die USK indiziert keine Spiele, sie prüft und vergibt Altersfreigaben. Das wars. Etwaige Schnitte machen die Hersteller der Spiele selbst und indiziert wird von der BPjM, wenn es denn mal vorkommt, was ja wie gesagt kaum mehr der Fall ist gefühlt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dead Island 2 kommt nicht von Techland ;) (wenns überhaupt noch kommt im übrigen, das Spiel liegt imo ja auf Eis, soweit ich mich erinnere)
Das Fortsetzungen indizierter Spiele nicht zwangsläufig wieder indiziert werden, zeigt sich an Gears of War 3 oder Dead Rising 4, beide erhielten eine USK18 Freigabe.
Überhaupt wird, abgesehen von Hakenkreuzen, fast nichts mehr indiziert, selbst geschnittene Spiele abseits dieser Sache gibt es heutzutage kaum noch

Also der erste Teil war von Techland und der zweite Teil soll es dann nicht sein? Von wem soll es den dann sein?
Soweit ich weiß liegt es nur in Planung und so lange bis Dead Island 2 nicht fertig ist wird sich vermutlich nichts ändern.

Sollten beide Spiele raus kommen und indiziert werden behalte ich mir das "ich habe es dir doch gesagt" vor. :B


Was eine Anklage angeht, so kann ich folgendes sagen: Wenn ein großer Youtuber wie Gronkh, der die finanziellen Mittel und rechtlichen Wege mit seinen Anwalt überprüft hat (für den es um sehr viele Viewer geht), vom Jugendschutz kuscht. Dann halte ich es für unrealistisch das ein viel "kleinerer" Streamer/Youtuber sich da durchsetzten kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Nebenbei ist aber Left 4 Dead 2 aber fast 10 Jahre alt :rolleyes:
und wenn man dann mit TF2 kommt, was halt 10 Jahre alt ist, wird nicht unbedingt besser, auch nicht der Äpfel und Birnenvergleich die Spielerzahlen von einem F2P und einem B2P in Relation zu setzen
Natürlich wird das mehr gespielt, weil es nix kostet

2. das einzige große Spiel der Letzten Zeit was indiziert wurde wegen der Gewalt und nicht wegen Hakenkreuzen (welche immer noch wegen dem StGB zensiert werden) ist Carmagaddon? Ernsthaft? :B
Also wenn dass der einzige Titel ist der euch Einfällt, zeigt es eher was anderes: die einzigen über die man noch Lacht, sind die, die es Krampfhaft mies machen wollen und nebenher mal auch gerne übersehen, das ziemlich viele Spiele eine Höhere PEGI Freigabe haben und vorallem dass man anscheinend keine Titel mehr hat die man Vorzeigen kann, außer einem Titel von vor 3 Jahren scheinbar und so ein Titel der nach den Tests jetzt auch nur so Kurz vor "Kann untern Tisch fallen" liegt
 
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Dead Island 2 entstand bei Yager, bis Publisher Deep Silver das Studio wechseln ließ. Danach wurde es sehr ruhig um das Spiel.

Dying Light entstand ja mit aus dem Grund, weil Techland keine Rechte an der Zombieinsel mehr hatte.
 
Dead Island 2 entstand bei Yager, bis Publisher Deep Silver das Studio wechseln ließ. Danach wurde es sehr ruhig um das Spiel.

Nee, zuerst schmiss Deep Silver Yager raus, DANN hockten sie Sumo Digital dran und DANN wurde es ruhig um das Spiel :)
Persönlich würde ich mir da nicht mehr viel Hoffnungen machen... (also noch weniger als sonst. *hat nicht viel Vertrauen in deutsche Produktionen*)
 
Das Mädel war nicht 13, sondern 15. ;) Die Beziehung zwischen den beiden ist aufgrund des Alters der beiden (sie 15, der Kerl 19) moralisch auch in meinen Augen nicht in Ordnung, aber gesetzlich zumindest geduldet. Ergo nicht verboten.

Anscheinend war sie bei Aufzeichnung 16, er 19. Ist doch ein recht normaler Altersunterschied? Als sie sich kennenlernten war er 17 und mittlerweile ist er 20. Daher wohl das Durcheinander. Von Kika blöd gehandhabt, aber das war es auch schon. Nur, dass die Beiden dank der typisch differenzierten Berichterstattung von Bild jetzt unter Polizeischutz stehen dürfen. :rolleyes:

Dass mit der 13-Jährigen bezog sich vielleicht auf die BH-Öffnungsanleitung? Kling mir jedenfalls nach Durchmischen verschiedener Aufregerhäppchen. Die Bild meinte jedenfalls, dass so eine Anleitung bei einer Zielgruppe von 3-13 völlig daneben sei.
Die erste Seite Google-Ergebnisse zu "Kika Skandal" war... interessant. :B
 
:rolleyes: was für eine kindisch-trotzige Einstellung. "Mir passt die Regelung nicht, aber mir doch Wurst und wenn ich auf die Finger bekomme, werde ich dagegen klagen" :schnarch: na dann viel Spaß dabei, die werden sich wohl kaputtlachen.
Ganz abgeshen davon, die USK indiziert keine Spiele, sie prüft und vergibt Altersfreigaben. Das wars. Etwaige Schnitte machen die Hersteller der Spiele selbst und indiziert wird von der BPjM, wenn es denn mal vorkommt, was ja wie gesagt kaum mehr der Fall ist gefühlt.

Du hast völlig Recht: Die USK indiziert nichts. Und die Staatsanwaltschaft wird sich bei mir nie melden und falls doch, würde ich mich durch einen Anwalt vertreten lassen. Was Du daran kindisch findest, erschließt sich mir nicht.
 
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