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News - Earth 2160: Zuxxez zeigt Raubkopierer an

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Zum Artikel: http://www.pcgames.de/aid,418320
 
Auch Hassinger hatte schon Ärger mit Urheberrecht und Staatsanwaltschaft, aber das war in einem früheren Krieg: In den Neunzigern gehörte Hassinger zum Vorstand der Firma Topware, damals scannten sie Telefonbücher der Telekom ein und pressten die Daten auf CD. Die Telekom klagte, gewann, und in der nächsten Runde ließ Topware die Telefonnummern nicht mehr scannen, sondern von rund 600 Chinesen abtippen - was der Firma neue Klagen einbrachte. Später hatte Hassinger noch ein Steuerverfahren am Hals und wurde verurteilt. "Daraus habe ich gelernt", sagt er. Heute sind die anderen die Bösen.

würde mich nicht wunder wenn herrn hassinger auch die kanzlei gehört. erst kohle mit halb illegalen sachen verdienen. und dann ein auf saubermann machen. :$
 
Verstehe ich das richtig - zuerst wurde denen ein Angebot gemacht, dass die Anklage fallen gelassen wird, wenn sie 50 € zahlen, und dann sollen sie nachträglich noch für die Anwaltskosten aufkommen?

MfG Jimini
 
Jimini_Grillwurst am 26.10.2005 11:46 schrieb:
Verstehe ich das richtig - zuerst wurde denen ein Angebot gemacht, dass die Anklage fallen gelassen wird, wenn sie 50 € zahlen, und dann sollen sie nachträglich noch für die Anwaltskosten aufkommen?

MfG Jimini


50 Euro zu zahlen und so die Einstellung des Verfahrens zu erwirken
- also NUR für die Einstellung des Verfahrens
den Rest wird durch die andere Geldsumme beglichen
 
Jimini_Grillwurst am 26.10.2005 11:46 schrieb:
Verstehe ich das richtig - zuerst wurde denen ein Angebot gemacht, dass die Anklage fallen gelassen wird, wenn sie 50 € zahlen, und dann sollen sie nachträglich noch für die Anwaltskosten aufkommen?

MfG Jimini


Ganz einfach...die 50 € Geldbuße sind für die Einstellung des Strafverfahrens seitens der Staatsanwaltschaft..

Die 200-500 € sind zivilrechtliche Forderungen der Firma, die man anwaltlich geltend machen kann. Quasi Entschädigung. Das eine hat mit dem anderen nicht viel zu tun.



Meine meinung ist, dass gute Spiele es verdient haben gekauft zu werden.
:)
 
Auf Spiegel Online gibt es dazu einen recht ausführlichen Artikel:
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,381123,00.html
 
Ah okay, danke für eure Erklärungen, dann hatte ich das falsch verstanden.

MfG Jimini
 
Es gab 13.700 Anzeigen gegen Unbekannt, aber es wurden bisher unter 1.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet, da viele Sauger mit mehreren IP-Nummern auftauchten.
Das mit der Verfahrenseinstellung gegen 50 Euro finde ich ein tolles Angebot der Staatsanwaltschaft :top: , die 200+ Euro Abmahngebuehr ist nicht so lustig, aber das Zuxxez die Anwaltsgebuehren wiederhaben will verstaendlich.

Und es scheint ja zu funktionieren. Das Spiel soll auf Tauschboersen angeblich kaum noch zu finden sein :-D

Kurz vor dem Erscheinungstermin von Earth 2160 hatte die Schweizer Firma Logistep ihm eine neue Software vorgestellt. Damit lässt sich nachweisen, von welchem Rechner aus wann welche Software in Tauschbörsen angeboten wird.
Wird das bei anderen Spielen auch schon eingesetzt?

Und was passiert eigentlich, wenn jmd. der jetzt eine Unterlassungserklaerung unterschreibt, nie mehr zu saugen, irgendwann nochmal erwischt wird?
 
das es in tauschbörsen kaum mehr zu finden sei, glaub ich nicht. emule vielleicht aber das neue bitorrentnetzwerk lässt sich nicht überwachen, da es vollkommen anonym arbeitet.
 
kommt man mit einer samelklage nicht billiger weg? und man beauftragt da doch nur einen anwalt der dann die taudsenden leute verklagt, hmmm, so das auf den einzelnen gerechnet doch eine geringere gebüre entfällt.

ich denke das mit den 50€ war eine Rechtstrick, da man es als schuldeingeständnis sehen kann, so zu sagen hat der nutzer so alles zu gegeben.
 
Ich finde es gut, daß hier mal so vorgegangen wurde und die Betroffenen haben noch wirklich Glück gehabt! Die betroffene Kanzlei hätte den Streitwert auch deutlich höher ansetzen können und dann kommen schnell vier oder sogar fünfstellige Abfindungen zustande, die der User dann zahlen muss, um einem Verfahren mit noch viel höherem Streitwert zu entgehen.
Die 50 Euro Buße mußten die zahlen, um den strafrechtlichen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen. Dir Firma hat selbstverständlich ja noch zivilrechtliche Ansprüche!

Auch wenn die Abmahnung mittlererweile in der Praxis viel zu oft mißbraucht wird, finde ich daß es in diesem Fall gerechtfertigt. So ist es für beide Seiten ein guter Kompromiß.

Loosa am 26.10.2005 11:58 schrieb:
Und was passiert eigentlich, wenn jmd. der jetzt eine Unterlassungserklaerung unterschreibt, nie mehr zu saugen, irgendwann nochmal erwischt wird?

Daran sollten die Betreffenden am besten nicht einmal denken! Von den strafrechtlichen Konsequenzen mal abgesehen (was sich der Staat von einem holt), wird die Firma in diesem Fall zivil klagen. Und dann hat man ruckzuck einen fünf- oder sechstelligen Streitwert. Wenn man dann verliert (was nach Mißachten einer Abmahnung durchaus möglich ist), arbeitet man den Rest des Lebens nur noch, um seine Schulden zu bezahlen.

Bis dann denn!

McTrevor
 
BLACKDIMMU am 26.10.2005 12:08 schrieb:
kommt man mit einer samelklage nicht billiger weg?


Sammelklagen gibt es nur im US-Amerikanischen Recht, und ermöglicht es vielen Klägern gemeinsam gegen jemanden zu klagen nicht umgekehrt.
 
Fehlt dann nur noch die Klage gegen Zuzzex, denn diese Art von Datenabgreifen ist datenschutztechnisch meines Wissens nicht einwandfrei, auch wenn sie ja eigentlich Recht haben.
 
Boneshakerbaby am 26.10.2005 12:27 schrieb:
Fehlt dann nur noch die Klage gegen Zuzzex, denn diese Art von Datenabgreifen ist datenschutztechnisch meines Wissens nicht einwandfrei, auch wenn sie ja eigentlich Recht haben.

Wo genau siehst du den Verstoss gegen den Datenschutz?
 
BLACKDIMMU am 26.10.2005 12:08 schrieb:
ich denke das mit den 50€ war eine Rechtstrick, da man es als schuldeingeständnis sehen kann, so zu sagen hat der nutzer so alles zu gegeben.


Nein, kein Rechtstrick. Einfach die Möglichkeit das ein geringwertiges Verfahren vor der Anklageerhebung eingestellt wird. Viele geringwertige Strataten (Ladendiebstahl usw.] werden so eingestellt.
 
aeghistos am 26.10.2005 12:20 schrieb:
BLACKDIMMU am 26.10.2005 12:08 schrieb:
kommt man mit einer samelklage nicht billiger weg?


Sammelklagen gibt es nur im US-Amerikanischen Recht, und ermöglicht es vielen Klägern gemeinsam gegen jemanden zu klagen nicht umgekehrt.
so nicht ganz korrekt. sammelklagen gibt es ab dem 1. november (?) auch in deutschland.

man benötigt mindestens 10 kläger, damit es eine sammelklage nach deutschem recht ist. ;)
 
Boneshakerbaby am 26.10.2005 12:27 schrieb:
Fehlt dann nur noch die Klage gegen Zuzzex, denn diese Art von Datenabgreifen ist datenschutztechnisch meines Wissens nicht einwandfrei, auch wenn sie ja eigentlich Recht haben.

Inwiefern? Soweit ich weiß lief das so, dass Zuzzex (oder wie die heissen), das Spiel online gestellt haben und die IP Adresse jedes Saugers wurde gespeichert. Da der Publisher der Rechteinhaber des Produktes ist ist das Onlinestellen legal und das man rechtlich gegen das Speichern von IP Adressen vorgehen kann bezweifle ich (wird hier auf der Seite ja sogar gemacht ;)).

Mal davon ab finde ich es gut, dass die Strafen hier so niedrig angesetzt werden. Anstatt völlig überzogene Beträge zu fordern wie es die Musikindustrie tut wird das Geld in diesem Fall den Betroffenen zwar etwas weh tun, aber sie nicht gleich finanziell ruinieren.
 
Iceman am 26.10.2005 12:34 schrieb:
Boneshakerbaby am 26.10.2005 12:27 schrieb:
Fehlt dann nur noch die Klage gegen Zuzzex, denn diese Art von Datenabgreifen ist datenschutztechnisch meines Wissens nicht einwandfrei, auch wenn sie ja eigentlich Recht haben.

Inwiefern? Soweit ich weiß lief das so, dass Zuzzex (oder wie die heissen), das Spiel online gestellt haben und die IP Adresse jedes Saugers wurde gespeichert. Da der Publisher der Rechteinhaber des Produktes ist ist das Onlinestellen legal und das man rechtlich gegen das Speichern von IP Adressen vorgehen kann bezweifle ich (wird hier auf der Seite ja sogar gemacht ;)).

Mal davon ab finde ich es gut, dass die Strafen hier so niedrig angesetzt werden. Anstatt völlig überzogene Beträge zu fordern wie es die Musikindustrie tut wird das Geld in diesem Fall den Betroffenen zwar etwas weh tun, aber sie nicht gleich finanziell ruinieren.

Na gut, wenn es nur so läuft, dass die IPs derjenigen registriert werden, die deren eigene Online-Version gezogen haben, wirds wohl rechtlich sicher sein. Vermutlich haben sie sich ja auch besser informiert als ich hier, bevor sie das gestartet haben. Dann hab ich nix gesagt. Ich rudere zurück und behaupte das Gegenteil.
 
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