• Aktualisierte Forenregeln

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    Forenregeln


    Vielen Dank

WoW verkaufen..

MiffiMoppelchen am 31.05.2005 10:40 schrieb:
Das ist schon klar. Aber jeder Käufer eines Gebraucht-WoW ist der Gefahr ausgesetzt, dass Blizzard sein Recht ausübt und den Account bzw Key sperrt.

ich glaube nicht, dass blizzard diese recht in deutschland tatsächlich hätte. wie weiter oben bereits geschrieben, dürfte diese eula hier nicht gültig sein, da sie gegen geltendes recht verstößt. auch software darf hier beliebig weiter veräußert werden, sogar für oem-software gilt dies.

rein praktisch stellt sich natürlich die frage, was man tut, falls blzzard den account dann tatsächlich sperrt. ich wußte bisher nicht, dass blizzard den wow-weiterkauf verbieten will, ein weiterer grund mir diesees spiel nicht doch mal zuzulegen...

mfg S.
 
Sardaykin am 31.05.2005 11:13 schrieb:
MiffiMoppelchen am 31.05.2005 10:40 schrieb:
Das ist schon klar. Aber jeder Käufer eines Gebraucht-WoW ist der Gefahr ausgesetzt, dass Blizzard sein Recht ausübt und den Account bzw Key sperrt.

ich glaube nicht, dass blizzard diese recht in deutschland tatsächlich hätte. wie weiter oben bereits geschrieben, dürfte diese eula hier nicht gültig sein, da sie gegen geltendes recht verstößt. auch software darf hier beliebig weiter veräußert werden, sogar für oem-software gilt dies.

rein praktisch stellt sich natürlich die frage, was man tut, falls blzzard den account dann tatsächlich sperrt. ich wußte bisher nicht, dass blizzard den wow-weiterkauf verbieten will, ein weiterer grund mir diesees spiel nicht doch mal zuzulegen...

mfg S.
Natürlich ist das deren Recht, den Key zu sperren. Sie bieten einen Service mit bestimmten Auflagen an. Verstösst man dagegen, dürfen sie Massnahmen ergreifen.
Ist ja nirgendwo gesetzlich festgelegt, dass jeder ein Recht aufs WoW-Spielen haben muss. Wer den Service in Anspruch nehmen darf, entscheidet letztendlich der Servce-Anbieter.
 
MiffiMoppelchen am 31.05.2005 11:24 schrieb:
Natürlich ist das deren Recht, den Key zu sperren. Sie bieten einen Service mit bestimmten Auflagen an. Verstösst man dagegen, dürfen sie Massnahmen ergreifen.

es ist aber gesetzlich festgelegt, dass du dein eigentum weiterverkaufen darfst.
und da kann blizzartd rumposen wiese wollen. genau für diese vorgehensweise hat ja auch valve einen rüffel bekommen.
 
Sardaykin am 31.05.2005 11:37 schrieb:
MiffiMoppelchen am 31.05.2005 11:24 schrieb:
Natürlich ist das deren Recht, den Key zu sperren. Sie bieten einen Service mit bestimmten Auflagen an. Verstösst man dagegen, dürfen sie Massnahmen ergreifen.

es ist aber gesetzlich festgelegt, dass du dein eigentum weiterverkaufen darfst.
und da kann blizzartd rumposen wiese wollen. genau für diese vorgehensweise hat ja auch valve einen rüffel bekommen.
Die Software ist aber nicht dein Eigentum, sondern nur die Lizenz, dass du die Software benutzen darfst. Blizzard kann dir jederzeit diese Lizenz entziehen.
 
blue_screen am 31.05.2005 11:56 schrieb:
Die Software ist aber nicht dein Eigentum, sondern nur die Lizenz, dass du die Software benutzen darfst. Blizzard kann dir jederzeit diese Lizenz entziehen.

na so ein quark.
sicher ist die lizenz dein EIGENTUM. daher kann blizzard dir diese auch nicht so einfach wegnehmen.

sonst könnte ja jeder softwarehersteller sagen, ab sofort darf keiner meine software soundso mehr einsetzten, sondern muß sich die neue version kaufen.
auch wenn zb microsoft sowas gerne hätte, ist das noch lange nicht deren recht.
 
Sardaykin am 31.05.2005 12:07 schrieb:
blue_screen am 31.05.2005 11:56 schrieb:
Die Software ist aber nicht dein Eigentum, sondern nur die Lizenz, dass du die Software benutzen darfst. Blizzard kann dir jederzeit diese Lizenz entziehen.

na so ein quark.
sicher ist die lizenz dein EIGENTUM. daher kann blizzard dir diese auch nicht so einfach wegnehmen.

sonst könnte ja jeder softwarehersteller sagen, ab sofort darf keiner meine software soundso mehr einsetzten, sondern muß sich die neue version kaufen.
auch wenn zb microsoft sowas gerne hätte, ist das noch lange nicht deren recht.
Wenn du online spielst, doch! Lizenzgeber kann dein Account sperren und du bist draussen. So einfach ist das.
 
klar kann er das.....
doch ist es rechtens?
Wenn er deinen Account schließt weil du cheatest wiederspricht das keinem Gesetz in Deutschland.
Wenn er deinen Account schließt weil du das Spiel käuflich erworben hast wiederspricht das einem Gesetz in Deutschland. Und dem Gesetz müsste sich Blizzard beugen. Doch würde das eine langwierige Prozedur sein die sich für den Kunden warschinlich nciht lohnt (also sein Recht das Spiel zu spielen einzuklagen).
 
ruppelt am 31.05.2005 16:13 schrieb:
klar kann er das.....
doch ist es rechtens?
Wenn er deinen Account schließt weil du cheatest wiederspricht das keinem Gesetz in Deutschland.
Wenn er deinen Account schließt weil du das Spiel käuflich erworben hast wiederspricht das einem Gesetz in Deutschland. Und dem Gesetz müsste sich Blizzard beugen. Doch würde das eine langwierige Prozedur sein die sich für den Kunden warschinlich nciht lohnt (also sein Recht das Spiel zu spielen einzuklagen).
Was rechtens ist und was nicht..., dieser Frage wegen haben wir uns hier im Forum schon bei der Disskusion um Half-Life2 und Steam ausgebissen. Dabei kam gar nichts heraus. Du brauchst immer noch Steam, um Half-Life2 zu spielen und Valve macht munter weiter mit seiner Vermarktungsstrategie.

Fakt ist: beim Akzeptieren der Nutzungsbedienungen akzeptierst du auch den Teil, der dir untersagt, einen Account zu verkaufen oder einen gebrauchten Account zu benutzen. Sich danach aufzuregen bringt nichts. Man kann nur darauf pfeifen und so tun, als ob mans nicht gewusst hätte. Das schlmmste, was dem Käufer passieren kann ist, dass sein Account gesperrt wird.

Wers verkraften kann...
 
hehe
ich denke das ist ein schönes Fazit *g*

Und nun wer will haben
*lacht*

/mod kann closen wenn er will
 
blue_screen am 31.05.2005 16:30 schrieb:
Fakt ist: beim Akzeptieren der Nutzungsbedienungen akzeptierst du auch den Teil, der dir untersagt, einen Account zu verkaufen oder einen gebrauchten Account zu benutzen. Sich danach aufzuregen bringt nichts.

doch. weil genau diese eulas eben in deutschland nicht gelten, da man sie erst nach dem kauf zu lesen bekommt.
 
löl ... hmm ich würds trotzdem bei ebay verkaufe samt account..
guckt mal.. alle machen das und alle verkaufen ihn auch..
un wenn man z.b. ein lvl 60charakter hat bekommt man viel viel mehr kohle dafür wie wenn du das game nur so verkaufst,..
was will blizzard??.. mann das is doch nur eine virtuelle figur xD
un wenn der Acc abgelaufen ist muss derjenige dem ich es z.b. verkauft habe eh seine daten eingeben... un so gibts keine nachteile für dich eigentlich
ich versteh nicht was daran sooo schlimm ist ^^
alle machen es halt..
machs doch auch löl
 
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