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Filesharing: BGH urteilt, dass Verjährung erst nach 10 Jahren eintritt

Darkmoon76

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Zum Artikel: Filesharing: BGH urteilt, dass Verjährung erst nach 10 Jahren eintritt
 
ich wünschte dass zumindest eine Computerzeitung auf den unterschied zwische Hochladen und Herunterladen achten würde. in dem Urteil geht es um das Anbiten (Hochladen) urheberretlich geschützten Materials nicht um das Aneignern (Herunterladen).
 
ich wünschte dass zumindest eine Computerzeitung auf den unterschied zwische Hochladen und Herunterladen achten würde. in dem Urteil geht es um das Anbiten (Hochladen) urheberretlich geschützten Materials nicht um das Aneignern (Herunterladen).

Ist das nicht anhand des Begriffes Filesharing klar? Da teilt jemand etwas mit jemand anderem. Dass dabei derjenige der die aktive (Ver)Teilung vornimmt auch derjenige ist, der gegen das Gesetz verstösst, erscheint mir selbst-erklärend.
 
Ist das nicht anhand des Begriffes Filesharing klar? Da teilt jemand etwas mit jemand anderem. Dass dabei derjenige der die aktive (Ver)Teilung vornimmt auch derjenige ist, der gegen das Gesetz verstösst, erscheint mir selbst-erklärend.

Ist es beim Filesharing nicht immer so, dass JEDER Teilnehmer auch eine Verteilung vornimmt? Im Gegensatz zu Filehostern, wo man tatsächluch ausschließlich empfängt und nur eine Person das Angebot hochgeladen hat.
 
Ist es beim Filesharing nicht immer so, dass JEDER Teilnehmer auch eine Verteilung vornimmt? Im Gegensatz zu Filehostern, wo man tatsächluch ausschließlich empfängt und nur eine Person das Angebot hochgeladen hat.

Nein, man kann z.B. bei Torrents durchaus entscheiden, dass man nicht weiterverteilen will - man ist dann zwar ein sog. Leecher und wird möglicherweise aus dem Torrent geschmissen, möglich ist es trotzdem.
 
Nein, man kann z.B. bei Torrents durchaus entscheiden, dass man nicht weiterverteilen will - man ist dann zwar ein sog. Leecher und wird möglicherweise aus dem Torrent geschmissen, möglich ist es trotzdem.
Ah ok, danke. Ist schon zu lange her, dass ich mal was mit Torrent gemacht habe.
 
Wobei, wer nicht verteilt sondern nur runterlädt eh nichts zu befürchten hat, da die Streitsumme zu gering ist. Die hohen Abmahnungskosten sind ja reine Fantasiepreise, weil halt "angenommen" wird, dass man das 1000 Mal verteilt hat und entsprechend auch für 1000 Mal dann abgemahnt wird. Für Medien im Wert von 10 bis 30 Euro macht sich kein Anwalt die Mühe.
 
Nein, man kann z.B. bei Torrents durchaus entscheiden, dass man nicht weiterverteilen will - man ist dann zwar ein sog. Leecher und wird möglicherweise aus dem Torrent geschmissen, möglich ist es trotzdem.

Aber während man einen Torrent leecht kann man nicht verhindern, dass dieselben Dateistücke auch gleichzeitig angeboten werden, oder? Außer vielleicht per Firewall?
(ist bei mir auch schon lange her... ;))

Finde aber, dass der Artikel recht deutlich macht was gemeint ist. Es wird einmal von herunterladen geschrieben, aber ansonsten immer wieder von Filesharing.
Nächstes mal könnte PCG aber zur Abwechslung wirklich mal den korrekten Ausdruck verwenden. Nur um mal klar zu sagen was gemeint ist....

widerrechtlich öffentliches Zugänglichmachen eines ur-heberrechtlich geschützten Werks über eine Internettauschbörse

Wenn ich mit Kumpels über Filesharing rede dann nenne ich das auch immer so. Alles andere ist einfach zu wischi waschi. :-D
 
Gibt es Torrents und p2p den überhaupt noch ?

Dachte die wären 2004 gestorben als es zu kompliziert wurde die honeypots vom fbi & gvu rauszufiltern und ähnliches ^^
 
Aber während man einen Torrent leecht kann man nicht verhindern, dass dieselben Dateistücke auch gleichzeitig angeboten werden, oder? Außer vielleicht per Firewall?
(ist bei mir auch schon lange her... ;))

Ich müsste jetzt wirklich nachforschen gehen, aber ich meinte, bei den diversen angebotenen Clients habe es auch solche gegeben, bei denen man den Upload-Stream auf 0 drosseln konnte...

Wenn ich mit Kumpels über Filesharing rede dann nenne ich das auch immer so. Alles andere ist einfach zu wischi waschi. :-D

Ja, die Terminologie kann durchaus verwirrend sein :-D Zum Teilen (aka Sharing :-D ) gehören ja eigentlich immer mindestens zwei: Jemand der verteilt und jemand der entgegennimmt. Von daher ist der Ausdruck Filesharing wirklich nicht sehr... treffend. Wobei: Wenn man nach dem Leecher-Eintrag bei Wikipedia geht (https://de.wikipedia.org/wiki/Leechen), dann macht sich auch die "andere Seite" der Filesharing-Medaille strafbar:

Jedoch ist in Deutschland seit dem sogenannten zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle 2007 auch das Herunterladen einer Datei unzulässig, bei der offensichtlich ist, dass es sich um eine rechtswidrige, öffentlich zugänglich gemachte Vorlage handelt (§ 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG).
 
Ich bezweifle daß die Gerichte einen Unterschied machen ob man bei einem Filesharer nur illegal downloadet oder auch mit Dateien verteilt. Für die ist das Internet doch genauso "Neuland" wie für die Politiker.
 
Wobei, wer nicht verteilt sondern nur runterlädt eh nichts zu befürchten hat, da die Streitsumme zu gering ist.

Nicht immer.

Mir selber ist ein aktueller Fall bekannt, der immer noch nicht abgeschlossen ist. Der Sohn eines bekannten hat sich vor 4 Jahren das Spiel "Risen II" heruntergeladen. Es sind gebürtige Russen, und er holte es sich über irgendeine russische Website. Kein Filesharing, er hat nicht mal teile davon hochgeladen oder verteilt, er hat sich nur das Spiel heruntergeladen.

Sein Anwalt machte denen ein Angebot, 1500 Euro und die Sache ist gegessen.

Sie haben es abgelehnt, und wollen vor Gericht gehen. Der Streitwert wird angegeben mit 30 000 Euro.

Wir wollen hier nicht darüber diskutieren dass er Mist gebaut hat, den das hat, keine Frage. Spiele/Software illegal herunterladen ist scheiße, der Meinung bin ich auch.

Aber 30 000 Euro Streitwert? Ein PC-Spiel? :B

Absolut lächerlich.
 
Nicht immer.

Mir selber ist ein aktueller Fall bekannt, der immer noch nicht abgeschlossen ist. Der Sohn eines bekannten hat sich vor 4 Jahren das Spiel "Risen II" heruntergeladen. Es sind gebürtige Russen, und er holte es sich über irgendeine russische Website. Kein Filesharing, er hat nicht mal teile davon hochgeladen oder verteilt, er hat sich nur das Spiel heruntergeladen.

Sein Anwalt machte denen ein Angebot, 1500 Euro und die Sache ist gegessen.

Sie haben es abgelehnt, und wollen vor Gericht gehen. Der Streitwert wird angegeben mit 30 000 Euro.

Wir wollen hier nicht darüber diskutieren dass er Mist gebaut hat, den das hat, keine Frage. Spiele/Software illegal herunterladen ist scheiße, der Meinung bin ich auch.

Aber 30 000 Euro Streitwert? Ein PC-Spiel? :B

Absolut lächerlich.

Das ist schlichtweg Irre. Aber die Anwälte halt. Eine Geldstrafe (meinetwegen 80 oder 100 EUR) täten es auch. Wenn er es nicht professionell und im großen Stil getan hat. Aber so ist es echt keine Relation.

Würde er es im großen Stil tun und vielleicht sogar als Reseller (Keys weiterverkaufen) sähe die Sache wieder anders aus.
 
Nicht immer.

Mir selber ist ein aktueller Fall bekannt, der immer noch nicht abgeschlossen ist. Der Sohn eines bekannten hat sich vor 4 Jahren das Spiel "Risen II" heruntergeladen. Es sind gebürtige Russen, und er holte es sich über irgendeine russische Website. Kein Filesharing, er hat nicht mal teile davon hochgeladen oder verteilt, er hat sich nur das Spiel heruntergeladen.

Sein Anwalt machte denen ein Angebot, 1500 Euro und die Sache ist gegessen.

Sie haben es abgelehnt, und wollen vor Gericht gehen. Der Streitwert wird angegeben mit 30 000 Euro.

Wir wollen hier nicht darüber diskutieren dass er Mist gebaut hat, den das hat, keine Frage. Spiele/Software illegal herunterladen ist scheiße, der Meinung bin ich auch.

Aber 30 000 Euro Streitwert? Ein PC-Spiel? :B

Absolut lächerlich.

Könnte man meinen. Allerdings: Das Gericht wird ja wohl vermutlich ein "schuldig" aussprechen, wenn auch die Strafe niedriger als die geforderten 30 000 Euronen ausfallen dürfte. Jedoch: Wenn dann die Strafe + Gerichtskosten + Anwaltskosten zusammengerechnet werden, werden diese wohl das 1500 Euronen Angebot vermutlich um einiges übersteigen.
 
Das ist schlichtweg Irre. Aber die Anwälte halt. Eine Geldstrafe (meinetwegen 80 oder 100 EUR) täten es auch. Wenn er es nicht professionell und im großen Stil getan hat. Aber so ist es echt keine Relation.

Würde er es im großen Stil tun und vielleicht sogar als Reseller (Keys weiterverkaufen) sähe die Sache wieder anders aus.

Kann dir voll und ganz zustimmen.

Ich würde sogar sagen, eine 500 Euro Strafe wäre auch noch möglich. Ein bisschen Arbeit haben die Anwälte schließlich auch.

Außerdem habe ich es schon früher gesagt, ich bin ein absoluter Gegner von illegalem Download von Spielen/Software, wenn da mal eine, sagen wir mal, härtere Strafe auf den Tisch kommt, ist es schon ok.

Wenn der Streitwert aber mit 30 000 Euro angegeben wird, eine Friedliche Einigung und ein Angebot von 1500 Euro ausgeschlagen wird, dann kann ich nur noch den Kopf schütteln.

Wenn man da jetzt fälle aus dem "Pegida, Hogesa und Co" Thread vergleicht, wo jugendliche Vergewaltiger eine Bewährungsstrafe bekommen und lediglich 500 Euro Anwaltskosten bezahlen müssen, aber jemand aus einem gutem Haus, der Vater Ingenieur, die Mutter Lehrerin, für das herunterladen von einem einzigem Spiel vor Gericht gezerrt wird, dann fällt einem dazu nichts mehr ein.
 
Abmahnanwälte sind keine richtigen Anwälte das sind die Leute die gemerkt haben sie sind zu dumm um echte Anwälte zu werden also haben sie noch nebenbei BWL studiert und versuchen die grosse Kohle zu machen mit teilweise illegale Methoden.
 
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