• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

Dying Light: Ab sofort auf GOG.com erhältlich - Indizierung ausgehebelt ohne DRM

Mit 1g Koks keine Probleme. ;)

eine anzeige gibts auf jeden fall.
das verfahren kann unter umständen, wenn du einen (sehr) gnädigen richter bzw staatsanwalt findest, wegen geringfügigkeit eingestellt werden.
ganz so liberal ist deutschland dann doch nicht. ;)
 
die behörden könnten die domain "sperren".
Nein, das können sie glücklicherweise nicht. Dafür existiert keine gesetzliche Grundlage.
Erinnerst du dich noch an den Riesenbohei um die Netzsperren für KiPos vor einigen Jahren?
Sie könnten nur das machen, was ich oben geschrieben habe.

Naja, ich glaube schon, dass es für GOG geschäftsschädigend wäre, wenn man die Seite indiziert wäre und man sie nicht mehr per Google finden könnte... ;)
Sicher wäre das in einem gewissen Umfang geschäftsschädigend, das "nicht viel" bezog sich auf die Auswirkungen für uns Konsumenten.
 
Auch wenn die Domain im Ausland auf einem ausländischen Server liegt ?? Imho sehr dünnes Eis. Dann müßte man auch gameware.at oder gameshop.at verbieten. Aber ich glaube die Ösis würden da bissel sehr böse werden. Dort gibts The Following auch zu kaufen wie viele andere Spiele die in Deutschland indiziert sind.

ich verwende nicht umsonst den konjunktiv.
 
Auch wenn die Domain im Ausland auf einem ausländischen Server liegt ?? Imho sehr dünnes Eis. Dann müßte man auch gameware.at oder gameshop.at verbieten. Aber ich glaube die Ösis würden da bissel sehr böse werden. Dort gibts The Following auch zu kaufen wie viele andere Spiele die in Deutschland indiziert sind.
Das Sperren bedeutet nicht "Seite abschalten", sondern eine schlichte Netzsperre für deutsche IPs/Provider.
Ich nehme zumindest mal an, dass Bonkic das damit meinte.
 
Nein, das können sie glücklicherweise nicht. Dafür existiert keine gesetzliche Grundlage.

aber selbstredend existieren dafür rechtliche grundlagen.
nachzulesen im rundfunkstaatsvertrag. ;)

Das Sperren bedeutet nicht "Seite abschalten", sondern eine schlichte Netzsperre für deutsche IPs/Provider.
Ich nehme zumindest mal an, dass Bonkic das damit meinte.

das meinte er, ja. :)
 


Juristische Zuständigkeiten in Deutschland:
In Deutschland ist die Staatsanwaltschaft zuständig, soweit mit der Verbreitung der In-
halte Straftaten verwirklicht werden. Mit In-Kraft-Treten des Jugendmedienschutz-
Staatsvertrages am 1. April 2003 sind seitdem bei unzulässigen und entwicklungsbe-
einträchtigenden Angeboten gem. § 20 Abs. 4 JMStV, § 59 Abs. IV RStV (Rundfunk-
staatsvertrag) die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) für Sperrverfügungen im
Internet funktionell zuständig, die von der zuständigen Landesmedienanstalt gem. §
14 II JMStV gebildet wird.

Grundsätzlich sind für Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen in den
Telemedien folgende Sanktionen möglich:
• Beanstandung gegen Content-Provider in Form eines Beanstandungsbescheides
• Untersagung gegen Content-Provider
• Sperrung gegen Content-Provider
• Aufforderung zur Sperrung gegen Host-Provider oder Access-Provider
• Sperrung gegen Host-Provider oder Access-Provider
• Ordnungswidrigkeitenverfahren (§ 24 JMStV): Einleitung eines Bußgeldverfahrens;
bei Straftatbestand Abgabe an Staatsanwaltschaft
 
Wenn das so angewendet würde, läge recht schnell die Verfassungsbeschwerde auf dem Tisch und Karlsruhe würde es kassieren.
 
Wenn das so angewendet würde, läge recht schnell die Verfassungsbeschwerde auf dem Tisch und Karlsruhe würde es kassieren.

natürlich ist das extrem heikel.
deshalb wird es ja meines wissens nach auch (fast?) nie angewendet.
und schon gar nicht bei solchen kinkerlitzchen.
 
Eben. Wegen ein paar lächerlicher Games ohne strafrechtlichen Bezug wäre das mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Bei Drogenhandel online, Terroristennetzwerken oder anderes sieht die Sache wieder anders aus.
 
Eben. Wegen ein paar lächerlicher Games ohne strafrechtlichen Bezug wäre das mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Bei Drogenhandel online, Terroristennetzwerken oder anderes sieht die Sache wieder anders aus.
Allerdings kann GOG doch auch kein wirkliches Interesse an negativer Presse haben. Wenn also offizielle Stellen bei GOG anfragen, wie erst mal es eigentlich mit der Umsetzung deutscher Richtlinien halte, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass GOG von sich aus einen Geo-Lock vornimmt (wie bei Steam).
 
natürlich ist das extrem heikel.
deshalb wird es ja meines wissens nach auch (fast?) nie angewendet.
Und diffus scheint es auch zu sein, siehe meinen edit in #27.
Wenn sogar Gerichte keine eindeutigen Regelungen kennen.
 
Witzig, dass diese Diskussion ebenso hier wie auch in den Foren auf GoG selbst gerade bei diesem Spiel aufkommt. Ist ja nicht so, als gäbe es bei GoG seit jeher die ungeschnittene Fassung von...

  • Postal 1 und 2
  • Unreal Tournament 99 und 2004
  • Doom 2 + Wolfenstein-Bonuslevel
  • Aliens vs Predator
  • Blood und Blood 2
  • Carmageddon 1 und 2
  • F.E.A.R. und dessen Nachfolger
  • Duke NUkem 3D
  • Phantasmogoria
  • Lucius
  • Shadow Warrior sowie sein Remake
und und und und. Könnte ewig weitermachen.

Einzig in Deutschland nicht verfügbar sind die Titel "Commandos" sowie Quake 2 + 3 und Wolfenstein 3D + Return t.C.W.
Das allerdings liegt beides nicht an GoG, da sie indizierte Spiele wie Quake und auch Spiele mit Hakenkreuzen wie Medal of Honor frei in Deutschland verkaufen.


...aber ja, Dying Light! Revolutionär! :p
 
Das ist eher der Modernität von Dying Light geschuldet. Alle anderen indizierten Titel auf deiner Liste sind uralt und interessieren schlicht so gut wie niemanden mehr. ;)
 
Das ist eher der Modernität von Dying Light geschuldet. Alle anderen indizierten Titel auf deiner Liste sind uralt und interessieren schlicht so gut wie niemanden mehr. ;)
Na ja, bei etwa Lucius und seinem Nachfolger oder dem Shadow Warrior Remake haben wir durchaus Spiele, die erst in den letzten Jahren erschienen sind...
 
Noch witziger (oder auch nicht):

Das Spiel wurde so eben von der Seite genommen. Ist nicht mehr auffindbar (auch mit Proxy nicht). Ich wollte es so eben kaufen :(. Was soll der Mist? Entweder arbeiten Sie gerade daran es für Kunden mit deutscher IP nicht mehr zugänglich zu machen oder es ist n blöder Fehler.
Interessant wäre dann natürlich zu wissen was passiert, wenn man mit proxy einkauft und ob der Zugriff bzw. Download mit deutscher IP im Anschluss funktioniert.

greetz
 
Jep, per Proxy geht doch. Hatte keine Cookies gelöscht.

Och Mensch, total unnötig. Wahrscheinlich hat der Entwickler/Publisher denen einen Riegel vorgeschoben. Glaube nicht, dass GoG da eigenmächtig gehandelt hat.

Jetzt ist die große Frage, kann ich bedenkenlos über Proxy einkaufen?
 
Jetzt ist die große Frage, kann ich bedenkenlos über Proxy einkaufen?
Ja, kann man. Hab mir RtCW und Quake 2 auch so geholt. Taucht ganz normal in deiner Bibliothek auf und gab keinerlei Probleme. Nur bei PayPal ggf vor dem Bezahlvorgang wieder zurück nach Deutschland ;)
 
Zurück