Doch das wissen wir
Streit um Musikclips : YouTube will weiter verhandeln, die Gema nicht - Nachrichten Wirtschaft - Webwelt & Technik - DIE WELT
Gema verlangt eine Mindestvergütung in Höhe von 0.375 € pro Aufruf und das ist viel mehr als mit anderen Ländern beschlossen wurde.
Hier liegt das Problem eindeutig bei Gema und nicht bei Youtube.
Wenn die Zahl stimmt und für alle Videos gelten soll mit "Gema"-vertretener Musik und "pro Klick" gemeint ist, dann ist das natürlich viel zu viel. Da steht aber was von "pro Stream" - was genau soll damit gemeint sein? Wenn es "pro Video" ist, wäre dies IMHO okay. Da steht "
da YouTube im Gegensatz zu Download-Diensten wie iTunes von Apple keinen festen Umsatz pro Stream habe" => Bei ITunes zahlt man ja auch nicht "pro Aufruf", d.h. vlt. ist mit "pro Stream" dann eben doch nur "pro Video", also "pro verfügbarem Stream" gemeint? Aber wenn es wirklich "pro Klick" ist, wäre das natürlich viel zu viel, das ist ja fast so viel, als wenn man den Song kaufen würde als Download.
Soll das denn überhaupt für ALLE Bands so sein? Oder geht es um die Fälle, die bisher noch gesperrt wurden? Denn es sind ja eher wenige Videos, die gesperrt sind, ergo scheint es bei en anderen ja keine Ansprüche zu geben.
Und es gibt ja zig Fälle, in denen es bei YT gesperrt ist, bei zB myvideo aber nicht - verlangen die von denen dann so viel weniger, oder warum ist das so?
@Worrel: ich sage nicht, dass YT schlecht sei für die Musiker oder so, und auch ich habe schon viel gekauft, nachdem ich bei YouTube recherchiert hatte, um einen Song zu finden. Ich persönlich mache als Hobby auch Musik und würde jedem Musiker sagen, dass er dumm sei, wenn er seine Musik versucht, bei YT sperren zu lassen. Aber das muss jeder Musiker bzw. das Label für SICH entscheiden, ob er seine Musik kostenlos oder nicht bei YT verfügbar haben will bzw. wenn verfügbar: zu welchem Preis.