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    Vielen Dank

Wie lange habe ich Schülerstatus?

nogout007

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Wie lange habe ich Schülerstatus?

Ich bin jetzt mit meinem Abi durch. Am 19.6 ist die Zeugnisvergabe etc.

Dann müsste ich bis dahin doch auch Schüler sein, oder nicht?

Mein Problem ist nämlich, dass ich bis dahin einen Ferienjob habe, der eine Schulbescheinigung fordert (auf der auch steht, dass ich voraussichtlich juni 09 die Schule verlasse)

Dies wird nun aber nicht akzeptiert, weil ich meine letzte Prüfung ja schon letzte Woche hatte!!!

So kann man doch nicht argumentieren, oder?

Was könnte ich dem entgegensetzen?
Gibt es vllt ein handfester § irgendwo, der besagt, dass ich den Ferienjob doch ausüben kann???

Oder kann ich sagen, dass ich wohlmöglich noch in die Nachprüfung muss und es ja noch lange nich vorbei ist!!!


Ich hoffe ich könnt mir weiter helfen, weil ich das Geld dringend bräuchte :)

gruß, jannis
 
AW: Wie lange habe ich Schülerstatus?

Also bei uns ist die offizielle Entlassung am 26.6. , bis dahin bin ich also noch Schüler , obwohl ich die Schule nur noch für die Prüfungen besuche .


Also ich denke , der Arbeitgeber muss es anerkennen , denn du wurdest ja noch nicht entlassen . Theoretisch könnte es ja auch sein , dass du das Abi jetzt nicht geschafft hast , dann würdest du das Jahr wiederholen und wärst dann auch noch Schüler.
 
AW: Wie lange habe ich Schülerstatus?

Auf meinem Abizeugnis steht 1.7.

Ich dachte das ist so geregelt, weil dort auch der Stichtag für die Einschulung liegt.
 
AW: Wie lange habe ich Schülerstatus?

nogout007 am 25.05.2009 19:20 schrieb:
Ich bin jetzt mit meinem Abi durch. Am 19.6 ist die Zeugnisvergabe etc.

Dann müsste ich bis dahin doch auch Schüler sein, oder nicht?

Mein Problem ist nämlich, dass ich bis dahin einen Ferienjob habe, der eine Schulbescheinigung fordert (auf der auch steht, dass ich voraussichtlich juni 09 die Schule verlasse)

Dies wird nun aber nicht akzeptiert, weil ich meine letzte Prüfung ja schon letzte Woche hatte!!!

So kann man doch nicht argumentieren, oder?

Was könnte ich dem entgegensetzen?
Gibt es vllt ein handfester § irgendwo, der besagt, dass ich den Ferienjob doch ausüben kann???

Oder kann ich sagen, dass ich wohlmöglich noch in die Nachprüfung muss und es ja noch lange nich vorbei ist!!!


Ich hoffe ich könnt mir weiter helfen, weil ich das Geld dringend bräuchte :)

gruß, jannis


Geht der Job denn länger, als dein Schüler Dasein?
Und aus welchem grund fordert dein Arbeitgeber, dass du Schüler bist?
 
AW: Wie lange habe ich Schülerstatus?

Boesor am 25.05.2009 19:55 schrieb:
Geht der Job denn länger, als dein Schüler Dasein?
Und aus welchem grund fordert dein Arbeitgeber, dass du Schüler bist?

Vermutlich verhaelt es sich da aehnlich wie bei den Studis.

Studentenstatus:
Der Studentenstatus (immatrikuliert an Fachhochschule, Hochschule, Universität, Akademie) ermöglicht auch über die Geringfügigkeitsgrenze (400 Euro-Jobs) hinaus, weitestgehend kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei zu jobben.
Studenten sind daher auch aus Kostengründen für Arbeitgeber eine interessante Zielgruppe für die Besetzung offener Vakanzen.
 
AW: Wie lange habe ich Schülerstatus?

Ich würde einfach nach dem Schülerausweis gehen.
 
AW: Wie lange habe ich Schülerstatus?

Teslatier am 25.05.2009 21:50 schrieb:
Ich würde einfach nach dem Schülerausweis gehen.
In NRW ist man bis zum 31. Juli Schüler. Auch wenn man das Abizeugniss schon am 19.6. bekommt.
 
AW: Wie lange habe ich Schülerstatus?

Bei uns haben sich einige noch nach dem Abi von der netten Sekretärin einen Stempel in den Schülerausweis geben lassen :-D
 
AW: Wie lange habe ich Schülerstatus?

balrog am 25.05.2009 22:01 schrieb:
Teslatier am 25.05.2009 21:50 schrieb:
Ich würde einfach nach dem Schülerausweis gehen.
In NRW ist man bis zum 31. Juli Schüler. Auch wenn man das Abizeugniss schon am 19.6. bekommt.


Worauf bezieshst du dich dabei? Steht das irgendwo handfest, denn das wäre super.

Gruß
 
AW: Wie lange habe ich Schülerstatus?

nogout007 am 26.05.2009 07:14 schrieb:
balrog am 25.05.2009 22:01 schrieb:
Teslatier am 25.05.2009 21:50 schrieb:
Ich würde einfach nach dem Schülerausweis gehen.
In NRW ist man bis zum 31. Juli Schüler. Auch wenn man das Abizeugniss schon am 19.6. bekommt.


Worauf bezieshst du dich dabei? Steht das irgendwo handfest, denn das wäre super.

Gruß
Das wurde uns damals gesagt. Und die Stadtwerke wollten auch erst ende Juli die Fahrkarte wiederhaben.
 
AW: Wie lange habe ich Schülerstatus?

nogout007 am 26.05.2009 07:14 schrieb:
balrog am 25.05.2009 22:01 schrieb:
Teslatier am 25.05.2009 21:50 schrieb:
Ich würde einfach nach dem Schülerausweis gehen.
In NRW ist man bis zum 31. Juli Schüler. Auch wenn man das Abizeugniss schon am 19.6. bekommt.


Worauf bezieshst du dich dabei? Steht das irgendwo handfest, denn das wäre super.

Gruß

§ 7
Schuljahr, Ferien
(1) Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden
Jahres. Das Ministerium kann zulassen, dass in einzelnen Schulstufen
oder Schulformen das Schuljahr in Semester (Schulhalbjahre) oder andere
Zeitabschnitte gegliedert wird, und deren Beginn und Ende festlegen.

§ 47
Beendigung des Schulverhältnisses
(1) Das Schulverhältnis endet, wenn
1. die Schülerin oder der Schüler den Bildungsgang durchlaufen oder die
Schulpflicht erfüllt hat und ein Abschluss- oder Abgangszeugnis erteilt
wird,
2. die Eltern die Schülerin oder den Schüler schriftlich abmelden,
3. ein weiteres Wiederholen der Klasse oder Jahrgangsstufe nicht mehr
zulässig ist (§ 50 Abs. 5 Satz 2),
4. die Schülerin oder der Schüler die für den Bildungsgang bestimmte
Höchstausbildungsdauer erreicht hat,
5. die Schulpflicht gemäß § 40 Abs. 2 ruht,
6. die Schülerin oder der Schüler gemäß § 54 Abs. 4 dauernd vom Schulbesuch
ausgeschlossen wird,
7. die Schülerin oder der Schüler in eine andere Schule überwiesen wird,
8. die nicht mehr schulpflichtige Schülerin oder der nicht mehr schulpflichtige
Schüler trotz schriftlicher Erinnerung ununterbrochen 20 Unterrichtstage
unentschuldigt fehlt,
9. die Schülerin oder der Schüler auf Grund einer Ordnungsmaßnahme
entlassen oder verwiesen wird.
(2) Eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler kann nur
in Verbindung mit einem nachgewiesenen Schulwechsel aus der besuchten
Schule ausscheiden. § 53 Abs. 5 bleibt unberührt.

nachzulesen hier: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/index.html
 
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