Und damit darf man es in Deutschland nicht kaufen. Logisch, daß der Steam Support das nicht mitmacht, er würde sich ja strafbar machen.
Einen im Ausland gekauften Key kann man allerdings in Deutschland aktivieren und kommt so an die Uncut Version.
D.h. ich könnte die zensierte Version aus meinem Steam Account löschen lassen, mir dann L4D2 von meiner polnischen Bekannten giften lassen und hätte dann das Original? Strangeways, Here We Come ...
Das hat aber nix mit Hakenkreuzen zu tun, das ist eine andere Baustelle.
Ja, hat es nicht. Trotzdem wird es massiv zensiert. Außenstehende denken ja oft, die Zensur beträfe nur ein paar besonders harte Fälle. Aber es sind eben auch Spiele wie L4D2 und HalfLife2 nach wie vor zensiert. Also echte Klassiker, die längst zur Computerspiele-Geschichte gehören.
Deine Grundrechte? Gegen welches denn?
Eigentlich dürfte doch maximal "Kunstfreiheit" (Art.5) passen - das ist aber die Kunstfreiheit des Herstellers, nicht des Konsumenten. Sprich: Damit wird nicht dein Grundrecht beschnitten.
Also wenn wir morgen wieder eine andere Regierung bekämen und die Werke eines Vincent van Goghs wieder als "entartet" gelten würden, dann wäre dadurch nur das Recht des Herstellers, der seit über 100 Jahren tot ist, beschnitten? Die Kunstfreiheit zählt zu den Kommunikationsgrundrechten und umfasst trivialerweise auch den Kunstgenuss und Konsum. Meine Meinung.
Aber stellen wir uns doch einmal vor, wie es aussähe, wenn keinerlei(!) Zensur betrieben würde:
Es geht nicht darum, dass keinerlei Zensur betrieben wird, sondern eine sehr willkürliche, bei der Computerspiele sehr oft den Kürzeren ziehen. L4D2 bleibt beschlagnahmt, während man sich das ungleich brutalere TWD ab 23:00 Uhr ohne weitere Zugangsbeschränkungen auf RTL ansehen kann.
Es sollte klar werden, daß es trotz aller Liebe zur Meinungsfreiheit und Haß auf jegliche Zensur irgendwo eine Grenze geben muß.
Es wäre sehr wünschenswert, wenn es diese Grenzen für Computerspiele gäbe. Was es stattdessen gibt ist die reine Willkür. Ich habe den Eindruck, es ist derzeit weitestgehend dem Zufall überlassen, was mit einem Spiel geschieht, je nachdem bei welchem Amtsgericht so ein Fall landet. In höhere Instanzen geht es erst gar nicht. Das Amtsgericht Hechingen erließ am 6. März 2013 wohl einen allgemeinen Beschlagnahmebeschluss zu L4D2, wegen des Verstoßes gegen § 131 StGB. Davor gab es einen entsprechenden Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten:
OGDB - Left 4 Dead 2 (2009) - Information: Beschlagnahmebeschluss
Ich habe jetzt erst einmal Kontakt zum Amtsgericht Hechingen aufgenommen, um eine Kopie des wohl jüngsten Beschlagnahmebeschlusses zu erhalten.
Die Begründung des Amtsgerichts Tiergarten liefert zahlreiche anfechtbare Formulierungen. Insbesondere wird das Genre (Zombie-Shooter), in dem L4D2 angesiedelt ist, in keinster Weise gewürdigt. Unter der Prämisse, der das Amtsgericht folgt, müssten all die Spiele die nach L4D2 sehr zahlreich entstanden sind auch beschlagnahmt werden. Und was ist mit "Handlungsalternativen" bei Spielen wie PUBG? Warum kann man denn nicht mal darüber "reden".
Und dass es in L4D2 keine gewaltfreie Spielelemente gibt, ist einfach unrichtig. Ganz im Gegenteil ist Kooperation der eigentliche Kern des Spiels. Man muss seinen Mitspieler zum Beispiel helfen, wenn sie im Sterben liegen, kann andere heilen und sie auf jede erdenkliche Weise unterstützen. Ansonsten kommt die Gruppe nicht weiter. Darum geht es in L4D2. Es gibt kaum eine Online-Community, wo die Leute im Spiel so nett und hilfsbereit sind wie bei L4D2. Tatsächlich ist L4D2 ein recht komplexer Multiplayer. Das Gericht würdigt das in keinster Weise. Die Formulierungen lassen auf die Befangenheit der Kammer schließen.