S
Sardaykin
Gast
MiffiMoppelchen am 31.05.2005 10:40 schrieb:Das ist schon klar. Aber jeder Käufer eines Gebraucht-WoW ist der Gefahr ausgesetzt, dass Blizzard sein Recht ausübt und den Account bzw Key sperrt.
ich glaube nicht, dass blizzard diese recht in deutschland tatsächlich hätte. wie weiter oben bereits geschrieben, dürfte diese eula hier nicht gültig sein, da sie gegen geltendes recht verstößt. auch software darf hier beliebig weiter veräußert werden, sogar für oem-software gilt dies.
rein praktisch stellt sich natürlich die frage, was man tut, falls blzzard den account dann tatsächlich sperrt. ich wußte bisher nicht, dass blizzard den wow-weiterkauf verbieten will, ein weiterer grund mir diesees spiel nicht doch mal zuzulegen...
mfg S.