• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

youtube-mp3...was tolles gefunden

Raubkopie gibt es schonmal nicht ;)

Den Begriff hat die Industrie erfunden - es findet kein Raub nach Stgb statt. Und die 5 Jahre Knast stimmen auch nicht wie die Kampagne die damals 2003 lief uns erzählte.
5 Jahre Knast erhalten nur Leute die es gewerblich im grossen Stil machten.

genauso wie schwararbeiten und schwarzfahren ein von der industrie erfundener Begriff sind.

Nicht lizensierte Kopie wär da treffender aber bei DRM freien Spielen wie bei gog kann man auch nicht von illegaler kopie sprechen weil dazu müsste ja erstmal ein kopierschutz vorhanden sein. Es wär höchstens illegal wenn ich die spiele gewerblich weiterverkaufe aber wenn sie einem freund leihe und trotzdem noch weiterspiele ist es ja nicht verboten.

und bei der musik ist es halt was anderes wenn ich mir eine privat kopie fürs auto mache oder was vom offiziellen yt kanal des künstlers runterlade da entsteht ja kein schaden.

für dich ist ja wahrscheinlich sogar spotify der satan ;)


Die Gema verlangt ja seit den letzten jahren schon für naturgeräusche die durch zufall bei privat aufnahmen mitaufgenommen wurden lizenz gebühren und sperrt solang das video

http://www.netzwelt.de/news/91092-youtube-vogelgezwitscher-bringt-naturfilmer-schwierigkeiten.html
 
Raubkopie gibt es schonmal nicht ;)

Den Begriff hat die Industrie erfunden - es findet kein Raub nach Stgb statt. Und die 5 Jahre Knast stimmen auch nicht wie die Kampagne die damals 2003 lief uns erzählte.
5 Jahre Knast erhalten nur Leute die es gewerblich im grossen Stil machten.

genauso wie schwararbeiten und schwarzfahren ein von der industrie erfundener Begriff sind.

Nicht lizensierte Kopie wär da treffender aber bei DRM freien Spielen wie bei gog kann man auch nicht von illegaler kopie sprechen weil dazu müsste ja erstmal ein kopierschutz vorhanden sein. Es wär höchstens illegal wenn ich die spiele gewerblich weiterverkaufe aber wenn sie einem freund leihe und trotzdem noch weiterspiele ist es ja nicht verboten.

und bei der musik ist es halt was anderes wenn ich mir eine privat kopie fürs auto mache oder was vom offiziellen yt kanal des künstlers runterlade da entsteht ja kein schaden.

für dich ist ja wahrscheinlich sogar spotify der satan ;)


Die Gema verlangt ja seit den letzten jahren schon für naturgeräusche die durch zufall bei privat aufnahmen mitaufgenommen wurden lizenz gebühren und sperrt solang das video

YouTube: Vogelgezwitscher bringt Naturfilmer in Schwierigkeiten - NETZWELT

Ob der Begriff jetzt von der Industrie geprägt wurde oder nicht ist doch egal. Du möchtest etwas umsonst nutzen, für das eigentlich Geld verlangt wird. Wenn mir im Fall der Musik die Plattenfirma ein Album schenkt (auch das gibts, siehe das aktuelle U2 Album) ist das ja alles gut und Recht. Wenn sie das aber nicht tut dann habe ich zunächstmal auch kein Recht mir das irgendwie anders aus grauen Kanälen umsonst zu besorgen. Wenn ich die Musik hören will, dann kaufe ich eben die CD, die MP3s oder nutze Spotify - und nein davon bin ich nicht unbedingt ein Gegner, ich nutze es ja selbst recht intensiv. Aber der Unterschied zu einem unlizensierten DL aus YT, von Sharehostern, P2P, etc. ist, dass der Besitzer der Urheberrechte eingewillgt hat, dass die Musik dort in der Bibliothek erscheint und (frei) abgerufen werden kann. Niemand hat was dagegen, wenn du deine Alben digitalisierst und auf CD für dein Auto brennst, oder meinetwegen auch deine iTunes / Amazon Downloads.

Das was du hier machst ist wortklauberei um eine wenigstens moralisch zweifelhafte Tat zu rechtfertigen. Wenn ich Musik hören will, Spiele spielen will, muss ich eben für zahlen - auf die ein oder andere Art, außer der Inhaber der Urheberrechte schenkt mir das Produkt bzw. überlässt es mir umsonst zur freien Nutzung.
 
Wenn ich nen Song gut finde, dann höre ich den entweder direkt auf Youtube, oder ich kaufe ihn mir als MP3. Auf Amazon kriegt man mittlerweile selbst ausgefallenere Songs und meistens für maximal nen Euro. Wenn man Song und/oder Band gut findet, sollte es einem das schon wert sein.

Aber ich will niemanden in irgendeine Ecke stellen. Ich hab mir in meinem Leben auch schon viele Lieder kopiert. Man denke alleine an die ganzen Mixtapes früher. Also ich sitze da durchaus im Glashaus.
 
Den Begriff hat die Industrie erfunden

das wird immer wieder behauptet. einen eindeutigen beleg, dass das auch stimmt, hab ich noch nicht gesehen.

es findet kein Raub nach Stgb statt.

sicherlich richtig, weshalb es auch ein umgangssprachlicher und kein juristischer begriff ist.

btw: wer wird denn beim rufmord aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken - getötet, sprich: ermordet?

genauso wie schwararbeiten und schwarzfahren ein von der industrie erfundener Begriff sind.

das ist mit ziemlicher sicherheit falsch, da der begriff wohl aus dem jiddischen stammt und etwa die bedeutung hat, dass jemand zu 'arm' ist, einen fahrschein zu bezahlen..
es ist also (heutzutage) eher eine beschönigende bezeichnung. ;)
 
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Ob der Begriff jetzt von der Industrie geprägt wurde oder nicht ist doch egal. Du möchtest etwas umsonst nutzen, für das eigentlich Geld verlangt wird. Wenn mir im Fall der Musik die Plattenfirma ein Album schenkt (auch das gibts, siehe das aktuelle U2 Album) ist das ja alles gut und Recht. Wenn sie das aber nicht tut dann habe ich zunächstmal auch kein Recht mir das irgendwie anders aus grauen Kanälen umsonst zu besorgen. Wenn ich die Musik hören will, dann kaufe ich eben die CD, die MP3s oder nutze Spotify - und nein davon bin ich nicht unbedingt ein Gegner, ich nutze es ja selbst recht intensiv. Aber der Unterschied zu einem unlizensierten DL aus YT, von Sharehostern, P2P, etc. ist, dass der Besitzer der Urheberrechte eingewillgt hat, dass die Musik dort in der Bibliothek erscheint und (frei) abgerufen werden kann. Niemand hat was dagegen, wenn du deine Alben digitalisierst und auf CD für dein Auto brennst, oder meinetwegen auch deine iTunes / Amazon Downloads.

Das was du hier machst ist wortklauberei um eine wenigstens moralisch zweifelhafte Tat zu rechtfertigen. Wenn ich Musik hören will, Spiele spielen will, muss ich eben für zahlen - auf die ein oder andere Art, außer der Inhaber der Urheberrechte schenkt mir das Produkt bzw. überlässt es mir umsonst zur freien Nutzung.

Naja bei u2 wurde es ja vielen aufgedrängt ohne sie zu fragen ;)

aber du hast jetzt nicht wirklich youtube kriminalisiert wie p2p und sharehoster ?

da tuest bissel schnell pauschalisieren ;)

besonders wo man ja doppelt beim internet draufzahlt an die gema und die gez
 
Naja bei u2 wurde es ja vielen aufgedrängt ohne sie zu fragen ;)

aber du hast jetzt nicht wirklich youtube kriminalisiert wie p2p und sharehoster ?

da tuest bissel schnell pauschalisieren ;)

besonders wo man ja doppelt beim internet draufzahlt an die gema und die gez

Du willst es einfach nicht verstehen, oder? :B

Ob das U2 Album aufgedrängt wurde oder nicht, ist für diese Diskussion völlig unwichtig. Es geht ja nur drum, dass der Rechteinhaber die Platte verschenkt und zum freien Download bereitgestellt hat.
Wenn ich eine MP3 aus einem YT Video extrahiere (auf welchem Weg jetzt auch immer), die nicht vom Rechteinhaber zum freien DL herausgegeben wurde, ist das genauso eine "Raubkopie" wie wenn ich sie via P2P, Sharehoster, etc. runterlade. Und es ist wurscht ob du GEZ zahlst oder nicht. Damit finanzierst du die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten und nicht den Künstler dessen Musik du runterlädst. Und GEMA zahlt, wenn überhaupt, Google, die das Video mit Musik auf YT bereitstellen - und nicht der Endnutzer.
 
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Egal ob man eine Ware "klaut" ohne daß diese für den Händler verloren ist (Kopie) oder nicht. Wird man erwischt gibt es mindestens eine Geldstrafe als Ersttäter incl. Veranlassung einer Unterlassungserklärung und bei Nachweis eines gewerblichen Umfangs wird es erheblich empfindlicher. Fakt ist, daß man etwas nutzt, ohne dafür bezahlt zu haben. Und das steht genauso unter Strafe wie als klaue ich einen realen Gegenstand. Weil dem Händler eben ein (theoretischer) Kunde verloren geht, der sich die Ware ohne zu bezahlen besorgt hat. Und dabei ist es wurscht, wie man das Kind nennt. Aber Raubkopie ist die gebräuchliche eingebürgerte Bezeichnung dafür.
 
Wenn ich eine MP3 aus einem YT Video extrahiere (auf welchem Weg jetzt auch immer), die nicht vom Rechteinhaber zum freien DL herausgegeben wurde, ist das genauso eine "Raubkopie" wie wenn ich sie via P2P, Sharehoster, etc. runterlade.

wie kommst du zu dieser einschätzung?
ich bin da anderer meinung.
 
wie kommst du zu dieser einschätzung?
ich bin da anderer meinung.

Wenn der Urheber das Video eingestellt hat, dann daher, dass er es zum streamen bereitgestellt hat - aber eben nicht zum MP3 Download. Das heißt, er ist damit einverstanden, dass du dir das Video auf Youtube anschaust, aber du sollst dadurch evtl. zum Kauf der Single oder des Albums bewogen werden
Wenn das Video nicht vom Urheber stammt, ist ja schon der Upload und damit die Verbreitung des Titels eine Urheberrechtsverletzung. Die Extrahierung der Datei macht den ganzen Vorgang nicht legaler.

edit: Wenn unter dem Video, ich sag mal von Metallica, der Kanalname xXdauploadaaaXx steht, statt z.B. "Metallica Official" könnte es für mich schon ersichtlich sein, dass das eine offensichtlich illegale Quelle ist. Damit wäre der Download sogar strafbar, auch wenn das natürlich in der Realität niemals verfolgt werden wird.
 
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Du willst es einfach nicht verstehen, oder? :B

Ob das U2 Album aufgedrängt wurde oder nicht, ist für diese Diskussion völlig unwichtig. Es geht ja nur drum, dass der Rechteinhaber die Platte verschenkt und zum freien Download bereitgestellt hat.
Wenn ich eine MP3 aus einem YT Video extrahiere (auf welchem Weg jetzt auch immer), die nicht vom Rechteinhaber zum freien DL herausgegeben wurde, ist das genauso eine "Raubkopie" wie wenn ich sie via P2P, Sharehoster, etc. runterlade. Und es ist wurscht ob du GEZ zahlst oder nicht. Damit finanzierst du die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten und nicht den Künstler dessen Musik du runterlädst. Und GEMA zahlt, wenn überhaupt, Google, die das Video mit Musik auf YT bereitstellen - und nicht der Endnutzer.

demnach sind also auch alle leute die einen vhs recorder damals benutzt haben und heutzutage festplatten receiver nutzen nach deinem worten "raubkopierer" weil sie den film nicht kaufen sondern im tv aufgenommen haben oder ihn mit der tv karte am pc aufgenommen haben ;)

du machst es ist viel zu einfach und pauschalisierst ohne eine.

für dich wärs nach deinem beispiel auch schon diebstahl wenn ich mir bei einem freund ps3 spiel ausleihe und es durchspiele und dann zurückgebe ;)
 
Wenn der Urheber das Video eingestellt hat, dann daher, dass er es zum streamen bereitgestellt hat - aber eben nicht zum MP3 Download. Das heißt, er ist damit einverstanden, dass du dir das Video auf Youtube anschaust, aber du sollst dadurch evtl. zum Kauf der Single oder des Albums bewogen werden.
Wenn das Video nicht vom Urheber stammt, ist ja schon der Upload und damit die Verbreitung des Titels eine Urheberrechtsverletzung. Die Extrahierung der Datei macht den ganzen Vorgang nicht legaler.

zu beachtendes kriterium ist hier meines erachtens ist hier die "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage".
beides trifft im falle von youtube für meine begriffe nicht zu. nr. 1 sowieso nicht, bei nr. 2 kann es nicht sache des downloaders sein, dies zu beurteilen. da müsste google tätig werden. ist das nicht der fall, kann der sauger meiner einschätzung nach guten gewissen davon ausgehen, nichts unrechtes zu tun und macht sich deshalb nicht strafbar.
 
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demnach sind also auch alle leute die einen vhs recorder damals benutzt haben und heutzutage festplatten receiver nutzen nach deinem worten "raubkopierer" weil sie den film nicht kaufen sondern im tv aufgenommen haben oder ihn mit der tv karte am pc aufgenommen haben ;)

du machst es ist viel zu einfach und pauschalisierst ohne eine.

für dich wärs nach deinem beispiel auch schon diebstahl wenn ich mir bei einem freund ps3 spiel ausleihe und es durchspiele und dann zurückgebe ;)

Du bringst hier gleich 3 sachen durcheinander, die auch vom Gesetz her klar getrennt sind:
1. Streaming Inhalte. Die darf ich online ansehen aber nicht speichern. Ich mache mich mit einem Download dann strafbar, wie Bonkic richtig anmerkt, wenn sie "offensichtlich rechtswidrig eingestellt" werden. Wie das bei YT ist, ist offensichtlich umstritten und wäre von einem Gericht zu klären, falls es mal da zur Klage kommt.
2. Rundfunk: Da gelten andere Regeln, für TV wie Radio. Siehe ein früherer Beitrag von mir.
3. Zweitnutzung von Software: Das sehen die Hersteller zwar nicht gern, ist aber rechtlich völlig in Ordnung bzw. sogar ausdrücklich erlaubt.

edit: @ deinen Link: den habe ich vohin schon mal kommentiert. Das passt so schon. Aber nur unter gewissen Rahmenbedingungen, welche die Anwälte auf der Seite, aus welchen Gründen auch immer, nicht nennen.
 
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Wenn das Game aber an einen Account gebunden ist fällt die Zweitnutzung weg (außer bei Family Sharing). Aber wenn ich z.B. bei einem Kumpel auf seinem PC mit meinem Steam-Account zocken will kann ich das vergessen.
 
Ist es legal, über Konvertierungsdienste Lieder herunterzuladen?

Da es noch kein BGH-Urteil dazu gibt, ist eine Prüfung auf Basis des Urhebergesetzes vorzunehmen. Das Recht auf Vervielfältigung seines Werkes hat grundsätzlich der Urheber (§ 16 UrhG) – der Nutzer greift darin durch die Speicherung der Musikdatei auf dem Computer ein. Dies ist dem Nutzer unter den Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 UrhG gesetzlich gestattet, wenn keine wirksamen technischen Schutzmaßnahmen umgangen werden.Wenn also die Streamingdienste ihre Streams technisch davor schützen, konvertiert zu werden, darf der Nutzer dies nicht umgehen. Derzeit ist dies m.E. fast nirgends der Fall. Denn die Streams sind i.d.R. unverschlüsselt verfügbar, so dass die Speicherung ohne großen technischen Aufwand möglich ist. Zwar werden neuerdings die Flash-Dateien nicht mehr im Klarformat gespeichert, jedoch ist dies mit nur geringen Programmierkenntnissen zu umgehen. Unzulässig kann die Nutzung dann werden, wenn eine Verschlüsselung vorliegt, wie dies z.B. beim Real Time Messaging Protocol Encrypted (RTMPE) von Adobe der Fall ist, was derzeit jedoch m.E. nicht von den Anbietern (YouTube usw.) ausgeht, sondern von Adobe, und somit keine Rolle spielen kann. Derzeit sind die Streams also nicht wirksam geschützt.Weiterhin ist die Konvertierung unzulässig (§ 53 Abs. 1 UrhG), wenn die Quelle offensichtlich rechtswidrig wäre. Dies ist bei YouTube jedoch m.E. meist nicht der Fall, da die Seiten (anders als Filesharing-Plattformen gerade nicht fast ausschließlich rechtswidriger Downloads dienen) sondern meist die Rechteinhaber selbst die Videos einstellen. Zudem löscht YouTube regelmäßigrechtswidrige Inhalte und ist dazu verpflichtet.Zwar verbieten die Nutzungsbedingungen der Plattformen die Konvertierung. Diese werden abernicht wirksam einbezogen, weil der Nutzer sie nicht ausdrücklich akzeptiert. Zudem sind die Klauseln m.E. rechtswidrig, da § 53 UrhG immer gilt und nicht vertraglich aufgehoben werden kann. Das Privileg der Privatkopie, welches den Konvertierungsdiensten zugutekommt, steht jedem kraft Gesetz zu.'

Konvertierungsdienste: Musik legal herunterladen (statt Filesharing)!? - Kanzlei Lachenmann

Youtube, Myvideo und die Mediatheken der öffentlichen die Video und Audiodateien sind unverschlüsselt es besteht kein Kopierschutz wie zum bsp bei wenn man Video on Demand auf dem Pc schaut.

Youtube, Myvideo und die Mediatheken der öffentlichen sind öffensichtlich legal

Agbs von youtube, myvideo und die Mediatheken sind unwirksam da man auf den Inhalt zugreifen kann ohne die Agbs vorher zu bekommen
 
Das ist aber auch nur ganz theoretisch richtig.
1. Du musst den song legal irgendwo gekauft haben, dass du einfach eine sicherungskopie machen kannst. Zu dem ist die Kopie von deinem original zu fertigen, nicht einfach aus dem Netz zu ziehen.

Nein, wenn die Quelle legal ist, dann darfst du eine Sicherungskopie für Privatzwecke machen. Wichtig ist nur, dass die Quelle legal ist, ob sie dir gehört ist egal. Du dürftest also auch in den Media Markt gehen, die CDs in deinen Laptop legen und dann kopieren. Vorausgesetzt, dort darf man die CDs anhören, bevor man sie kauft. In diesem Fall dürfte dich dann aber der Media Markt raus werfen (Hausrecht) Du darfst auch Musik CDs kopieren, die du dir von einem Freund geliehen hast. (Wichtig ist, dass du keinen Kopierschutz umgehst, denn sonst darfst du gar keine Kopie machen)
2. Auch der download von einer Quelle die eindeutig nicht legal ist, ist strafbar. Das wird im Einzelfall vllt nicht verfolgt, das macht die Sache aber nicht legal.

Stimmt. Bei Youtube ist zwar bestimmt auch mal was illegales dabei, aber mir als Nutzer kann niemand zumuten, das erkennen zu können. Youtube als Quelle ist nicht offensichtlich illeagl, also darf ich mir dort alles herunter laden und auch eine Privatkopie machen.
 
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Wenn das Game aber an einen Account gebunden ist fällt die Zweitnutzung weg (außer bei Family Sharing). Aber wenn ich z.B. bei einem Kumpel auf seinem PC mit meinem Steam-Account zocken will kann ich das vergessen.
Ich kenne jemanden, der seit Jahren erfolgreich Steam Account Sharing mit einem Kumpel betreibt.

Was Musik angeht, habe ich meinen Konsum vorwiegend auf Bands verlagert, die froh um jede Werbung sind und ihre Musik gerne auf Youtube stellen oder via Bandcamp verkaufen, wo man sich ohnehin alles anhören kann, so oft man möchte. Davon mache ich ausgiebigen Gebrauch und kaufe die Musik, wenn ich sie immer wieder hören will. Amazon hat, wie bereits erwähnt wurde, auch sehr gute Preise. CDs kaufe ich fast nur noch an Konzerten. Ab und zu mache ich eine Ausnahme, wenn z.B. das MP3-Album auf Amazon teurer ist als die CD. Sowas kommt vor, obwohl man das MP3-Album meistens dazu kriegt.
 
Raubkopie gibt es schonmal nicht ;)
Das ist doch jetzt völlig egal - jeder weiß was damit gemeint ist, und aus dem allgemeinen Sprachgebrauch wird man das sowieso nicht mehr rausbekommen.

btw: wer wird denn beim rufmord aus Mordlust, ... getötet, sprich: ermordet?
Der Ruf.

Wenn ich eine MP3 aus einem YT Video extrahiere (auf welchem Weg jetzt auch immer), die nicht vom Rechteinhaber zum freien DL herausgegeben wurde, ist das genauso eine "Raubkopie" wie wenn ich sie via P2P, Sharehoster, etc. runterlade.
Oder es ist eben genauso ein rechtlich erlaubter Mitschnitt, wie wenn ich etwas per Videorekorder oder aus dem Radio aufnehme.

1. Streaming Inhalte. Die darf ich online ansehen aber nicht speichern.
Das wage ich zu bezweifeln. Wenn ich mir zB eine Sendung aus der Mediathek des ARD/WDR/ZDF auf deren offziellen Portalen anschaue, gehe ich davon aus, daß ich das genauso aufnehmen darf wie mit einem Videorekorder.

Nein, wenn die Quelle legal ist, dann darfst du eine Sicherungskopie für Privatzwecke machen. Wichtig ist nur, dass die Quelle legal ist, ob sie dir gehört ist egal. Du dürftest also auch in den Media Markt gehen, die CDs in deinen Laptop legen und dann kopieren. Vorausgesetzt, dort darf man die CDs anhören, bevor man sie kauft.
Jetzt ernsthaft? :B
 
Ich kenne jemanden, der seit Jahren erfolgreich Steam Account Sharing mit einem Kumpel betreibt.

Was Musik angeht, habe ich meinen Konsum vorwiegend auf Bands verlagert, die froh um jede Werbung sind und ihre Musik gerne auf Youtube stellen oder via Bandcamp verkaufen, wo man sich ohnehin alles anhören kann, so oft man möchte. Davon mache ich ausgiebigen Gebrauch und kaufe die Musik, wenn ich sie immer wieder hören will. Amazon hat, wie bereits erwähnt wurde, auch sehr gute Preise. CDs kaufe ich fast nur noch an Konzerten. Ab und zu mache ich eine Ausnahme, wenn z.B. das MP3-Album auf Amazon teurer ist als die CD. Sowas kommt vor, obwohl man das MP3-Album meistens dazu kriegt.

Wie geht das denn ? Er muß sich die Games doch auf Seinem PC auch herunterziehen und sich dann mit meinem Account einloggen. Wenn ich dann zufällig ein anderes Steam-Spiel zocken will dürfte das nicht gehen.
 
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