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Vorratsdatenspeicherung: Gesetz mit großer Mehrheit verabschiedet

Oh man. Fehlt nur noch, dass eine "Maschine" uns 24/7 beobachtet....
 
Das jemand Antragsbefugt ist, bedeutet nicht das der Antrag auch gehört wird.
Ich zitiere mal die Wiki in diesem Zusammenhang:

"Jeder (nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG), der sich in seinen Grundrechten durch staatliches Handeln verletzt sieht, kann eine Verfassungsbeschwerde einreichen („Individualbeschwerde“). Unter staatlichem Handeln ist jeder Akt der öffentlichen Gewalt zu verstehen, der in Rechtspositionen des Grundrechtsträgers eingreift. Darunter fallen alle Akte der vollziehenden Gewalt, Rechtsprechung und Gesetzgebung. Nicht nur Handeln, sondern auch Unterlassen können Akte der öffentlichen Gewalt umfassen."

Jeder darf vor dem BVG klagen, ob die Klage gehört wird, entscheiden die dort ansässigen Instanzen, das ist klar. Aber einer Klage gegen ein derart in die persönliche Freiheit und Selbstbestimmung einschneidendes Gesetz, rechne ich mal sehr gute Chancen auf eine Verhandlung ein.

Und weil es dir scheinbar nicht ganz klar ist: Ein Mehr an Überwachung bringt nicht ein Mehr an Sicherheit!
 
Jeder darf vor dem BVG klagen, ob die Klage gehört wird, entscheiden die dort ansässigen Instanzen, das ist klar. Aber einer Klage gegen ein derart in die persönliche Freiheit und Selbstbestimmung einschneidendes Gesetz, rechne ich mal sehr gute Chancen auf eine Verhandlung ein.

Sicherlich darf jeder seine Klage einreichen.
Aber ob du dir eine Klage als gute Chance einrechnest ist doch wohl eine ganz andere Sache als wie es das BVG sieht. Und ich denke genau das wollten hier so einige damit sagen.
Du/Wir selbst als Einzelperson könntest noch nicht mal die Klage richtig formulieren damit sie da überhaupt ankommt, für Ernst genommen wird. Da muss ein ganzer Rattenschwanz an Anwälten erstmal her damit so etwas erstmal Gehör findet, um es mal ein wenig Übertrieben zu sagen.
 
tja dann werden wir wohl alle auf ein Proxy server umsteigen müssen
 
Ich zitiere mal die Wiki in diesem Zusammenhang:

"Jeder (nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG), der sich in seinen Grundrechten durch staatliches Handeln verletzt sieht, kann eine Verfassungsbeschwerde einreichen („Individualbeschwerde“). Unter staatlichem Handeln ist jeder Akt der öffentlichen Gewalt zu verstehen, der in Rechtspositionen des Grundrechtsträgers eingreift. Darunter fallen alle Akte der vollziehenden Gewalt, Rechtsprechung und Gesetzgebung. Nicht nur Handeln, sondern auch Unterlassen können Akte der öffentlichen Gewalt umfassen."

Jeder darf vor dem BVG klagen, ob die Klage gehört wird, entscheiden die dort ansässigen Instanzen, das ist klar. Aber einer Klage gegen ein derart in die persönliche Freiheit und Selbstbestimmung einschneidendes Gesetz, rechne ich mal sehr gute Chancen auf eine Verhandlung ein.
Klar, und die Menschen und Organisationen die direkt beim Bundesverfassungsgericht gegen die Haushaltsabgabe für den Rundfunk geklagt haben wurde mitgeteilt das sie sich doch bitte schön erstmal durch die Instanzen der Verwaltungsgerichte klagen müssen, bevor sie vor dem Bundesverfassungsgericht klagen dürfen.

Im übrigen bin ich auch voll und ganz dafür das private Firmen wie Facebook ein mehr an Kontrolle ausüben.
Aber bitte nicht nur bei Volksverhetzung, sondern auch bei Beleidigung des Türkentums und Angriffen auf die Einheit Chinas.

Das Problem mit der Volksverhetzung ist übrigens das kaum jemand dafür verurteilt wird. Bestes Beispiel ist z.B. der Kabarettist Dieter Nuhr.
Wenn Facebook in Zukunft schneller und härter zensiert dann muß man sich gar nicht erst mit nutzlosen Anzeigen wegen Volksverhetzung abgeben, Shitstorm und Meldung an Facebook können reichen.
 
Nuhr? Das war keine Hetze. Es war drastisch ja, aber erfüllt den Begriff Volksverhetzung nicht.
 
Klar, und die Menschen und Organisationen die direkt beim Bundesverfassungsgericht gegen die Haushaltsabgabe für den Rundfunk geklagt haben wurde mitgeteilt das sie sich doch bitte schön erstmal durch die Instanzen der Verwaltungsgerichte klagen müssen, bevor sie vor dem Bundesverfassungsgericht klagen dürfen.

wenn ich mich richtig erinnere, wurde die klage aus formalen gründen abgewiesen.
und zumindest mal spontan ist es wohl auch, im gegensatz zur vds, beim rundfunkbeitrag schwer überhaupt ein grundrecht auszumachen, dass dadurch beschnitten werden könnte.

Im übrigen bin ich auch voll und ganz dafür das private Firmen wie Facebook ein mehr an Kontrolle ausüben.
Aber bitte nicht nur bei Volksverhetzung, sondern auch bei Beleidigung des Türkentums und Angriffen auf die Einheit Chinas.

jetzt reden wir von meinungen?
hm. das ist ein zweischneidiges schwert.
natürlich dürfen unternehmen wie facebook zensur üben. ob sie es auch sollten? puh. schwierig zu beantworten. pauschal schon gar nicht.

Das Problem mit der Volksverhetzung ist übrigens das kaum jemand dafür verurteilt wird. Bestes Beispiel ist z.B. der Kabarettist Dieter Nuhr.
Wenn Facebook in Zukunft schneller und härter zensiert dann muß man sich gar nicht erst mit nutzlosen Anzeigen wegen Volksverhetzung abgeben, Shitstorm und Meldung an Facebook können reichen.

was hat nuhr denn vom stapel gelassen, was deiner meinung nach den tatbestand der volksverhetzung erfüllt?

natürlich liegen die hürden hier extrem hoch. dieses gesetz stellt nämlich einen extremen eingriff in ein grundrecht dar.
meiner meinung (!) nach sollte man vielleicht sogar eher über eine abschaffung all dieser straftatbestände nachdenken, die die meinungsfreiheit beschneiden.
aber auch da bin ich zwiegespalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Herr Nuhr hat halt in seinem Comedyprogramm Salafisten und Islam vor gut einem Jahr gebracht.

Das in seinem Programm er schon jahrlang übers Christentum und andere Themen auch Witze machte war der fackelschwingende Meute egal. Sie rufen nur #Aufschrei #Hassprediger

Ein paar Leute mit Rauschebart und gehäkelter Kappe haben dann Anzeige wegen Volksverhetzung gemacht.



Zu Vorratsdatenspeicherung hatte das nicht die Telekom damals schon gemacht mit Kunde und welche IP er gerade hatte und das wurde meist für 90 Tage gespeichert. Jedenfalls damals als DSL in Deutschland 2001 ausgebaut wurde. Wegen Technischen und Abrechnungsgründen hieß es da.
 
Zu Vorratsdatenspeicherung hatte das nicht die Telekom damals schon gemacht mit Kunde und welche IP er gerade hatte und das wurde meist für 90 Tage gespeichert. Jedenfalls damals als DSL in Deutschland 2001 ausgebaut wurde. Wegen Technischen und Abrechnungsgründen hieß es da.
Da ich bei einem Telefommunikationsanbieter genau in diesem Bereich (technische Abwicklung der Abrechnung von Gesprächsdaten) arbeite, kann ich zumindest das etwas genauer ausführen.

Eine starre, feste Grenze (á la 90 Tage) gibt es im Datenschutzgesetz so nicht. In der Grundlage des Gesetzes steht, wie üblich sehr schwammig formuliert, das "personenbezogene Daten nicht länger als zwingend notwendig" gespeichert werden dürfen. Das bedeutet im konkreten Falle eines Kommunikationsanbieters: Sobald der Endkunde seine Rechnung bezahlt und der Leistungserbringer sein Geld hat, müssen die dazugehörigen Daten gelöscht werden.

In der Praxis würde das bedeuten: Ich tätige am 1. eines Monats einen kostenpflichtigen Anruf, der mir am 1. des Folgemonats in Rechnung gestellt wird. In der Regel wird eine Telefonrechnung über Einzugsermächtigung abgerechnet, d.h. der Telekommunikationsanbieter hat spätestens am 2. oder 3. das Geld auf seinem Konto. Nun muss noch die Frist abgewartet werden, in der der Kunde der automatisierten Lastschrift widersprechen kann, dass sind derzeit 8 Wochen. Da die Widerspruchsfrist für die Rechnung selber nur 2 Wochen beträgt, muss man diese nicht noch extra erwähnen.
Im Regelfall werden also Gesprächsdaten vom Telekommunikationsanbieter 3 Monate gespeichert, was den erwähnten 90 Tagen entspricht. Im Gesetz gibt es dazu eine pauschale Angabe von "maximal 180 Tagen" für die Speicherung abrechnungsrelevanter, personenbezogener Daten.

Wird die Rechnung jedoch nicht oder nicht vollständig beglichen, dürfen diese Daten solange gespeichert werden, bis es zu einer Klärung des Sachverhaltes gekommen ist. Und wenn es aufgrund sehr hoher Rechnungsbeträge (z.B. nach Hacking und Missbrauch einer geschäftlichen Telefonanlage) zu Gerichtsverhandlungen kommt, kann dieser Zeitraum schon mal zwei, drei Jahre betragen.

Soviel zur Theorie: In der Praxis ist es üblich, das Abrechnungsdaten so lange aufgehoben werden, wie es das Gesetz maximal erlaubt, also die erwähnte 180-Tage-Grenze. Denn viel häufiger als man es vielleicht glauben mag, entdecken Kunden (egal ob privat oder geschäftlich) einen Missbrauch ihrer Telefonanlage erst mit einer gewissen Verzögerung. Und bis dann der Anwalt eingeschaltet ist, die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet und z.B. uns als Telekommunikationsanbieter ein offizielles Schreiben von Amtsgericht xy vorliegt, sind die 90 Tage oft schon vorbei.

Von daher: Ja, die Verbindungsdaten werden von den Anbietern schon immer eine gewisse Zeit lang gespeichert und auch schon jetzt haben die Behörden mit richterlicher Genehmigung ein Auskunftsrecht. Allerdings derzeit nur, wenn eine Privatperson oder eine Firma eine an sie gerichtete Rechnung anzweifeln und daraufhin ein Gericht bemühen.

Nach dem neuen Gesetzentwurf soll es künftig möglich sein, dass offizielle Stellen nach richterlicher Bestätigung direkt Zugriff auf Verbindungsdaten bekommen können, also quasi "auf Verdacht hin", Und da geht es dann nicht darum, ob jemand telefoniert hat und die Rechnung gerechtfertigt ist, sondern darum, wer wann mit wem kommuniziert hat. Und das nicht nur für die Telefonie, sondern eben auch für andere Kommunikationswege. IP a besuchte zu Zeitpunkt b die Website c und hat 5 Minuten später eine Email an IP d gesendet.
 
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