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Gal Gun 2: Sexy Shooter bekommt keine USK-Freigabe

Ich liebe es wie es mal wieder in sinnfreies ideologisches Geschisse ausgeartet ist.
 
Warum? Man sieht BHs und Höschen und das alles in deutliche Comedy verpackt. Ich sehe da einfach kein Problem, egal wieviele schlüpfrige Anspielungen es da gibt. Ist für mich nichts anderes als Eis am Stiel oder American Pie, das sind (anfangs) auch alles Schüler in diesen Filmen.
(Wobei klar ist, dass die Schauspieler in der Regel älter sind, im neuen Spiderman ist Peter Parker 15, was wohl keiner so angenommen hätte, wenn sie es nicht explizit erwähnen würden).
Du kannst das ja gern sehen, wie du willst. Ich spreche dir deine Meinung nicht ab. Aber das ändert überhaupt nichts an meiner Aussage, geschweige denn an meiner persönlichen Meinung dazu.

Und natürlich sprechen diese Spiele auch gerade (männliche) Teenager an! Was meinst du, welche Spiele auf dem C64 in meiner Klasse bei uns Jungs mit ca. 14 Jahren mit die größten Gesprächsthemen waren ...
Das macht's jetzt auch nicht besser. Klar, mit 14 hab ich mir auch schon den ein oder anderen Porno rein gezogen. Aber die Darsteller waren allesamt erwachsen. :B Und auf Pornos, in denen die Darstellerinnen einen auf Lolita machen, kann ich verzichten.
 
interessant finde ich ja nur eines: Die Ganzen Berufsempörten glauben wirklich den Angaben des Herstellers bezüglich des Alters :B

Haha, gab kürzlich dieses Meme-Bild irgendwo, wo eine (erwachsene) weißhaarige Anime Frau abgebildet war die sagte, "ich bin zehn" (oder so ähnlich). Wobei das eben eine Roboterfrau war.
Edit, gefunden: http://i0.kym-cdn.com/photos/images/original/001/336/546/134.png

Tatsache bin ich gerade beim hochgelobten Violet Evergarden aus allen Wolken gefallen, als verkündet wurde, dass die 14 sein soll (dachte die ist zumindest annähernd erwachsen, also mind. 17, 18, so sieht sie jedenfalls Minimum aus). Was letztlich im Rahmen der Handlung bedeutete, dass sie mit neun, zehn Jahren auf dem Schlachtfeld im Krieg Erwachsene mit dem Bajonett abgeschlachtet hat. Weiß nicht, ob die Macher sich das wirklich so genau überlegt haben ... (hauptsächlich eben jung, um eben ein Teenager-Publikum anzusprechen).

Klar, mit 14 hab ich mir auch schon den ein oder anderen Porno rein gezogen. Aber die Darsteller waren allesamt erwachsen. :B Und auf Pornos, in denen die Darstellerinnen einen auf Lolita machen, kann ich verzichten.
Ja, es soll Männer geben, die auf reifere Damen stehen, war nie so wirklich meins. :B
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Topic
Es ist eine Sache, ein Spiel mit sexuellem Inhalt zu entwickeln und zu veröffentlichen. Aber eine gänzlich andere, wenn darin offensichtlich Minderjährige das Ziel sein sollen, so abgedreht und unrealistisch das auch sein mag. Ich halte diese Entscheidung schon für durchaus richtig.
Also gehst du davon aus das auch Erwachsene unzurechnungsfähig sind und man deswegen dem Spiel keine Freigabe erteilen darf?

Ob man es geschmacklos findet ist das andere, dennoch halte ich solche Bevormundung als unnötig.

Dyinglight wurde Indiziert wegen der Brutalität. Ich kann mich aber nicht erinnern das ich mich am zerschlagen von Köpfen mit "Haushaltsgegeständen" ergötzen könnte. Ehrlich gesagt fand ich da dieses Zombifeeling mit der Kulisse am glaubwürdigsten der bisher gespielten "Zombie"Spiele , was auch der Grund war warum ich (und einige weitere Freunde von mir) es gespielt haben.

Man sollte meinen das man mit der Volljährigkeit selber entscheiden kann was gut oder schlecht für einen ist und nicht die USK.
 
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Also gehst du davon aus das auch Erwachsene unzurechnungsfähig sind und man deswegen dem Spiel keine Freigabe erteilen darf?
Habe ich mit KEINER Silbe auch nur angedeutet. ;)

Ob man es geschmacklos findet ist das andere, dennoch halte ich solche Bevormundung als unnötig.

Dyinglight wurde Indiziert wegen der Brutalität. Ich kann mich aber nicht erinnern das ich mich am zerschlagen von Köpfen mit "Haushaltsgegeständen" ergötzen könnte. Ehrlich gesagt fand ich da dieses Zombifeeling mit der Kulisse am glaubwürdigsten der bisher gespielten "Zombie"Spiele , was auch der Grund war warum ich (und einige weitere Freunde von mir) es gespielt haben.

Man sollte meinen das man mit der Volljährigkeit selber entscheiden kann was gut oder schlecht für einen ist und nicht die USK.

Ich frage mich immer wieder, ob die Leute überhaupt wissen, wozu die USK überhaupt da ist. Sicher nicht, um Volljährige zu bevormunden. Dass die in gewisser Weise einen Nachteil aus manchen Entscheidungen der USK und daraus resultierenden Folgen ziehen, ist mir sehr wohl klar. Aber hier geht es um den Jugendschutz und auch den gibt es nicht umsonst. Abgesehen davon, dass die USK meines erachtens nach deutlich weniger für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes verantwortlich ist, als Eltern oder Firmen wie Facebook, Valve mit Steam usw. Die USK gibt "nur" rechtlich bindende Altersfreigaben aus (oder eben auch nicht). Der Rest liegt bei anderen Instanzen.

Und wenn der ein oder andere "Volljährige" meint, sich wie ein kleines Kind echauffieren zu müssen, weil er ja Spiel X und Y nicht spielen darf, dann kann er sich eben diese Spiele auch importieren lassen. Dieses dauernde "Ich fühle mich bevormundet!!!!einseinself" ist in meinen Augen ziemlich kindisch. ^^ Mir kommt das wie "Ich will aber! Ich darf auch, weil ich nämlich schon groß bin!" (meist gepaart mit wütendem Auf-den-Boden-stampfen) vor, was ich jeden Tag in der Kita erlebe.

Ich zumindest habe mich nie in irgendeiner Weise durch die USK oder so bevormundet gefühlt.
 
Habe ich mit KEINER Silbe auch nur angedeutet. ;)



Ich frage mich immer wieder, ob die Leute überhaupt wissen, wozu die USK überhaupt da ist. Sicher nicht, um Volljährige zu bevormunden. Dass die in gewisser Weise einen Nachteil aus manchen Entscheidungen der USK und daraus resultierenden Folgen ziehen, ist mir sehr wohl klar. Aber hier geht es um den Jugendschutz und auch den gibt es nicht umsonst. Abgesehen davon, dass die USK meines erachtens nach deutlich weniger für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes verantwortlich ist, als Eltern oder Firmen wie Facebook, Valve mit Steam usw. Die USK gibt "nur" rechtlich bindende Altersfreigaben aus (oder eben auch nicht). Der Rest liegt bei anderen Instanzen.

Und wenn der ein oder andere "Volljährige" meint, sich wie ein kleines Kind echauffieren zu müssen, weil er ja Spiel X und Y nicht spielen darf, dann kann er sich eben diese Spiele auch importieren lassen. Dieses dauernde "Ich fühle mich bevormundet!!!!einseinself" ist in meinen Augen ziemlich kindisch. ^^ Mir kommt das wie "Ich will aber! Ich darf auch, weil ich nämlich schon groß bin!" (meist gepaart mit wütendem Auf-den-Boden-stampfen) vor, was ich jeden Tag in der Kita erlebe.

Ich zumindest habe mich nie in irgendeiner Weise durch die USK oder so bevormundet gefühlt.
Würde das stimmen, würden Indizierungen überflüssig sein.

Sind Spiele nicht Jugendfrei gibt's nur eine Antwort von der USK:
226px-USK_18_pre_2003.svg.png
oder
USK18_neu2.svg.png

Aber komplett sich abzuschotten und keine Alterfreigabe zuerteilen ist schon sehr zweifelhaft.

PS: Bevor jetzt jemand kommt das die Indizierung nichts mit USK zutun hat. Durchaus richtig, Spiele werden in den Fall von der BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) überprüft.
Daher war das Wort "Bevormundung" durchaus gut getroffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Würde das stimmen, würden Indizierungen überflüssig sein.

Sind Spiele nicht Jugendfrei gibt's nur eine Antwort von der USK:
Anhang anzeigen 15353
oder
Anhang anzeigen 15354

Aber komplett sich abzuschotten und keine Alterfreigabe zuerteilen ist schon sehr zweifelhaft.

Bevor jetzt jemand kommt das die Indizierung nichts mit USK zutun hat. Durchaus richtig Spiele werden in den Fall von der BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) überprüft.
Daher war das Wort "Bevormundung" durchaus gut getroffen.
Bevor Jugendliche an dieses Spiel ran kommen, lieber gleich indizieren. Da man heutzutage extrem leicht an Spiele ran kommt, ist das ein nachvollziehbarer Schritt. Indizierung heißt übrigens nicht gleich "Verbot". Es besteht lediglich ein Werbeverbot und ein Verbot zum öffentlichen Vertrieb für den Händler. Der Import ist nach wie vor möglich und gestaltet sich für Minderjährige doch ziemlich schwer bis unmöglich. Die müssten dann Mutti oder Papa fragen und ich bin mir ziemlich sicher, dass selbst die desinteressiertesten Eltern bei Spielen wie Gal Gun 2 "Nein" zu einem Import sagen würden. :B
 
Bevor Jugendliche an dieses Spiel ran kommen, lieber gleich indizieren. Da man heutzutage extrem leicht an Spiele ran kommt, ist das ein nachvollziehbarer Schritt. Indizierung heißt übrigens nicht gleich "Verbot". Es besteht lediglich ein Werbeverbot und ein Verbot zum öffentlichen Vertrieb für den Händler. Der Import ist nach wie vor möglich und gestaltet sich für Minderjährige doch ziemlich schwer bis unmöglich. Die müssten dann Mutti oder Papa fragen und ich bin mir ziemlich sicher, dass selbst die desinteressiertesten Eltern bei Spielen wie Gal Gun 2 "Nein" zu einem Import sagen würden. :B

Kommt drauf an auf welche Liste es landet. Deine Aussage beschränkt sich auf Liste A. (Mein Beispiel - Dying Light war auf Liste A)
Auf Liste B ist das Spiel definitiv verboten (laut BPjM) und darf beschlagnahmt werden. (CnC Gernals soweit ich weis war auf B)
Mann muss aber hinzufügen dann schon ein Gerichtsbeschluss geben müsste um das Spiel zu beschlagnahmen. Was dann wirklich lächerlich wäre ^^.

Genauso wenig das ich glaub das eine Indizierung bei Gal Gun2 irgendwas nutzen würde. Vorallem seit der Planet so vernetzt ist und so viele Zahlungsmöglichkeiten gibt das ganze System zu umgehen.
Was die ganze Indizierung auch noch mehr Sinnlos macht (als ich sie ohnehin schon sehe).
 
Zuletzt bearbeitet:
Die USK ist für mich als Orientierung inzwischen kaum noch zu gebrauchen. Einige Spiele, wie z.B. Dying Light oder Left4Dead2, erhalten ja erst gar keine USK-Einstufung, weshalb ich sie im Grunde auch schlecht mit einem (ausgedachten) USK-Label auf meiner Twitch-Seite kennzeichnen kann. Selbiges gilt für Spiele mit Nazisymbolik wie z.B. Wolfenstein. Andere Spiele wie Alien: Isolation haben hingegen eine verblüffend niedrige USK-Einstufung, die mich daran zweifeln lässt, dass man so ein Spiel überhaupt richtig bewertet hat. Selbiges gilt für CSGO.

Ich schenke mir in Zukunft den Hinweis auf die USK.
 
irgendwie interessant das mich die angesprochenen Berufsempörten geliked haben :B
 
Bevor Jugendliche an dieses Spiel ran kommen, lieber gleich indizieren. Da man heutzutage extrem leicht an Spiele ran kommt, ist das ein nachvollziehbarer Schritt. Indizierung heißt übrigens nicht gleich "Verbot". Es besteht lediglich ein Werbeverbot und ein Verbot zum öffentlichen Vertrieb für den Händler. Der Import ist nach wie vor möglich und gestaltet sich für Minderjährige doch ziemlich schwer bis unmöglich. Die müssten dann Mutti oder Papa fragen und ich bin mir ziemlich sicher, dass selbst die desinteressiertesten Eltern bei Spielen wie Gal Gun 2 "Nein" zu einem Import sagen würden. :B
Auf legalen Wegen gestaltet sich der Erwerb dann aber auch für Erwachsene in Begleitung ihrer 80jährigen Eltern als sehr schwierig bis unmöglich.
Onlineplatformen mit Altersüberprüfung sind praktisch nicht vorhanden. Steam & GoG definitiv nicht !

Glücklicherweise konnte ich Dying Light bei GoG im richtigen Zeitfenster erwerben, ansonsten ist ohne VPN da Feierabend als Deutscher!
 
dying light kannst du völlig legal bspw bei okaysoft bestellen. gar kein problem.

Gesendet von meinem DIG-L21HN mit Tapatalk
 
Auf legalen Wegen gestaltet sich der Erwerb dann aber auch für Erwachsene in Begleitung ihrer 80jährigen Eltern als sehr schwierig bis unmöglich.
Onlineplatformen mit Altersüberprüfung sind praktisch nicht vorhanden. Steam & GoG definitiv nicht !

Glücklicherweise konnte ich Dying Light bei GoG im richtigen Zeitfenster erwerben, ansonsten ist ohne VPN da Feierabend als Deutscher!

Ja, ist hier schon eine Million mal diskutiert worden. Man hat nichts als Umstände dadurch ohne dass es irgendwelche Jugendlichen schütz. Vor was denn auch? Dass sie ihren Spaß haben? Der größte DL-Fan, den ich kenne, ist 16 Jahre alt. Dem habe ich persönlich geholfen den österreichischen Import für seine PS4 zu bekommen. Gerade für Jugendliche sind diese Spiele doch hoch interessant. Dabei habe ich nichts gegen eine Alterskennzeichnung ab 18, wenn sie als grobe Richtschnur gemeint ist und nicht pauschal alle bevormundet, egal wie weit die in ihrer Entwicklung sind. Und was gar nicht geht ist, dass ich ein Spiel wie DL in Deutschland als Erwachsener nur unter Klimmzügen bekomme. Das verstößt klar gegen das GG und die Kunstfreiheit.

Und das hört bei Spielen lange nicht auf wie der Fall Balthus und andere es zeigen. Da werden Bilder aus Museen verbannt, die bis vor wenigen Jahren noch problemlos gezeigt werden konnten. Es geht hier einfach darum eine Gesellschaft mit vorgeschobenen Jugendschutz zu entmündigen und die eigene Machtposition auszubauen. Einfach weil man es kann. Glaubt mir mal, es gibt Menschen, denen geht da richtig einer bei ab. Das ist diese typisch deutsche Blockwart-Mentalität. Ihr müsst euch nur mal die Meldeseite für (angeblich) jugendgefährdende Spiele anschauen. Geradezu eine Einladung an einen bestimmten Typus Mensch:

https://www.bundespruefstelle.de/bp...nregungen/Formular-Spiele/formularspiele.html

Alles weitere nimmt dann seinen Lauf. Left4Dead2 wurde nach meinen Recherchen auf Betreiben von Einzelpersonen (besorgten Bürgern) verboten, die solche "Anregungen" abgegeben haben. Wer es letztlich war, wollte mir die Staatsanwaltschaft nicht verraten.

Als entartet darf man Kunst heute ja leider nicht mehr bezeichnen. Aber dafür gibt es ja jetzt den Jugendschutz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf legalen Wegen gestaltet sich der Erwerb dann aber auch für Erwachsene in Begleitung ihrer 80jährigen Eltern als sehr schwierig bis unmöglich.
Onlineplatformen mit Altersüberprüfung sind praktisch nicht vorhanden. Steam & GoG definitiv nicht !

Glücklicherweise konnte ich Dying Light bei GoG im richtigen Zeitfenster erwerben, ansonsten ist ohne VPN da Feierabend als Deutscher!

Muss ich widersprechen ;).
Ich hatte es zum Release und meine Freundin hab ichs ein Jahr danach gekauft (über einen östereichischen Onlineshop) weil sie es mit mir im Koop spielen wollte.
So lange du einen Code für Steam hast geht es wunderbar.
Auch Updates gehen. Aber das DLC via Steam nachkaufen oder das Spiel über Steam kaufen geht natürluch nicht mehr. (CDKeys funktionieren aber immer. - zumindest wenn die Spiele nur auf Liste A sind. Kann bei Liste B anders sein.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf legalen Wegen gestaltet sich der Erwerb dann aber auch für Erwachsene in Begleitung ihrer 80jährigen Eltern als sehr schwierig bis unmöglich.
Onlineplatformen mit Altersüberprüfung sind praktisch nicht vorhanden. Steam & GoG definitiv nicht !

Glücklicherweise konnte ich Dying Light bei GoG im richtigen Zeitfenster erwerben, ansonsten ist ohne VPN da Feierabend als Deutscher!
Das deutete ich in einem vorherigen Post bereits an. ^^ Valve und andere Firmen (eigentlich egal, ob Spieleplattform, Stream oder Social Network) müssen meiner Meinung nach eine solche Altersüberprüfung integrieren. Bei Handyverträgen, die man online abschließt, ist das ja auch gängige Praxis. Und niemand reißt sich ein Bein aus, wenn man die letzten vier Ziffern seines Personalausweises eingeben muss, die ja durchaus zur Überprüfung des Alters ausreichen. Dazu noch die gängigen, dem Namen zugehörigen, Kontodaten (Name, Bank, IBAN, BIC) und gut ist. Das ist in jedem anderen (Kauf-)Vertrag gängige Praxis und die Anmeldung bei Steam und Co. ist letztlich nichts anderes als das: Ein Vertrag zwischen Kunde und Firma. Dann werden minderjährigen Spielern eben nur Spiele angeboten und erwerbbar gemacht, die dem Alter des Kunden entsprechen.

Der einzige Grund, warum eben das bisher nicht passiert ist, ist nicht etwa ein zu großer Aufwand, sondern einfach nur das liebe Geld, das die Plattformbetreiber und die Entwickler erwirtschaften. Würde man CoD nicht mehr an die 12jährigen Lausbuben verkaufen können, wären die Einnahmen vermutlich keine Meldung mehr wert. :B

Das verstößt klar gegen das GG und die Kunstfreiheit.

Videospiele sind (was auch immer man persönlich davon halten mag) in DE nicht als Kunst anerkannt. Das zum einen.
Zum anderen...inwiefern verstößt das klar gegen das Grundgesetz? Auf die Erklärung bin ich aber mal gespannt.

Völlig willkürlich handeln die USK und die BPjM mit Sicherheit nicht. Die werden sich schon was dabei denken, wenn sie ein Urteil über Spiel X und Y abgeben. Und auch die müssen sich selbstverständlich zwangsweise an deutsches Recht und Gesetz halten.
 
Videospiele sind (was auch immer man persönlich davon halten mag) in DE nicht als Kunst anerkannt. Das zum einen.
Zum anderen...inwiefern verstößt das klar gegen das Grundgesetz? Auf die Erklärung bin ich aber mal gespannt.

Das war früher bei Filmen ebenfalls üblich. Aber dann hat die Filmlobby irgendwann ihre Rechte durchgesetzt. Sie hat einfach dafür gesorgt, dass auch für Filme die Kunstfreiheit gilt. Bis in die 60er-Jahre hinein war das in der Rechtssprechung alles andere als selbstverständlich. Natürlich waren auch Filme wie Lolita oder Die Reifeprüfung zu ihrer Zeit hoch umstritten. Und sie wären es heute noch immer, wenn Leute ihren Hintern nicht hochbekommen hätten. Aber vielleicht gehen wir ja jetzt wieder weit ins letzte Jahrhundert zurück. Möchte lieber nicht wissen, welchen Jugendschutz die AfD befürwortet.

Völlig willkürlich handeln die USK und die BPjM mit Sicherheit nicht. Die werden sich schon was dabei denken, wenn sie ein Urteil über Spiel X und Y abgeben.

Siehe meinen obigen Beitrag. Ohne anmaßend wirken zu wollen, aber von Computerspielen und der Wirkung auf Kinder verstehe ich glaube deutlich mehr als die handvoll Tester bei der USK, da ich täglich damit zu tun habe. Die haben einfach keine Ahnung und hinken der Entwicklung permanent hinterher.

Und auch die müssen sich selbstverständlich zwangsweise an deutsches Recht und Gesetz halten.

Es verstößt klar gegen unser Grundgesetz oder glaubst Du ernsthaft die bundesweite Beschlagnahme von Left4Dead2 hätte vor dem BVG Bestand? Die Verfahren sind bisher aber nie über die Amtsgerichte hinausgegangen, weil die Publisher immer sofort klein bei geben. Streamer und andere sowieso. Das ist der ganz primitive Grund für die gegenwärtige Situation. Es ist halt ein ziemlicher Aufwand sich durch die Instanzen zu klagen.

Ich gehen davon aus, dass nicht einmal das aktuelle Jugendschutzrecht verfassungskonform ist. Die Urteile der Amtsgerichte sind es dann natürlich auch nicht. Aber wo keine Verfassungsklage, da kein Verfassungsrichter.
 
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Die Missachtung von Computerspielen als Kunst war früher bei Filmen ebenfalls üblich. Aber dann hat die Filmlobby irgendwann ihre Rechte durchgesetzt. Sie hat einfach dafür gesorgt, dass auch für Filme die Kunstfreiheit gilt. Bis in die 60er-Jahre hinein war das in der Rechtssprechung alles andere als selbstverständlich. Natürlich waren auch Filme wie Lolita oder Die Reifeprüfung zu ihrer Zeit hoch umstritten. Und sie wären das heute noch immer, wenn Leute ihren Arsch nicht hochbekommen hätten. Aber vielleicht gehen wir ja jetzt wieder weit ins letzte Jahrhundert zurück. Möchte lieber nicht wissen, welchen Jugendschutz die AfD befürwortet.
Und das ändert jetzt was genau an meiner Aussage? Gar nichts. Du kannst erst vom Verstoß gegen die Kunstfreiheit reden, wenn ein Medium auch gesellschaftlich und politisch offiziell als Kunst anerkannt ist. Aber bei Videospielen ist das eben (noch) nicht der Fall.

Siehe meinen obigen Beitrag. Ohne anmaßend wirken zu wollen, aber von Computerspielen und der Wirkung auf Kinder verstehe ich glaube deutlich mehr als die handvoll Tester bei der USK, da ich täglich damit zu tun habe. Die haben einfach keine Ahnung und hinken der Entwicklung permanent hinterher.
Das wirkt nicht nur anmaßend. Es IST anmaßend. Die USK ist exakt dafür da: Um Videospiele im Rahmen bezüglich einer Altersfreigabe zu testen. Die haben ihre Kriterien für eine Beurteilung, eine Gesetzesgrundlage, Protokolle, Verfahren usw. Die Leute bei der USK testen täglich professionell Videospiele. Diese Instanz ist für nichts anderes da. Spiele auf ihre Altersfreigabe hin zu testen, ist im Prinzip der einzige Job, den die da haben. Der USK also Inkompetenz vorzuwerfen, ist tatsächlich ziemlich anmaßend. Dass man mit der ein oder anderen Entscheidung dieser Instanz nicht einverstanden ist, ist ein völlig anderes Paar Schuhe.

Und um den Spieß mal umzudrehen: Ich bin ausgebildeter Pädagoge und beschäftige mich selbst recht ausgiebig mit Videogames und mit Kindern/Jugendlichen berufsbedingt in der Praxis sowieso. Ich habe täglich damit zu tun und verstehe da sicher ein wenig mehr davon, als du. ;) (Achtung: das war Sarkasmus. Ich weiß ja nicht, inwieweit du dich mit der Wirkung von Videospielen auf Kinder und Jugendliche berufsbedingt, also professionell, beschäftigt hast)

Es verstößt klar gegen unser Grundgesetz oder glaubst Du ernsthaft die bundesweite Beschlagnahme von Left4Dead2 hätte vor dem BVG Bestand? Die Verfahren sind bisher aber nie über die Amtsgerichte hinausgegangen, weil die Publisher immer sofort klein bei geben. Streamer und andere sowieso. Das ist der ganz primitive Grund für die gegenwärtige Situation. Es ist halt ein ziemlicher Aufwand sich durch die Instanzen zu klagen. Und danach stehen dann obendrein Gesetzesänderungen ins Haus. Aber das Recht wird dann häufig trotzdem weiter gebeugt. Siehe Vorratsdatenspeicherung. Wird einfach gemacht. Zur Not auch gegen die Verfassung.
Meine Frage, inwiefern das gegen das Grundgesetz verstößt, hast du mir aber nach wie vor nicht beantwortet. Stattdessen schlägst du eine Brücke zur Vorratsdatenspeicherung, was mit dem Thema gleich null zu tun hat. :confused:
 
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Und das ändert jetzt was genau an meiner Aussage? Gar nichts. Du kannst erst vom Verstoß gegen die Kunstfreiheit reden, wenn ein Medium auch gesellschaftlich und politisch offiziell als Kunst anerkannt ist. Aber bei Videospielen ist das eben (noch) nicht der Fall.

Wie soll es denn ohne gesellschaftliche Auseinandersetzung jemals anerkannt werden. Wir drehen uns im Kreis. Weiß auch nicht, was Du eigentlich willst, außer Recht haben, bei einer Sache, die so eindeutig nicht zu entscheiden ist. Computerspiele sind in dem Moment als Kunst anerkannt, wenn das BVG in so einem Fall mal Recht spricht und den Amtsgerichten erklärt, was für ein hohes Gut die Kunstfreiheit in Deutschland darstellt.

Das wirkt nicht nur anmaßend. Es IST anmaßend. Die USK ist exakt dafür da: Um Videospiele im Rahmen bezüglich einer Altersfreigabe zu testen. Die haben ihre Kriterien für eine Beurteilung, eine Gesetzesgrundlage, Protokolle, Verfahren usw. Die Leute bei der USK testen täglich professionell Videospiele.

Die Leute haben keine Ahnung. Jeder in der Szene lacht über ihre Beurteilungen. Du kannst Dir gerne mal Berichte aus Bad Godesberg ansehen:

Vor 20 Jahren: Die Arbeit der Bundesprüfstelle -Video - SPIEGEL ONLINE

Heute geht es in diesem Bereich nicht weniger weltfremd zu, auch wenn wir inzwischen 25 Jahre weiter sind.

Und um den Spieß mal umzudrehen: Ich bin ausgebildeter Pädagoge und beschäftige mich selbst recht ausgiebig mit Videogames und mit Kindern/Jugendlichen berufsbedingt in der Praxis sowieso.

Dann empfiehlst Du CSGO also für Minderjährige? Mit seiner sehr speziellen Community, dem Mobbing, dem enormen Druck und den vielen, vielen Skins für hunderte von Euro und mehr? Laut USK unbedenklich ab 16 Jahren.

Ich sage Dir was die USK in so einem Fall macht: Die spielt ein Spiel wie CSGO gegen ein paar Bots oder Kollegen und misst dort mit dem Zollstock die Blutspritzer. Anders ist die Bewertung ja nicht zu erklären.

Ist aber auch egal. Müssen uns hier nicht streiten. Ich habe Besseres zu tun und Du sicher auch.

Ich spiele CSGO übrigens auch mit Kindern, aber nicht mit jedem Kind. Kommt immer darauf an welchen Entwicklungsstand ein Kind oder Jugendlicher hat und wie sensibel er oder sie reagiert. Dass CSGO in Deutschland ab 16 freigegeben ist, für das ungleich harmlosere Left4Dead2 hingegen eine bundesweite Beschlagnahme gilt, ist so absurd wie eine Kurzgeschichte von Franz Kafka. Die galten in Deutschland übrigens auch lange Zeit nicht als Kunst.

EDIT: Laut der regelmäßigen Rechtsprechung des BVG dürften Computerspiele trivialerweise unter den Kunstbegriff fallen. Eher müsste man erklären, warum sie keine Kunst sein sollen. Es ist schwer begründbar, warum ausgerechnet der Werktyp des Computerspiels keine Kunst sein soll, während anderen Werktypen dieser Staus ohne Weiteres zugestanden wird. Ich glaube kaum, dass man vor dem BVG darlegen müsste, dass es sich bei Wolfenstein 2 um Kunst handelt. Die Videosequenzen unterscheiden sich nicht einmal von einem Film. Vielmehr die gegenteilige Annahme, dass es keine Kunst ist, wäre demnach erläuterungsbedürftig.
 
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