OldGrandfather
Anwärter/in
- Registriert
- 08.09.2007
- Beiträge
- 20
- Reaktionspunkte
- 0
Wasserkühlung und Garantieanspruch.
In der Regel ist es ja so, dass wenn man an einem gerät (z.B. Grafikkarte) herumschraubt, dann ist die Garantie weg. Was ist aber, wenn man jetzt den Lüfter Demontiert, einen Wasserkühler draufsetzt und die Gragikkarte macht nach ein paar Wochen die Biege - mit der Bedingung, dass der Wasserkühler ordnungsgemäß verbaut wurde und der Schaden nicht am Umbau liegt.
Mir ist das mal so eingefallen, weil mir das schonmal passiert ist, dass die Grafikkarte aus heiterem Himmel nicht mehr funktionierte, das war direkt eine Woche nachdem ich sie kaufte - an der Grafikkarte wurde aber verändert oder geschraubt.
Wie ist das eigentlich wenn die Grafikkarte mit Wasserkühlung kaputt geht, ohne, dass der Umbau daran schuld ist?
In der Regel ist es ja so, dass wenn man an einem gerät (z.B. Grafikkarte) herumschraubt, dann ist die Garantie weg. Was ist aber, wenn man jetzt den Lüfter Demontiert, einen Wasserkühler draufsetzt und die Gragikkarte macht nach ein paar Wochen die Biege - mit der Bedingung, dass der Wasserkühler ordnungsgemäß verbaut wurde und der Schaden nicht am Umbau liegt.
Mir ist das mal so eingefallen, weil mir das schonmal passiert ist, dass die Grafikkarte aus heiterem Himmel nicht mehr funktionierte, das war direkt eine Woche nachdem ich sie kaufte - an der Grafikkarte wurde aber verändert oder geschraubt.
Wie ist das eigentlich wenn die Grafikkarte mit Wasserkühlung kaputt geht, ohne, dass der Umbau daran schuld ist?

